Fuß­ball-Sai­son 2019/​/​21

BFV-Vor­stand: Sai­son-Abbruch 2019/​/​21 unver­meid­bar, Rechts­fra­gen im Detail noch offen

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Der Vor­stand des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) hat ges­tern deut­lich gemacht, dass auf­grund der staat­li­chen Ver­fü­gungs­la­ge nicht mehr mög­lich erach­tet wird, die aktu­ell unter­bro­che­ne Spiel­zeit 2019/​/​21 in den aller­meis­ten Ligen ord­nungs­ge­mäß zu Ende zu füh­ren und ein Abbruch der Ver­bands­spiel­klas­sen unver­meid­lich erscheint.

Auf­grund der staat­li­chen Ver­fü­gungs­la­ge – die 12. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung wur­de bis min­des­tens 9. Mai 2021 ver­län­gert – hat der Vor­stand des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) in sei­ner Video­kon­fe­renz am Mitt­woch­abend noch­mals deut­lich und ohne Gegen­stim­me zum Aus­druck gebracht, dass er es de fac­to für nicht mehr mög­lich erach­tet, die aktu­ell auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie unter­bro­che­ne Spiel­zeit 2019/​/​21 in den aller­meis­ten Ligen ord­nungs­ge­mäß zu Ende zu füh­ren und ein Abbruch der Ver­bands­spiel­klas­sen unver­meid­lich erscheint. Ein for­mel­ler Beschluss zum Abbruch soll­te aber aus for­ma­len Grün­den noch nicht aktu­ell getrof­fen werden.


Der BFV hat­te bereits im August 2020 mit der Instal­la­ti­on des §93 in der Spiel­ord­nung eine Rege­lung geschaf­fen, dass im Fal­le eines Sai­son­ab­bruchs die Anwen­dung der Quo­ti­en­ten-Rege­lung mit Auf- und Abstei­gern unter Weg­fall der Rele­ga­ti­on greift. Ein Spiel­jahr geht bekann­ter­ma­ßen bis 30. Juni eines Jah­res und es ist die ori­gi­nä­re Auf­ga­be eines Fuß­ball-Ver­ban­des, sei­nen Ver­ei­nen einen Spiel­be­trieb anzu­bie­ten, inso­fern dies die staat­li­che Ver­fü­gungs­la­ge zulässt. „Stand heu­te gilt die Ver­ord­nung des Frei­staats Bay­ern jedoch nur bis zum 9. Mai 2021. Auch wenn wir auf­grund der wei­ter stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len nicht davon aus­ge­hen, wäre es rein theo­re­tisch noch mög­lich, ein­zel­ne Spiel­ta­ge bis zum offi­zi­el­len Sai­son­ende am 30. Juni 2021 anzu­set­zen. Schon ein Spiel könn­te die Quo­ti­en­ten und damit das Tabel­len­bild ver­än­dern. Aber all das funk­tio­niert natür­lich nur, wenn wir allen Ver­ei­nen vor etwa­igen Spie­len eine adäqua­te und ein­heit­li­che Vor­be­rei­tungs­zeit von meh­re­ren Wochen ein­räu­men kön­nen. Mit dem heu­ti­gen Tage ist das zwar höchst hypo­the­tisch und unwahr­schein­lich, for­mell aber lei­der nicht in Gän­ze aus­zu­schlie­ßen“, betont der für Rechts­fra­gen zustän­di­ge Vize-Prä­si­dent Rein­hold Bai­er und nennt die Situa­ti­on „miss­lich und für alle Betei­lig­ten in einer ohne­hin wei­ter­hin schwie­ri­gen Pan­de­mie­la­ge wenig erfreulich“.


Ver­ei­ne mit völ­lig unter­schied­li­chen Interessenslagen

In den ver­gan­ge­nen Wochen gin­gen meh­re­re offe­ne Brie­fe und ein­zel­ne Anträ­ge von Ver­ei­nen ein, die zum über­wie­gen­den Teil in den Abstiegs­kampf invol­viert sind und den BFV auf­for­dern, die gül­ti­ge Quo­ti­en­ten-Rege­lung nicht zur Anwen­dung zu brin­gen oder noch ein­zel­ne Spie­le zur Ver­än­de­rung der Quo­ti­en­ten zuzu­las­sen. Wie­der­um ande­re Klub­ver­tre­ter bit­ten um die ver­bind­li­che Umset­zung des §93 und es gibt auch Stim­men, die sich für eine Fort­set­zung der Sai­son über den 30. Juni 2021 hin­aus ein­set­zen. „Wir müs­sen die Sicht der betrof­fe­nen Ver­ei­ne akzep­tie­ren und wol­len die­se auch nicht mit dem blo­ßen Hin­weis auf die bestehen­den Bestim­mun­gen abwei­sen, wenn­gleich es unse­re Auf­ga­be ist, mög­lichst allen Ver­ei­nen – also auch den­je­ni­gen, die sich auf die gel­ten­den Regeln ver­las­sen haben – gerecht zu wer­den. In der Kon­se­quenz bleibt es dabei, dass wir davon aus­ge­hen, dass es das wach­sen­de Infek­ti­ons­ge­sche­hen nicht mehr erlau­ben wird, unter Berück­sich­ti­gung einer bay­ern­weit ein­heit­li­chen und ange­mes­se­nen Vor­be­rei­tungs­pha­se auch nur ein­zel­ne Spie­le in den Ligen noch anzu­set­zen. Gänz­lich aus­schlie­ßen lässt sich das auf­grund der nur bis zum 9. Mai gül­ti­gen Ver­ord­nung des Frei­staats am heu­ti­gen Tage aber nicht“, sagt Rein­hold Baier.

Der BFV-Vor­stand hat zudem mit Hin­blick auf die Ein­ho­lung eines bay­ern­wei­ten Mei­nungs­bil­des unter den Ent­schei­dern in den Ver­ei­nen fest­ge­legt, die Viel­zahl der in den ver­gan­ge­nen Mona­ten vom Ver­bands-Spiel­aus­schuss ent­wi­ckel­ten Moda­li­tä­ten eines Sai­son-Abbruchs und der jetzt von den Ver­ei­nen ein­ge­brach­ten Anträ­ge noch­mals in allen Facet­ten zu beleuchten.

„Der Ver­band ist kei­ne Ein­bahn­stra­ße und wir über­ge­hen die jetzt bei uns ein­ge­gan­ge­nen Anträ­ge und Brie­fe nicht ein­fach. Wir soll­ten aber beden­ken, dass es ein Leich­tes ist, jetzt zu for­dern, die Quo­ti­en­ten-Rege­lung aus­zu­set­zen und statt­des­sen nur Auf­stei­ger zuzu­las­sen und den Abstieg nicht zu voll­zie­hen. Die Kon­se­quen­zen wären extrem weit­rei­chend, das muss man sich sehr genau anse­hen. Stand heu­te haben wir mit dem §93 eine kla­re Rege­lung mit Auf- und Abstei­gern“, sagt Vize-Prä­si­dent Robert Schraud­ner: „Wir müs­sen bei allen Über­le­gun­gen immer fest im Blick haben, dass uns die Pan­de­mie auch in der Sai­son 2021/​/​22 beglei­ten und her­aus­for­dern wird. Wir müs­sen über­vol­le Ligen und damit eine Viel­zahl an zusätz­li­chen Spiel­ta­gen mög­lichst ver­mei­den, um nicht wie­der an den Punkt zu kom­men, an dem wir jetzt ste­hen. Dabei ist es unser Wunsch, die Ver­ei­ne mit auf die Fahrt durch schwie­ri­ges Gewäs­ser zu neh­men. Klar ist aber auch: Jede Lösung wird am Ende Här­te­fäl­le her­vor­brin­gen“, betont Robert Schraud­ner. Der Bezirks-Vor­sit­zen­de des BFV in Ober­bay­ern lei­tet die jetzt vom Vor­stand ein­ge­setz­te Grup­pe, die sich in den kom­men­den Tagen noch­mals spiel­tech­nisch und sport­recht­lich mit allen infra­ge kom­men­den Model­len zur Abwick­lung der Sai­son 2019/​/​21 aus­ein­an­der­set­zen wird.


For­mell hat­te der BFV-Vor­stand am Mitt­woch­abend wie ange­kün­digt den Liga­po­kal-Wett­be­werb mit Aus­nah­me der Regio­nal­li­ga Bay­ern abge­bro­chen. Zudem fin­det aktu­ell der Aus­tausch mit den betrof­fe­nen Ver­ei­nen und dem Baye­ri­schen Innen­mi­nis­te­ri­um hin­sicht­lich des wei­te­ren Vor­ge­hens für den Toto-Pokal-Wett­be­werb sowie für die Play-offs und den Liga­po­kal-Wett­be­werb der Regio­nal­li­ga Bay­ern statt.

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