Bedeu­tung des bri­ti­schen Absatz­mark­tes für die Exportwirtschaft

Fünf Jah­re Aus­tritt des Ver­ei­nig­ten König­reichs aus dem Binnenmarkt

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Vereinigten
Symbolbild, Foto: Pixabay
Die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. for­dert anläss­lich des fünf­jäh­ri­gen Jah­res­ta­ges des Aus­tritts des Ver­ei­nig­ten König­reichs am 1. Febru­ar aus dem EU-Bin­nen­markt und der Zoll­uni­on eine Stär­kung der Handelsbeziehungen.

„Auch heu­te noch sind unse­re Unter­neh­men tag­täg­lich mit den erschwer­ten wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen durch Han­dels­hemm­nis­se im Außen­han­del kon­fron­tiert. Dabei brau­chen wir gera­de in die­sen Zei­ten star­ke Part­ner für mehr Frei­han­del und wirt­schaft­li­che Koope­ra­ti­on“, ‚“ sag­te vbw Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Bros­sardt. Vor allem mit Blick auf die erwart­ba­re pro­tek­tio­nis­ti­sche Trump-Prä­si­dent­schaft und die Andro­hung von Straf­zöl­len ste­he für die baye­ri­sche Wirt­schaft viel auf dem Spiel. Bay­ern benö­ti­ge drin­gend mehr alter­na­ti­ve Absatz­märk­te. Das Ver­ei­nig­te König­reich sei hier ein attrak­ti­ver Part­ner. Fünf Jah­re nach dem Brexit wer­de es Zeit, die Bezie­hun­gen zu Groß­bri­tan­ni­en wie­der zu inten­si­vie­ren und zu stärken.


Das Ver­ei­nig­te König­reich bie­te viel zuletzt unge­nutz­tes Potenzial

Die vbw for­dert daher wei­te­re ergän­zen­de bila­te­ra­le Ver­ein­ba­run­gen. „Das Han­dels- und Koope­ra­ti­ons­ab­kom­men war ein wich­ti­ger Schritt, um das Schlimms­te zu ver­hin­dern. Gleich­zei­tig stel­len Son­der­vor­schrif­ten im Dienst­leis­tungs­han­del, der hohe büro­kra­ti­sche Auf­wand bei der Mobi­li­tät für Arbeits­su­chen­de sowie der auf­wän­di­ge Nach­weis der Erfül­lung von Ursprungs­re­geln die Unter­neh­men wei­ter­hin vor gro­ße Pro­ble­me.“ Die Ver­län­ge­rung der CE-Kenn­zeich­nung für die meis­ten Waren auf unbe­stimm­te Zeit sei hier ein posi­ti­ves Signal. „Wir brau­chen ein­deu­tig mehr davon: Ein ‚Mutu­al Reco­gni­ti­on Agree­ment‘ für sämt­li­che Sek­to­ren, ein Ende des Fli­cken­tep­pichs an Rege­lun­gen im Dienst­leis­tungs­han­del sowie eine Sen­kung der Hür­den bei der gegen­sei­ti­gen Aner­ken­nung von Qua­li­fi­ka­tio­nen. Nur so schaf­fen wir Pla­nungs­si­cher­heit und die Basis für einen erfolg­rei­chen und nach­hal­ti­gen wirt­schaft­li­che Aus­tausch“, erläu­tert Brossardt.

Mit einem Han­dels­vo­lu­men von rund 16 Mil­li­ar­den Euro war das Ver­ei­nig­te König­reich im Jahr 2024 nur noch der zehnt­wich­tigs­te Han­dels­part­ner Bay­erns. Seit dem Brexit neh­me die wirt­schaft­li­che Bedeu­tung des Ver­ei­nig­ten König­reichs für die baye­ri­sche Wirt­schaft ab. Trotz­dem sei­en 2024 baye­ri­sche Pro­duk­te im Wert von 11,7 Mil­li­ar­den Euro dort­hin expor­tiert wor­den, somit immer­hin 5,2 Pro­zent aller baye­ri­schen Expor­te. Das Ver­ei­nig­te König­reich bie­te viel zuletzt unge­nutz­tes Poten­zi­al. „Vor allem mit Blick auf die unbe­re­chen­ba­re geo­po­li­ti­sche Gemenge­la­ge sowie auf die zuneh­men­den welt­wei­ten Han­dels­hemm­nis­se gilt es, unse­re Wirt­schafts­be­zie­hun­gen wie­der zu stär­ken. Dies wäre ein wich­ti­ger Schritt, um unse­re Export­wirt­schaft wei­ter zu diver­si­fi­zie­ren und kri­sen­fest zu machen“, so Brossardt.

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