Erleich­te­run­gen ab 27. Mai 

Inzi­denz­wert in der Stadt Bam­berg fünf Tage unter 50

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Universität Bamberg: Grafik: Pixabay
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Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am heu­ti­gen Diens­tag am fünf­ten Tag in Fol­ge den Wert von 50 unter­schrit­ten. Daher tre­ten ab kom­men­dem Don­ners­tag neue Rege­lun­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Don­ners­tag, 27. Mai, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der aktu­el­len Zwölf­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Kon­tak­te

Kon­tak­te mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands sind zuläs­sig, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl außer Betracht. Zusam­men­künf­te, die aus­schließ­lich zwi­schen den Ange­hö­ri­gen des­sel­ben Haus­stands, aus­schließ­lich zwi­schen Ehe- oder Lebens­part­ne­rin­nen und ‑part­nern oder aus­schließ­lich in Wahr­neh­mung eines Sor­ge- oder Umgangs­rechts statt­fin­den, blei­ben unberührt.

Geimpf­te und Gene­se­ne sind von den Kon­takt­be­schrän­kun­gen aus­ge­nom­men und blei­ben bei der Ermitt­lung der Zahl der Teil­neh­mer außer Betracht.


Sport

Zuge­las­sen ist kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich in Grup­pen von bis zu 10 Per­so­nen oder unter frei­em Him­mel in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jahren.


Schu­len und KiTas

Für alle Jahr­gangs­stu­fen und Schul­ar­ten ist Prä­senz­un­ter­richt mög­lich, sofern der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann. Andern­falls fin­det in den Schu­len Wech­sel­un­ter­richt statt. Zwei­mal pro Woche muss ein Coro­na-Test durch­ge­führt werden.

Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der kön­nen von allen Kin­dern regu­lär besucht werden.


Han­dels- und Dienstleistungsbetriebe

Es gel­ten wei­ter­hin die FFP2-Mas­ken­pflicht und der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern. Die Zahl der gleich­zei­tig im Laden­ge­schäft anwe­sen­den Kun­den darf nicht höher sein als ein Kun­de je 10 Qua­drat­me­ter für die ers­ten 800 Qua­drat­me­ter der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 Qua­drat­me­ter für den 800 Qua­drat­me­ter über­stei­gen­den Teil der Verkaufsfläche.

Der Betrei­ber hat für den Kun­den­ver­kehr ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept aus­zu­ar­bei­ten und auf Ver­lan­gen der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de vorzulegen.


Wei­te­re Öffnungsschritte

Die bereits heu­te in Bam­berg gel­ten­den, wei­te­ren Öff­nungs­mög­lich­kei­ten für bspw. die Außen­gas­tro­no­mie, die Thea­ter, Kon­zert­häu­ser, Kinos, den Sport, tou­ris­ti­sche Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten, den Rei­se­bus­ver­kehr oder die Frei­bä­der, bei einer Inzi­denz zwi­schen 100 und 50 blei­ben wei­ter­hin in Kraft. Bei einem Unter­schrei­ten einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 50 kön­nen wei­te­re Öff­nungs­schrit­te bzw. Erleich­te­run­gen erfol­gen. Die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung wird der­zeit vor­be­rei­tet und soll schnellst­mög­lich dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge zur Ertei­lung des not­wen­di­gen Ein­ver­neh­mens vor­ge­legt wer­den. Sobald die­ses erteilt ist, wer­den für bestimm­te Ange­bo­te kei­ne tages­ak­tu­el­len Tests mehr benö­tigt. Die Stadt Bam­berg wird hier­zu noch geson­dert informieren.


Hin­weis:

Die Regeln wer­den wie­der ver­schärft, falls der Inzi­denz­wert von 50 an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über­schrit­ten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gege­ben. Die Ände­run­gen tre­ten dann zwei Tage spä­ter in Kraft.

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