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Lockerungen

Bis zu 50 Pro­zent Auslastung

Locke­run­gen für die Kultur

Posi­ti­ve Nach­rich­ten für Thea­ter und Kinos: Ab heu­te dür­fen Kul­tur­ein­rich­tun­gen in Bay­ern wie­der mehr Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er ein­las­sen als bis­her. Wir haben in der Bam­ber­ger Sze­ne nach­ge­fragt, wie die Locke­run­gen dort ankommen.

An kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men kön­nen ab heu­te wie­der mehr Zuschaue­rin­nen und Zuschau­er teil­neh­men als bis­her. Dafür hat sich das Baye­ri­sche Kabi­nett am Diens­tag, 25.1., ent­schie­den. Das heißt: Kinos, Thea­ter oder Kon­zert­hal­len kön­nen ihre Publi­kums­räu­me wie­der bis zu 50 Pro­zent aus­las­ten, wei­ter­hin unter Ein­hal­tung der 2G plus Regel. Bis­her erlaub­ten die Beschlüs­se aus Mün­chen nur 25 Prozent.

Kunst­mi­nis­ter Bernd Sibler und Digi­tal­mi­nis­te­rin Judith Ger­lach, zustän­dig für Kinos in Bay­ern, sehen die vom Baye­ri­schen Kabi­nett beschlos­se­ne Anhe­bung der Aus­las­tungs­gren­ze für den Kul­tur­be­reich auf 50 Pro­zent und die Mög­lich­keit, das Publi­kum mit redu­zier­tem Abstand etwa nach dem Schach­brett­mus­ter zu plat­zie­ren, als „einen wich­ti­gen Schritt, der in die rich­ti­ge Rich­tung weist.“

„Wir kön­nen Kunst und Kul­tur“, sag­te Bernd Sibler, „im wört­li­chen wie im über­tra­ge­nen Sinn wie­der mehr Raum geben. Die neue Aus­las­tungs­ka­pa­zi­tät ermög­licht mehr Publi­kum und damit auch mehr Per­spek­ti­ve für unse­re Kunst- und Kul­tur­ein­rich­tun­gen in Bay­ern, ins­be­son­de­re für die klei­ne­ren Büh­nen. Künst­le­rin­nen und Künst­ler brau­chen die Büh­ne. Mit den neu­en Rege­lun­gen sor­gen wir für mehr Auf­tritts­mög­lich­kei­ten und für ein grö­ße­res kul­tu­rel­les Ange­bot. Ich freue mich dar­auf, dass ein kul­tu­rel­les Erleb­nis mit mehr Men­schen im Saal mög­lich ist.“

Wir haben bei Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Bam­ber­ger Ver­an­stal­tungs-Kul­tur nach­ge­fragt, was sie von den Locke­run­gen hal­ten. Die Reak­tio­nen dar­auf fal­len gemischt aus.

Reak­tio­nen von ETA und Wildwuchstheater

Sibyl­le Broll-Pape, Inten­dan­tin der ETA Hoff­man Thea­ters, freut sich über die Locke­run­gen. „End­lich kön­nen wir der gro­ßen Nach­fra­ge für unse­re Ver­an­stal­tun­gen bes­ser nach­kom­men. Die 2G plus Rege­lung, FFP2-Mas­ken­pflicht und Abstän­de bie­ten gleich­zei­tig unse­rem Publi­kum den größt­mög­li­chen Schutz. Des­we­gen hal­te ich die 50 Pro­zent-Regel für einen guten Kom­pro­miss in die­ser wei­ter­hin her­aus­for­dern­den Zeit.“

Fre­de­ric Hei­sig vom Wild­wuchs­thea­ter sieht die Locke­run­gen hin­ge­gen nicht ganz so posi­tiv. Er befürch­tet sogar, dass grund­le­gen­de Schä­den ent­stan­den sind, die sich auch durch höhe­re Aus­las­tung nicht so schnell behe­ben lassen.

„Aus viro­lo­gisch-epi­de­mio­lo­gi­scher Sicht kann ich die Locke­rung nicht beur­tei­len, aber für das Thea­ter sind sie erst­mal eine Ver­bes­se­rung. Auch wenn die Finan­zie­rung von Insze­nie­run­gen auch bei 50 Pro­zent schwer ist. Grund­le­gend muss ich aller­dings sagen, dass es mir ein biss­chen komisch vor­kommt, wenn man im Thea­ter sitzt, Abstand hält und Mas­ke trägt, nur um dann auf dem Heim­weg oder so viel­leicht an einem Restau­rant vor­bei­zu­kom­men und zu sehen, was dort mög­lich ist. Voll­be­le­gung und kei­ne Mas­ken. Da passt für mich nicht zusam­men, da fin­det eine Wer­tung statt, bei der Kul­tur ganz klar den Kür­ze­ren zieht. Das kann ich nicht verstehen.

Ich habe ohne­hin mehr und mehr das Gefühl, dass die Kul­tur zwar schon robus­ter ist als vie­le am Anfang der Pan­de­mie gedacht haben. Aber so lang­sam, nach über zwei Jah­ren, beob­ach­te ich, dass die Pra­xis, Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen wahr­zu­neh­men, ange­schla­gen ist. Selbst im Som­mer, als noch mehr ging, und man dach­te, die Leu­te rei­ßen einem die Kar­ten aus der Hand, egal für was, war vie­les nicht aus­ver­kauft. Viel­leicht wird die Bran­che gera­de nach­hal­tig beschä­digt, indem sie mehr beschränkt wird als ande­re Bereiche.“

Die Mei­nung von Licht­spiel und Symphonikern

Ger­rit Zach­rich vom Licht­spiel­ki­no ist froh über die Ent­schei­dung, bemän­gelt aber sei­ner­seits die Ungleich­be­hand­lung von Kul­tur und Gastronomie.

„Die Mög­lich­keit, 50 Pro­zent Aus­las­tung zu haben, ist ein ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Damit kann man ein biss­chen bes­ser und kos­ten­de­cken­der arbei­ten. Gera­de für die Kurz­film­ta­ge ist uns das sehr wich­tig und wir freu­en uns. Aber eigent­lich hat­ten wir gehofft, dass die Locke­run­gen noch einen Schritt wei­ter gehen. Wir hat­ten gehofft, dass die­se him­mel­schrei­en­de Unge­rech­tig­keit zwi­schen 2Gplus in der Kul­tur und 2G in der Gas­tro­no­mie been­det wird und es auch für uns mit 2G geht. Bei 2Gplus ist es schwer, die Leu­te dazu zu bewe­gen, spon­tan ins Kino zu gehen. Das ist ein Ungleich­ge­wicht, das uns nie­mand, auch nicht die Staats­kanz­lei erklä­ren kann.“

Die Reak­ti­on der Bam­ber­ger Sym­pho­ni­kern auf die Locke­run­gen geht wie­der­um in die glei­che Rich­tung wie beim ETA Hoff­mann Thea­ter. Inten­dant Mar­cus Rudolf Axt sag­te auf Webecho-Anfrage:

„Wir sind sehr glück­lich über die­sen Schritt der Staats­re­gie­rung. Er beweist gera­de in die­sen Wochen, dass Thea­ter und Kon­zert­häu­ser auch bei einer etwas höhe­ren Aus­las­tung sicher sind. Ein gutes Signal für unser treu­es Publi­kum, das uns und vie­le ande­re Kul­tur­ver­an­stal­ter in den letz­ten Mona­ten sehr unter­stützt hat.“

Erleich­te­run­gen ab Mon­tag, 11. Oktober

7‑Ta­ge-Inzi­denz in der Stadt Bam­berg seit drei Tagen unter 35

In der Stadt Bam­berg wur­de der 7‑Tages Inzi­denz­wert von 35 Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus je 100.000 Ein­woh­ner an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen unter­schrit­ten. Am Sams­tag mel­de­te das Robert Koch-Insti­tut einen Inzi­denz­wert von 28,7 für die Stadt Bam­berg (Don­ners­tag, 33,9; Frei­tag 28,7). Damit tre­ten laut einer heu­ti­gen Bekannt­ma­chung der Stadt Bam­berg inzi­denz­ab­hän­gi­ge Erleich­te­run­gen in Kraft.

Bis­lang galt ver­pflich­tend die soge­nann­te 3‑G-Regel, wonach für den Zugang zu geschlos­se­nen Räu­men, bei­spiels­wei­se bei öffent­li­chen und pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen bis 1.000 Per­so­nen in nicht­pri­va­ten Räum­lich­kei­ten, Sport­stät­ten und Fit­ness­stu­di­os oder Kinos und Muse­en sowie für Dienst­leis­tun­gen, bei denen eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist, nur Per­so­nen Zugang haben dür­fen, die geimpft, gene­sen oder getes­tet sind.

Die­se ver­pflich­ten­de Regel gilt ab Mon­tag, 11. Okto­ber, nicht mehr. Gleich­wohl kön­nen aber Ver­an­stal­ter oder Ein­rich­tun­gen auf frei­wil­li­ger Basis wei­ter­hin 3‑G, 3‑G-Plus oder 2‑G anwen­den. Wer also eine Ver­an­stal­tung oder Ein­rich­tung besu­chen möch­te, soll­te sich vor­her direkt infor­mie­ren, ob es dort wei­ter­hin Zugangs­be­schrän­kun­gen gibt. Die Stadt Bam­berg strebt für ihre Ver­an­stal­tungs­or­te und Ein­rich­tun­gen ab 1. Novem­ber eine ein­heit­li­che Anwen­dung von 3G-Plus an.

Inzi­denz­un­ab­hän­gig, also auch bei Inzi­denz­wer­ten unter 35, gilt wei­ter­hin, dass der Zugang zu Volks­fes­ten, Dis­ko­the­ken, Bor­dell­be­trie­ben sowie ver­gleich­ba­ren Frei­zeit­ein­rich­tun­gen und zu Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 1.000 Per­so­nen nur durch Gene­se­ne, Geimpf­te oder Getes­te­te erfol­gen darf. 

Soll­te die Stadt Bam­berg an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 wie­der über­schrei­ten, erfolgt eine erneu­te Bekannt­ma­chung der Stadt Bam­berg. Die vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen fin­den dann ab dem über­nächs­ten auf die Bekannt­ma­chung fol­gen­den Tag kei­ne Anwen­dung mehr.

Coro­na-Pan­de­mie

Weit­rei­chen­de Locke­run­gen für den Ama­teur­sport in Bayern

Gute Nach­rich­ten für die Amateurfußballer*innen in Bay­ern: Minis­ter­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder hat nach dem Tref­fen des Minis­ter­ra­tes an die­sem Frei­tag­mit­tag weit­rei­chen­de Locke­run­gen für den Ama­teur­fuß­ball im Frei­staat bekanntgegeben.

So ent­fällt ab Mon­tag, 7. Juni, bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 die Grup­pen­ober­gren­ze (bis­lang 25 Per­so­nen) für das Mann­schafts­trai­ning. Auch Ama­teur­fuß­ball­spie­le sind dann wie­der mit bis zu 500 Zuschau­ern erlaubt. Gestat­tet ist mit Inkraft­tre­ten der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (13. BaylfSMV) auch die Sport­aus­übung in geschlos­se­nen Räu­men unter den­sel­ben Rah­men­be­din­gun­gen, auch Ver­eins­ver­samm­lun­gen sind wie­der möglich.

Liegt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz zwi­schen 50 und 100, so ist wei­ter­hin ein aktu­el­ler Nega­tiv-Test (CR-Test, POC-Anti­gen­test oder Selbst­test) in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 vor­zu­le­gen; in Gebie­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 50 ent­fällt die Test­pflicht. Coro­na-Gene­se­ne und voll­stän­dig Geimpf­te sind grund­sätz­lich von der Test­pflicht aus­ge­nom­men. Tests, die zum Bei­spiel in Schu­le, KiTa oder Arbeits­stät­te durch­ge­führt wer­den, sind ab Mon­tag eben­falls als Nach­weis zulässig.

„Nach zuletzt nur zag­haf­ten und mit hohen Hür­den sowie reich­lich Frust­po­ten­zi­al ver­bun­de­nen Öff­nun­gen sind die jetzt ver­kün­de­ten Locke­run­gen ein gro­ßer Schritt zurück zu mehr Nor­ma­li­tät. Damit wer­den Sehn­süch­te gestillt. End­lich kön­nen unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler wie­der nahe­zu unein­ge­schränkt ihrem Hob­by nach­ge­hen. Und mit den Zuschaue­rin­nen und Zuschau­ern wird auch die Lebens­freu­de auf unse­re Sport­plät­ze und in die Sta­di­en zurück­keh­ren, die unse­ren Ama­teur­fuß­ball über Gene­ra­ti­ons­gren­zen hin­weg so beson­ders machen“, sagt BFV-Geschäfts­füh­rer Jür­gen Igelspacher.

Was die Zuschau­er­zahl bei Sport­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn die­sen fes­te Sitz­plät­ze zuge­ord­net wer­den kön­nen. Auf Sport­an­la­gen, so heißt es von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der jewei­li­gen Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt. Der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band rät den Sport­an­la­gen­be­trei­bern dazu, die­se Begren­zung mit der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de im Vor­feld ent­spre­chend abzu­stim­men. In der Zuschau­er­fra­ge bedarf es bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 eines Test­nach­wei­ses der Besucher*innen.

Auch Ver­eins­ver­samm­lun­gen sind ab Mon­tag wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 drau­ßen mit bis zu 50, drin­nen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen mit bis zu 100, drin­nen mit bis zu 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedür­fen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne eines nega­ti­ven Tests.

Locke­run­gen ab Dienstag

Inzi­denz­wert im Land­kreis Bam­berg fünf Tage unter 50

Am heu­ti­gen Sonn­tag hat der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für den Land­kreis Bam­berg den fünf­ten Tag in Fol­ge die 50 unter­schrit­ten. Des­halb tre­ten ab Diens­tag um 0 Uhr Locke­run­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Diens­tag, 1. Juni, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Ein­zel­han­del und Dienstleistungen

In den geöff­ne­ten Geschäf­ten sind unver­än­dert ein Kun­de pro 10m² für die ers­ten 800 m² der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 m² für den 800 m² über­stei­gen­den Teil der Ver­kaufs­flä­che zuge­las­sen. Es gel­ten wei­ter­hin die FFP2-Mas­ken­pflicht und der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern. Ter­min­bu­chun­gen sind ab Diens­tag nicht erforderlich.


Sport

Zuge­las­sen ist kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich, auch in Sport­stät­ten, mit nega­ti­vem Coro­na-Test. Kon­takt­sport ist unter frei­em Him­mel mit nega­ti­vem Coro­na Test und in Grup­pen von bis zu 25 Per­so­nen erlaubt. Die Test­pflicht ent­fällt für Geimpf­te und Genesene.


Kon­takt­be­schrän­kun­gen

Erlaubt sind nach wie vor Tref­fen eines Haus­halts mit den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stan­des, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren wer­den hier­bei wei­ter­hin nicht mit­ge­zählt, eben­so Geimpf­te und Gene­se­ne. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.


Kul­tur- und Freizeiteinrichtungen

Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten kön­nen für Besu­cher öff­nen – eine vor­he­ri­ge Ter­min­bu­chung ent­fällt. Der Besuch von Thea­ter, Kon­zer­ten und Kinos ist wei­ter­hin unter Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses mög­lich. Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en sind mit maxi­mal 250 Teil­neh­mern mög­lich. Teil­neh­mer müs­sen auch hier ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­le­gen. Es gilt Maskenpflicht.


Wei­te­re Öffnungsschritte

Die bereits im Land­kreis Bam­berg gel­ten­den Öff­nungs­mög­lich­kei­ten etwa für die Außen­gas­tro­no­mie, den Tou­ris­mus oder das Öff­nen von Frei­bä­dern blei­ben wei­ter­hin in Kraft.


Hygie­ne­kon­zep­te

Alle Öff­nun­gen und Locke­run­gen sind nur mit ent­spre­chen­den Schutz- und Hygie­ne­kon­zep­ten erlaubt. Die vom Geset­zes wegen oder in Hygie­ne­kon­zep­ten fest­ge­leg­te Mas­ken­pflicht gilt unver­än­dert wei­ter, vor allem in Laden­ge­schäf­ten, Arzt­pra­xen, bei Fri­seu­ren und Dienst­leis­tern, in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln, der Gas­tro­no­mie und Beherbergungsbetrieben.

Erleich­te­run­gen ab 27. Mai 

Inzi­denz­wert in der Stadt Bam­berg fünf Tage unter 50

Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am heu­ti­gen Diens­tag am fünf­ten Tag in Fol­ge den Wert von 50 unter­schrit­ten. Daher tre­ten ab kom­men­dem Don­ners­tag neue Rege­lun­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Don­ners­tag, 27. Mai, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der aktu­el­len Zwölf­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Kon­tak­te

Kon­tak­te mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands sind zuläs­sig, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl außer Betracht. Zusam­men­künf­te, die aus­schließ­lich zwi­schen den Ange­hö­ri­gen des­sel­ben Haus­stands, aus­schließ­lich zwi­schen Ehe- oder Lebens­part­ne­rin­nen und ‑part­nern oder aus­schließ­lich in Wahr­neh­mung eines Sor­ge- oder Umgangs­rechts statt­fin­den, blei­ben unberührt.

Geimpf­te und Gene­se­ne sind von den Kon­takt­be­schrän­kun­gen aus­ge­nom­men und blei­ben bei der Ermitt­lung der Zahl der Teil­neh­mer außer Betracht.


Sport

Zuge­las­sen ist kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich in Grup­pen von bis zu 10 Per­so­nen oder unter frei­em Him­mel in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jahren.


Schu­len und KiTas

Für alle Jahr­gangs­stu­fen und Schul­ar­ten ist Prä­senz­un­ter­richt mög­lich, sofern der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann. Andern­falls fin­det in den Schu­len Wech­sel­un­ter­richt statt. Zwei­mal pro Woche muss ein Coro­na-Test durch­ge­führt werden.

Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der kön­nen von allen Kin­dern regu­lär besucht werden.


Han­dels- und Dienstleistungsbetriebe

Es gel­ten wei­ter­hin die FFP2-Mas­ken­pflicht und der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern. Die Zahl der gleich­zei­tig im Laden­ge­schäft anwe­sen­den Kun­den darf nicht höher sein als ein Kun­de je 10 Qua­drat­me­ter für die ers­ten 800 Qua­drat­me­ter der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 Qua­drat­me­ter für den 800 Qua­drat­me­ter über­stei­gen­den Teil der Verkaufsfläche.

Der Betrei­ber hat für den Kun­den­ver­kehr ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept aus­zu­ar­bei­ten und auf Ver­lan­gen der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de vorzulegen.


Wei­te­re Öffnungsschritte

Die bereits heu­te in Bam­berg gel­ten­den, wei­te­ren Öff­nungs­mög­lich­kei­ten für bspw. die Außen­gas­tro­no­mie, die Thea­ter, Kon­zert­häu­ser, Kinos, den Sport, tou­ris­ti­sche Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten, den Rei­se­bus­ver­kehr oder die Frei­bä­der, bei einer Inzi­denz zwi­schen 100 und 50 blei­ben wei­ter­hin in Kraft. Bei einem Unter­schrei­ten einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 50 kön­nen wei­te­re Öff­nungs­schrit­te bzw. Erleich­te­run­gen erfol­gen. Die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung wird der­zeit vor­be­rei­tet und soll schnellst­mög­lich dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge zur Ertei­lung des not­wen­di­gen Ein­ver­neh­mens vor­ge­legt wer­den. Sobald die­ses erteilt ist, wer­den für bestimm­te Ange­bo­te kei­ne tages­ak­tu­el­len Tests mehr benö­tigt. Die Stadt Bam­berg wird hier­zu noch geson­dert informieren.


Hin­weis:

Die Regeln wer­den wie­der ver­schärft, falls der Inzi­denz­wert von 50 an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über­schrit­ten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gege­ben. Die Ände­run­gen tre­ten dann zwei Tage spä­ter in Kraft.

Locke­run­gen ab Samstag

Inzi­denz­wert im Land­kreis Bam­berg fünf Tage unter 100

Am heu­ti­gen Don­ners­tag hat der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für den Land­kreis Bam­berg den fünf­ten Tag in Fol­ge die 100 unter­schrit­ten. Des­halb tre­ten ab Sams­tag um 0 Uhr Locke­run­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Sams­tag, 22. Mai, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Ein­zel­han­del und Dienstleistungen

Neben den bereits geöff­ne­ten Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs kön­nen ab kom­men­dem Sams­tag Geschäf­te des Ein­zel­han­dels mit Ter­min­shop­ping („Click & Meet“) und einem Kun­den pro Qua­drat­me­tern Ver­kaufs­flä­che öff­nen. Die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses ist nicht mehr erfor­der­lich. Auch für Fri­seu­re und Fuß­pfle­ge ent­fällt die Pflicht zur Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests. Ande­re kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen sind mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung und FFP2-Mas­ke für die Kun­din­nen und Kun­den wie­der zulässig.


Außen­gas­tro­no­mie

Die Öff­nung der Außen­gas­tro­no­mie für Besu­cher mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung mit Doku­men­ta­ti­on für die Kon­takt­nach­ver­fol­gung wird gestat­tet. Sit­zen an einem Tisch Per­so­nen aus meh­re­ren Haus­stän­den, ist die Vor­la­ge eines aktu­el­len nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses erforderlich.


Schu­len und KiTas

Sofern der Inzi­denz­wert auch nach den Pfingst­fe­ri­en 100 nicht über­schrei­tet, kann an Schu­len Prä­senz­un­ter­richt statt­fin­den, wenn ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wer­den kann. Andern­falls fin­det Wech­sel­un­ter­richt statt. Sofern es die räum­li­chen und per­so­nel­len Gege­ben­hei­ten zulas­sen, wird bei Wech­sel­un­ter­richt an Grund- und För­der­schu­len eine Not­be­treu­ung ange­bo­ten. Die Eltern wer­den jeweils von den Schu­len über die kon­kre­te Umset­zung infor­miert. Die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt und an Prä­senz­pha­sen des Wech­sel­un­ter­richts sowie an der Not­be­treu­ung und Mit­tags­be­treu­ung ist Schü­le­rin­nen und Schü­lern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchent­lich einem Coro­na-Test in Bezug unterziehen.

Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der kön­nen von allen Kin­dern besucht wer­den. Sie müs­sen aber in fes­ten Grup­pen betreut wer­den (ein­ge­schränk­ter Regelbetrieb).


Außer­schu­li­sche Bil­dung und Musikschule

Ange­bo­te der beruf­li­chen Aus‑, Fort‑, und Wei­ter­bil­dung sind in Prä­senz­form zuläs­sig, wenn ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Mas­ken­pflicht, soweit der Min­dest­ab­stand nicht zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, ins­be­son­de­re in Ver­kehrs- und Begeg­nungs­be­rei­chen, sowie bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen am Platz.

An der Kreis­mu­sik­schu­le Bam­berg darf der Ein­zel­un­ter­richt in den Instru­men­tal­fä­chern und im Fach Gesang wie­der als Prä­senz­un­ter­richt durch­ge­führt wer­den, aller­dings beträgt der Min­dest­ab­stand hier 2 Meter.


Sport

Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel in Grup­pen mit bis zu 25 Per­so­nen und kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich sind unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis ver­fü­gen, erlaubt.
Frei­bä­der dür­fen öff­nen, Besu­cher müs­sen einen Ter­min buchen und Min­dest­ab­stän­de ein­hal­ten. Zudem muss ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­lie­gen.
Fit­ness­stu­di­os dür­fen mit vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung und unter Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses besucht werden.


Kon­takt­be­schrän­kun­gen

Erlaubt sind Tref­fen eines Haus­halts mit den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stan­des, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren wer­den hier­bei wei­ter­hin nicht mit­ge­zählt, eben­so Geimpf­te und Gene­se­ne. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.


Kul­tur- und Freizeiteinrichtungen

Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten kön­nen für Besu­cher nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung öff­nen. Der Besuch von Thea­ter, Kon­zer­ten und Kinos ist unter Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses mög­lich. Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en sind mit maxi­mal 250 Teil­neh­mern mög­lich. Teil­neh­mer müs­sen ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­le­gen, es gilt Maskenpflicht.


Tou­ris­mus

Tou­ris­ti­sche Über­nach­tun­gen in Hotels, Pen­sio­nen, Feri­en­woh­nun­gen und Cam­ping­plät­zen sind erlaubt. Die Gäs­te müs­sen bei Anrei­se sowie jede wei­te­re 48 Stun­den ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vorweisen.


Hygie­ne­kon­zep­te

Alle Öff­nun­gen und Locke­run­gen sind nur mit ent­spre­chen­den Schutz- und Hygie­ne­kon­zep­ten erlaubt.

Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr ist ab Sams­tag, 22. Mai, 0 Uhr aufgehoben.

Appell an die Staatsregierung

„Der Sport darf nicht außen vor bleiben!“

Vor der Sit­zung des Baye­ri­schen Kabi­netts an die­sem Diens­tag wen­det sich der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band (BFV) noch­mals mit einem drin­gen­den Appell an die Staats­re­gie­rung, dass bei den in Aus­sicht gestell­ten Locke­run­gen für die Berei­che Schu­le, Thea­ter, Kino und Gas­tro­no­mie der Sport nicht wie­der außen vor blei­ben darf.

„Grund­sätz­lich ist es zu begrü­ßen, dass sich das Kabi­nett über wei­te­re Locke­run­gen Gedan­ken macht und die­se Ände­run­gen zum 10. Mai 2021 auch in Kraft tre­ten sol­len“, sagt BFV-Schatz­meis­ter Jür­gen Fal­ten­ba­cher: „Es darf aber nicht sein, dass der Brei­ten­sport hier­bei gar kei­ne Rol­le spielt. Wenn eines in den ver­gan­ge­nen Wochen deut­lich gewor­den ist, dann die Tat­sa­che, dass Sport unter frei­em Him­mel kein erhöh­tes Infek­ti­ons­ri­si­ko dar­stellt. Viel gefähr­li­cher sind der nach­hal­ti­ge Bewe­gungs­man­gel und die sozia­le Ver­ar­mung, wenn gemein­sa­mes Sport­trei­ben in unse­ren Ver­ei­nen wei­ter­hin so stark regle­men­tiert bleibt – gera­de und vor allem bei unse­ren Kin­dern. Von daher haben wir die ein­dring­li­che Bit­te an das Kabi­nett, dass es auch Locke­run­gen für das Fuß­ball­trai­ning unter frei­em Him­mel anhand der eta­blier­ten Hygie­ne­kon­zep­te geben muss – und zwar unge­ach­tet etwa­iger Alters­be­schrän­kun­gen wie sie aktu­ell gelten.“

BFV-Geschäfts­füh­rer Jür­gen Igel­s­pa­cher betont: „Sport ist wich­tig für unse­re Gesell­schaft, er ist wich­tig für die Gesund­heit. Der Sport gibt Men­schen Bewe­gung und Lebens­freu­de zurück, ganz beson­ders Kin­dern und Jugend­li­chen. Das bleibt ihnen mit der aktu­el­len Rege­lung fak­tisch ver­wehrt und hat dras­ti­sche Fol­gen – für Kör­per und Psy­che, aber auch für den Unter­bau in unse­ren Ver­ei­nen. Von daher darf der Sport bei den Ent­schei­dun­gen am mor­gi­gen Diens­tag nicht außen vor bleiben.“


„Lasst die Leu­te, spe­zi­ell die Kids, wie­der kicken“

Zuletzt hat­ten das Posi­ti­ons­pa­pier und der offe­ne Brief der Gesell­schaft für Aero­sol­for­schung an die Poli­tik gro­ße Beach­tung gefun­den. Die Kern­bot­schaf­ten lau­te­ten: Die Gefah­ren der Coro­na-Pan­de­mie lau­ern nahe­zu aus­schließ­lich in geschlos­se­nen Räu­men. Akti­vi­tä­ten an der fri­schen Luft, dar­un­ter auch das Sport­trei­ben, sind unbe­denk­lich. „Spiel­for­men, Zwei­kämp­fe, also ein ganz nor­ma­les Mann­schafts­trai­ning sind pro­blem­los mög­lich. Klein­grup­pen und Trai­ning streng auf Abstand erge­ben kei­nen Sinn. Für das grund­sätz­li­che Ver­ständ­nis ist wich­tig: Anste­ckun­gen ent­ste­hen durch Aero­so­le, nicht durch Kon­tak­te. An der fri­schen Luft ver­flüch­ti­gen sich Aero­so­le sehr schnell, die nöti­ge Kon­zen­tra­ti­on für eine Anste­ckung wird dadurch nicht erreicht. Dar­über hin­aus sind die Kon­takt­zei­ten im Fuß­ball ohne­hin sehr kurz. Dar­um: Lasst die Leu­te, spe­zi­ell die Kids, wie­der kicken. Es ist ja Wahn­sinn, was wir aktu­ell machen“, hat­te Bio­phy­si­ker Dr. Ger­hard Scheuch, einer der Ver­fas­ser des Papiers, zuletzt unmiss­ver­ständ­lich klargemacht.

Der renom­mier­te Sport- und Prä­ven­ti­ons­exper­te Prof. Dr. Ingo Fro­bö­se von der Deut­schen Sport­hoch­schu­le Köln hat­te auf die jetzt schon spür­ba­ren Fol­gen hin­ge­wie­sen, dass Fuß­ball­trai­ning in den Ver­ei­nen, wenn über­haupt, dann aktu­ell nur extrem regle­men­tiert statt­fin­den kann: „Defi­ni­tiv die sozia­le Ver­ar­mung. Kon­tak­te, die Kin­der sonst im Sport­ver­ein geknüpft haben, wer­den der­zeit in eine digi­ta­le Welt ver­la­gert, wäh­rend die rein kör­per­li­che Welt ver­lo­ren geht. Damit ein­her geht die geis­ti­ge Ent­wick­lung. Wenn bei­spiels­wei­se nur in Fami­li­en gelernt, gear­bei­tet und gelebt wird, gehen kind­li­che Pro­zes­se, die übli­cher­wei­se mit Gleich­alt­ri­gen erlebt wer­den, ver­lo­ren. Des Wei­te­ren ent­ste­hen Aggres­si­vi­täts­po­ten­tia­le, die sich aus dem stän­di­gen Auf­ein­an­der­sit­zen zu Hau­se erge­ben und nor­ma­ler­wei­se ide­al durch Sport abge­baut wer­den kön­nen. Natür­lich lei­det auch die gesam­te Emo­tio­na­li­tät: Freu­de, spie­len, lachen, gewin­nen. Das fehlt den Kin­dern unge­mein und genau die­se Erfah­run­gen müs­sen sie im Kin­des­al­ter machen.“