Positive Nachrichten für Theater und Kinos: Ab heute dürfen Kultureinrichtungen in Bayern wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer einlassen als bisher. Wir haben
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Bis zu 50 Prozent Auslastung
Lockerungen für die Kultur
Positive Nachrichten für Theater und Kinos: Ab heute dürfen Kultureinrichtungen in Bayern wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer einlassen als bisher. Wir haben in der Bamberger Szene nachgefragt, wie die Lockerungen dort ankommen.
An kulturellen Veranstaltungen in Innenräumen können ab heute wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen als bisher. Dafür hat sich das Bayerische Kabinett am Dienstag, 25.1., entschieden. Das heißt: Kinos, Theater oder Konzerthallen können ihre Publikumsräume wieder bis zu 50 Prozent auslasten, weiterhin unter Einhaltung der 2G plus Regel. Bisher erlaubten die Beschlüsse aus München nur 25 Prozent.
Kunstminister Bernd Sibler und Digitalministerin Judith Gerlach, zuständig für Kinos in Bayern, sehen die vom Bayerischen Kabinett beschlossene Anhebung der Auslastungsgrenze für den Kulturbereich auf 50 Prozent und die Möglichkeit, das Publikum mit reduziertem Abstand etwa nach dem Schachbrettmuster zu platzieren, als „einen wichtigen Schritt, der in die richtige Richtung weist.“
„Wir können Kunst und Kultur“, sagte Bernd Sibler, „im wörtlichen wie im übertragenen Sinn wieder mehr Raum geben. Die neue Auslastungskapazität ermöglicht mehr Publikum und damit auch mehr Perspektive für unsere Kunst- und Kultureinrichtungen in Bayern, insbesondere für die kleineren Bühnen. Künstlerinnen und Künstler brauchen die Bühne. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für mehr Auftrittsmöglichkeiten und für ein größeres kulturelles Angebot. Ich freue mich darauf, dass ein kulturelles Erlebnis mit mehr Menschen im Saal möglich ist.“
Wir haben bei Vertreterinnen und Vertretern der Bamberger Veranstaltungs-Kultur nachgefragt, was sie von den Lockerungen halten. Die Reaktionen darauf fallen gemischt aus.
Reaktionen von ETA und Wildwuchstheater
Sibylle Broll-Pape, Intendantin der ETA Hoffman Theaters, freut sich über die Lockerungen. „Endlich können wir der großen Nachfrage für unsere Veranstaltungen besser nachkommen. Die 2G plus Regelung, FFP2-Maskenpflicht und Abstände bieten gleichzeitig unserem Publikum den größtmöglichen Schutz. Deswegen halte ich die 50 Prozent-Regel für einen guten Kompromiss in dieser weiterhin herausfordernden Zeit.“
Frederic Heisig vom Wildwuchstheater sieht die Lockerungen hingegen nicht ganz so positiv. Er befürchtet sogar, dass grundlegende Schäden entstanden sind, die sich auch durch höhere Auslastung nicht so schnell beheben lassen.
„Aus virologisch-epidemiologischer Sicht kann ich die Lockerung nicht beurteilen, aber für das Theater sind sie erstmal eine Verbesserung. Auch wenn die Finanzierung von Inszenierungen auch bei 50 Prozent schwer ist. Grundlegend muss ich allerdings sagen, dass es mir ein bisschen komisch vorkommt, wenn man im Theater sitzt, Abstand hält und Maske trägt, nur um dann auf dem Heimweg oder so vielleicht an einem Restaurant vorbeizukommen und zu sehen, was dort möglich ist. Vollbelegung und keine Masken. Da passt für mich nicht zusammen, da findet eine Wertung statt, bei der Kultur ganz klar den Kürzeren zieht. Das kann ich nicht verstehen.
Ich habe ohnehin mehr und mehr das Gefühl, dass die Kultur zwar schon robuster ist als viele am Anfang der Pandemie gedacht haben. Aber so langsam, nach über zwei Jahren, beobachte ich, dass die Praxis, Kulturveranstaltungen wahrzunehmen, angeschlagen ist. Selbst im Sommer, als noch mehr ging, und man dachte, die Leute reißen einem die Karten aus der Hand, egal für was, war vieles nicht ausverkauft. Vielleicht wird die Branche gerade nachhaltig beschädigt, indem sie mehr beschränkt wird als andere Bereiche.“
Die Meinung von Lichtspiel und Symphonikern
Gerrit Zachrich vom Lichtspielkino ist froh über die Entscheidung, bemängelt aber seinerseits die Ungleichbehandlung von Kultur und Gastronomie.
„Die Möglichkeit, 50 Prozent Auslastung zu haben, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Damit kann man ein bisschen besser und kostendeckender arbeiten. Gerade für die Kurzfilmtage ist uns das sehr wichtig und wir freuen uns. Aber eigentlich hatten wir gehofft, dass die Lockerungen noch einen Schritt weiter gehen. Wir hatten gehofft, dass diese himmelschreiende Ungerechtigkeit zwischen 2Gplus in der Kultur und 2G in der Gastronomie beendet wird und es auch für uns mit 2G geht. Bei 2Gplus ist es schwer, die Leute dazu zu bewegen, spontan ins Kino zu gehen. Das ist ein Ungleichgewicht, das uns niemand, auch nicht die Staatskanzlei erklären kann.“
Die Reaktion der Bamberger Symphonikern auf die Lockerungen geht wiederum in die gleiche Richtung wie beim ETA Hoffmann Theater. Intendant Marcus Rudolf Axt sagte auf Webecho-Anfrage:
„Wir sind sehr glücklich über diesen Schritt der Staatsregierung. Er beweist gerade in diesen Wochen, dass Theater und Konzerthäuser auch bei einer etwas höheren Auslastung sicher sind. Ein gutes Signal für unser treues Publikum, das uns und viele andere Kulturveranstalter in den letzten Monaten sehr unterstützt hat.“
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Erleichterungen ab Montag, 11. Oktober
7‑Tage-Inzidenz in der Stadt Bamberg seit drei Tagen unter 35
In der Stadt Bamberg wurde der 7‑Tages Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Am Samstag meldete das Robert Koch-Institut einen Inzidenzwert von 28,7 für die Stadt Bamberg (Donnerstag, 33,9; Freitag 28,7). Damit treten laut einer heutigen Bekanntmachung der Stadt Bamberg inzidenzabhängige Erleichterungen in Kraft.
Bislang galt verpflichtend die sogenannte 3‑G-Regel, wonach für den Zugang zu geschlossenen Räumen, beispielsweise bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und Fitnessstudios oder Kinos und Museen sowie für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, nur Personen Zugang haben dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Diese verpflichtende Regel gilt ab Montag, 11. Oktober, nicht mehr. Gleichwohl können aber Veranstalter oder Einrichtungen auf freiwilliger Basis weiterhin 3‑G, 3‑G-Plus oder 2‑G anwenden. Wer also eine Veranstaltung oder Einrichtung besuchen möchte, sollte sich vorher direkt informieren, ob es dort weiterhin Zugangsbeschränkungen gibt. Die Stadt Bamberg strebt für ihre Veranstaltungsorte und Einrichtungen ab 1. November eine einheitliche Anwendung von 3G-Plus an.
Inzidenzunabhängig, also auch bei Inzidenzwerten unter 35, gilt weiterhin, dass der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen nur durch Genesene, Geimpfte oder Getestete erfolgen darf.
Sollte die Stadt Bamberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7‑Tage-Inzidenz von 35 wieder überschreiten, erfolgt eine erneute Bekanntmachung der Stadt Bamberg. Die vorstehenden Bestimmungen finden dann ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr.
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Corona-Pandemie
Weitreichende Lockerungen für den Amateursport in Bayern
Gute Nachrichten für die Amateurfußballer*innen in Bayern: Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach dem Treffen des Ministerrates an diesem Freitagmittag weitreichende Lockerungen für den Amateurfußball im Freistaat bekanntgegeben.
So entfällt ab Montag, 7. Juni, bei einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Auch Amateurfußballspiele sind dann wieder mit bis zu 500 Zuschauern erlaubt. Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen, auch Vereinsversammlungen sind wieder möglich.
Liegt die 7‑Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (CR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vorzulegen; in Gebieten mit einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Corona-Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ab Montag ebenfalls als Nachweis zulässig.
„Nach zuletzt nur zaghaften und mit hohen Hürden sowie reichlich Frustpotenzial verbundenen Öffnungen sind die jetzt verkündeten Lockerungen ein großer Schritt zurück zu mehr Normalität. Damit werden Sehnsüchte gestillt. Endlich können unsere Fußballerinnen und Fußballer wieder nahezu uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Und mit den Zuschauerinnen und Zuschauern wird auch die Lebensfreude auf unsere Sportplätze und in die Stadien zurückkehren, die unseren Amateurfußball über Generationsgrenzen hinweg so besonders machen“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.
Was die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn diesen feste Sitzplätze zugeordnet werden können. Auf Sportanlagen, so heißt es von der Bayerischen Staatsregierung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rahmenkonzept nach der Größe der jeweiligen Sportanlage sachgerecht begrenzt. Der Bayerische Fußball-Verband rät den Sportanlagenbetreibern dazu, diese Begrenzung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Vorfeld entsprechend abzustimmen. In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.
Auch Vereinsversammlungen sind ab Montag wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen mit bis zu 50, drinnen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen mit bis zu 100, drinnen mit bis zu 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.
Lockerungen ab Dienstag
Inzidenzwert im Landkreis Bamberg fünf Tage unter 50
Am heutigen Sonntag hat der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 50 unterschritten. Deshalb treten ab Dienstag um 0 Uhr Lockerungen in Kraft.
Ab kommendem Dienstag, 1. Juni, gelten folgende Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV):
Einzelhandel und Dienstleistungen
In den geöffneten Geschäften sind unverändert ein Kunde pro 10m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche zugelassen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Terminbuchungen sind ab Dienstag nicht erforderlich.
Sport
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, auch in Sportstätten, mit negativem Corona-Test. Kontaktsport ist unter freiem Himmel mit negativem Corona Test und in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind nach wie vor Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen – eine vorherige Terminbuchung entfällt. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist weiterhin unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen auch hier ein negatives Testergebnis vorlegen. Es gilt Maskenpflicht.
Weitere Öffnungsschritte
Die bereits im Landkreis Bamberg geltenden Öffnungsmöglichkeiten etwa für die Außengastronomie, den Tourismus oder das Öffnen von Freibädern bleiben weiterhin in Kraft.
Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt. Die vom Gesetzes wegen oder in Hygienekonzepten festgelegte Maskenpflicht gilt unverändert weiter, vor allem in Ladengeschäften, Arztpraxen, bei Friseuren und Dienstleistern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben.
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Erleichterungen ab 27. Mai
Inzidenzwert in der Stadt Bamberg fünf Tage unter 50
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am heutigen Dienstag am fünften Tag in Folge den Wert von 50 unterschritten. Daher treten ab kommendem Donnerstag neue Regelungen in Kraft.
Ab kommendem Donnerstag, 27. Mai, gelten folgende Regelungen der aktuellen Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV):
Kontakte
Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands sind zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und ‑partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.
Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.
Sport
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
Schulen und KiTas
Für alle Jahrgangsstufen und Schularten ist Präsenzunterricht möglich, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Zweimal pro Woche muss ein Corona-Test durchgeführt werden.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern regulär besucht werden.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Weitere Öffnungsschritte
Die bereits heute in Bamberg geltenden, weiteren Öffnungsmöglichkeiten für bspw. die Außengastronomie, die Theater, Konzerthäuser, Kinos, den Sport, touristische Übernachtungsmöglichkeiten, den Reisebusverkehr oder die Freibäder, bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 bleiben weiterhin in Kraft. Bei einem Unterschreiten einer 7‑Tage-Inzidenz von 50 können weitere Öffnungsschritte bzw. Erleichterungen erfolgen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit vorbereitet und soll schnellstmöglich dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Erteilung des notwendigen Einvernehmens vorgelegt werden. Sobald dieses erteilt ist, werden für bestimmte Angebote keine tagesaktuellen Tests mehr benötigt. Die Stadt Bamberg wird hierzu noch gesondert informieren.
Hinweis:
Die Regeln werden wieder verschärft, falls der Inzidenzwert von 50 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Die Änderungen treten dann zwei Tage später in Kraft.
Lockerungen ab Samstag
Inzidenzwert im Landkreis Bamberg fünf Tage unter 100
Am heutigen Donnerstag hat der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 100 unterschritten. Deshalb treten ab Samstag um 0 Uhr Lockerungen in Kraft.
Ab kommendem Samstag, 22. Mai, gelten folgende Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV):
Einzelhandel und Dienstleistungen
Neben den bereits geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können ab kommendem Samstag Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Auch für Friseure und Fußpflege entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests. Andere körpernahe Dienstleistungen sind mit vorheriger Terminbuchung und FFP2-Maske für die Kundinnen und Kunden wieder zulässig.
Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich.
Schulen und KiTas
Sofern der Inzidenzwert auch nach den Pfingstferien 100 nicht überschreitet, kann an Schulen Präsenzunterricht stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Sofern es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen, wird bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test in Bezug unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden (eingeschränkter Regelbetrieb).
Außerschulische Bildung und Musikschule
Angebote der beruflichen Aus‑, Fort‑, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz.
An der Kreismusikschule Bamberg darf der Einzelunterricht in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden, allerdings beträgt der Mindestabstand hier 2 Meter.
Sport
Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen mit bis zu 25 Personen und kontaktfreier Sport im Innenbereich sind unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, erlaubt.
Freibäder dürfen öffnen, Besucher müssen einen Termin buchen und Mindestabstände einhalten. Zudem muss ein negatives Testergebnis vorliegen.
Fitnessstudios dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Vorlage eines negativen Testergebnisses besucht werden.
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, es gilt Maskenpflicht.
Tourismus
Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen sind erlaubt. Die Gäste müssen bei Anreise sowie jede weitere 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorweisen.
Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt.
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist ab Samstag, 22. Mai, 0 Uhr aufgehoben.
Appell an die Staatsregierung
„Der Sport darf nicht außen vor bleiben!“
Vor der Sitzung des Bayerischen Kabinetts an diesem Dienstag wendet sich der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nochmals mit einem dringenden Appell an die Staatsregierung, dass bei den in Aussicht gestellten Lockerungen für die Bereiche Schule, Theater, Kino und Gastronomie der Sport nicht wieder außen vor bleiben darf.
„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sich das Kabinett über weitere Lockerungen Gedanken macht und diese Änderungen zum 10. Mai 2021 auch in Kraft treten sollen“, sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher: „Es darf aber nicht sein, dass der Breitensport hierbei gar keine Rolle spielt. Wenn eines in den vergangenen Wochen deutlich geworden ist, dann die Tatsache, dass Sport unter freiem Himmel kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellt. Viel gefährlicher sind der nachhaltige Bewegungsmangel und die soziale Verarmung, wenn gemeinsames Sporttreiben in unseren Vereinen weiterhin so stark reglementiert bleibt – gerade und vor allem bei unseren Kindern. Von daher haben wir die eindringliche Bitte an das Kabinett, dass es auch Lockerungen für das Fußballtraining unter freiem Himmel anhand der etablierten Hygienekonzepte geben muss – und zwar ungeachtet etwaiger Altersbeschränkungen wie sie aktuell gelten.“
BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher betont: „Sport ist wichtig für unsere Gesellschaft, er ist wichtig für die Gesundheit. Der Sport gibt Menschen Bewegung und Lebensfreude zurück, ganz besonders Kindern und Jugendlichen. Das bleibt ihnen mit der aktuellen Regelung faktisch verwehrt und hat drastische Folgen – für Körper und Psyche, aber auch für den Unterbau in unseren Vereinen. Von daher darf der Sport bei den Entscheidungen am morgigen Dienstag nicht außen vor bleiben.“
„Lasst die Leute, speziell die Kids, wieder kicken“
Zuletzt hatten das Positionspapier und der offene Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung an die Politik große Beachtung gefunden. Die Kernbotschaften lauteten: Die Gefahren der Corona-Pandemie lauern nahezu ausschließlich in geschlossenen Räumen. Aktivitäten an der frischen Luft, darunter auch das Sporttreiben, sind unbedenklich. „Spielformen, Zweikämpfe, also ein ganz normales Mannschaftstraining sind problemlos möglich. Kleingruppen und Training streng auf Abstand ergeben keinen Sinn. Für das grundsätzliche Verständnis ist wichtig: Ansteckungen entstehen durch Aerosole, nicht durch Kontakte. An der frischen Luft verflüchtigen sich Aerosole sehr schnell, die nötige Konzentration für eine Ansteckung wird dadurch nicht erreicht. Darüber hinaus sind die Kontaktzeiten im Fußball ohnehin sehr kurz. Darum: Lasst die Leute, speziell die Kids, wieder kicken. Es ist ja Wahnsinn, was wir aktuell machen“, hatte Biophysiker Dr. Gerhard Scheuch, einer der Verfasser des Papiers, zuletzt unmissverständlich klargemacht.
Der renommierte Sport- und Präventionsexperte Prof. Dr. Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln hatte auf die jetzt schon spürbaren Folgen hingewiesen, dass Fußballtraining in den Vereinen, wenn überhaupt, dann aktuell nur extrem reglementiert stattfinden kann: „Definitiv die soziale Verarmung. Kontakte, die Kinder sonst im Sportverein geknüpft haben, werden derzeit in eine digitale Welt verlagert, während die rein körperliche Welt verloren geht. Damit einher geht die geistige Entwicklung. Wenn beispielsweise nur in Familien gelernt, gearbeitet und gelebt wird, gehen kindliche Prozesse, die üblicherweise mit Gleichaltrigen erlebt werden, verloren. Des Weiteren entstehen Aggressivitätspotentiale, die sich aus dem ständigen Aufeinandersitzen zu Hause ergeben und normalerweise ideal durch Sport abgebaut werden können. Natürlich leidet auch die gesamte Emotionalität: Freude, spielen, lachen, gewinnen. Das fehlt den Kindern ungemein und genau diese Erfahrungen müssen sie im Kindesalter machen.“