Fake­shops, Fit­ness­stu­di­os, Kündigungsfristen

Jah­res­rück­blick Ver­brau­cher­zen­tra­le: Die Auf­re­ger des Jahres

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Verbraucherzentrale
Viele Beschwerden verzeichnete die Verbraucherzentrale 2022 erneut bei Fitnessstudios, Foto: Pixabay
Fake­shops, Ärger mit Fit­ness­stu­di­os, Kün­di­gungs­but­ton und neue Kün­di­gungs­fris­ten: Für Ver­brau­che­rIn­nen gab es im letz­ten Jahr vie­le Ärger­nis­se. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern weist aber auch auf eini­ge neue Rech­te hin.

Anfang Dezem­ber 2022 hat­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern bereits auf den oft feh­len­den Nut­ri-Score bei Lebens­mit­teln hin­ge­wie­sen. Nun hat sie eine Lis­te der häu­figs­ten Ärger­nis­se für Ver­brau­che­rIn­nen veröffentlicht.

So sei­en zum Bei­spiel Pro­ble­me mit soge­nann­ten Fake­shops auch 2022 nicht abge­ebbt. Auf­grund der Ener­gie­kri­se sei­en vor allem Brenn­ma­te­ria­li­en wie Holz­pel­lets, Brenn­holz oder Gas ver­mehrt betrof­fen. Da Betrü­ger immer pro­fes­sio­nel­le­re Online-Sei­ten erstel­len, rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le zu beson­de­rer Vor­sicht. Am bes­ten sei es, nicht per Vor­kas­se, son­dern nur auf Rech­nung zu bezah­len. Außer­dem könn­ten Ver­brau­che­rIn­nen Anbie­ter im Vor­feld auch im Fake­shop-Fin­der der Zen­tra­le überprüfen.

Vie­le Beschwer­den ver­zeich­ne­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le 2022 zudem erneut bei Fit­ness­stu­di­os. Die­se wür­den immer häu­fi­ger Son­der­pau­scha­len ver­lan­gen, um erhöh­te Ener­gie­prei­se abzu­de­cken. Dar­an ist grund­le­gend nichts aus­zu­set­zen. „Dass Ver­brau­cher die­sen Pau­scha­len, ohne es zu wis­sen, aber bereits zustim­men, indem sie beim Besuch des Stu­di­os durch das Dreh­kreuz gehen, hal­ten wir für unzu­läs­sig“, sagt Tat­ja­na Halm, Juris­tin bei der Verbraucherzentrale.

Ein wei­te­rer Auf­re­ger waren Post- und Paket­zu­stel­lun­gen. „Hier neh­men die Beschwe­ren immer mehr zu. Wei­ter­hin wer­den Pake­te ver­spä­tet oder an fal­scher Stel­le abge­ge­ben. Neu ist jetzt, dass nun min­der­wer­ti­ge­re Waren in den Pake­ten sind. Hier haben Ver­brau­cher gro­ße Schwie­rig­kei­ten nach­zu­wei­sen, dass etwas Fal­sches gelie­fert wurde.“

Ände­run­gen in 2022 und 2023

Aller­dings wur­den 2022 auch neue Ver­brau­cher­rech­te ein­ge­führt. So könn­ten Ver­brau­che­rIn­nen nun zum Bei­spiel davon pro­fi­tie­ren, dass Ver­trä­ge etwa mit Fit­ness­stu­di­os, Zeit­schrif­ten­abon­ne­ments oder Strea­ming-Diens­ten nach der ers­ten Lauf­zeit monat­lich gekün­digt wer­den kön­nen. „Ver­passt man die Kün­di­gungs­frist, ist man nicht mehr für ein wei­te­res Jahr gebun­den, son­dern kommt frü­her aus dem Ver­trag“, sagt Tat­ja­na Halm.

Außer­dem könn­ten Ver­brau­che­rIn­nen nun ein­fa­cher kün­di­gen. „Mit dem Kün­di­gungs­but­ton ist es mög­lich, Ver­trä­ge, die online abge­schlos­sen wer­den kön­nen, auch online zu kün­di­gen. Damit ist es viel ein­fa­cher, sich wie­der von einem Ver­trag zu lösen.“

Neue­run­gen des Jah­res 2023 stün­den hin­ge­gen ganz im Sin­ne der Nach­hal­tig­keit. Unter dem Schlag­wort „Recht auf Repa­ra­tur“ sol­len gesetz­li­che Anrei­ze gesetzt wer­den, Waren und Pro­duk­te bes­ser repa­rie­ren las­sen zu kön­nen. Akkus oder Dis­plays sol­len etwa so ver­baut wer­den, dass sie aus­ge­tauscht wer­den kön­nen. Auch Ersatz­tei­le sol­len leich­ter und län­ger zugäng­lich sein und Gewähr­leis­tungs­rech­te wer­den mög­li­cher­wei­se ver­län­gert. Wie die Rege­lun­gen genau aus­se­hen wer­den, wer­de sich aller­dings noch zei­gen. „Wir erhof­fen uns davon eini­ge Ver­bes­se­run­gen für Ver­brau­cher, indem Res­sour­cen geschont und durch lang­le­bi­ge Pro­duk­te Kos­ten gespart wer­den können.“

Eine wei­te­re Ände­rung, die die Ver­brau­cher­zen­tra­le mit Span­nung erwar­te, sei die soge­nann­te Ver­bands­kla­ge. In Fäl­len, in denen vie­le Ver­brau­che­rIn­nen glei­cher­ma­ßen geschä­digt wur­den, soll es mög­lich wer­den, in einem ein­heit­li­chen Ver­fah­ren für deren Ent­schä­di­gung zu sor­gen. Damit wür­de es leich­ter wer­den, Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern zu ihrem Recht zu verhelfen.

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