Fakeshops, Ärger mit Fitnessstudios, Kündigungsbutton und neue Kündigungsfristen: Für VerbraucherInnen gab es im letzten Jahr viele Ärgernisse. Die Verbraucherzentrale Bayern weist aber auch auf einige neue Rechte hin.
Anfang Dezember 2022 hatte die Verbraucherzentrale Bayern bereits auf den oft fehlenden Nutri-Score bei Lebensmitteln hingewiesen. Nun hat sie eine Liste der häufigsten Ärgernisse für VerbraucherInnen veröffentlicht.
So seien zum Beispiel Probleme mit sogenannten Fakeshops auch 2022 nicht abgeebbt. Aufgrund der Energiekrise seien vor allem Brennmaterialien wie Holzpellets, Brennholz oder Gas vermehrt betroffen. Da Betrüger immer professionellere Online-Seiten erstellen, rät die Verbraucherzentrale zu besonderer Vorsicht. Am besten sei es, nicht per Vorkasse, sondern nur auf Rechnung zu bezahlen. Außerdem könnten VerbraucherInnen Anbieter im Vorfeld auch im Fakeshop-Finder der Zentrale überprüfen.
Viele Beschwerden verzeichnete die Verbraucherzentrale 2022 zudem erneut bei Fitnessstudios. Diese würden immer häufiger Sonderpauschalen verlangen, um erhöhte Energiepreise abzudecken. Daran ist grundlegend nichts auszusetzen. „Dass Verbraucher diesen Pauschalen, ohne es zu wissen, aber bereits zustimmen, indem sie beim Besuch des Studios durch das Drehkreuz gehen, halten wir für unzulässig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale.
Ein weiterer Aufreger waren Post- und Paketzustellungen. „Hier nehmen die Beschweren immer mehr zu. Weiterhin werden Pakete verspätet oder an falscher Stelle abgegeben. Neu ist jetzt, dass nun minderwertigere Waren in den Paketen sind. Hier haben Verbraucher große Schwierigkeiten nachzuweisen, dass etwas Falsches geliefert wurde.“
Änderungen in 2022 und 2023
Allerdings wurden 2022 auch neue Verbraucherrechte eingeführt. So könnten VerbraucherInnen nun zum Beispiel davon profitieren, dass Verträge etwa mit Fitnessstudios, Zeitschriftenabonnements oder Streaming-Diensten nach der ersten Laufzeit monatlich gekündigt werden können. „Verpasst man die Kündigungsfrist, ist man nicht mehr für ein weiteres Jahr gebunden, sondern kommt früher aus dem Vertrag“, sagt Tatjana Halm.
Außerdem könnten VerbraucherInnen nun einfacher kündigen. „Mit dem Kündigungsbutton ist es möglich, Verträge, die online abgeschlossen werden können, auch online zu kündigen. Damit ist es viel einfacher, sich wieder von einem Vertrag zu lösen.“
Neuerungen des Jahres 2023 stünden hingegen ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Unter dem Schlagwort „Recht auf Reparatur“ sollen gesetzliche Anreize gesetzt werden, Waren und Produkte besser reparieren lassen zu können. Akkus oder Displays sollen etwa so verbaut werden, dass sie ausgetauscht werden können. Auch Ersatzteile sollen leichter und länger zugänglich sein und Gewährleistungsrechte werden möglicherweise verlängert. Wie die Regelungen genau aussehen werden, werde sich allerdings noch zeigen. „Wir erhoffen uns davon einige Verbesserungen für Verbraucher, indem Ressourcen geschont und durch langlebige Produkte Kosten gespart werden können.“
Eine weitere Änderung, die die Verbraucherzentrale mit Spannung erwarte, sei die sogenannte Verbandsklage. In Fällen, in denen viele VerbraucherInnen gleichermaßen geschädigt wurden, soll es möglich werden, in einem einheitlichen Verfahren für deren Entschädigung zu sorgen. Damit würde es leichter werden, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.