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Verbraucherzentrale

Kal­te Jahreszeit

Ver­brau­cher­zen­tra­le: Rich­tig hei­zen und dabei Geld sparen

Mit der rich­ti­gen Ein­stel­lung der Hei­zung und ein­fa­chen Maß­nah­men kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher Ener­gie und Geld spa­ren und gleich­zei­tig das Kli­ma scho­nen. Die Ener­gie­be­ra­tung der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern gibt Tipps dazu.

Auch wenn Hei­zen in die­sem Jahr vor­aus­sicht­lich güns­ti­ger wird als 2022, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern in einer Mit­tei­lung, ver­schlingt das Hei­zen von Räu­men in Pri­vat­haus­hal­ten rund 70 Pro­zent der Gesamtenergiekosten.

Jedes Grad nied­ri­ge­re Raum­tem­pe­ra­tur kann den Ver­brauch aber um rund sechs Pro­zent sen­ken. Da es aber trotz­dem ange­nehm warm blei­ben soll­te, rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le, im Wohn­zim­mer eine Tem­pe­ra­tur von 20 Grad zu erzeu­gen. Im Schlaf­zim­mer rei­chen hin­ge­gen oft auch 18 Grad, in weni­ger genutz­ten Räu­men sogar 16 Grad. Auch nachts oder wenn nie­mand zu Hau­se ist, kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher die Tem­pe­ra­tur sen­ken. Käl­ter als 16 Grad soll­te es jedoch nicht wer­den, da sonst Schim­mel­bil­dung droht. Ein pro­gram­mier­ba­rer Ther­mo­stat hilft beim Ein­stel­len von Zeit und Temperatur.

Auch rich­ti­ges Lüf­ten kann beim Spa­ren hel­fen. Als die wich­tigs­te Lüft-Regel in der Heiz­pe­ri­ode führt die Ver­brau­cher­zen­tra­le daher auf: Mehr­fach täg­lich stoß­lüf­ten statt Fens­ter dau­er­haft kip­pen. Dies sorgt für einen schnel­len Luft­aus­tausch, ohne dass die Wän­de auskühlen.

Heiz­kör­per nicht ver­de­cken und regel­mä­ßig entlüften

Um mög­lichst effek­tiv zu hei­zen, soll­te man außer­dem dar­auf ach­ten, Heiz­kör­per nicht durch Ver­klei­dun­gen, Möbel oder Vor­hän­ge abzu­de­cken. Nur so ist die Leis­tung der Hei­zung voll nutz­bar und die Ther­mo­sta­te funk­tio­nie­ren opti­mal. Da auch Flu­sen und Staub die Wär­me­ab­ga­be min­dern kön­nen, soll­ten die Heiz­kör­per zudem regel­mä­ßig ent­staubt werden.

Auch Luft im Heiz­sys­tem sorgt für einen erhöh­ten Ener­gie­ver­brauch. Um Heiz­kör­per zu ent­lüf­ten, kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher das Ent­lüf­tungs­ven­til mit einem spe­zi­el­len Schlüs­sel öff­nen und die ein­ge­schlos­se­ne Luft ent­wei­chen las­sen. Sobald nur noch hei­ßes Was­ser aus­tritt, soll­te das Ven­til wie­der fest ver­schlos­sen wer­den. Bei Häu­sern oder Woh­nun­gen mit meh­re­ren Eta­gen soll­ten man zunächst die Heiz­kör­per in den unte­ren und dann die in den obers­ten Eta­gen entlüften.

Undich­te Fens­ter und Außen­tü­ren sor­gen nicht nur für unan­ge­neh­me Zug­luft. Durch sie heizt man, so die Ver­brau­cher­zen­tra­le wei­ter, sprich­wört­lich zum Fens­ter hin­aus. Ob eine Erneue­rung der Dich­tung oder ein Nach­jus­tie­ren nötig ist, lässt sich mit einem Blatt Papier tes­ten. Die­ses klemmt man zwi­schen Fens­ter­rah­men und ‑flü­gel. Lässt es sich bei geschlos­se­nem Fens­ter nicht her­aus­zie­hen, ist das Fens­ter an die­ser Stel­le dicht.

Fake­shops, Fit­ness­stu­di­os, Kündigungsfristen

Jah­res­rück­blick Ver­brau­cher­zen­tra­le: Die Auf­re­ger des Jahres

Fake­shops, Ärger mit Fit­ness­stu­di­os, Kün­di­gungs­but­ton und neue Kün­di­gungs­fris­ten: Für Ver­brau­che­rIn­nen gab es im letz­ten Jahr vie­le Ärger­nis­se. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern weist aber auch auf eini­ge neue Rech­te hin.

Anfang Dezem­ber 2022 hat­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern bereits auf den oft feh­len­den Nut­ri-Score bei Lebens­mit­teln hin­ge­wie­sen. Nun hat sie eine Lis­te der häu­figs­ten Ärger­nis­se für Ver­brau­che­rIn­nen veröffentlicht.

So sei­en zum Bei­spiel Pro­ble­me mit soge­nann­ten Fake­shops auch 2022 nicht abge­ebbt. Auf­grund der Ener­gie­kri­se sei­en vor allem Brenn­ma­te­ria­li­en wie Holz­pel­lets, Brenn­holz oder Gas ver­mehrt betrof­fen. Da Betrü­ger immer pro­fes­sio­nel­le­re Online-Sei­ten erstel­len, rät die Ver­brau­cher­zen­tra­le zu beson­de­rer Vor­sicht. Am bes­ten sei es, nicht per Vor­kas­se, son­dern nur auf Rech­nung zu bezah­len. Außer­dem könn­ten Ver­brau­che­rIn­nen Anbie­ter im Vor­feld auch im Fake­shop-Fin­der der Zen­tra­le überprüfen.

Vie­le Beschwer­den ver­zeich­ne­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le 2022 zudem erneut bei Fit­ness­stu­di­os. Die­se wür­den immer häu­fi­ger Son­der­pau­scha­len ver­lan­gen, um erhöh­te Ener­gie­prei­se abzu­de­cken. Dar­an ist grund­le­gend nichts aus­zu­set­zen. „Dass Ver­brau­cher die­sen Pau­scha­len, ohne es zu wis­sen, aber bereits zustim­men, indem sie beim Besuch des Stu­di­os durch das Dreh­kreuz gehen, hal­ten wir für unzu­läs­sig“, sagt Tat­ja­na Halm, Juris­tin bei der Verbraucherzentrale.

Ein wei­te­rer Auf­re­ger waren Post- und Paket­zu­stel­lun­gen. „Hier neh­men die Beschwe­ren immer mehr zu. Wei­ter­hin wer­den Pake­te ver­spä­tet oder an fal­scher Stel­le abge­ge­ben. Neu ist jetzt, dass nun min­der­wer­ti­ge­re Waren in den Pake­ten sind. Hier haben Ver­brau­cher gro­ße Schwie­rig­kei­ten nach­zu­wei­sen, dass etwas Fal­sches gelie­fert wurde.“

Ände­run­gen in 2022 und 2023

Aller­dings wur­den 2022 auch neue Ver­brau­cher­rech­te ein­ge­führt. So könn­ten Ver­brau­che­rIn­nen nun zum Bei­spiel davon pro­fi­tie­ren, dass Ver­trä­ge etwa mit Fit­ness­stu­di­os, Zeit­schrif­ten­abon­ne­ments oder Strea­ming-Diens­ten nach der ers­ten Lauf­zeit monat­lich gekün­digt wer­den kön­nen. „Ver­passt man die Kün­di­gungs­frist, ist man nicht mehr für ein wei­te­res Jahr gebun­den, son­dern kommt frü­her aus dem Ver­trag“, sagt Tat­ja­na Halm.

Außer­dem könn­ten Ver­brau­che­rIn­nen nun ein­fa­cher kün­di­gen. „Mit dem Kün­di­gungs­but­ton ist es mög­lich, Ver­trä­ge, die online abge­schlos­sen wer­den kön­nen, auch online zu kün­di­gen. Damit ist es viel ein­fa­cher, sich wie­der von einem Ver­trag zu lösen.“

Neue­run­gen des Jah­res 2023 stün­den hin­ge­gen ganz im Sin­ne der Nach­hal­tig­keit. Unter dem Schlag­wort „Recht auf Repa­ra­tur“ sol­len gesetz­li­che Anrei­ze gesetzt wer­den, Waren und Pro­duk­te bes­ser repa­rie­ren las­sen zu kön­nen. Akkus oder Dis­plays sol­len etwa so ver­baut wer­den, dass sie aus­ge­tauscht wer­den kön­nen. Auch Ersatz­tei­le sol­len leich­ter und län­ger zugäng­lich sein und Gewähr­leis­tungs­rech­te wer­den mög­li­cher­wei­se ver­län­gert. Wie die Rege­lun­gen genau aus­se­hen wer­den, wer­de sich aller­dings noch zei­gen. „Wir erhof­fen uns davon eini­ge Ver­bes­se­run­gen für Ver­brau­cher, indem Res­sour­cen geschont und durch lang­le­bi­ge Pro­duk­te Kos­ten gespart wer­den können.“

Eine wei­te­re Ände­rung, die die Ver­brau­cher­zen­tra­le mit Span­nung erwar­te, sei die soge­nann­te Ver­bands­kla­ge. In Fäl­len, in denen vie­le Ver­brau­che­rIn­nen glei­cher­ma­ßen geschä­digt wur­den, soll es mög­lich wer­den, in einem ein­heit­li­chen Ver­fah­ren für deren Ent­schä­di­gung zu sor­gen. Damit wür­de es leich­ter wer­den, Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern

Nut­ri-Score wird zu sel­ten angegeben

Von 1.451 durch Ver­brau­cher­zen­tra­len unter­such­ten Lebens­mit­teln tru­gen nur 40 Pro­zent den Nut­ri-Score. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ist die­ser Anteil aber gestiegen.

Der Nut­ri-Score, des­sen ver­pflich­ten­de Ein­füh­rung und regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le Ver­brau­cher­zen­tra­len euro­pa­weit for­dern, zeigt meist zuver­läs­sig Unter­schie­de in der Nähr­stoff­zu­sam­men­set­zung von Lebens­mit­teln inner­halb einer Pro­dukt­grup­pe an. Auf der Ver­pa­ckungs­vor­der­sei­te von Lebens­mit­teln gibt er mit Buch­sta­ben von A bis E und Ampel­far­ben an, wie vor­teil­haft oder unvor­teil­haft die Nähr­stoff­zu­sam­men­set­zung eines Lebens­mit­tels ist.

Wie die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern bekannt­ge­ge­ben hat, zeig­te ein bun­des­wei­ter Markt­check mit 1.451 Lebens­mit­teln aller­dings, dass immer noch zu weni­ge Pro­duk­te mit dem Nut­ri-Score gekenn­zeich­net sind. Dabei kann das Label eine Ori­en­tie­rung für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher bei der Aus­wahl von Pro­duk­ten mit einer bes­se­ren Nähr­stoff­zu­sam­men­set­zung sein. Bis­lang dür­fen Unter­neh­men aller­dings selbst ent­schei­den, ob sie das Label ver­wen­den oder nicht.

Weni­ger als die Hälf­te der Lebens­mit­tel mit Nutri-Score

Die Ver­brau­cher­zen­tra­len haben hun­der­te Lebens­mit­tel ver­schie­de­ner Pro­dukt­grup­pen wie Brot, Piz­za, Milch­ge­trän­ke, Pflan­zen­drinks und Cerea­li­en hin­sicht­lich ihrer Kenn­zeich­nung mit dem Nut­ri-Score über­prüft. Ver­gli­chen wur­den die Ergeb­nis­se mit den Anga­ben, die die Ver­brau­cher­zen­tra­len bei den glei­chen Pro­duk­ten ein Jahr zuvor erho­ben hatten.

Die Ergeb­nis­se zei­gen, dass nur 579 von 1.451 Pro­duk­ten (40 Pro­zent) den Score tru­gen. Mit 118 von 169 über­prüf­ten Pro­duk­ten (70 Pro­zent) wie­sen ihn Piz­zen am häu­figs­ten auf. Am sel­tens­ten war der Nut­ri-Score bei Cerea­li­en und Milch­pro­duk­ten mit einem Anteil von jeweils 28 Pro­zent zu finden.

Im Ver­gleich zum Vor­jahr stieg der Anteil der gekenn­zeich­ne­ten Pro­duk­te jedoch von 477 auf 579 und damit um sie­ben Pro­zent. Bei ins­ge­samt 140 von 1.451 Lebens­mit­teln hat sich zudem die Nähr­stoff­zu­sam­men­set­zung im Lau­fe des Jah­res verbessert.

„Wir for­dern in Sachen Nut­ri-Score aber noch mehr Tem­po von der Lebens­mit­tel­in­dus­trie“, zitiert die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern Ernäh­rungs­exper­tin Jut­ta Saum­we­ber. „Die far­bi­ge Nähr­wert­kenn­zeich­nung kann ihre Aus­sa­ge­kraft inner­halb einer Pro­dukt­grup­pe wesent­lich bes­ser ent­fal­ten, wenn sie flä­chen­de­ckend ein­ge­setzt wird. Doch die Ein­füh­rung geht nur lang­sam vor­an. Des­halb soll­te der Nut­ri-Score euro­pa­weit zur Pflicht werden.“

Die Ergeb­nis­se der Markt­checks zei­gen außer­dem, dass der Nut­ri-Score dabei hilft, inner­halb einer Pro­dukt­grup­pe Lebens­mit­tel mit einer bes­se­ren Nähr­stoff­zu­sam­men­set­zung aus­zu­wäh­len. Je schlech­ter der Nut­ri-Score bei­spiels­wei­se bei Brot, des­to höher ist der durch­schnitt­li­che Gehalt an Salz in den Pro­duk­ten. Bei Piz­zen ist der durch­schnitt­li­che Gehalt an gesät­tig­ten Fett­säu­ren etwa vier­mal so hoch, wenn auf der Packung ein D statt einem A steht.