Mit der richtigen Einstellung der Heizung und einfachen Maßnahmen können Verbraucherinnen und Verbraucher Energie und Geld sparen und gleichzeitig das Klima schonen.
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Kalte Jahreszeit
Verbraucherzentrale: Richtig heizen und dabei Geld sparen
Mit der richtigen Einstellung der Heizung und einfachen Maßnahmen können Verbraucherinnen und Verbraucher Energie und Geld sparen und gleichzeitig das Klima schonen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps dazu.
Auch wenn Heizen in diesem Jahr voraussichtlich günstiger wird als 2022, so die Verbraucherzentrale Bayern in einer Mitteilung, verschlingt das Heizen von Räumen in Privathaushalten rund 70 Prozent der Gesamtenergiekosten.
Jedes Grad niedrigere Raumtemperatur kann den Verbrauch aber um rund sechs Prozent senken. Da es aber trotzdem angenehm warm bleiben sollte, rät die Verbraucherzentrale, im Wohnzimmer eine Temperatur von 20 Grad zu erzeugen. Im Schlafzimmer reichen hingegen oft auch 18 Grad, in weniger genutzten Räumen sogar 16 Grad. Auch nachts oder wenn niemand zu Hause ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Temperatur senken. Kälter als 16 Grad sollte es jedoch nicht werden, da sonst Schimmelbildung droht. Ein programmierbarer Thermostat hilft beim Einstellen von Zeit und Temperatur.
Auch richtiges Lüften kann beim Sparen helfen. Als die wichtigste Lüft-Regel in der Heizperiode führt die Verbraucherzentrale daher auf: Mehrfach täglich stoßlüften statt Fenster dauerhaft kippen. Dies sorgt für einen schnellen Luftaustausch, ohne dass die Wände auskühlen.
Heizkörper nicht verdecken und regelmäßig entlüften
Um möglichst effektiv zu heizen, sollte man außerdem darauf achten, Heizkörper nicht durch Verkleidungen, Möbel oder Vorhänge abzudecken. Nur so ist die Leistung der Heizung voll nutzbar und die Thermostate funktionieren optimal. Da auch Flusen und Staub die Wärmeabgabe mindern können, sollten die Heizkörper zudem regelmäßig entstaubt werden.
Auch Luft im Heizsystem sorgt für einen erhöhten Energieverbrauch. Um Heizkörper zu entlüften, können Verbraucherinnen und Verbraucher das Entlüftungsventil mit einem speziellen Schlüssel öffnen und die eingeschlossene Luft entweichen lassen. Sobald nur noch heißes Wasser austritt, sollte das Ventil wieder fest verschlossen werden. Bei Häusern oder Wohnungen mit mehreren Etagen sollten man zunächst die Heizkörper in den unteren und dann die in den obersten Etagen entlüften.
Undichte Fenster und Außentüren sorgen nicht nur für unangenehme Zugluft. Durch sie heizt man, so die Verbraucherzentrale weiter, sprichwörtlich zum Fenster hinaus. Ob eine Erneuerung der Dichtung oder ein Nachjustieren nötig ist, lässt sich mit einem Blatt Papier testen. Dieses klemmt man zwischen Fensterrahmen und ‑flügel. Lässt es sich bei geschlossenem Fenster nicht herausziehen, ist das Fenster an dieser Stelle dicht.
- November 19, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Fakeshops, Fitnessstudios, Kündigungsfristen
Jahresrückblick Verbraucherzentrale: Die Aufreger des Jahres
Fakeshops, Ärger mit Fitnessstudios, Kündigungsbutton und neue Kündigungsfristen: Für VerbraucherInnen gab es im letzten Jahr viele Ärgernisse. Die Verbraucherzentrale Bayern weist aber auch auf einige neue Rechte hin.
Anfang Dezember 2022 hatte die Verbraucherzentrale Bayern bereits auf den oft fehlenden Nutri-Score bei Lebensmitteln hingewiesen. Nun hat sie eine Liste der häufigsten Ärgernisse für VerbraucherInnen veröffentlicht.
So seien zum Beispiel Probleme mit sogenannten Fakeshops auch 2022 nicht abgeebbt. Aufgrund der Energiekrise seien vor allem Brennmaterialien wie Holzpellets, Brennholz oder Gas vermehrt betroffen. Da Betrüger immer professionellere Online-Seiten erstellen, rät die Verbraucherzentrale zu besonderer Vorsicht. Am besten sei es, nicht per Vorkasse, sondern nur auf Rechnung zu bezahlen. Außerdem könnten VerbraucherInnen Anbieter im Vorfeld auch im Fakeshop-Finder der Zentrale überprüfen.
Viele Beschwerden verzeichnete die Verbraucherzentrale 2022 zudem erneut bei Fitnessstudios. Diese würden immer häufiger Sonderpauschalen verlangen, um erhöhte Energiepreise abzudecken. Daran ist grundlegend nichts auszusetzen. „Dass Verbraucher diesen Pauschalen, ohne es zu wissen, aber bereits zustimmen, indem sie beim Besuch des Studios durch das Drehkreuz gehen, halten wir für unzulässig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale.
Ein weiterer Aufreger waren Post- und Paketzustellungen. „Hier nehmen die Beschweren immer mehr zu. Weiterhin werden Pakete verspätet oder an falscher Stelle abgegeben. Neu ist jetzt, dass nun minderwertigere Waren in den Paketen sind. Hier haben Verbraucher große Schwierigkeiten nachzuweisen, dass etwas Falsches geliefert wurde.“
Änderungen in 2022 und 2023
Allerdings wurden 2022 auch neue Verbraucherrechte eingeführt. So könnten VerbraucherInnen nun zum Beispiel davon profitieren, dass Verträge etwa mit Fitnessstudios, Zeitschriftenabonnements oder Streaming-Diensten nach der ersten Laufzeit monatlich gekündigt werden können. „Verpasst man die Kündigungsfrist, ist man nicht mehr für ein weiteres Jahr gebunden, sondern kommt früher aus dem Vertrag“, sagt Tatjana Halm.
Außerdem könnten VerbraucherInnen nun einfacher kündigen. „Mit dem Kündigungsbutton ist es möglich, Verträge, die online abgeschlossen werden können, auch online zu kündigen. Damit ist es viel einfacher, sich wieder von einem Vertrag zu lösen.“
Neuerungen des Jahres 2023 stünden hingegen ganz im Sinne der Nachhaltigkeit. Unter dem Schlagwort „Recht auf Reparatur“ sollen gesetzliche Anreize gesetzt werden, Waren und Produkte besser reparieren lassen zu können. Akkus oder Displays sollen etwa so verbaut werden, dass sie ausgetauscht werden können. Auch Ersatzteile sollen leichter und länger zugänglich sein und Gewährleistungsrechte werden möglicherweise verlängert. Wie die Regelungen genau aussehen werden, werde sich allerdings noch zeigen. „Wir erhoffen uns davon einige Verbesserungen für Verbraucher, indem Ressourcen geschont und durch langlebige Produkte Kosten gespart werden können.“
Eine weitere Änderung, die die Verbraucherzentrale mit Spannung erwarte, sei die sogenannte Verbandsklage. In Fällen, in denen viele VerbraucherInnen gleichermaßen geschädigt wurden, soll es möglich werden, in einem einheitlichen Verfahren für deren Entschädigung zu sorgen. Damit würde es leichter werden, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen.
- Januar 11, 2023
- Redaktion Webecho Bamberg
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Verbraucherzentrale Bayern
Nutri-Score wird zu selten angegeben
Von 1.451 durch Verbraucherzentralen untersuchten Lebensmitteln trugen nur 40 Prozent den Nutri-Score. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil aber gestiegen.
Der Nutri-Score, dessen verpflichtende Einführung und regelmäßige Kontrolle Verbraucherzentralen europaweit fordern, zeigt meist zuverlässig Unterschiede in der Nährstoffzusammensetzung von Lebensmitteln innerhalb einer Produktgruppe an. Auf der Verpackungsvorderseite von Lebensmitteln gibt er mit Buchstaben von A bis E und Ampelfarben an, wie vorteilhaft oder unvorteilhaft die Nährstoffzusammensetzung eines Lebensmittels ist.
Wie die Verbraucherzentrale Bayern bekanntgegeben hat, zeigte ein bundesweiter Marktcheck mit 1.451 Lebensmitteln allerdings, dass immer noch zu wenige Produkte mit dem Nutri-Score gekennzeichnet sind. Dabei kann das Label eine Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Auswahl von Produkten mit einer besseren Nährstoffzusammensetzung sein. Bislang dürfen Unternehmen allerdings selbst entscheiden, ob sie das Label verwenden oder nicht.
Weniger als die Hälfte der Lebensmittel mit Nutri-Score
Die Verbraucherzentralen haben hunderte Lebensmittel verschiedener Produktgruppen wie Brot, Pizza, Milchgetränke, Pflanzendrinks und Cerealien hinsichtlich ihrer Kennzeichnung mit dem Nutri-Score überprüft. Verglichen wurden die Ergebnisse mit den Angaben, die die Verbraucherzentralen bei den gleichen Produkten ein Jahr zuvor erhoben hatten.
Die Ergebnisse zeigen, dass nur 579 von 1.451 Produkten (40 Prozent) den Score trugen. Mit 118 von 169 überprüften Produkten (70 Prozent) wiesen ihn Pizzen am häufigsten auf. Am seltensten war der Nutri-Score bei Cerealien und Milchprodukten mit einem Anteil von jeweils 28 Prozent zu finden.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil der gekennzeichneten Produkte jedoch von 477 auf 579 und damit um sieben Prozent. Bei insgesamt 140 von 1.451 Lebensmitteln hat sich zudem die Nährstoffzusammensetzung im Laufe des Jahres verbessert.
„Wir fordern in Sachen Nutri-Score aber noch mehr Tempo von der Lebensmittelindustrie“, zitiert die Verbraucherzentrale Bayern Ernährungsexpertin Jutta Saumweber. „Die farbige Nährwertkennzeichnung kann ihre Aussagekraft innerhalb einer Produktgruppe wesentlich besser entfalten, wenn sie flächendeckend eingesetzt wird. Doch die Einführung geht nur langsam voran. Deshalb sollte der Nutri-Score europaweit zur Pflicht werden.“
Die Ergebnisse der Marktchecks zeigen außerdem, dass der Nutri-Score dabei hilft, innerhalb einer Produktgruppe Lebensmittel mit einer besseren Nährstoffzusammensetzung auszuwählen. Je schlechter der Nutri-Score beispielsweise bei Brot, desto höher ist der durchschnittliche Gehalt an Salz in den Produkten. Bei Pizzen ist der durchschnittliche Gehalt an gesättigten Fettsäuren etwa viermal so hoch, wenn auf der Packung ein D statt einem A steht.
- Dezember 5, 2022
- Redaktion Webecho Bamberg