Stadt Bam­berg im Inzi­denz­be­reich unter 50

Öff­nung des Ein­zel­han­dels und ers­ter städ­ti­scher Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sowie mehr Frei­hei­ten beim Individualsport

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Foto: Sebastian Quenzer
Die Geschäf­te in Stadt und Land­kreis Bam­berg dür­fen ab heu­te wie­der öff­nen, nach­dem der Frei­staat Bay­ern am Sonn­tag für bei­de Kreis­ver­wal­tun­gen die für Locke­run­gen rele­van­ten Inzi­denz­wer­te von unter 50 fest­ge­stellt hat. Erlaubt sind ein Kun­de pro 10 Qua­drat­me­tern bis 800 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che, bei grö­ße­ren Ver­kaufs­flä­chen ein Kun­de pro 20 Qua­drat­me­ter. Unter glei­chen Vor­aus­set­zun­gen kön­nen Büche­rei­en, Archi­ve und Biblio­the­ken wie­der geöff­net werden.

Wie lan­ge gilt die Öffnung?

Die Öff­nung des Ein­zel­han­dels wird erst dann wie­der ein­ge­schränkt, wenn der Inzi­denz­wert drei Tage in Fol­ge wie­der über 50 liegt. Die Stadt Bam­berg hat dann bin­nen 48 Stun­den eine amt­li­che Bekannt­ma­chung zu erlas­sen, die fest­legt, wann der Öff­nungs­schritt wie­der zurück­ge­nom­men ist. Ein Bei­spiel: Steigt der Inzi­denz­wert für die Stadt Bam­berg am Sams­tag auf über 50 und bleibt auch am Sonn­tag und am Mon­tag über die­sem Wert, erlässt die Stadt spä­tes­tens am Diens­tag eine Bekannt­ma­chung. Die­se bestimmt, dass am nächs­ten Tag, also ab Mitt­woch, die all­ge­mei­ne Öff­nung wie­der auf­ge­ho­ben ist. Dann wür­de ab die­sem Tag im Ein­zel­han­del „click & meet“ gel­ten, also Ein­kauf nur mit Ter­min­ver­ein­ba­rung und Kontakdatenerhebung. 

Bevor dann eine Rück­kehr zur all­ge­mei­nen Öff­nung wie­der mög­lich ist, muss der Inzi­denz­wert wie­der­um drei Tage in Fol­ge unter 50 lie­gen. Dann wird das Pro­ze­de­re ent­spre­chend wiederholt.


Was pas­siert, wenn der Inzi­denz­wert den Schwel­len­wert über-/un­ter­schrei­tet?


Der Wert über­schrei­tet die 50:

Tag 1 > 50

Tag 2 > 50

Tag 3 > 50

Tag 4 → Bekannt­ma­chung Kreisverwaltungsbehörde

Tag 5 Umset­zung der Bekanntmachung


Der Wert unter­schrei­tet die 50:

Tag 1 < 50

Tag 2 < 50

Tag 3 < 50

Tag 4 → Bekannt­ma­chung Kreisverwaltungsbehörde

Tag 5 Umset­zung der Bekanntmachung

Die Inzi­denz­wer­te für die Stadt Bam­berg sind tages­ak­tu­ell auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te (https://www.stadt.bamberg.de/) oder direkt über das RKI unter (https://corona.rki.de) abruf­bar.

Wel­che städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen sind wie­der geöffnet?


Stadt­ar­chiv offen

Das Stadt­ar­chiv hat wie­der zu den gewohn­ten Öff­nungs­zei­ten geöff­net (Mo, Mi 08:00–16:00; Di, Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–14:30 Uhr). Gemäß dem Hygie­ne­kon­zept (inkl. des Tra­gens einer FFP2-Mas­ke) ist eine tele­fo­ni­sche Vor­anmel­dung für einen der Arbeits­plät­ze im Lese­saal erfor­der­lich. Glei­ches gilt für den Besuch der Aus­stel­lung über die Foto­gra­fin Inge­borg Lim­mer, die bis Ende Mai ver­län­gert ist und eben­falls wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten besucht wer­den kann.


Samm­lung Lud­wig ab 9. März

Die Samm­lung Lud­wig Bam­berg im Alten Rat­haus öff­net ab Diens­tag, 9. März, von 10 bis 16.30 Uhr wie­der ihre Pfor­ten und prä­sen­tiert die Son­der­aus­stel­lung „Lud­wig unter der Lupe – 25 Jah­re Samm­lung Lud­wig in Bam­berg“. Das His­to­ri­sche Muse­um ist noch in der Win­ter­pau­se und beab­sich­tigt die Öff­nung zum 27. März. Glei­ches gilt für das Welt­erbe­be­su­cher­zen­trum. Die Stadt­ga­le­rie Bam­berg Vil­la Des­sau­er will am 24. April starten.


Stadt­bü­che­rei Bam­berg öff­net ab Mittwoch

Die Haupt­stel­le im Deut­schen Haus und die drei Zweig­stel­len sind ab 10. März wie­der zu den gewohn­ten Öff­nungs­zei­ten für die Bam­ber­ger Leser und Lese­rin­nen da. Im Deut­schen Haus dür­fen sich maxi­mal 40 Per­so­nen gleich­zei­tig auf­hal­ten, in den Zweig­stel­len ist die Besu­cher­zahl auf jeweils 5 Per­so­nen begrenzt. Die maxi­ma­le Auf­ent­halts­dau­er beträgt 30 Minuten.


VHS Bam­berg Stadt

Die VHS Bam­berg Stadt hat den Semes­ter­start auf Mon­tag, 12.04.2021, nach den Oster­fe­ri­en ver­scho­ben. Das Pro­gramm erscheint kom­men­de Woche. Schrift­li­che und Online-Anmel­dun­gen sind ab dem 19.03. mög­lich; tele­fo­ni­sche Anmel­dun­gen für das neue Semes­ter wer­den ab dem 23.03. entgegengenommen.


Wel­che Rege­lun­gen sind noch neu?

Die Mög­lich­keit zu pri­va­ten Zusam­men­künf­ten mit Freun­den, Ver­wand­ten und Bekann­ten wur­de zum 8. März 2021 in gerin­gem Umfang erwei­tert: Es sind nun­mehr pri­va­te Zusam­men­künf­te des eige­nen Haus­halts mit einem wei­te­ren Haus­halt mög­lich, jedoch auf maxi­mal fünf Per­so­nen beschränkt (Kin­der unter 14 Jah­ren zäh­len dabei nicht mit).

Kon­takt­frei­er Indi­vi­du­al­sport im Außen­be­reich ist mit maxi­mal 10 Per­so­nen oder in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jah­ren möglich.

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