Star­ke stellt Zeit­plan zur wei­te­ren Behand­lung des The­mas auf

Schrift­li­che Urteils­be­grün­dung vom Ver­wal­tungs­ge­richt liegt vor

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Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat rechtliche Bedenken zur Gründung von Fraktionen im Bamberger Stadtrat angemeldet. Foto: Jürgen Schraudner, Stadtarchiv Bamberg
Das Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth hat die Beset­zung der städ­ti­schen Sena­te und Aus­schüs­se nach der Kom­mu­nal­wahl 2020 bean­stan­det. Jetzt liegt der Stadt Bam­berg die Urteils­be­grün­dung vor.

Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke lei­te­te die Aus­füh­run­gen des Gerichts umge­hend an die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den wei­ter und setz­te das The­ma auf die Tages­ord­nung der nächs­ten Sit­zung des Ältes­ten­ra­tes am 23. Juni, direkt nach den Pfingstferien.

Außer­dem soll in der Voll­sit­zung am 29. Juni über das wei­te­re Vor­ge­hen bera­ten wer­den. Bis dahin erhal­ten die Frak­tio­nen die Mög­lich­keit zur inter­nen Bera­tung. Außer­dem prüft die Rechts­ab­tei­lung der Stadt die Erfolgs­aus­sicht eines Rechtsmittels.

„Mit dem Gerichts­ent­scheid haben wir nun eine ein­deu­ti­ge Grund­la­ge, um die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts über­prü­fen zu kön­nen. Die Stadt­ver­wal­tung wird nun eine Bewer­tung vor­neh­men, ob das Ein­le­gen von Rechts­mit­teln ange­zeigt ist“, erklärt Ober­bür­ger­meis­ter Star­ke. Bis zum 7. Juli, genau einen Monat nach Zustel­lung des Gerichts­be­scheids, hat die Stadt Bam­berg jetzt Zeit, um die Zulas­sung der Beru­fung beim Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth zu beantragen. 

Recht­li­che Bedenken

Die Kla­ge war von zwei Stadt­rä­ten der AfD beim Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth ein­ge­reicht wor­den. Laut dem Urteil nach einer münd­li­chen Ver­hand­lung am 5. Mai ist der AfD künf­tig jeweils ein Sitz in der 12-er-Sena­ten des Stadt­rats zuzu­er­ken­nen. Zu die­sen gehör­ten der Bau- und Werkse­nat, der Finanz­se­nat, der Kon­ver­si­ons- und Sicher­heits­se­nat, der Kul­tur­se­nat, der Mobi­li­täts­se­nat, der Fami­li­en- und Inte­gra­ti­ons­se­nat, der Per­so­nal­se­nat und der Feriensenat.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth hat zur Grün­dung von Frak­tio­nen in meh­re­ren Fäl­len recht­li­che Beden­ken geäu­ßert. Kri­ti­siert wur­de ins­be­son­de­re, dass hier „kei­ne Abwen­dung von bis­he­ri­gen Posi­tio­nen und Wäh­ler­schaf­ten gese­hen wer­den kann“, wie sie auch der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof in einem Urteil vom 7. Dezem­ber 2020 für die recht­mä­ßi­ge Bil­dung von Frak­tio­nen aus Rats­mit­glie­dern ver­schie­de­ner Par­tei­en oder Wäh­ler­grup­pen als not­wen­dig erachtet.

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