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Wildunfall

Wild­un­fall – was tun?

Zeit­um­stel­lung: Erhöh­te Wildunfallgefahr

Der Baye­ri­sche Jagd­ver­band und das Land­rats­amt Bam­berg war­nen vor einer erhöh­ten Wild­un­fall­ge­fahr. Durch die Zeit­um­stel­lung kön­nen sich Auto-Fahrt­zei­ten und akti­ve Zei­ten von Wild überschneiden.

In der Nacht des kom­men­den Sams­tags (30. auf 31. März) wird die Uhr umge­stellt, um eine Stun­de nach vor­ne. Durch die Zeit­um­stel­lung kann der mor­gend­li­che Weg zur Arbeit, wie das Land­rats­amt in einer Mit­tei­lung schreibt, wie­der in die Däm­me­rungs­zeit und somit in die akti­ve Zeit von Wild wie Wild­schwei­nen, Rehen und Rot­wild fal­len. Über­quert ein Tier die Stra­ße, ist es zudem nicht unwahr­schein­lich, dass die­sem wei­te­re folgen.

Der Baye­ri­sche Jagd­ver­band (BJV) bit­tet dar­um, direkt abzu­blen­den und kon­trol­liert zu brem­sen, wenn Wild vor das Auto läuft. Ist die Kol­li­si­on mit dem Wild nicht mehr ver­meid­bar, soll­te man das Lenk­rad gera­de hal­ten und und auf unkon­trol­lier­te Aus­weich­ma­nö­ver ver­zich­ten. Den dann wahr­schein­lich ent­stan­de­nen Wild­scha­den soll­te man unbe­rührt lie­gen las­sen, die Unfall­stel­le absi­chern und den Unfall bei der Poli­zei melden.

Mit ange­pass­ter Geschwin­dig­keit fahren

Täg­lich ereig­nen sich hier­zu­lan­de rund 750 Wild­un­fäl­le, also etwa alle zwei Minu­ten einer. Die Scha­dens­sta­tis­tik mel­det außer­dem einen deut­li­chen Zuwachs an Wild­un­fäl­len. 2021 sind sie gegen­über dem Vor­jahr um 8,4 Pro­zent auf 81.877 ange­stie­gen. Dabei kamen 510 Men­schen zu Scha­den, elf mehr als im Vor­jahr. Auf die Tages­zei­ten ver­teilt ereig­nen sich zwar zu jeder Stun­de Wild­un­fäl­le, eine beson­de­re Zunah­me der Fäl­le machen aber die Zeit­räu­me zwi­schen 5 und 7 Uhr sowie 17 und 22 Uhr aus.

Der Baye­ri­sche Jagd­ver­band appel­liert dar­um: „Fah­ren Sie mit ange­pass­ter Geschwin­dig­keit und behal­ten Sie Wald­rän­der und Stra­ßen­rän­der im Blick. Wild kann unver­mit­telt auf der Stra­ße auf­tau­chen. Behal­ten Sie immer den Fahr­bahn­rand im Auge und sei­en Sie stets bremsbereit.“

Auch Autofahrer:innen kön­nen dazu bei­tra­gen, einen Wild­un­fall zu ver­mei­den. Es wird gera­ten, bei Wild­wech­sel­schil­dern den Fuß vom Gas zu neh­men. Der ADAC gibt dazu fol­gen­den Tipp ab: Die Fahr­ge­schwin­dig­keit an die Sicht­wei­te anzu­pas­sen, also 50 km/​h bei 50 Metern Sicht, kann das Risi­ko eines Wild­un­falls verringern.

Eben­so hel­fen laut BJV Bay­erns Jäger:innen mit, Wild­un­fäl­le zu mini­mie­ren. Mit Reflek­to­ren, Duft­zäu­nen und wild­un­freund­li­chen Stra­ßen­rän­dern ver­su­chen sie, das Wild von der Fahr­bahn fernzuhalten.

Das Land­rats­amt informiert

Wild­un­fall – was tun?

Beson­ders im Herbst und Früh­jahr besteht die Gefahr von Wild­wech­sel auf Land­stra­ßen. Vor allem in Wald­ge­bie­ten oder am Wald­rand ist also, vor allem zur Däm­me­rung, Vor­sicht gebo­ten. Wie man sich bei einem Wild­un­fall ver­hal­ten soll­te, hat nun das Land­rats­amt mitgeteilt.

Sobald man auf der Fahr­bahn ein Tier sieht, soll­te man sofort die Geschwin­dig­keit ver­rin­gern, das Fern­licht aus­schal­ten und even­tu­ell hupen. So kön­ne ein Wild­un­fall ver­mie­den wer­den, wie das Land­rats­amt Bam­berg ges­tern (5. Okto­ber) mitteilte.

Ist ein Zusam­men­stoß aber trotz­dem unver­meid­bar, gilt: Nicht aus­wei­chen, son­dern abbrem­sen und Lenk­rad fest­hal­ten. Hat man dann etwa auf einer Land­stra­ße ein Wild­tier wie ein Wild­schwein über­fah­ren, gilt es erst ein­mal, die Ruhe zu bewah­ren, so das Land­rats­amt wei­ter. Dann soll­te man, vor­aus­ge­setzt, man bleibt ste­hen, die Warn­blink­an­la­ge anschal­ten, eine Warn­wes­te anle­gen und die Unfall­stel­le mit einem Warn­drei­eck absichern.

Ein ver­letz­tes, aber noch leben­des Tie­re soll­te man jedoch las­sen, da die­se manch­mal aggres­siv reagie­ren kön­nen. Ist das Tier jedoch tot, soll­te man es, soweit mög­lich, von der Stra­ße ent­fer­nen, um wei­te­re Unfäl­le zu ver­mei­den. Die Tier­lei­che mit­zu­neh­men, ist laut Land­rats­amt aber ver­bo­ten. Es wür­de sich näm­lich um Wil­de­rei han­deln. Den Unfall sol­le man aber auf jeden Fall der Poli­zei melden.