“Eine enor­me logis­ti­sche Herausforderung”

2G-Regel in Ladengeschäften

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2G-Regel in Ladengeschäften
Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken. Foto: IHK für Oberfranken
Ab kom­men­dem Don­ners­tag gilt im baye­ri­schen Ein­zel­han­del die 2G-Regel, das heißt, nur noch geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen bekom­men Zutritt in die Laden­ge­schäf­te. Aus­ge­nom­men ist ledig­lich der Han­del des täg­li­chen Bedarfs.

Die per Kabi­netts­be­schluss in Bay­ern umge­setz­ten Maß­nah­men gegen die vier­te Wel­le der Coro­na-Pan­de­mie, unter ande­rem die 2G-Regel im Ein­zel­han­del, bewer­tet der Baye­ri­sche Indus­trie- und Han­dels­kam­mer­tag (BIHK) als not­wen­di­ges Übel, um einen neu­er­li­chen gene­rel­len Lock­down zu ver­hin­dern. „Die Poli­tik muss han­deln, um das dra­ma­ti­sche Infek­ti­ons­ge­sche­hen ein­zu­däm­men und eine dau­er­haf­te Über­las­tung des Gesund­heits­we­sens zu ver­mei­den”, so BIHK-Prä­si­dent Klaus Josef Lutz auch mit Blick auf die Beschlüs­se der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz.
„Als IHK-Orga­ni­sa­ti­on haben wir immer dar­auf hin­ge­wirkt, einen kom­plet­ten Lock­down der Wirt­schaft zu ver­hin­dern”, ergänzt Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. „Dazu bei­getra­gen haben zwei­fel­los auch die Impf­ap­pel­le und die Impf­ak­tio­nen in unse­ren Unter­neh­men sowie das kon­se­quen­te Tes­ten und Ein­hal­ten der Infek­ti­ons­schutz­re­geln, was in vie­len Betrie­ben wirk­lich vor­bild­lich gemeis­tert wird.“


Auch ande­re Bran­chen erheb­lich betroffen

Die neu­en bun­des­wei­ten Beschrän­kun­gen wie die 2G-Regel im Ein­zel­han­del mit Gütern des nicht-täg­li­chen Bedarfs sei­en ein wei­te­rer Ein­schnitt. „Dies wird im Weih­nacht­ge­schäft zwei­fel­los zu Umsatz­ver­lus­ten füh­ren bei erheb­li­chem Kon­troll­auf­wand”, ist sich Hohen­ner sicher. „Natür­lich hält sich die Begeis­te­rung in den Unter­neh­men in Gren­zen, aber die Rück­mel­dung vie­ler Ein­zel­händ­ler zeigt, dass die­se Lösung alle­mal bes­ser ist als voll­stän­di­ge Schlie­ßun­gen.” Der Han­del muss­te sei­ne Waren, dar­un­ter auch sehr viel Sai­son­wa­re, schließ­lich bereits im Som­mer ordern.
Von Schlie­ßun­gen betrof­fen sind in Bay­ern durch die “Rote Kran­ken­hausam­pel” auch Weih­nachts­märk­te. Umsatz­ein­bu­ßen durch Zugangs­be­schrän­kun­gen erge­ben sich dar­über hin­aus etwa für Fit­ness­stu­di­os, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen, Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Mes­se­be­trei­ber und Kul­tur­ver­an­stal­ter.
Um die betrof­fe­nen Bran­chen zu stüt­zen, sehen die baye­ri­schen IHKs die naht­lo­se Ver­län­ge­rung aller Coro­na-Kre­dit­pro­gram­me und Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­run­gen der För­der­ban­ken als drin­gend not­wen­dig an. „Die Betrie­be dür­fen in der Pan­de­mie kei­nes­falls allei­ne gelas­sen wer­den”, macht Hohen­ner klar.


Ver­län­ge­rung der Corona-Überbrückungshilfen

Ihnen ste­hen auch Hilfs­gel­der aus der bereits vom Bund zuge­sag­ten Ver­län­ge­rung der Coro­na-Über­brü­ckungs­hil­fen bis Ende März 2022 zu. „Hier flie­ßen zumeist direkt nach Antrag­stel­lung Abschlags­zah­lun­gen. Zusätz­lich setzt sich der BIHK der­zeit für ein­fa­che Zwi­schen­fi­nan­zie­rungs­lö­sun­gen über die Haus­ban­ken ein”, so der BIHK-Prä­si­dent. In Bay­ern wer­den die Über­brü­ckungs­hil­fen wei­ter von der IHK für Mün­chen und Ober­bay­ern im Auf­trag der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung abgewickelt.


Anti­gen-Schnell­tests wer­den zur Mangelware

Die Bay­reu­ther IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin unter­streicht die gro­ßen Anstren­gun­gen der Betrie­be in der Pan­de­mie-Bekämp­fung: „Die 3G-Rege­lun­gen zum betriebs­in­ter­nen Tes­ten stel­len vor allem klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men vor enor­me Her­aus­for­de­run­gen.” Inzwi­schen meh­ren sich aus den Unter­neh­men die Rück­mel­dun­gen, dass Anti­gen-Schnell­tests mit­un­ter nur noch schwer und oft nur mit erheb­li­chem Preis­auf­schlag zu bekom­men sind.
„Es muss uns unbe­dingt gelin­gen, das Land aus der Pan­de­mie her­aus zu imp­fen und eine fünf­te Wel­le im Herbst nächs­ten Jah­res mit erneu­ten Grund­rechts­ein­grif­fen und Her­un­ter­fah­ren des öffent­li­chen Lebens zu ver­hin­dern”, for­dert der BIHK-Prä­si­dent. Ein “Wei­ter so” sei jeden­falls kei­ne Opti­on weder für die baye­ri­sche noch die deut­sche Wirtschaft.

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