Ab kommendem Donnerstag gilt im bayerischen Einzelhandel die 2G-Regel, das heißt, nur noch geimpfte oder genesene Personen bekommen Zutritt in die Ladengeschäfte. Ausgenommen ist lediglich der Handel des täglichen Bedarfs.
Die per Kabinettsbeschluss in Bayern umgesetzten Maßnahmen gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie, unter anderem die 2G-Regel im Einzelhandel, bewertet der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) als notwendiges Übel, um einen neuerlichen generellen Lockdown zu verhindern. „Die Politik muss handeln, um das dramatische Infektionsgeschehen einzudämmen und eine dauerhafte Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden”, so BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz auch mit Blick auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz.
„Als IHK-Organisation haben wir immer darauf hingewirkt, einen kompletten Lockdown der Wirtschaft zu verhindern”, ergänzt Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth. „Dazu beigetragen haben zweifellos auch die Impfappelle und die Impfaktionen in unseren Unternehmen sowie das konsequente Testen und Einhalten der Infektionsschutzregeln, was in vielen Betrieben wirklich vorbildlich gemeistert wird.“
Auch andere Branchen erheblich betroffen
Die neuen bundesweiten Beschränkungen wie die 2G-Regel im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs seien ein weiterer Einschnitt. „Dies wird im Weihnachtgeschäft zweifellos zu Umsatzverlusten führen bei erheblichem Kontrollaufwand”, ist sich Hohenner sicher. „Natürlich hält sich die Begeisterung in den Unternehmen in Grenzen, aber die Rückmeldung vieler Einzelhändler zeigt, dass diese Lösung allemal besser ist als vollständige Schließungen.” Der Handel musste seine Waren, darunter auch sehr viel Saisonware, schließlich bereits im Sommer ordern.
Von Schließungen betroffen sind in Bayern durch die “Rote Krankenhausampel” auch Weihnachtsmärkte. Umsatzeinbußen durch Zugangsbeschränkungen ergeben sich darüber hinaus etwa für Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen, Messebetreiber und Kulturveranstalter.
Um die betroffenen Branchen zu stützen, sehen die bayerischen IHKs die nahtlose Verlängerung aller Corona-Kreditprogramme und Überbrückungsfinanzierungen der Förderbanken als dringend notwendig an. „Die Betriebe dürfen in der Pandemie keinesfalls alleine gelassen werden”, macht Hohenner klar.
Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen
Ihnen stehen auch Hilfsgelder aus der bereits vom Bund zugesagten Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen bis Ende März 2022 zu. „Hier fließen zumeist direkt nach Antragstellung Abschlagszahlungen. Zusätzlich setzt sich der BIHK derzeit für einfache Zwischenfinanzierungslösungen über die Hausbanken ein”, so der BIHK-Präsident. In Bayern werden die Überbrückungshilfen weiter von der IHK für München und Oberbayern im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung abgewickelt.
Antigen-Schnelltests werden zur Mangelware
Die Bayreuther IHK-Hauptgeschäftsführerin unterstreicht die großen Anstrengungen der Betriebe in der Pandemie-Bekämpfung: „Die 3G-Regelungen zum betriebsinternen Testen stellen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor enorme Herausforderungen.” Inzwischen mehren sich aus den Unternehmen die Rückmeldungen, dass Antigen-Schnelltests mitunter nur noch schwer und oft nur mit erheblichem Preisaufschlag zu bekommen sind.
„Es muss uns unbedingt gelingen, das Land aus der Pandemie heraus zu impfen und eine fünfte Welle im Herbst nächsten Jahres mit erneuten Grundrechtseingriffen und Herunterfahren des öffentlichen Lebens zu verhindern”, fordert der BIHK-Präsident. Ein “Weiter so” sei jedenfalls keine Option weder für die bayerische noch die deutsche Wirtschaft.