Imp­f­un­wil­li­ge Eltern

Cari­tas Bam­berg: 2G und 3G kann Jugend­li­che vor Pro­ble­me stellen

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Caritas Bamberg
Ursula Kundmüller von der Caritas Bamberg, Foto: Anastasia Firfarov
Die Cari­tas Bam­berg weist auf Benach­tei­li­gun­gen für Kin­der und Jugend­li­che hin, wenn Eltern die­se nicht imp­fen lassen.

„Jugend­li­che sind bei einer Ent­schei­dung für oder gegen eine Coro­na-Imp­fung stark von der Ein­stel­lung zum Imp­fen ihrer Eltern abhän­gig.“ Dar­auf macht Ursu­la Kund­mül­ler, stell­ver­tre­ten­de Direk­to­rin der Cari­tas Bam­berg, auf­merk­sam.

Der Cari­tas Bam­berg sei es daher wich­tig, dass durch die Maß­nah­men zur Bekämp­fung der Pan­de­mie kei­ne unnö­ti­gen Här­ten für Jugend­li­che mit imp­f­un­wil­li­gen Eltern ent­ste­hen. Kund­mül­ler for­dert des­halb die Poli­tik auf, die­je­ni­gen Jugend­li­chen nicht zu ver­ges­sen, denen durch die Eltern der Zugang zu einer Imp­fung ver­wehrt ist und auch zu regel­mä­ßi­gen Schnell­tests in der Schule.

Dazu zählt Kund­mül­ler auch Jugend­li­che, die die Schul­pflicht erfül­len, aber noch kei­nen Aus­bil­dungs­platz haben oder die als nicht beschul­bar ein­ge­stuft sind. Sie nennt psy­chisch kran­ke Jugend­li­che, die zu Hau­se auf den Beginn einer The­ra­pie war­ten. Die­se Jugend­li­chen kön­nen, wenn sie noch klei­ne Imp­fung hat­ten, kein Schwimm­bad und kei­ne Sport­stät­te besu­chen, da dort 2Gplus ver­langt wird.

„Gesetz­ge­ber und Regie­run­gen soll­ten bei ihren Coro­na-Ver­ord­nun­gen auch die­se eher klei­nen Grup­pen im Blick haben“, sagt Kund­mül­ler. „Die Behör­den müs­sen für sol­che Ein­zel­fäl­le sen­si­bi­li­siert werden.“

Außer­dem spricht die Direk­to­rin der Cari­tas Bam­berg die Fra­ge an, wie es für Jugend­li­che in den Weih­nachts­fe­ri­en wei­ter­ge­hen soll. Der Schul­aus­weis kön­ne, da dann weder Unter­richt noch Tests statt­fän­den, nicht mehr als Test­nach­weis gelten.

„Hier muss die Poli­tik schnells­tens Klar­heit schaf­fen. Sonst sind Jugend­li­che, deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te sie nicht imp­fen las­sen, vom öffent­li­chen Leben aus­ge­schlos­sen.“
Sor­gen macht sich Kund­mül­ler auch um die Arbeit der Bera­tungs­stel­len. „Die Bera­tungs­stel­len ste­hen jetzt im Zwie­spalt zwi­schen dem Schutz ihrer Ange­stell­ten vor Anste­ckung und dem Ziel, für Rat­su­chen­de mög­lichst unkom­pli­ziert zugäng­lich zu sein. Wenn der Dienst­ge­ber dort der 3G-Regel als Vor­aus­set­zung für das Betre­ten der Bera­tungs­stel­le nach­kommt“, so Kund­mül­ler, „kann sich ein unge­impf­ter Jugend­li­cher bei der Erzie­hungs­be­ra­tung nicht mehr in einem ver­trau­li­chen Gespräch von Ange­sicht zu Ange­sicht Hil­fe holen.“

Außer­dem sieht Ursu­la Kund­mül­ler von der Cari­tas Bam­berg auch unge­impf­te Kin­der und Jugend­li­che Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men in der Pan­de­mie benach­tei­ligt. „38 Pro­zent der Kin­der, die in Fami­li­en leben, wel­che Sozi­al-Leis­tun­gen bezie­hen, wach­sen einer Stu­die von 2015 zufol­ge in einem Haus­halt ohne Auto auf. Die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel dür­fen sie aber ohne Imp­fung nicht benut­zen. Wenn sie nicht zen­tral woh­nen, kom­men bedürf­ti­ge Fami­li­en daher nicht ein­mal dann ins Impf­zen­trum, wenn sie es wollten.“

Die Kon­se­quenz sei: Über­for­der­te Eltern gehen nicht mehr in die Apo­the­ke oder zum Arzt. „Das kann dann bis zu einer Gefähr­dung des Kin­des­wohls eskalieren.“

Leicht zugäng­li­che Impf­an­ge­bo­te ohne Ter­min­ver­ein­ba­rung und an mög­lichst vie­len Orten schlägt Ursu­la Kund­mül­ler als Lösung vor. „Zudem soll­ten die Men­schen per­sön­lich und indi­vi­du­ell auf die Mög­lich­keit des Imp­fens ange­spro­chen wer­den.“ Kund­mül­ler nennt Bei­spie­le, dass Mit­ar­bei­ter von Kom­mu­nen gezielt Bevö­ke­rungs­tei­le mit migrant­si­chem Hin­ter­grund auf­ge­sucht haben, um sie über die Imp­fung gegen das Coro­na-Virus zu informieren.

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