Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Ebrach

Cari­tas hilft Gefan­ge­nen bei der Schuldenregulierung

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Schuldenregulierung
Symbolbild, Foto: Pixabay
Die Bam­ber­ger Cari­tas hat im ver­gan­ge­nen Jahr meh­re­ren Gefan­ge­nen der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt (JVA) Ebrach bei ihrer Schul­den­re­gu­lie­rung gehol­fen. Oft geht es dabei um Stun­dun­gen der For­de­run­gen oder Ratenzahlungs-Lösungen.

Bera­tun­gen zu Rech­nun­gen, Mah­nun­gen oder Voll­stre­ckungs­an­kün­di­gun­gen: 48 jun­ge Gefan­ge­ne der JVA Ebrach haben bei ihrer Schul­den­re­gu­lie­rung im Jahr 2023 Hil­fe von der Cari­tas Bam­berg erhal­ten, so die Sozi­al­or­ga­ni­sa­ti­on in einer Mit­tei­lung. Häu­fig sei­en gericht­li­che Schrei­ben wie Mahn- oder Voll­stre­ckungs­be­schei­de Anlass zur Kon­takt­auf­nah­me mit der Schuldnerberatung.

In der Bera­tungs­si­tua­ti­on in der JVA sei dann vor allem die beson­de­re Lebens­si­tua­ti­on der Rat­su­chen­den zu berück­sich­ti­gen. Einer­seits sei­en die Kli­en­ten sehr jung und haben oft­mals kei­ne Schul- oder Berufs­aus­bil­dung, was die Ver­dienst­mög­lich­kei­ten und die damit ver­bun­de­nen Til­gungs­mög­lich­kei­ten nach der Haft­ent­las­sung ein­schränkt. Zum ande­ren kön­ne auch inner­halb der Haft­zeit in der Regel kei­ne Til­gung der Schul­den statt­fin­den. Auch müs­se berück­sich­tigt wer­den, dass Schul­den häu­fig aus Straf­ta­ten ent­stan­den sind. Hier­bei sei zu vor allem beach­ten, dass bei die­ser Art Schul­den bestimm­te Regu­lie­rungs­mög­lich­kei­ten wie Ver­brau­cher­insol­venz­ver­fah­ren nicht in Fra­ge kommen.

Der Groß­teil der Gefan­ge­nen, die die Bera­tung in Anspruch neh­men, so die Cari­tas wei­ter, haben indes Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen, wel­che sie wegen der Inhaf­tie­rung und dem damit ver­bun­de­nen Ein­kom­mens­ver­lust nicht mehr nach­kom­men kön­nen. Die­se Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen sind meist nicht regu­liert. Ent­spre­chend erhal­ten die Gefan­ge­nen Infor­ma­tio­nen, wie eine Regu­lie­rung bis zur Haft­ent­las­sung gestal­tet wer­den kann. Dies ist im Groß­teil der Fäl­le eine Stun­dung der For­de­run­gen bezie­hungs­wei­se eine Raten­zah­lungs-Lösung. In vie­len Fäl­len haben die Rat­su­chen­den laut Cari­tas aller­dings kei­nen Über­blick über die Höhe der Gesamt­ver­schul­dung. Eben­so wer­de häu­fig auf lau­fen­de Ver­trä­ge hin­ge­wie­sen, wel­che wei­ter Kos­ten ver­ur­sa­chen. Hier ist das Ziel der Bera­tung, die Ver­schul­dungs­hö­he zu begren­zen und kei­ne wei­te­ren Kos­ten auf­lau­fen zu lassen.

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