Fuß­ball-Sai­son 2019/​/​21

BFV stellt den Ver­ei­nen zwei Model­le für den Sai­son-Abbruch zur Abstimmung

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Nach der außer­or­dent­li­chen Sit­zung des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) am gest­ri­gen Don­ners­tag­abend wird die­ser die Mit­glieds­ver­ei­ne über die genau­en Moda­li­tä­ten der Wer­tung der nicht zu Ende zu füh­ren­den Spiel­zeit 2019/​/​21 in einem Mei­nungs­bild befra­gen. Zur Debat­te ste­hen die Alter­na­ti­ven einer Wer­tung für Auf- und Abstieg nach der Quo­ti­en­ten-Rege­lung oder die Lösung „Nur Auf­stei­ger, kei­ne Absteiger“.

Der Fahr­plan für den Abbruch der Sai­son 2019/​/​21 bei Frau­en und Her­ren im Frei­staat steht: Der Vor­stand des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) hat sich in sei­ner außer­or­dent­li­chen Sit­zung am gest­ri­gen Don­ners­tag­abend inten­siv mit den weit­rei­chen­den Ergeb­nis­sen der ein­ge­setz­ten Arbeits­grup­pe unter Lei­tung von Vize­prä­si­dent Robert Schraud­ner beschäf­tigt und wird sei­ne am Erwach­se­nen­spiel­be­trieb teil­neh­men­den Mit­glieds­ver­ei­ne über die genau­en Moda­li­tä­ten der Wer­tung der nicht zu Ende zu füh­ren­den Spiel­zeit 2019/​/​21 in einem Mei­nungs­bild befra­gen. Je nach Aus­gang der Umfra­ge kann auch ein Außer­or­dent­li­cher Ver­bands­tag von­nö­ten sein.

Neben der aktu­ell gül­ti­gen Rege­lung in §93 der Spiel­ord­nung, die in Absatz 3.3 eine Wer­tung für Auf- und Abstieg nach der Quo­ti­en­ten-Rege­lung unter Weg­fall der Rele­ga­ti­ons­spie­le vor­sieht, kön­nen die Ver­eins­ver­tre­ter auch für die Alter­na­tiv­lö­sung „Nur Auf­stei­ger, kei­ne Abstei­ger“ votie­ren. Der Sai­son­ab­bruch sowie die für bei­de Vari­an­ten not­wen­di­ge Tabel­len­rei­hung ergibt sich in jedem Fall aus der Rege­lung der Spiel­ord­nung in §93. Vor der digi­ta­len Umfra­ge zum Mei­nungs­bild fin­den in allen sie­ben Bezir­ken am 14. und 15. Mai 2021 Online-Semi­na­re statt, die die Aus­wir­kun­gen der bei­den Model­le detail­liert auf­zei­gen. Die Online-Abfra­ge des Mei­nungs­bil­des – jeder Mit­glieds­ver­ein, der am Erwach­se­nen­spiel­be­trieb teil­nimmt, besitzt eine Stim­me – soll vom 14. bis 18. Mai 2021 durch­ge­führt wer­den. Der exak­te Zeit­punkt und der jewei­li­ge Abstim­mungs­link wird den Ver­ei­nen mög­lichst zeit­nah per offi­zi­el­lem Ver­eins­post­fach zuge­stellt – eben­so wie zuvor die Ter­mi­ne für die sie­ben geplan­ten Info-Veranstaltungen.

Damit folgt der Vor­stand sei­nem am 29. März 2021 ver­ab­schie­de­ten Vier-Punk­te-Plan. Dort heißt es: „Um noch mög­lichst vie­le oder alle der aus­ste­hen­den Spie­le der Punkt-Run­den zu Ende zu brin­gen, braucht es einen nahe­zu unein­ge­schränk­ten Trai­nings­be­trieb ab spä­tes­tens 3. Mai 2021. Soll­te dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Ver­bands­spiel­run­den ent­schie­den wer­den. Hier­zu wer­den alle Ver­ei­ne vor der Ent­schei­dung des Ver­bands­vor­stands durch Ein­ho­lung eines Mei­nungs­bilds mit ein­be­zo­gen. Für den Fall des Abbruchs einer Sai­son sehen die Bestim­mun­gen der Spiel­ord­nung (§93 SpO) eine Wer­tung für Auf- und Abstieg nach der Quo­ti­en­ten-Rege­lung unter Weg­fall der Rele­ga­ti­ons­spie­le vor.“ Seit Wochen­be­ginn steht fest, dass die am 10. Mai 2021 in Kraft tre­ten­de und bis 6. Juni 2021 gül­ti­ge 12. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung einen „nahe­zu unein­ge­schränk­ten Trai­nings­be­trieb“ nicht zulässt, ent­spre­chend hat das BFV-Gre­mi­um nun die nächs­ten Schrit­te eingeleitet.


Aus­wir­kun­gen betref­fen alle Ver­ei­ne: nicht nur Auf- und Absteiger

Die sechs­köp­fi­ge Arbeits­grup­pe unter Vor­sitz von Vize­prä­si­dent Robert Schraud­ner, der auch Bezirks­vor­sit­zen­der in Ober­bay­ern ist, war ein­ge­setzt wor­den, nach­dem in den ver­gan­ge­nen Wochen eine Viel­zahl offe­ner Brie­fe und ein­zel­ne Anträ­ge von Ver­ei­nen an den BFV adres­siert wor­den waren. Dabei wur­de der Vor­stand auf­ge­for­dert, die gül­ti­ge Quo­ti­en­ten-Rege­lung nur dahin­ge­hend anzu­wen­den, wonach es einen ver­stärk­ten Auf­stieg und kei­nen Abstieg geben soll. Wie­der­um ande­re Klub­ver­tre­ter set­zen sich für die voll­um­fäng­li­che Umset­zung des §93 der Spiel­ord­nung in der jet­zi­gen Fas­sung ein. Zudem gibt es sogar ein­zel­ne Stim­men, die sich für eine Fort­set­zung der Sai­son über den 30. Juni 2021 hin­aus stark machen. „Für uns in der Arbeits­grup­pe war klar, dass wir alle die­se Mei­nun­gen nicht ein­fach über­ge­hen. Ein Ver­band ist kei­ne Ein­bahn­stra­ße, so ver­ste­hen wir uns als Gre­mi­um auch nicht. Des­halb war es unser Ziel, unter Berück­sich­ti­gung der Viel­zahl recht­li­cher und spiel­tech­ni­scher Belan­ge zu prü­fen, inwie­weit es mög­lich ist, eine Ent­schei­dung auf brei­ter demo­kra­ti­scher Basis her­bei­zu­füh­ren. Dass der Vor­stand unser Ergeb­nis aus der Arbeits­grup­pe mit­trägt und sich trotz einer gül­ti­gen Abbruch­re­ge­lung dazu ent­schlos­sen hat, die Umfra­ge unter allen am Erwach­se­nen­spiel­be­trieb teil­neh­men­den Ver­ei­nen zu beschlie­ßen, ist in unse­ren Augen der bes­te Weg in einer für alle äußerst schwie­ri­gen Zeit – und das heißt aus­drück­lich nicht, dass wir unse­rer Ver­ant­wor­tung nicht gerecht wer­den. Im Gegen­teil. Für uns war es nicht mög­lich, die völ­lig unter­schied­li­chen Stim­mungs­la­gen in ganz Bay­ern in die eine oder ande­re Rich­tung zu inter­pre­tie­ren. Der Vor­stand hat klar ent­schie­den, dass ein Alter­na­tiv­mo­dell zur jetzt gül­ti­gen Rege­lung ange­bo­ten wird – und er sich unab­hän­gig vom Aus­gang dar­an gebun­den sieht“, sagt Schraud­ner nach ins­ge­samt sechs inten­si­ven Sit­zun­gen des Gre­mi­ums: „Umso wich­ti­ger ist es, jetzt in Info-Ver­an­stal­tun­gen klar und deut­lich auf­zu­zei­gen, wel­che Ent­schei­dung wel­che Fol­gen mit sich bringt. Und jede Ent­schei­dung wirkt sich auf jeden ein­zel­nen Ver­ein aus. Von daher bit­ten wir schon jetzt alle Stimm­be­rech­tig­ten, sich mit ihrem Votum an die­sem Mei­nungs­bild unbe­dingt zu beteiligen.“

Bei der voll­um­fäng­li­chen Umset­zung des aktu­ell gül­ti­gen §93 der Spiel­ord­nung wür­den die ein­zel­nen Spiel­klas­sen in ihren Mann­schafts­stär­ken nahe­zu unver­än­dert blei­ben, weil es direk­te Auf- und Abstei­ger gibt und sich die nicht statt­fin­den­den Rele­ga­ti­ons­spie­le nach oben und unten auf­he­ben. Im Fal­le eines mehr­heit­li­chen Votums für die Alter­na­ti­ve, wonach alle Ver­ei­ne, die mit­tels der anzu­wen­den­den Quo­ti­en­ten-Rege­lung auf einem Auf­stiegs- und Rele­ga­ti­ons­platz ste­hen, auf­stei­gen kön­nen und gleich­zei­tig der Abstieg nicht voll­zo­gen wird, steigt folg­lich die Zahl der Mann­schaf­ten in den ein­zel­nen Spiel­klas­sen an, die wei­ter unten ange­sie­del­ten Spiel­klas­sen wür­den ent­spre­chend aus­ge­dünnt. Hier hat der Vor­stand kon­se­quen­ter­wei­se bereits beschlos­sen, dass für die Ligen mit anwach­sen­den Mann­schafts­zah­len in den zwei Spiel­zei­ten 2021/​/​22 und 2022/​/​23 ein ver­schärf­ter Abstieg grei­fen muss, um zur Sai­son 2023/​/​24 wie­der die für den pyra­mi­da­len Spiel­klas­sen­auf­bau wich­ti­ge Soll­stär­ke flä­chen­de­ckend zu errei­chen. Der BFV wird im Lau­fe der der kom­men­den Woche eine Pro­gno­se-Über­sicht der ein­zel­nen Spiel­klas­sen – geord­net nach Bezir­ken – ver­öf­fent­li­chen und die­se auch zum Inhalt der vir­tu­el­len Info-Semi­na­re machen.


„Nur Auf­stei­ger, kei­ne Abstei­ger“: Außer­or­dent­li­cher Ver­bands­tag entscheidet

Je nach Aus­gang des Mei­nungs­bil­des hat der BFV unter­schied­li­che Wege ein­zu­schla­gen: Soll­te die Mehr­heit für die aktu­ell in §93 der Spiel­ord­nung ver­an­ker­te und gül­ti­ge Rege­lung votie­ren, wür­de der Vor­stand am 18. Mai 2021 Abbruch und Wer­tung for­mal beschlie­ßen kön­nen. Für den Fall, dass die Mehr­heit der baye­ri­schen Ver­ei­ne für die Vari­an­te unter dem Titel „Nur Auf­stei­ger, kei­ne Abstei­ger“ und damit einen ver­stärk­ten Abstieg in den nächs­ten bei­den Spiel­zei­ten stimmt, wür­de der Vor­stand am 18. Mai 2021 einen Außer­or­dent­li­chen Ver­bands­tag ein­be­ru­fen müs­sen, der unter Ein­hal­tung der drei­wö­chi­gen Ladungs­frist dann zu ent­schei­den hat. Dabei bit­tet der Vor­stand die Dele­gier­ten bereits jetzt dar­um, an einem mög­li­chen Außer­or­dent­li­chen Ver­bands­ta­ges auch dem Votum des Mei­nungs­bil­des der Ver­ei­ne zu fol­gen. „Ein Außer­or­dent­li­cher Ver­bands­tag ist für den Fall, dass das Alter­na­tiv­mo­dell mehr­heit­lich Zustim­mung fin­det, not­wen­dig, weil nur die­ses Organ bestehen­de Rege­lun­gen auf­lö­sen und neue erlas­sen kann. Und wir haben seit August 2020 mit §93 eine ver­bind­li­che Rege­lung“, erklärt der für Rechts­fra­gen zustän­di­ge Vize­prä­si­dent Rein­hold Bai­er: „Im ver­gan­ge­nen Som­mer konn­te der Vor­stand den §93 der Spiel­ord­nung ohne Zustim­mung eines Außer­or­dent­li­chen Ver­bands­ta­ges und mit einer Rechts­mit­tel­be­leh­rung ein­füh­ren, weil es für einen Sai­son­ab­bruch auf­grund höhe­rer Gewalt bis dahin gar kei­ne Rege­lung gege­ben hat­te. Einen sol­chen Fall gab es noch nie.“

Das jetzt vom Vor­stand ver­ab­schie­de­te Vor­ge­hen gilt für den Ligen-Spiel­be­trieb bei den Frau­en (ab Bay­ern­li­ga abwärts) und Her­ren (ab Regio­nal­li­ga abwärts) sowie dem Ver­bands­po­kal-Wett­be­werb der Frau­en. Die auf­grund der Geneh­mi­gung durch das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on erlas­se­nen Son­der­re­ge­lun­gen für die Play-offs der Regio­nal­li­ga Bay­ern, den Toto-Pokal-Wett­be­werb und den Liga­po­kal der Regio­nal­li­ga Bay­ern blei­ben davon aus­drück­lich unberührt.


Auch Alter­na­tiv-Spiel­mo­del­le ab der Sai­son 2021/​/​22

In sei­ner Video­kon­fe­renz hat sich der BFV-Vor­stand nach der Ent­schei­dung zum Sai­son-Abbruch 2019/​/​21 zudem mit der neu­en Spiel­zeit 2021/​/​22 befasst. „Fakt ist, dass wir dann zwar die Sai­son abge­bro­chen haben, die Coro­na-Pan­de­mie uns aber wei­ter­hin beglei­ten wird. Auch wenn wir auf­grund der wei­ter sin­ken­den Infek­ti­ons­zah­len und der stei­gen­den Immu­ni­sie­rung der Bevöl­ke­rung posi­tiv gestimmt sind, so müs­sen wir auch in der neu­en Sai­son mit pan­de­mie­be­ding­ten Pro­ble­men wie etwa­igen Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nun­gen durch die Gesund­heits­äm­ter oder bei einem lokal stei­gen­den Infek­ti­ons­ge­sche­hen mit Spiel­ver­bo­ten an ein­zel­nen Orten rech­nen, um nur zwei Bei­spie­le zu nen­nen“, sagt der für den Spiel­be­trieb in Bay­ern zustän­di­ge BFV-Schatz­meis­ter Jür­gen Fal­ten­ba­cher. Des­halb strebt es der BFV im Grund­satz an, ab der Sai­son 2021/​/​22 auch eine begrenz­te Zahl alter­na­ti­ver Spiel­klas­sen­mo­del­le zu ermög­li­chen. „Unse­re Spiel­lei­ter haben sich hier sehr vie­le Gedan­ken gemacht und unter­schied­li­che Model­le für die Zukunft erar­bei­tet. Die­se wer­den wir nun prü­fen. Im zwei­ten Schritt über­las­sen wir es den Krei­sen sowie Bezir­ken in direk­ter Abstim­mung zusam­men mit den Ver­ei­nen der ein­zel­nen Spiel­klas­sen, wel­ches der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Model­le sie für sich wäh­len“, so Fal­ten­ba­cher. Dabei ist klar, dass es nur eine begrenz­te Aus­wahl geben kann: „Wir wer­den die­se Alter­na­tiv­mo­del­le zur her­kömm­li­chen Sai­son mit Hin- und Rück­run­de im Ver­bands­spiel­aus­schuss ent­spre­chend bin­dend vor­be­rei­ten. Die ein­zel­nen Ligen und die dar­in betei­lig­ten Ver­ei­ne sol­len hier gemein­sam mit den Ver­bands­ver­tre­tern vor Ort in Zukunft also Wahl­mög­lich­kei­ten haben. Dies hat aus­drück­lich kei­nen Ein­fluss auf die Ligen mit ver­stärk­tem Abstieg, der betrifft ohne­hin alle Vari­an­ten. Wir alle hof­fen es nicht, aber auch in der neu­en Spiel­zeit kann es dazu kom­men, dass wir nicht alle Spiel­ta­ge über die Büh­ne brin­gen wer­den und es zu einer Wer­tung anhand der gespiel­ten Par­tien kom­men kann. Das muss allen Betei­lig­ten schon heu­te klar sein“, sagt Ver­bands­spiel­lei­ter Josef Janker.

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