Fuß­ball-Sai­son 2019/​/​20

BFV-Vor­stand ver­ab­schie­det Vier-Punkte-Plan

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Der Vor­stand des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV) hat in einer Video­kon­fe­renz einen Vier-Punk­te-Plan für den Umgang mit der wei­ter wegen der Coro­na-Pan­de­mie und den damit ein­her­ge­hen­den staat­li­chen Ver­fü­gungs­la­gen unter­bro­che­nen Spiel­zeit 2019/​/​20 im Män­ner-Bereich, die ursprüng­lich bis zum 30. Juni 2021 been­det wer­den soll­te, verabschiedet.

Die Ent­täu­schung ist auch mit etwas Abstand noch unüber­hör­bar, wenn Rai­ner Koch, Prä­si­dent des Baye­ri­schen Fuß­ball-Ver­ban­des (BFV), die jüngs­ten Ergeb­nis­se der Bund-Län­der-Kon­fe­renz für den Basis-Fuß­ball im Frei­staat ein­ord­net: „Die Beschlüs­se sind im Wesent­li­chen von Ver­bo­ten gekenn­zeich­net. Wir alle hät­ten uns viel­mehr Lösun­gen gewünscht, wie wir unser Leben mit Sorg­falt in die­sen zwei­fels­frei schwie­ri­gen Zei­ten der Pan­de­mie gestal­ten kön­nen – und zu die­sem Leben gehört der Sport und damit der Ama­teur­fuß­ball. Wir haben die­se Lösun­gen übri­gens nicht erst seit ges­tern. Sie lie­gen auf dem Tisch und sind erprobt.“


„Bes­ser als wil­de Par­tys in den Parks“

Dabei sei die Bot­schaft, dass gera­de die Mäd­chen und Jun­gen, Frau­en und Män­ner in unse­ren Ver­ei­nen mit den längst eta­blier­ten Hygie­ne­kon­zep­ten fixer Teil der Lösung sind, nach über einem Jahr in der Kri­se noch nicht bei allen ange­kom­men: „Sport im Ver­ein mit gewis­sen­haf­ter Kon­takt­nach­ver­fol­gung ist bes­ser als wil­de Par­tys in den Parks. Da gibt es kei­ne zwei Mei­nun­gen! Alle bis­he­ri­gen Erkennt­nis­se wei­sen dar­auf hin, dass das akti­ve Fuß­ball­spie­len unter frei­em Him­mel kein Pan­de­mietrei­ber ist und die Anste­ckungs­ge­fahr auf dem Spiel­feld mini­mal ist. Spe­zi­ell für Kin­der und Jugend­li­che tra­gen regel­mä­ßi­ge Bewe­gungs­an­ge­bo­te im geschütz­ten Ver­eins­um­feld zur kör­per­li­chen und see­li­schen Gesund­heit bei“, unter­streicht Koch die immense Bedeutung.

Wäh­rend der Sport bei den Bund-Län­der-Beschlüs­sen über­haupt nicht the­ma­ti­siert wor­den war, hält immer­hin die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung Locke­run­gen bereits nach den Oster­fe­ri­en für mög­lich. „Es ist ein klei­ner Licht­blick, ver­bun­den mit der gro­ßen Hoff­nung, dass es nicht bei einer Absichts­er­klä­rung bleibt und die drin­gend nöti­gen Haus­auf­ga­ben nun end­lich prag­ma­tisch erle­digt wer­den“, sagt BFV-Schatz­meis­ter Jür­gen Fal­ten­ba­cher, der im Prä­si­di­um für den Spiel­be­trieb in Bay­ern ver­ant­wort­lich ist. Im Beschluss der Staats­re­gie­rung vom 23. März 2021 heißt es für die Zeit ab dem 13. April 2021: „Nach dem Ende der Oster­fe­ri­en wer­den abhän­gig von den Inzi­den­zen wei­te­re Öff­nungs­schrit­te in den Berei­chen Außen­gas­tro­no­mie, Kul­tur und Sport erfol­gen.“ Dem­nach kön­ne Kon­takt­sport und damit Fuß­ball unter frei­em Him­mel bei loka­len 7‑Ta­ges-Inzi­den­zen unter 50 wie­der gespielt wer­den, in Gebie­ten mit Wer­ten zwi­schen 50 und 100 sei „Kon­takt­sport im Außen­be­reich mit aktu­el­lem (24 Stun­den) COVID-19 Schnell- oder Selbst­test“ möglich.

Mit flä­chen­de­cken­den und regel­mä­ßi­gen Tests, aber auch mit der Immu­ni­sie­rung der Bevöl­ke­rung, die end­lich in die Gän­ge kom­men müs­sen, sehen die Ver­ant­wort­li­chen des BFV auch wei­ter­hin berech­tig­te Chan­cen, die aktu­ell noch immer unter­bro­che­ne Spiel­zeit 201920 im baye­ri­schen Ama­teur­fuß­ball bis zum 30. Juni 2021 zu einem guten Ende zu brin­gen: „Die Zeit ab dem 13. April 2021 könn­te ein weg­wei­sen­des Datum für Kul­tur, Gas­tro­no­mie sowie den Brei­ten­sport und damit für unse­re gan­ze Gesell­schaft sein. Bis dahin sind drei Wochen Zeit, um die Haus­auf­ga­ben zu erle­di­gen. Unse­re Ver­ei­ne und wir als Ver­band ste­hen mit erprob­ten Hygie­ne­kon­zep­ten und unse­rer Bereit­schaft, Kon­takt­ver­fol­gung und wei­te­re not­wen­di­ge Auf­la­gen zu gewähr­leis­ten, bereit. Wir bekom­men den Trai­nings- und Spiel­be­trieb ver­ant­wor­tungs­voll gere­gelt. Es wird Zeit, dass wir im Ama­teur­sport von einer Ver­bots­kul­tur zu einer gemein­sam erar­bei­te­ten Öff­nung der Plät­ze kom­men. Jeder muss hier sei­nen Bei­trag leis­ten: Die Poli­tik muss das Imp­fen und Tes­ten orga­ni­sie­ren, die Ver­bän­de Kon­zep­te erar­bei­ten und an die Basis kom­mu­ni­zie­ren, die Ver­ei­ne vor Ort die Maß­nah­men ver­ant­wor­tungs­voll umset­zen. So wür­den wir es trotz die­ser schwie­ri­gen Zeit schaf­fen, den gemein­nüt­zi­gen Ver­eins­sport in Bay­ern und das wich­ti­ge sozia­le und sport­li­che Mit­ein­an­der für die Kin­der zu erhal­ten“, unter­streicht BFV-Geschäfts­füh­rer Jür­gen Igelspacher.


Vier-Punkt-Plan

Die wei­te­re Pla­nung der Sai­son und der Pokal­wett­be­wer­be ver­läuft nach fol­gen­den Punkten.

  1. Soll­te ab dem 19. April 2021 kein flä­chen­de­cken­der Trai­nings­be­trieb mit Kon­takt in Bay­ern mög­lich sein, ist die Durch­füh­rung des Liga­po­kal-Wett­be­werbs nicht mehr mög­lich. Ent­spre­chend wird die­ser auf Kreis‑, Bezirks- und Ver­bands­ebe­ne als Zusatz­wett­be­werb gestri­chen. Die­se Rege­lung gilt nicht für die Regio­nal­li­ga Bay­ern, für deren Liga­po­kal-Wett­be­werb vom Ver­bands­vor­stand im Dia­log mit den betref­fen­den Ver­ei­nen noch eine geson­der­te Ent­schei­dung zu tref­fen ist.

  1. Um noch mög­lichst vie­le oder alle der aus­ste­hen­den Spie­le der Punkt-Run­den zu Ende zu brin­gen, braucht es einen nahe­zu unein­ge­schränk­ten Trai­nings­be­trieb ab spä­tes­tens 3. Mai 2021. Soll­te dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Ver­bands­spiel­run­den ent­schie­den wer­den. Hier­zu wer­den alle Ver­ei­ne vor der Ent­schei­dung des Ver­bands­vor­stands durch Ein­ho­lung eines Mei­nungs­bilds mit ein­be­zo­gen. Für den Fall des Abbruchs einer Sai­son sehen die Bestim­mun­gen der Spiel­ord­nung (§ 93 SpO) eine Wer­tung für Auf- und Abstieg nach der Quo­ti­en­ten-Rege­lung unter Weg­fall der Rele­ga­ti­ons­spie­le vor.

  1. Der Ver­bands­vor­stand hält einen Spiel­be­trieb unter der Vor­aus­set­zung, dass jeweils ein nega­ti­ver Coro­na-Test vor­zu­wei­sen ist, in der Flä­che für nicht durch­führ­bar und unter den aktu­el­len staat­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nicht realisierbar.

  1. Der Toto-Pokal-Wett­be­werb soll im Aus­tra­gungs­mo­dus noch nicht ver­än­dert wer­den. Bezüg­lich der mög­li­chen Fort­füh­rung des Toto-Pokal-Wett­be­werbs bzw. der Ermitt­lung des Teil­neh­mers an der 1. DFB-Pokal-Haupt­run­de wird ein sepa­ra­ter Vor­schlag im Dia­log mit den noch im Wett­be­werb befind­li­chen Ver­ei­nen durch den Ver­bands­vor­stand erarbeitet.


Für die Frau­en, Junio­rin­nen und Junio­ren gel­ten die Punk­te 2 und 3 ana­log. Beim Ver­bands­po­kal-Wett­be­werb der Frau­en und der Junio­rin­nen sowie Junio­ren wer­den indi­vi­du­el­le Lösun­gen noch erarbeitet.

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