Das Schiedsgericht des 1. Zivilsenats am Oberlandesgericht Nürnberg hat das vom Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) erlassene Berufungsurteil in der Causa Schwaben Augsburg bestätigt, teilt der Bayerische Fußball-Verband mit. Damit bleibt es bei der Geldstrafe für den Regionalligisten.
Das VSG hatte der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Gegen dieses Urteil waren der 1. FC Schweinfurt 05, Türkgücü München, der SV Wacker Burghausen und der FC Eintracht Bamberg vor das Schiedsgericht am OLG Nürnberg gezogen.
Mit dem Urteil des Schiedsgerichts als letzte sportgerichtliche Instanz, das lediglich einen eingeschränkten Prüfungsmaßstab hatte, behalten die Siege der Schwaben gegen Schweinfurt (4:3), Türkgücü (3:1), Burghausen (3:2) und Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit.
Der TSV Schwaben Augsburg hatte unstreitig gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen. In dem Statut (U23-Regel) heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A‑Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das im schriftlichen Verfahren mitgeteilte Ergebnis des Ständigen Schiedsgerichts, wonach die U23-Regel gegen EU-Recht (insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV) verstoße, wird der BFV einer Prüfung unterziehen.
Erstinstanzlich hatte das Sportgericht Bayern mit seinem Urteil die vier Partien zugunsten der Augsburger Gegner gewertet und zudem eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt. Daraufhin war der TSV Schwaben Augsburg in Berufung gegangen, der das VSG im Punkt der Spielwertungen stattgegeben hatte. Letztlich hatten Schweinfurt, Türkgücü München, Burghausen und Bamberg das Schiedsgericht am Oberlandesgericht Nürnberg angerufen, das nun sein Urteil veröffentlicht hat.
FC Eintracht Bamberg 2010 richtet den Blick nach vorn
Der FC Eintracht Bamberg 2010 e.V. teilte zu der Entscheidung der Gerichte im Fall Schwaben Augsburg mit, diese zur Kenntnis genommen zu haben, auch wenn sie aus sportlicher und juristischer Sicht nur schwer nachvollziehbar sei. Es sei dem FC Eintracht nie um Rechenspiele, sondern um die konsequente Einhaltung der geltenden Regularien gegangen – und das für alle Vereine gleichermaßen. Auch wenn der Verein sich eine andere Auslegung gewünscht hätte, akzeptiere er natürlich das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.
Der sportliche Fokus des FC Eintracht liege nun komplett auf dem letzten Saisonspiel gegen den TSV Aubstadt am Samstag. Mit 100 Prozent Einsatz wolle sich das Team nicht nur ordentlich aus der Saison verabschieden, sondern auch ein klares Zeichen des Dankes an die treuen Fans setzen.
Unabhängig von der endgültigen Ligazugehörigkeit sei es dem FC Eintracht wichtig zu betonen, dass der eingeschlagene Weg mit Spielern aus der Region konsequent fortgeführt werde. Mit dem klaren Ziel des baldigen Wiederaufstieg in die Regionalliga.