Ist Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer verfassungsgemäß?
Stadt Bamberg beteiligt sich an Verfassungsbeschwerde
Die Stadt Bamberg beteiligt sich an einer Kommunalverfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt München beim Bundesverfassungsgericht. Ziel ist eine grundsätzliche und abschließende Klärung, ob der Freistaat Bayern Kommunen die Erhebung einer Übernachtungssteuer rechtlich untersagen darf, wie die Stadt Bamberg mitteilt.
„Es geht ausdrücklich nicht darum, dass die Stadt Bamberg jetzt die Einführung einer Übernachtungssteuer vorantreiben möchte“, erklärt Finanzreferent Bertram Felix. „Zunächst muss geklärt werden, ob der Freistaat mit seinem Eingriff in die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten überhaupt im Einklang mit der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung handelt.“ Dafür hat Felix auch die Rückendeckung des Finanzsenats, der die Beteiligung an der Beschwerde vor einigen Wochen beschlossen hat.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. November 2025. Dieser hatte eine Klage gegen ein vom Freistaat Bayern eingeführtes Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer zurückgewiesen. Der Freistaat hatte dieses Verbot zuvor im Kommunalabgabengesetz verankert und damit den Kommunen die Möglichkeit genommen, selbst über die Einführung einer solchen Abgabe zu entscheiden.
Für die Stadt Bamberg steht daher zunächst die grundsätzliche Frage im Mittelpunkt, ob ein solcher Eingriff in die kommunale Finanz- und Selbstverwaltungshoheit zulässig ist. Erst wenn hierzu Rechtssicherheit besteht, kann über die Frage diskutiert werden, ob und in welcher Form die Stadt von einem solchen Instrument Gebrauch machen sollte.
„Es geht um eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage: Wie weit reicht die kommunale Selbstverwaltung – und wo darf der Freistaat Grenzen setzen? Diese Frage sollte abschließend geklärt werden“, meint Bertram Felix.
Drei Städte ziehen an einem Strang
Mit der gemeinsamen Beschwerde verfolgen die beteiligten Städte – neben München und Bamberg auch Günzburg – das Ziel, ihre Interessen gebündelt vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Die voraussichtlichen Gesamtkosten des Verfahrens liegen zwischen 52.000 und 65.000 Euro und werden unter den beteiligten Kommunen entsprechend ihrer Einwohnerzahl aufgeteilt. Für die Stadt Bamberg entstehen dabei nach aktueller Schätzung Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro.
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vbw-Pressemitteilung zu Umfrage zum Standort Bayern
Große Standortloyalität – Neun von zehn Unternehmen würden sich wieder im Freistaat ansiedeln
Laut einer Umfrage der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unter über 700 Unternehmen im Freistaat bleiben bayerische Unternehmen ihrem Standort treu. So würden sich neun von zehn Unternehmen erneut im Freistaat ansiedeln.
„Die Standortloyalität liegt bei 91,1 Prozent und ist das zweite Jahr in Folge gestiegen. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass einzelne Bereiche immer schlechter abschneiden, insbesondere die überbordende Bürokratie wird für die Unternehmen zur Belastungsprobe“, fasst vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt die zentralen Ergebnisse zusammen. Die Umfrage wird seit 2013 jährlich vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH durchgeführt.
Einzelne Standortfaktoren wurden zum Teil deutlich schlechter bewertet als im Vorjahr. „Mit einer Note von 4,2 schneidet der Bereich Verwaltungshandeln so schlecht wie noch nie ab. Daher ist es jetzt an der Zeit, entschlossen gegenzusteuern. Wir unterstützen daher die Bürokratieabbauinitiativen von Staatsmodernisierungsminister Dr. Karsten Wildberger und der Bayerischen Staatsregierung mit ihrem Bürokratieabbaubeauftragten Walter Nussel. Die gut gemachten Pläne müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Wir brauchen dringend vorzeigbare Erfolge, die enthaltenen ‚Quick Wins‘ müssen sofort realisiert werden“, fordert Brossardt und ergänzt: „Unkompliziert können überflüssige statistische Berichtspflichten gestrichen und viele der unzähligen betrieblichen Beauftragten abgeschafft werden. Einen Leiterbeauftragten braucht zum Beispiel niemand.“
Die allgemeine Standortqualität in Bayern wird mittels einer Skala zwischen 0 und 100 Punkten ermittelt. Mit einem Wert von 72,5 Punkten wurde diese in diesem Jahr etwas schlechter bewertet als letztes Jahr (2024: 72,8 Punkte). Der bisherige Spitzenwert wurde im Jahr 2019 mit 76,2 Punkten erreicht. Zusätzlich zur Bewertung der allgemeinen Standortqualität und ‑loyalität haben die Unternehmen Schulnoten für die fünf Themenfelder „Humankapital“, „Allgemeine Infrastruktur“, „Innovationsumfeld“, „Energie und Rohstoffe“ sowie „staatliches Verwaltungshandeln“ vergeben. Brossardt: „Alle Themenfelder haben – teils sogar deutlich – gegenüber dem Vorjahr an Qualität eingebüßt.“
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie: Der Standort ist inzwischen zu teuer. Vor allem die hohen Arbeits‑, Energie- und Rohstoffkosten belasten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zusätzlich von hoher Bedeutung für die Unternehmen ist die Verbesserung der allgemeinen Infrastruktur. „Die Studie ist ein Alarmsignal für den Standort Bayern. Über die meisten relevanten Standortfaktoren wird in Berlin entschieden. Es ist daher essenziell, dass die Bundesregierung jetzt kraftvoll eine wirtschaftsfreundliche Politik betreibt, die vor allem die hohe Kosten- und Bürokratiebelastung der Unternehmen in den Blick nimmt“, so Brossardt.
Doch auch im Freistaat muss nachgebessert werden. „Serviceorientierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sind Dauerbaustellen. Die Staatsregierung hat hier schon viele gute Maßnahmen auf den Weg gebracht, darf aber nicht nachlassen“, erklärt Brossardt abschließend.
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Freistaat schafft Rahmenbedingungen
Wärmeplanung wird endlich konkret
Nachdem der Freistaat Bayern die Umsetzung der Wärmeplanung in Bayern Ende Dezember beschlossen hat, wird es nun auch für die Stadt Bamberg konkret. Die Stadt steht in den Startlöchern und erwartet ein Unterstützungspaket aus München.
„Jetzt kann es endlich losgehen“, sagt Oberbürgermeister Andreas Starke, bei dem das Thema direkt als Stabsstelle angesiedelt ist, zur kommunalen Wärmeplanung. Nachdem der Freistaat die Umsetzung der Wärmeplanung in Bayern Ende Dezember beschlossen hat, wird es nun auch für die Stadt Bamberg konkret. Die dafür erforderlichen gesetzlichen Regelungen in Bayern wurden in die Verordnung zur „Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ aufgenommen und Ende des letzten Jahres im Kabinett beschlossen. Die Kommunen wurden demnach als „planungsverantwortliche Stelle“ benannt. Dieser Schritt war überfällig und „wir sind erleichtert, dass wir nun durchstarten können“, so Starke.
Geprüft wurde, ob einzelne Schritte der Wärmeplanung zentral über den Freistaat erledigt werden können, um so Kosten einzusparen. Der Freistaat kam jedoch zu dem Ergebnis, dass eine zentrale Durchführung in einem Flächenland wie Bayern nicht sachgerecht wäre und Kenntnisse der konkreten Voraussetzungen in den Städten und Gemeinden genutzt werden müssten und hat ein breites Unterstützungspaket vorbereitet.
Nach und nach werden die Unterstützungsleistungen des Freistaats für die Kommunen ausgerollt. Dazu zählen beispielsweise Datenlieferungen über sogenannte „Secureboxen“, die die Stadt Bamberg in den kommenden Wochen erwartet, genauso wie Klarheit über den Refinanzierungsmodus. „Die Stadt Bamberg kann ein solches Großvorhaben schon allein haushaltsrechtlich nicht einfach aus eigener Tasche finanzieren, wenn klar ist, dass eine entsprechende Unterstützung durch den Freistaat noch kommt“, erläutert Projektleiterin Birthe Wagner das städtische Abwarten.
Stadtverwaltung ist vorbereitet
In den kommenden Monaten soll es möglich sein, die finanzielle Erstattung beim Freistaat zu beantragen: Die Hälfte wird zum Start der Wärmeplanung ausgeschüttet, die andere Hälfte mit Ende der Wärmeplanung. Das Unterstützungspaket des Freistaats enthält auch Musterausschreibungen, die auf die bayerischen Gegebenheiten angepasst sind, und andere praktische Tools, auf welche die Kommunen nun kostenfrei geschult werden. Eine entsprechende Unterweisung für die Stadt Bamberg ist im Juni in Bayreuth geplant.
Neben der staatlichen Finanzierung, zu der der Freistaat auf Grund des Konnexitätsprinzips verpflichtet ist, war auch die Stadt Bamberg fleißig, erklärt Wagner: „Erfreulicherweise können wir ein bereits vor Jahren in guter Voraussicht beantragtes Förderprojekt noch abrufen, um die kommunale Wärmeplanung in Bamberg personell und finanziell auf stärkere Beine zu stellen, dafür gebührt unserem Klima- und Umweltamt großer Dank.“
„Wir haben die Zeit genutzt und unsere Hausaufgaben gemacht“, sagt Oberbürgermeister Starke. Er verweist auf die umfangreichen und vorbereitenden Tätigkeiten wie beispielsweise eine Analyse der verfügbaren Systeme, der Datenbasis und Netzwerkarbeit mit den Akteuren. Auch ein interkommunaler Austausch unter anderem mit bayerischen Städten wurde bereits realisiert.