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Freistaat Bayern

Ist Ver­bot einer kom­mu­na­len Über­nach­tungs­steu­er verfassungsgemäß?

Stadt Bam­berg betei­ligt sich an Verfassungsbeschwerde

Die Stadt Bam­berg betei­ligt sich an einer Kom­mu­nal­ver­fas­sungs­be­schwer­de der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Ziel ist eine grund­sätz­li­che und abschlie­ßen­de Klä­rung, ob der Frei­staat Bay­ern Kom­mu­nen die Erhe­bung einer Über­nach­tungs­steu­er recht­lich unter­sa­gen darf, wie die Stadt Bam­berg mitteilt.

„Es geht aus­drück­lich nicht dar­um, dass die Stadt Bam­berg jetzt die Ein­füh­rung einer Über­nach­tungs­steu­er vor­an­trei­ben möch­te“, erklärt Finanz­re­fe­rent Bert­ram Felix. „Zunächst muss geklärt wer­den, ob der Frei­staat mit sei­nem Ein­griff in die kom­mu­na­len Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten über­haupt im Ein­klang mit der im Grund­ge­setz garan­tier­ten kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung han­delt.“ Dafür hat Felix auch die Rücken­de­ckung des Finanz­se­nats, der die Betei­li­gung an der Beschwer­de vor eini­gen Wochen beschlos­sen hat.

Hin­ter­grund ist eine Ent­schei­dung des Baye­ri­schen Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs vom 14. Novem­ber 2025. Die­ser hat­te eine Kla­ge gegen ein vom Frei­staat Bay­ern ein­ge­führ­tes Ver­bot einer kom­mu­na­len Über­nach­tungs­steu­er zurück­ge­wie­sen. Der Frei­staat hat­te die­ses Ver­bot zuvor im Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz ver­an­kert und damit den Kom­mu­nen die Mög­lich­keit genom­men, selbst über die Ein­füh­rung einer sol­chen Abga­be zu entscheiden.

Für die Stadt Bam­berg steht daher zunächst die grund­sätz­li­che Fra­ge im Mit­tel­punkt, ob ein sol­cher Ein­griff in die kom­mu­na­le Finanz- und Selbst­ver­wal­tungs­ho­heit zuläs­sig ist. Erst wenn hier­zu Rechts­si­cher­heit besteht, kann über die Fra­ge dis­ku­tiert wer­den, ob und in wel­cher Form die Stadt von einem sol­chen Instru­ment Gebrauch machen sollte.

„Es geht um eine grund­le­gen­de ver­fas­sungs­recht­li­che Fra­ge: Wie weit reicht die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung – und wo darf der Frei­staat Gren­zen set­zen? Die­se Fra­ge soll­te abschlie­ßend geklärt wer­den“, meint Bert­ram Felix.


Drei Städ­te zie­hen an einem Strang

Mit der gemein­sa­men Beschwer­de ver­fol­gen die betei­lig­ten Städ­te – neben Mün­chen und Bam­berg auch Günz­burg – das Ziel, ihre Inter­es­sen gebün­delt vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu ver­tre­ten. Die vor­aus­sicht­li­chen Gesamt­kos­ten des Ver­fah­rens lie­gen zwi­schen 52.000 und 65.000 Euro und wer­den unter den betei­lig­ten Kom­mu­nen ent­spre­chend ihrer Ein­woh­ner­zahl auf­ge­teilt. Für die Stadt Bam­berg ent­ste­hen dabei nach aktu­el­ler Schät­zung Kos­ten in Höhe von rund 3.000 Euro.

vbw-Pres­se­mit­tei­lung zu Umfra­ge zum Stand­ort Bayern

Gro­ße Stand­ort­loya­li­tät – Neun von zehn Unter­neh­men wür­den sich wie­der im Frei­staat ansiedeln

Laut einer Umfra­ge der vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. unter über 700 Unter­neh­men im Frei­staat blei­ben baye­ri­sche Unter­neh­men ihrem Stand­ort treu. So wür­den sich neun von zehn Unter­neh­men erneut im Frei­staat ansiedeln.

„Die Stand­ort­loya­li­tät liegt bei 91,1 Pro­zent und ist das zwei­te Jahr in Fol­ge gestie­gen. Das ist die gute Nach­richt. Die schlech­te Nach­richt ist, dass ein­zel­ne Berei­che immer schlech­ter abschnei­den, ins­be­son­de­re die über­bor­den­de Büro­kra­tie wird für die Unter­neh­men zur Belas­tungs­pro­be“, fasst vbw Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Bros­sardt die zen­tra­len Ergeb­nis­se zusam­men. Die Umfra­ge wird seit 2013 jähr­lich vom Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft Köln Con­sult GmbH durchgeführt.

Ein­zel­ne Stand­ort­fak­to­ren wur­den zum Teil deut­lich schlech­ter bewer­tet als im Vor­jahr. „Mit einer Note von 4,2 schnei­det der Bereich Ver­wal­tungs­han­deln so schlecht wie noch nie ab. Daher ist es jetzt an der Zeit, ent­schlos­sen gegen­zu­steu­ern. Wir unter­stüt­zen daher die Büro­kra­tie­ab­bau­in­itia­ti­ven von Staats­mo­der­ni­sie­rungs­mi­nis­ter Dr. Kars­ten Wild­ber­ger und der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung mit ihrem Büro­kra­tie­ab­bau­be­auf­trag­ten Wal­ter Nussel. Die gut gemach­ten Plä­ne müs­sen jetzt zügig umge­setzt wer­den. Wir brau­chen drin­gend vor­zeig­ba­re Erfol­ge, die ent­hal­te­nen ‚Quick Wins‘ müs­sen sofort rea­li­siert wer­den“, for­dert Bros­sardt und ergänzt: „Unkom­pli­ziert kön­nen über­flüs­si­ge sta­tis­ti­sche Berichts­pflich­ten gestri­chen und vie­le der unzäh­li­gen betrieb­li­chen Beauf­trag­ten abge­schafft wer­den. Einen Lei­ter­be­auf­trag­ten braucht zum Bei­spiel niemand.“

Die all­ge­mei­ne Stand­ort­qua­li­tät in Bay­ern wird mit­tels einer Ska­la zwi­schen 0 und 100 Punk­ten ermit­telt. Mit einem Wert von 72,5 Punk­ten wur­de die­se in die­sem Jahr etwas schlech­ter bewer­tet als letz­tes Jahr (2024: 72,8 Punk­te). Der bis­he­ri­ge Spit­zen­wert wur­de im Jahr 2019 mit 76,2 Punk­ten erreicht. Zusätz­lich zur Bewer­tung der all­ge­mei­nen Stand­ort­qua­li­tät und ‑loya­li­tät haben die Unter­neh­men Schul­no­ten für die fünf The­men­fel­der „Human­ka­pi­tal“, „All­ge­mei­ne Infra­struk­tur“, „Inno­va­ti­ons­um­feld“, „Ener­gie und Roh­stof­fe“ sowie „staat­li­ches Ver­wal­tungs­han­deln“ ver­ge­ben. Bros­sardt: „Alle The­men­fel­der haben – teils sogar deut­lich – gegen­über dem Vor­jahr an Qua­li­tät eingebüßt.“

Ein wei­te­res zen­tra­les Ergeb­nis der Stu­die: Der Stand­ort ist inzwi­schen zu teu­er. Vor allem die hohen Arbeits‑, Ener­gie- und Roh­stoff­kos­ten belas­ten die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men. Zusätz­lich von hoher Bedeu­tung für die Unter­neh­men ist die Ver­bes­se­rung der all­ge­mei­nen Infra­struk­tur. „Die Stu­die ist ein Alarm­si­gnal für den Stand­ort Bay­ern. Über die meis­ten rele­van­ten Stand­ort­fak­to­ren wird in Ber­lin ent­schie­den. Es ist daher essen­zi­ell, dass die Bun­des­re­gie­rung jetzt kraft­voll eine wirt­schafts­freund­li­che Poli­tik betreibt, die vor allem die hohe Kos­ten- und Büro­kra­tie­be­las­tung der Unter­neh­men in den Blick nimmt“, so Brossardt.

Doch auch im Frei­staat muss nach­ge­bes­sert wer­den. „Ser­vice­ori­en­tie­rung und Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung sind Dau­er­bau­stel­len. Die Staats­re­gie­rung hat hier schon vie­le gute Maß­nah­men auf den Weg gebracht, darf aber nicht nach­las­sen“, erklärt Bros­sardt abschließend.

Die Stu­die ist hier zu finden.

Frei­staat schafft Rahmenbedingungen

Wär­me­pla­nung wird end­lich konkret

Nach­dem der Frei­staat Bay­ern die Umset­zung der Wär­me­pla­nung in Bay­ern Ende Dezem­ber beschlos­sen hat, wird es nun auch für die Stadt Bam­berg kon­kret. Die Stadt steht in den Start­lö­chern und erwar­tet ein Unter­stüt­zungs­pa­ket aus München.

„Jetzt kann es end­lich los­ge­hen“, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke, bei dem das The­ma direkt als Stabs­stel­le ange­sie­delt ist, zur kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung. Nach­dem der Frei­staat die Umset­zung der Wär­me­pla­nung in Bay­ern Ende Dezem­ber beschlos­sen hat, wird es nun auch für die Stadt Bam­berg kon­kret. Die dafür erfor­der­li­chen gesetz­li­chen Rege­lun­gen in Bay­ern wur­den in die Ver­ord­nung zur „Aus­füh­rung ener­gie­wirt­schaft­li­cher Vor­schrif­ten“ auf­ge­nom­men und Ende des letz­ten Jah­res im Kabi­nett beschlos­sen. Die Kom­mu­nen wur­den dem­nach als „pla­nungs­ver­ant­wort­li­che Stel­le“ benannt. Die­ser Schritt war über­fäl­lig und „wir sind erleich­tert, dass wir nun durch­star­ten kön­nen“, so Starke.

Geprüft wur­de, ob ein­zel­ne Schrit­te der Wär­me­pla­nung zen­tral über den Frei­staat erle­digt wer­den kön­nen, um so Kos­ten ein­zu­spa­ren. Der Frei­staat kam jedoch zu dem Ergeb­nis, dass eine zen­tra­le Durch­füh­rung in einem Flä­chen­land wie Bay­ern nicht sach­ge­recht wäre und Kennt­nis­se der kon­kre­ten Vor­aus­set­zun­gen in den Städ­ten und Gemein­den genutzt wer­den müss­ten und hat ein brei­tes Unter­stüt­zungs­pa­ket vorbereitet.

Nach und nach wer­den die Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen des Frei­staats für die Kom­mu­nen aus­ge­rollt. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Daten­lie­fe­run­gen über soge­nann­te „Secu­re­bo­xen“, die die Stadt Bam­berg in den kom­men­den Wochen erwar­tet, genau­so wie Klar­heit über den Refi­nan­zie­rungs­mo­dus. „Die Stadt Bam­berg kann ein sol­ches Groß­vor­ha­ben schon allein haus­halts­recht­lich nicht ein­fach aus eige­ner Tasche finan­zie­ren, wenn klar ist, dass eine ent­spre­chen­de Unter­stüt­zung durch den Frei­staat noch kommt“, erläu­tert Pro­jekt­lei­te­rin Bir­the Wag­ner das städ­ti­sche Abwarten.


Stadt­ver­wal­tung ist vorbereitet

In den kom­men­den Mona­ten soll es mög­lich sein, die finan­zi­el­le Erstat­tung beim Frei­staat zu bean­tra­gen: Die Hälf­te wird zum Start der Wär­me­pla­nung aus­ge­schüt­tet, die ande­re Hälf­te mit Ende der Wär­me­pla­nung. Das Unter­stüt­zungs­pa­ket des Frei­staats ent­hält auch Mus­ter­aus­schrei­bun­gen, die auf die baye­ri­schen Gege­ben­hei­ten ange­passt sind, und ande­re prak­ti­sche Tools, auf wel­che die Kom­mu­nen nun kos­ten­frei geschult wer­den. Eine ent­spre­chen­de Unter­wei­sung für die Stadt Bam­berg ist im Juni in Bay­reuth geplant.

Neben der staat­li­chen Finan­zie­rung, zu der der Frei­staat auf Grund des Kon­ne­xi­täts­prin­zips ver­pflich­tet ist, war auch die Stadt Bam­berg flei­ßig, erklärt Wag­ner: „Erfreu­li­cher­wei­se kön­nen wir ein bereits vor Jah­ren in guter Vor­aus­sicht bean­trag­tes För­der­pro­jekt noch abru­fen, um die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung in Bam­berg per­so­nell und finan­zi­ell auf stär­ke­re Bei­ne zu stel­len, dafür gebührt unse­rem Kli­ma- und Umwelt­amt gro­ßer Dank.“

„Wir haben die Zeit genutzt und unse­re Haus­auf­ga­ben gemacht“, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Star­ke. Er ver­weist auf die umfang­rei­chen und vor­be­rei­ten­den Tätig­kei­ten wie bei­spiels­wei­se eine Ana­ly­se der ver­füg­ba­ren Sys­te­me, der Daten­ba­sis und Netz­werk­ar­beit mit den Akteu­ren. Auch ein inter­kom­mu­na­ler Aus­tausch unter ande­rem mit baye­ri­schen Städ­ten wur­de bereits realisiert.