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Warnstufe

Pres­se­state­ment des Sozi­al­ver­bands VdK Bayern

Baye­ri­sches Kin­der­start­geld: „Kür­zung und klei­ne Gieß­kan­ne für alle“

Die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat die Ein­füh­rung eines Kin­der­start­gelds ab dem kom­men­den Jahr beschlos­sen. Es wird für alle Kin­der, die ab dem 1. Janu­ar 2025 gebo­ren sind, ein­ge­führt und beträgt ein­ma­lig 3000 Euro pro Kind. Im Gegen­zug streicht der Frei­staat ande­re Fami­li­en­leis­tun­gen, so dass deut­lich weni­ger bei den Betrof­fe­nen ankommt, wie der Sozi­al­ver­band VdK Bay­ern e.V. mitteilt.

„Natür­lich ist es gut, dass der Frei­staat eine frei­wil­li­ge Leis­tung für Kin­der aus­zahlt. Lei­der hat die Staats­re­gie­rung jedoch die Schaf­fung eines sozia­len Aus­gleichs ver­passt. Das neue Kin­der­start­geld in Bay­ern ist die klei­ne Gieß­kan­ne für alle. Für Fami­li­en mit nied­ri­gen Ein­kom­men bedeu­tet es eine Kür­zung um 5400 Euro im Ver­gleich zu den bis­he­ri­gen Leis­tun­gen“, so Vere­na Ben­te­le, die Lan­des­vor­sit­zen­de des VdK Bay­ern. „Die Ein­mal­zah­lung berück­sich­tigt die all­täg­li­chen Bedürf­nis­se der Kin­der nicht. Dar­un­ter lei­den wer­den die früh­kind­li­che För­de­rung, die Ver­sor­gung mit hoch­wer­ti­gen Nah­rungs­mit­teln und die Betreu­ung. Ob das damit ein­ge­spar­te Geld in naher Zukunft tat­säch­lich zu einem spür­ba­ren Aus­bau von Kin­der­be­treu­ung füh­ren wird, bleibt fraglich.“

Bis­her bekom­men Fami­li­en für das ers­te und zwei­te Kind in zwei Jah­ren ins­ge­samt 6000 Euro Fami­li­en­geld. Zusätz­lich gibt es das ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Krip­pen­geld in Höhe von bis zu 2400 Euro in zwei Jah­ren zur Ent­las­tung bei den Eltern­bei­trä­gen. Wer Anspruch auf die­se Leis­tung hat, bekommt künf­tig also 3000 Euro statt bis zu 8400 Euro.

Seit der Ein­füh­rung des Fami­li­en­gelds hat der Frei­staat die frei­wil­li­ge Leis­tung für mehr als eine Mil­li­on Kin­der gewährt – ins­ge­samt eine Sum­me von mehr als 4,6 Mil­li­ar­den Euro. Von 2020 bis März 2024 hat­ten mehr als 140.000 Kin­der vom Krip­pen­geld pro­fi­tiert. 174 Mil­lio­nen Euro wur­den ins­ge­samt ausgezahlt.

Deut­scher Wet­ter­dienst erhöht Warnstufe

Sehr hohe Wald­brand­ge­fahr in der Regi­on Bamberg

Wegen des anhal­ten­den tro­cke­nen Wet­ters und der star­ken Hit­ze stuft der Deut­sche Wet­ter­dienst die Regi­on Bam­berg ab dem mor­gi­gen Diens­tag, 1. Juli 2025, von der Kate­go­rie „hohe Wald­brand­ge­fahr“ in die höchs­te Kate­go­rie „sehr hohe Gefahr“ ein, wie die Stadt Bam­berg mit­teilt. Gleich­zei­tig fin­den Luft­be­ob­ach­tungs­flü­ge statt.

Die Regie­rung von Ober­fran­ken hat zudem in Abstim­mung mit dem Amt für Ernäh­rung, Land­wirt­schaft und Fors­ten Bay­reuth-Münch­berg erneut eine Luft­be­ob­ach­tung ange­ord­net – sie läuft bereits seit Sams­tag, 28. Juni 2025, und wird nun bis Don­ners­tag, 3. Juli 2025, ver­län­gert. Der Fokus liegt auf beson­ders gefähr­de­ten Wald­ge­bie­ten und wird durch die Luft­hel­fer­staf­feln der Stand­or­te Bay­reuth und Bam­berg bedient. Über­wa­chungs­schwer­punk­te sind ins­be­son­de­re Kie­fern- und Fich­ten­wäl­der der Jura­hoch­flä­che, der Hauptsmoor­wald, die Wald­ge­bie­te zwi­schen Bam­berg und Forch­heim, die „Unte­re Mark“ west­lich von Forch­heim, der Lang­hei­mer Forst bei Lich­ten­fels sowie Wäl­der im Cobur­ger Land.

Auf­grund der erhöh­ten Wald­brand­ge­fahr weist das Amt für Brand- und Kata­stro­phen­schutz der Stadt Bam­berg auf wich­ti­ge Ver­hal­tens­re­geln hin:

  • Rau­chen und offe­nes Feu­er sind im Wald strikt verboten.
  • Abge­sperr­te Wäl­der dür­fen kei­nes­falls betre­ten werden.
  • Auto­fah­rer sol­len nur aus­ge­wie­se­ne Park­plät­ze benut­zen, da hei­ße Kata­ly­sa­to­ren jeder­zeit tro­cke­nes Gras unter dem Auto ent­zün­den können.
  • Im Übri­gen ist auch außer­halb der Wäl­der, wo offe­nes Feu­er nicht ver­bo­ten ist, beim Gril­len und bei Lager­feu­ern aller­höchs­te Vor­sicht geboten.
  • Brän­de und Rauch­ent­wick­lung müs­sen sofort unter der Ruf­num­mer 112 gemel­det wer­den. Mel­den­de wer­den gebe­ten, eine mög­lichst genaue Orts- bezie­hungs­wei­se Anfahrts­be­schrei­bung anzu­ge­ben; sofern mög­lich, gern auch mit den GPS-Koor­di­na­ten aus Ihrem Smart­phone oder mit­tels Hilfs­ap­ps wie „what3words“.
  • Falls not­wen­dig, wird gebe­ten, die ers­ten Ein­hei­ten der anrü­cken­den Feu­er­wehr ein­zu­wei­sen, damit der Brand­herd schnel­ler bekämpft wer­den kann.
  • Soll­ten im Wald umge­leg­te Ver­kehrs­py­lo­nen gefun­den wer­den, wird gebe­ten, die­se nicht wie­der auf­zu­stel­len oder weg­zu­räu­men. Die­se kön­nen als Weg­wei­ser für die Feu­er­wehr vor­ge­se­hen sein.
  • Wald­zu­fahr­ten sind unbe­dingt für Feu­er­wehr-Ein­satz­fahr­zeu­ge freizuhalten.