Pressestatement des Sozialverbands VdK Bayern
Bayerisches Kinderstartgeld: „Kürzung und kleine Gießkanne für alle“
Die bayerische Staatsregierung hat die Einführung eines Kinderstartgelds ab dem kommenden Jahr beschlossen. Es wird für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, eingeführt und beträgt einmalig 3000 Euro pro Kind. Im Gegenzug streicht der Freistaat andere Familienleistungen, so dass deutlich weniger bei den Betroffenen ankommt, wie der Sozialverband VdK Bayern e.V. mitteilt.
„Natürlich ist es gut, dass der Freistaat eine freiwillige Leistung für Kinder auszahlt. Leider hat die Staatsregierung jedoch die Schaffung eines sozialen Ausgleichs verpasst. Das neue Kinderstartgeld in Bayern ist die kleine Gießkanne für alle. Für Familien mit niedrigen Einkommen bedeutet es eine Kürzung um 5400 Euro im Vergleich zu den bisherigen Leistungen“, so Verena Bentele, die Landesvorsitzende des VdK Bayern. „Die Einmalzahlung berücksichtigt die alltäglichen Bedürfnisse der Kinder nicht. Darunter leiden werden die frühkindliche Förderung, die Versorgung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und die Betreuung. Ob das damit eingesparte Geld in naher Zukunft tatsächlich zu einem spürbaren Ausbau von Kinderbetreuung führen wird, bleibt fraglich.“
Bisher bekommen Familien für das erste und zweite Kind in zwei Jahren insgesamt 6000 Euro Familiengeld. Zusätzlich gibt es das einkommensabhängige Krippengeld in Höhe von bis zu 2400 Euro in zwei Jahren zur Entlastung bei den Elternbeiträgen. Wer Anspruch auf diese Leistung hat, bekommt künftig also 3000 Euro statt bis zu 8400 Euro.
Seit der Einführung des Familiengelds hat der Freistaat die freiwillige Leistung für mehr als eine Million Kinder gewährt – insgesamt eine Summe von mehr als 4,6 Milliarden Euro. Von 2020 bis März 2024 hatten mehr als 140.000 Kinder vom Krippengeld profitiert. 174 Millionen Euro wurden insgesamt ausgezahlt.
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Deutscher Wetterdienst erhöht Warnstufe
Sehr hohe Waldbrandgefahr in der Region Bamberg
Wegen des anhaltenden trockenen Wetters und der starken Hitze stuft der Deutsche Wetterdienst die Region Bamberg ab dem morgigen Dienstag, 1. Juli 2025, von der Kategorie „hohe Waldbrandgefahr“ in die höchste Kategorie „sehr hohe Gefahr“ ein, wie die Stadt Bamberg mitteilt. Gleichzeitig finden Luftbeobachtungsflüge statt.
Die Regierung von Oberfranken hat zudem in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg erneut eine Luftbeobachtung angeordnet – sie läuft bereits seit Samstag, 28. Juni 2025, und wird nun bis Donnerstag, 3. Juli 2025, verlängert. Der Fokus liegt auf besonders gefährdeten Waldgebieten und wird durch die Lufthelferstaffeln der Standorte Bayreuth und Bamberg bedient. Überwachungsschwerpunkte sind insbesondere Kiefern- und Fichtenwälder der Jurahochfläche, der Hauptsmoorwald, die Waldgebiete zwischen Bamberg und Forchheim, die „Untere Mark“ westlich von Forchheim, der Langheimer Forst bei Lichtenfels sowie Wälder im Coburger Land.
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr weist das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg auf wichtige Verhaltensregeln hin:
- Rauchen und offenes Feuer sind im Wald strikt verboten.
- Abgesperrte Wälder dürfen keinesfalls betreten werden.
- Autofahrer sollen nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, da heiße Katalysatoren jederzeit trockenes Gras unter dem Auto entzünden können.
- Im Übrigen ist auch außerhalb der Wälder, wo offenes Feuer nicht verboten ist, beim Grillen und bei Lagerfeuern allerhöchste Vorsicht geboten.
- Brände und Rauchentwicklung müssen sofort unter der Rufnummer 112 gemeldet werden. Meldende werden gebeten, eine möglichst genaue Orts- beziehungsweise Anfahrtsbeschreibung anzugeben; sofern möglich, gern auch mit den GPS-Koordinaten aus Ihrem Smartphone oder mittels Hilfsapps wie „what3words“.
- Falls notwendig, wird gebeten, die ersten Einheiten der anrückenden Feuerwehr einzuweisen, damit der Brandherd schneller bekämpft werden kann.
- Sollten im Wald umgelegte Verkehrspylonen gefunden werden, wird gebeten, diese nicht wieder aufzustellen oder wegzuräumen. Diese können als Wegweiser für die Feuerwehr vorgesehen sein.
- Waldzufahrten sind unbedingt für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge freizuhalten.