Wegen des anhaltenden trockenen Wetters und der starken Hitze stuft der Deutsche Wetterdienst die Region Bamberg ab dem morgigen Dienstag, 1. Juli 2025, von der Kategorie „hohe Waldbrandgefahr“ in die höchste Kategorie „sehr hohe Gefahr“ ein, wie die Stadt Bamberg mitteilt. Gleichzeitig finden Luftbeobachtungsflüge statt.
Die Regierung von Oberfranken hat zudem in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg erneut eine Luftbeobachtung angeordnet – sie läuft bereits seit Samstag, 28. Juni 2025, und wird nun bis Donnerstag, 3. Juli 2025, verlängert. Der Fokus liegt auf besonders gefährdeten Waldgebieten und wird durch die Lufthelferstaffeln der Standorte Bayreuth und Bamberg bedient. Überwachungsschwerpunkte sind insbesondere Kiefern- und Fichtenwälder der Jurahochfläche, der Hauptsmoorwald, die Waldgebiete zwischen Bamberg und Forchheim, die „Untere Mark“ westlich von Forchheim, der Langheimer Forst bei Lichtenfels sowie Wälder im Coburger Land.
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr weist das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Bamberg auf wichtige Verhaltensregeln hin:
- Rauchen und offenes Feuer sind im Wald strikt verboten.
- Abgesperrte Wälder dürfen keinesfalls betreten werden.
- Autofahrer sollen nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, da heiße Katalysatoren jederzeit trockenes Gras unter dem Auto entzünden können.
- Im Übrigen ist auch außerhalb der Wälder, wo offenes Feuer nicht verboten ist, beim Grillen und bei Lagerfeuern allerhöchste Vorsicht geboten.
- Brände und Rauchentwicklung müssen sofort unter der Rufnummer 112 gemeldet werden. Meldende werden gebeten, eine möglichst genaue Orts- beziehungsweise Anfahrtsbeschreibung anzugeben; sofern möglich, gern auch mit den GPS-Koordinaten aus Ihrem Smartphone oder mittels Hilfsapps wie „what3words“.
- Falls notwendig, wird gebeten, die ersten Einheiten der anrückenden Feuerwehr einzuweisen, damit der Brandherd schneller bekämpft werden kann.
- Sollten im Wald umgelegte Verkehrspylonen gefunden werden, wird gebeten, diese nicht wieder aufzustellen oder wegzuräumen. Diese können als Wegweiser für die Feuerwehr vorgesehen sein.
- Waldzufahrten sind unbedingt für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge freizuhalten.