vbw-State­ment zum Koalitionsvertrag

vbw for­dert, wirt­schafts­för­dern­de Maß­nah­men nach Dring­lich­keit zu behandeln

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Maßnahmen
Symbolbild, Foto: Pixabay
Die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. hat eine Lis­te mit Maß­nah­men erstellt, die die neue Bun­des­re­gie­rung jetzt sofort anpa­cken soll­te. „Wir freu­en uns, dass Deutsch­land jetzt über eine neue Regie­rung ver­fügt. Ange­sichts der Kon­junk­tur- und Struk­tur­kri­se braucht die Wirt­schaft jetzt schnell posi­ti­ve Impul­se. Der Koali­ti­ons­ver­trag ent­hält ein Bün­del an Maß­nah­men, die der Wirt­schaft wei­ter­hel­fen. Die­se müs­sen jetzt prio­ri­tär ange­packt wer­den“, so vbw- Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Brossardt.

Beson­ders dring­lich ist laut Bros­sardt dabei etwa die sofor­ti­ge Ein­füh­rung der degres­si­ven Son­der­ab­schrei­bung für Aus­rüs­tungs­in­ves­ti­tio­nen der Unter­neh­men sowie die Maß­nah­men zur Sen­kung der Ener­gie­prei­se. Dazu zählt nach Anga­ben von Bros­sardt neben der Absen­kung der Strom­steu­er und der Absen­kung der Netz­ent­gel­te vor allem die Ein­füh­rung eines Brü­cken­strom­prei­ses. „Ein Brü­cken­strom­preis ist zwin­gend not­wen­dig, um die ener­gie­in­ten­si­ven Indus­trien in Deutsch­land zu hal­ten“, so Brossardt.

Abso­lut zen­tral für die Wirt­schaft ist laut Bros­sardt zudem, dass die im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­te Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zei­ten schnell umge­setzt wird. So muss laut Bros­sardt die Tages­höchst­ar­beits­zeit von maxi­mal zehn Stun­den drin­gend durch eine wöchent­li­che Höchst­ar­beits­zeit ersetzt wer­den. Bros­sardt: „Es geht nicht dar­um, dass ‚mehr‘ gear­bei­tet wird, son­dern fle­xi­bler.“ Gleich­zei­tig for­der­te Bros­sardt, dass zusätz­lich auch die vor­ge­schrie­be­ne täg­li­che unun­ter­bro­che­ne Ruhe­zeit von elf Stun­den ange­passt wer­den muss – auch wenn dies nicht im Koali­ti­ons­ver­trag steht. Bros­sardt: „Die grund­sätz­lich unun­ter­bro­che­ne elf­stün­di­ge Ruhe­zeit je Arbeits­tag kann nach den euro­päi­schen Vor­ga­ben fle­xi­bler umge­setzt wer­den als dies im deut­schen Recht der Fall ist.“

Ein wei­te­res drän­gen­des Anlie­gen ist für die vbw der zügi­ge Büro­kra­tie­ab­bau. „Die neue Bun­des­re­gie­rung muss jetzt han­deln und die Büro­kra­tie­kos­ten­sen­kun­gen für die Wirt­schaft umge­hend aufs Gleis brin­gen. Dazu gehört eine ver­bind­li­che Fest­set­zung der Redu­zie­rung aller Büro­kra­tie­kos­ten für die Wirt­schaft um 25 Pro­zent sowie Bei­trä­ge aus den Res­sorts für wei­te­re Ent­las­tun­gen. Dies mög­lichst schon 2025, spä­tes­tens aber 2026“, for­dert Bros­sardt. In die­sem Zusam­men­hang sei es auch zwin­gend not­wen­dig, den Stel­len­ab­bau in der Bun­des­ver­wal­tung sofort in Gang zu set­zen. „Stich­tag dafür soll­te der Tag der Wahl zum Bun­des­kanz­ler und die Ver­ei­di­gung der Kabi­netts­mit­glie­der sein. So wird sicher­ge­stellt, dass nicht im Rah­men der anste­hen­den Res­sort­neu­or­ga­ni­sa­ti­on wie­der ein neu­er Auf­wuchs gene­riert wird. Das ist in der Ver­gan­gen­heit lei­der viel zu häu­fig pas­siert“, so Bros­sardt abschließend.

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