Sozi­al­ver­band übt Kritik

VdK Bay­ern: Land­tags­wahl immer noch nicht barrierefrei

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Landtagswahl
Markus Ertl, Foto: Sebastian Heise, VdK Bayern
Bei der baye­ri­schen Land­tags­wahl am 8. Okto­ber wer­den vie­le Men­schen mit Behin­de­rung noch immer auf Hin­der­nis­se tref­fen, die ihnen die Aus­übung der Wahl erschwe­ren. Bei Blin­den und Seh­be­hin­der­ten wird laut VdK Bay­ern sogar das Grund­recht der gehei­men Wahl verletzt.

Wenn Mar­kus Ertl aus Leng­gries am 8. Okto­ber zur Land­tags­wahl geht, braucht er eine Ver­trau­ens­per­son. Die­se beglei­tet ihn nicht nur zum Wahl­lo­kal, son­dern auch bei der Abstim­mung selbst. Denn Ertl selbst kann die Kreu­ze nicht machen, da es für ihn als blin­den Wäh­ler kein Hilfs­mit­tel gibt, das eine selbst­stän­di­ge Wahl ermög­licht. Damit sei bei ihm und ande­ren Blin­den und Seh­be­hin­der­ten, wie der Sozi­al­ver­band VdK Bay­ern am Mitt­woch (30. August) in einer Mit­tei­lung angab, das Grund­recht der gehei­men Wahl ver­letzt. Etwa bei Bun­des­tags- oder Euro­pa­wah­len gebe es Scha­blo­nen, die Blin­de und Seh­be­hin­der­te nut­zen kön­nen, um die Kreu­ze an der gewünsch­ten Stel­le zu machen.

Aus­nah­me Mittelfranken

Bei der baye­ri­schen Land­tags­wahl gab es die­se Mög­lich­keit bis­her nicht, da nach Behör­den­an­ga­ben die Wahl­zet­tel dafür zu groß wären. Nur ein Bezirk wird am 8. Okto­ber eine Art Modell­ver­such unter­neh­men. So soll es in Mit­tel­fran­ken erst­mals mög­lich sein, mit einer Scha­blo­ne zu wählen.

Für den Ober­bay­ern Mar­kus Ertl blei­be aber die Ent­täu­schung, dass er nicht allein abstim­men kann, so die VdK Bay­ern. Und auch ande­re könn­ten nicht ohne Ein­schrän­kun­gen zur Wahl gehen. Gemein­sam mit der Orts­wahl­lei­tung hat Ertl alle sie­ben Wahl­lo­ka­le in Leng­gries inspi­ziert. Vor die­sem Ter­min waren alle als bar­rie­re­frei aus­ge­ge­ben wor­den. „Vier davon sind es defi­ni­tiv nicht“, sag­te Mar­kus Ertl nach der Bege­hung. So war der Zugang zum Teil nur über Stu­fen oder eine zu stei­le Ram­pe mög­lich. Außer­dem behin­der­te mehr­mals Kopf­stein­pflas­ter den Weg. Die Gemein­de reagier­te auf die Kri­tik und ver­leg­te ein Wahl­lo­kal in ein Nach­bar­ge­bäu­de, das für jeden zugäng­lich ist.

Bay­ern bleibt hin­ter ande­ren Bun­des­län­dern zurück

Jan Ger­spach, Lei­ter des Res­sorts „Leben mit Behin­de­rung“ beim VdK Bay­ern, kann die Ein­schrän­kun­gen bei der Land­tags­wahl trotz­dem nicht nach­voll­zie­hen. „Sozi­al­mi­nis­te­rin Ulri­ke Scharf hat­te im Janu­ar ange­kün­digt, dass die Wahl­lo­ka­le zur Land­tags­wahl bar­rie­re­frei sein sol­len und die Wahl­un­ter­la­gen für alle ver­ständ­lich for­mu­liert wer­den“, sag­te er. „Wenn man jetzt aber hört, dass bei­spiels­wei­se nur in Mit­tel­fran­ken test­wei­se Wahl­scha­blo­nen für blin­de Men­schen zur Ver­fü­gung ste­hen oder eini­ge Wahl­lo­ka­le immer noch nicht stu­fen­los erreich­bar sind, müs­sen wir fest­stel­len, dass wir von bar­rie­re­frei­en Wah­len noch weit ent­fernt sind.“

Men­schen mit Behin­de­rung soll­ten ohne Unter­stüt­zung wäh­len kön­nen und nicht auf die Brief­wahl ver­trös­tet wer­den, sagt Ger­spach. „Die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on schreibt in Arti­kel 29 vor, dass die Wah­len für alle Men­schen geeig­net und zugäng­lich sein müs­sen. Die Kon­ven­ti­on gilt in Deutsch­land bereits seit 2009 und noch immer haben wir die­ses Ziel in Bay­ern nicht erreicht.“ Der Frei­staat blei­be damit auch beim The­ma bar­rie­re­frei­es Wäh­len hin­ter ande­ren Bun­des­län­dern zurück, in denen Scha­blo­nen für Blin­de und Seh­be­hin­der­te schon längst Stan­dard sind.

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