Oberbürgermeister Starke traf gestern Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter und den Bundestagsabgeordneten Andreas Schwarz, um über das Bamberger Ankerzentrum zu beraten. Alle waren sich einig, dass die bayerische Staatsregierung ihren vertraglichen Pflichten bezüglich der Aufnahmeeinrichtung nicht nachkommt.
„Die Auflösung des Ankerzentrums ist unverzichtbar“ – so zitiert eine Mitteilung des Rathauses Oberbürgermeister Andreas Starke aus einem Treffen mit Rita Schwarzelühr-Sutter und Andreas Schwarz. Starke hatte die Staatssekretärin aus dem Bundesinnenministerium und den Bundestagsabgeordneten gestern (23. November) in Bamberg empfangen, um über die weitere Vorgehensweise bezüglich des Bamberger Ankerzentrums zu beraten. Denn dieses bis spätestens zum 31. Dezember 2025 zu schließen, so die Mitteilung weiter, habe der Freistaat Bayern mit der Stadt Bamberg vertraglich und unwiderruflich vereinbart. „Die aktuelle und überfüllte Situation im Ankerzentrum“, sagte Starke, „löst erhebliche Konflikte aus, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Flüchtlingseinrichtung.“ Die Fläche werde aber unter anderem für Wohnraum benötigt, „so dass wir von der bayerischen Staatsregierung ein klares und unmissverständliches Signal zur Aufklärung erwarten. So kann es nicht weitergehen.“
Weiterhin habe Starke darauf hingewiesen, dass der Stadtrat diese Haltung unterstützt. Außerdem gäbe es konkrete Vorschläge, wie eine Flüchtlingsunterbringung in Bamberg nach 2025 dezentral realisiert werden könne. Starke sagte abschließend: „Die Verantwortung zur Schließung des Ankerzentrums liegt beim Freistaat. Es wird höchste Zeit, dass sich die Verantwortlichen in München auf die neue Situation vorbereiten.“
Auch Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter habe bei dem Treffen deutlich gemacht, dass die Zukunft des Ankerzentrums von der Entscheidung der bayerischen Staatsregierung abhängig sein werde. Dort müsse geklärt werden, wie die Unterbringung von Geflüchteten organisiert wird. Außerdem sagte Schwarzelühr-Sutter zu, in Abstimmung mit der Stadt Bamberg das Verfahren auch in Zukunft zu begleiten.
Andreas Schwarz erinnerte in der Beratung ebenfalls an den Vertrag von 2015. Dort heißt es, dass die Aufnahmeeinrichtung auf maximal zehn Jahre befristet worden ist und es daher ein „unwiderrufliches Ende mit Ablauf des Jahres 2025 gibt“. Schwarz forderte, dass der Freistaat Bayern vertragstreu sein muss und „die Stadt Bamberg nicht im Stich lassen darf.“