31 von 196 Kom­mu­nen erhö­hen Realsteuerhebesätze

Kom­mu­nen in der Klem­me brin­gen Unter­neh­men in die Klemme

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Andreas Wandner, Referatsleiter Steuern, Finanzen, Handelsregister bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. Foto: IHK für Oberfranken Bayreuth
2021 war aus finan­zi­el­ler Sicht für die meis­ten Kom­mu­nen coro­nabe­dingt alles ande­re als ein Zucker­schle­cken. Wich­tigs­te Stell­schrau­ben für die Kom­mu­nen auf der Ein­nah­men­sei­te sind die Real­steu­er­he­be­sät­ze. Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth hat die Kom­mu­nen befragt, wie sich 2021 die Hebe­sät­ze ent­wi­ckelt haben.

31 Gemein­den der 196 im Ein­zugs­ge­biet der IHK haben ent­spre­chen­de Erhö­hun­gen vor­ge­nom­men. „Die Erhö­hung der Real­steu­ern in Zei­ten der Coro­na-Pan­de­mie ist aus Sicht der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer für Ober­fran­ken Bay­reuth beson­ders bedenk­lich”, so IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohen­ner. „Die Coro­na-Kri­se belas­tet unse­re Mit­glieds­un­ter­neh­men in beson­de­rem Maße, die der­zeit teil­wei­se erheb­li­che Gewinn­ein­bu­ßen ver­zeich­nen müs­sen. Durch hohe Real­steu­er­he­be­sät­ze fließt im Ergeb­nis zusätz­li­ches Geld bei den Unter­neh­men ab. Steu­er­erhö­hun­gen für Unter­neh­men, gehen daher immer zu Las­ten von Sub­stanz und Liqui­di­tät und schla­gen sich nega­tiv auf die Inves­ti­tio­nen durch. Für die Unter­neh­men wer­den so die Vor­aus­set­zun­gen erschwert, Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­ze zu schaf­fen und zu erhalten.”


IHK-Umfra­ge zeigt eine Viel­zahl von Erhö­hun­gen auf

Zu den Real­steu­ern zäh­len neben der Gewer­be­steu­er auch die Grund­steu­ern A und B, erläu­tert Andre­as Wand­ner, Refe­rats­lei­ter Steu­ern, Finan­zen, Han­dels­re­gis­ter bei der IHK. „Bei 31 der 196 Gemein­den im Kam­mer­be­zirk gab es 2021 Erhö­hun­gen. Dage­gen hat kei­ne Gemein­de Sen­kun­gen vor­ge­nom­men.” Im Vor­jahr gab es 14 Erhö­hun­gen und zwei Sen­kun­gen. Die Ände­run­gen fal­len regio­nal unter­schied­lich aus. Wand­ner: „2021 gab es aber kein ein­zi­ges IHK-Gre­mi­um, in des­sen Ein­zugs­ge­biet alle Real­steu­ern kon­stant geblie­ben sind.”

Im Ein­zel­nen wur­de, so die Ergeb­nis­se der IHK-Umfra­ge, in 16 Kom­mu­nen die Gewer­be­steu­er erhöht. Die Grund­steu­er A wur­de in 21 und die Grund­steu­er B in 25 Fäl­len ange­ho­ben. Sen­kun­gen wur­den von kei­ner ein­zi­gen Gemein­de vor­ge­nom­men. „Der poli­ti­sche Fokus bei den Real­steu­ern liegt wei­ter­hin auf der Grund­steu­er­re­form. Bay­ern will hier­bei von der Öff­nungs­klau­sel Gebrauch machen und hat ein eige­nes Grund­steu­er­ge­setz im Ent­wurf vor­ge­legt”, so Wandner.


2021: Deut­li­che Erhö­hung bei den Realsteuern

Im Ver­gleich zu den Vor­jah­ren lässt sich 2021 eine deut­li­che­re Erhö­hung bei den Real­steu­ern aus­ma­chen. Zudem pla­nen der­zeit bereits neun Gemein­den im Ein­zugs­ge­biet der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth Erhö­hun­gen für 2022. Ein aus Sicht der ober­frän­ki­schen Wirt­schaft wün­schens­wer­ter rück­läu­fi­ger Trend kann daher der­zeit nicht aus­ge­macht wer­den. Hohen­ner: „Die Kom­mu­nen ste­cken in der Zwick­müh­le. Einer­seits benö­ti­gen sie Ein­nah­men, nen­nens­wer­te Mehr­ein­nah­men las­sen sich dabei eigent­lich nur über die Real­steu­er­he­be­sät­ze errei­chen. Ande­rer­seits müs­sen bei einer Erhö­hung der Hebe­sät­ze die Unter­neh­men vor Ort blu­ten, die coro­nabe­dingt in den meis­ten Fäl­len sowie­so bereits stark unter Druck stehen.”


Gro­ße regio­na­le Unterschiede

Im Schnitt am höchs­ten ist der Gewer­be­steu­er-Hebe­satz, so Wand­ner, der Pro­jekt­lei­ter der Umfra­ge, in den Kom­mu­nen im IHK-Gre­mi­um Forch­heim mit 374,5 Punk­ten, gefolgt von den Kom­mu­nen in den IHK-Gre­mi­en Bay­reuth mit 361,5 Punk­ten und Lich­ten­fels mit 360,9 Punk­ten. Die nied­rigs­ten Hebe­sät­ze haben im Schnitt die Kom­mu­nen im IHK-Gre­mi­um Kro­nach mit 325,1 Punk­ten und Kulm­bach mit 331,4 Punk­ten. Im Schnitt ver­zeich­ne­te der IHK-Kam­mer­be­zirk gegen­über 2020 ein Plus von 2,3 Pro­zent­punk­ten auf 351,9. 2010 lag der Schnitt noch bei 331,2 Punkten.

Mit 400 Pro­zent­punk­ten den höchs­ten Gewer­be­steu­er­he­be­satz wei­sen Bisch­berg und Gerach (bei­de Land­kreis Bam­berg), Emt­manns­berg (Land­kreis Bay­reuth), Hal­lern­dorf, Igens­dorf und Pox­dorf (Land­kreis Forch­heim) und die Stadt Hof auf. Mit 250 Pro­zent­punk­ten ver­zeich­net Rei­chen­bach den nied­rigs­ten Gewerbesteuerhebesatz.


Erhö­hung der Hebe­sät­ze geht bei Unter­neh­mern ins Geld

Der Gewer­be­er­trag wird mit bin­den­der Wir­kung durch die Finanz­ver­wal­tung für die jewei­li­ge Kom­mu­ne ermit­telt. Als Berech­nungs­grund­la­ge gilt der steu­er­recht­li­che Gewinn. Die­ser Betrag wird mit der bun­des­weit ein­heit­li­chen Gewer­be­steu­er­mess­zahl von 3,5 Pro­zent mul­ti­pli­ziert. Die­ser Gewer­be­steu­er­mess­be­trag wird schließ­lich mit dem Gewer­be­steu­er­he­be­satz mul­ti­pli­ziert. Beträgt ein Hebe­satz bei­spiels­wei­se 400 Pro­zent­punk­te, so wird der die­ser mit dem Fak­tor 3,5 mul­ti­pli­ziert. Bei einem Hebe­satz von 400 bedeu­tet das 400 x 3,5. Das Unter­neh­men muss also 14 Pro­zent des jähr­li­chen Ertrags an sei­ne Gemein­de abtre­ten. Ein­zel­un­ter­neh­men und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten haben einen Frei­be­trag in Höhe von 24.500 Euro, Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, also etwa einer GmbH, steht kein Frei­be­trag zu.


Grund­steu­er B. Teil­wei­se spür­ba­re Erhöhung

20 Gemein­den haben 2021 sowohl Grund­steu­er A als auch Grund­steu­er B erhöht, zwei Gemein­den die Grund­steu­er A und fünf die Grund­steu­er B. Beson­ders hoch fie­len die Erhö­hun­gen bei der Grund­steu­er B dabei in der Stadt Bam­berg aus mit einer Erhö­hung um 110 auf 535 sowie in Igens­dorf (Land­kreis Forch­heim) mit einer Erhö­hung um 70 auf 410 Punk­te. Bam­berg ver­zeich­net nach die­ser Erhö­hung den höchs­ten Hebe­satz bei der Grund­steu­er B. Im benach­bar­ten Hall­stadt liegt der Hebe­satz mit 250 Punk­ten am niedrigsten.

Wäh­rend die Grund­steu­er A für agra­risch genutz­ten Boden anfällt, fällt die Grund­steu­er B bei bau­lich genutz­tem Boden an.


Kom­mu­nen: Nur weni­ge Stell­schrau­ben für Mehreinnahmen

Die Kom­mu­nen sind haus­halts­recht­lich deut­lich stär­ker beschränkt als Bund und Län­der. Die Mög­lich­keit einer unbe­grenz­ten Kre­dit­fi­nan­zie­rung in Not­fäl­len ist ihnen nicht gewährt. Haupt­ein­nah­me­quel­len der Kom­mu­nen sind einer­seits Zuwei­sun­gen von Bund und Land, ande­rer­seits kom­mu­na­le Steu­er­ein­nah­men. Bei den Steu­ern spie­len die Gewer­be­steu­er und die Ein­kom­mens­steu­er die wich­tigs­te Rol­le, dahin­ter fol­gen die Grund­steu­ern und die Umsatz­steu­er. Den Kom­mu­nen ste­hen als Stell­schrau­ben bei den genann­ten Steu­ern in ers­ter Linie die Gewer­be­steu­er und die Grund­steu­er zur Ver­fü­gung. Bei der Ein­kom­mens­steu­er und der Umsatz­steu­er han­delt es sich um einen fest­ge­leg­ten Anteil an den ent­spre­chen­den Steuererträgen.

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