Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am Montag (28. August) zum neunten Mal das Lagebild des Amateurfußballs in Deutschland veröffentlicht. Dieses gibt Aufschluss
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Fälle von Gewalt und Diskriminierung
DFB-Lagebild Amateurfußball: Bayerische Zahlen auf Vorjahresniveau
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am Montag (28. August) zum neunten Mal das Lagebild des Amateurfußballs in Deutschland veröffentlicht. Dieses gibt Aufschluss über das Ausmaß an Gewalt und Diskriminierung im Nichtprofi-Bereich. Bundesweit und in Bayern entsprachen die Zahlen in der zurückliegenden Saison denen des Vorjahrs.
Seit der Saison 2014 //2015 lässt der DFB auf Grundlage der Angaben von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern jährlich ermitteln, wie es um die Anzahl der Vorfälle von Gewalt und Diskriminierung im Amateurfußball bestellt ist. Die Zahlen, die dieses Lagebild für die Saison 2022 //2023 zeigt, bewegen sich dabei auf dem Niveau der Vorjahre. Wie der Bayerische Fußballverband (BFV) mitteilte, gilt dies auch für Bayerns Amateurfußball.
„Auch wenn die Zahlen weitestgehend stagnieren“, sagte BFV-Präsident Christoph Kern, „bemerken wir auch auf unseren Fußball-Plätzen eine zunehmende Verrohung der Gesellschaft. Gute Manieren werden zu oft vergessen. Die Zahlen zeigen, dass einige wenige glauben, sich auf unseren Plätzen danebenbenehmen zu können. Diese Zahlen zeigen aber auch, dass die ganz große Mehrheit weiß, was sich gehört.“
So meldeten die Offiziellen in der Saison 2022 //2023 auf bayerischen Amateur-Fußballplätzen 476 Fälle von Gewalt und/oder Diskriminierung (Gewalt: 315, Diskriminierung: 196). Das entspricht laut BFV bei 185.281 (von 235.526) erfassten Spielen einem Anteil von 0,26 Prozent. Somit verliefen 99,74 Prozent der erfassten Spiele störungsfrei. In der Saison 2021 //2022 lag der Wert noch bei 0,22 Prozent.
Eine Gewalthandlung liegt dann vor, wenn eine Person eine andere körperlich angreift, also beispielsweise durch Schlagen, Bewerfen, Bespucken oder Treten. Auch Bedrohungen gelten als Gewalthandlung. Um Diskriminierung handelt es sich, wenn jemand die Würde einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen verletzt. Dies geschieht durch herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Handlungen, in Bezug auf Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion, Behinderung, Alter, geschlechtliche oder sexuelle Identität.
87 Spielabbrüche
Insgesamt kam es in der zurückliegenden Saison in Bayerns Amateurfußball zudem zu 87 Spielabbrüchen. Das sind 0,05 Prozent aller erfassten Spiele. 2021 //2022 waren es 0,03 Prozent.
52 Spielabbrüche entfielen auf den Herren-Spielbetrieb, der Rest auf die A- bis F‑Juniorenspiele. Zu keinem einzigen kam es im Spielbetrieb der Frauen und Juniorinnen.
Auch die Spielabbruchquote in Bayern liegt leicht unter dem bundesdeutschen Schnitt (0,08 Prozent). Ebenso liegt der Freistaat bei der Quote der Störungen unter dem bundesweiten Mittel (0,5 Prozent).
„Aus den seit 2014 immer besser erfassten Daten können verschiedene Erkenntnisse gewonnen werden“, sagte Christoph Kern. „Einerseits zeigt das Lagebild, dass Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle die Ausnahme sind. Andererseits gibt es schon allein vor dem Hintergrund des immer noch unfassbaren Todes des Berliner Jungen bei einem Spiel im Mai und der Tatsache, dass der Lagebericht auch in Bayern 575 Opfer von Gewalt und/oder Diskriminierung erfasst hat, nichts schönzureden.“
Am 28. Mai war es in Frankfurt bei einem Spiel eines internationalen Jugendturniers zwischen einer Berliner und einer französischen Mannschaft zu einer Schlägerei gekommen. Dabei wurde ein 15-jähriger Berliner Spieler derart schwer am Kopf verletzt, dass er drei Tage später in einem Krankenhaus starb.
Energiekrise
„Härtefallfonds Bayern“ soll auch Amateurfußball zugutekommen
Der Bayerische Fußball-Verband begrüßt die Ankündigung der Staatsregierung, dass der „Härtefallfonds Bayern“ auch den Amateurfußball umfassen soll. Denn auch der Amateurfußball leidet unter derzeitigen Preissteigerungen.
Wie der Bayerische Fußball-Verband (BFV) mitgeteilt hat, hat das bayerische Kabinett beschlossen, dass der sogenannte „Härtefallfonds Bayern“ in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro auch den organisierten Amateurfußball umfassen soll. Auch soll die Vereinspauschale für das Jahr 2023 bereits jetzt verdoppelt werden.
„Der Sport wurde nicht vergessen und muss sich – wie in der Corona-Pandemie – auch nicht hinten anstellen“, sagt BFV-Präsident Christoph Kern. Die Verdopplung der Vereinspauschale sei zudem ein Signal, das bayerischen Vereine Planungssicherheit in besonders unsicheren Zeiten gebe.
„Ebenso klar ist aber auch, dass heute niemand sagen kann, wie sich die Preise für Energie entwickeln. Die energie-intensiven Monate stehen uns erst noch bevor. Viele der Vereins- Verantwortlichen werden erst dann wirklich wissen, was die Uhr geschlagen hat, wenn die ersten Abrechnungen nach der Heizperiode kommen. Von daher ist es besonders wichtig, dass das Kabinett dem bayerischen Sport auch hier die Tür geöffnet hat und mithilfe des Härtefallfonds nachsteuern kann. Denn es darf sich nicht noch einmal wiederholen, dass Sportstätten geschlossen werden müssen.“
Demgemäß heißt es im Beschlusspapier des Kabinetts, dass es den „Bayerischen Härtefallfonds“ für soziales Leben und Infrastruktur geben soll, „mit dessen Hilfe-Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Krankenhäuser, Reha- und Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Privatschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Studentenwerke, Sport (hierfür soll bereits jetzt für 2023 die Vereinspauschale verdoppelt werden), Kultur und Medien sowie Vereine unterstützt werden können, die keine oder zu geringe Bundeshilfen erhalten und die sich aufgrund der aktuellen Energiekrise in einer existenzbedrohenden Lage befinden.“
Laut Angaben des BFV hatte sich Christoph Kern hatte sich bereits frühzeitig mit dem für den Sport im Freistaat zuständigen Innenminister Joachim Herrmann getroffen. Dabei habe er auf die Probleme bayerischer Vereine im Zuge steigender Energiepreise hingewiesen. Zudem habe Kern das Thema auch mit VertreterInnen der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen diskutiert.
Bayerischer Amateurfußball
Zehn-Minuten-Strafe wiedereingeführt
Der bayerische Amateurfußball hat die Zehn-Minuten-Strafe wieder eingeführt. Das haben die Delegierten des 26. Verbandstages des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) Anfang Juli mit großer Mehrheit von fast 75 Prozent entschieden. Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter hoffen, mit der neuen Regelung direkter auf aufgeheizte Stimmungen auf dem Platz reagieren zu können.
Was 1991 mit Einführung der Gelb-Roten Karte abgeschafft worden war, wird nun im bayerischen Amateurfußball wieder angewendet: die Zehn-Minuten-Strafe.
„Damit erhalten die Schiedsrichter*innen ein zusätzliches Mittel zur Deeskalation“, zitiert eine Mitteilung des Bayerischen Fußballverbands seinen Vizepräsidenten Jürgen Pfau. „So können die Offiziellen auf ein bereits zu früheren Zeiten bewährtes Mittel zurückgreifen. Das zeigen auch die Erfahrungen im Junior*innen-Bereich. Dort gab und gibt es nach wie vor die Fünf-Minuten-Strafe, die sich als probates Mittel erwiesen hat. Mit der jetzt beschlossenen Einführung der Gelb-Roten Karte im Junior*innen-Bereich gilt bei Erwachsenen und Jugendlichen ein einheitliches Vorgehen.“
Reihenfolge der Strafen und Anwendungsbereiche
Mit der wiedereingeführten Zehn-Minuten-Strafe können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern Strafen in folgenden Reihenfolgen verhängen:
Gelb – Zeitstrafe – Gelb/Rot
Gelb – Gelb/Rot
Gelb – Zeitstrafe – Rot
Gelb – Rot
Zeitstrafe – Gelb/Rot
Zeitstrafe – Rot
Rot
Bei den Herrenmannschaften des BFV gilt die neue Regel bei Meisterschaftsspielen von der C‑Klasse bis einschließlich der Landesliga und niedriger, bei allen Entscheidungs- und Relegationsspielen (ohne Beteiligung von Mannschaften aus der Regional- und Bayernliga), bei
Freundschaftsspielen und Turnieren (ohne Beteiligung von Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, 3. Liga, Regional- und Bayernliga), bei Toto-Pokalspielen auf Kreisebene, bei allen sonstigen Pokalspielen (ohne Beteiligung von Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, 3. Liga, Regional- und Bayernliga), in Firmen und Behördenspielen sowie im Freizeitfußball.
Bei den Frauenmannschaften gilt sie in Meisterschaftsspielen aller vom Bayerischen Fußball-Verband organisierten Spielklassen, bei Freundschaftsspielen und Pokalspielen auf Bezirks- und Kreisebene.
Im Seniorinnen- und Seniorenbereich wird die Regelung der Zehn-Minuten-Strafe in allen Spielen angewendet.
Nicht gilt die neue Regelung hingegen in der Regionalliga Bayern, der Bayernliga, bei Toto-Pokalspielen auf Verbandsebene, bei Freundschaftsspielen mit Beteiligung von Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, in der 3. Liga und bei Regional- und Bayernligisten des Männerbereichs. Im Frauenbereich findet sie bei Pokalspielen auf Verbandsebene und bei Freundschaftsspielen mit Bundes- und Regionalligisten keine Anwendung.
Im Juniorinnen- und Juniorenbereich bleibt es bei der bestehenden Fünf-Minuten-Strafe. Außer bei Freundschaftsspiele mit Bundesligisten gilt sie auch weiterhin bei Meisterschaftsspielen aller vom Bayerischen Fußball-Verband organisierten Spielklassen, beim A- und C‑Junioren Verbands-Pokal, bei Bezirks- und Kreispokal und bei Freundschaftsspielen.
Seit 1. Juli ist zusätzlich auch im Juniorinnen- und Junioren-Bereich die Gelb-Rote Karte möglich. Somit gibt es sowohl bei den Herren und Frauen als auch den Junioren und Juniorinnen die Möglichkeit einer Zeitstrafe und einer Gelb-Roten Karte.
Strafwürdige Vergehen
Mit der Zehn-Minuten-Strafe hängen einige Erweiterungen des Regelwerks zusammen. Grundsätzlich können Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter die Zehn-Minuten-Strafe bei Regelverstößen verhängen, bei denen eine Gelbe Karte zu wenig, aber eine Rote Karte zu viel wäre.
Eine neue Karte, mit etwaiger eigener Farbe, bekommen die Offiziellen, um die Zehn-Minuten-Strafe anzuzeigen, unterdessen nicht ausgehändigt. Die Sanktionierung der betroffenen Spielerinnen und Spieler läuft gestisch ab, durch Handzeichen mit zehn beziehungsweise fünf ausgestreckten Fingern.
Erwischt es eine Torfrau oder einen Tormann, muss zehn Minuten lang ein anderes Mannschaftsmitglied die Position einnehmen.
Wird eine Zehn-Minuten-Strafe weniger als zehn Minuten vor der Halbzeit ausgesprochen, läuft sie nach der Halbzeit weiter. Die Halbzeitpause und der Schlusspfiff nach der regulären Spielzeit und vor einer Verlängerung der Partie unterbrechen eine Zeitstrafe demgemäß.
Ähnliches gilt beim Elfmeterschießen. Endet die Spielzeit und geht vor Ablauf einer Zeitstrafe ins Elfmeterschießen, dürfen die betroffenen Spielerinnen und Spieler nicht am Elfmeterschießen teilnehmen.
Gegen Mannschaftsmitglieder, die nicht auf dem Feld stehen, genau, wie zum Beispiel gegen Mitglieder des Trainerstabs, können die Offiziellen die Zehn-Minuten-Strafe hingegen nicht verhängen. Die Möglichkeit, die sogenannte Bank mit gelben und roten Karten zu sanktionieren bleibt aber bestehen. Auf der Auswechselbank müssen auch die mit der Zeitstrafe belegten Spielerinnen und Spieler Platz nehmen.
Einschätzung eines Schiedsrichters
Sven Laumer, 39, ist Professor für Wirtschaftsinformatik an der Universität Nürnberger und Schiedsrichter des Bayerischen Fußballverbands. Den Grund für die große Zustimmung bayerischer Amateurfußballvereine zur Zehn-Minuten-Strafe sieht er vor allem in den erweiterten Möglichkeiten, die sie Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern gibt, auf den Spielverlauf reagieren zu können.
„Für Vergehen, bei denen man bis jetzt gesagt hat, Gelb ist zu wenig, aber Rot wäre letztlich zu hart“, sagt Laumer, „kann nun eine Zeitstrafe ausgesprochen werden. Das hilft dann manchmal, um direkt auf eine möglicherweise aufgeheizte Stimmungen am Platz reagieren zu können. Die Idee der Zeitstrafe liegt im Kern darin, dass die Schiedsrichter*innen einen größeren Ermessensspielraum haben, welche Strafe sie anwenden. War es bis jetzt eine Schwarz-Weiß Entscheidung, ob beispielsweise ein Foulspiel oder eine Unsportlichkeit mit Gelb oder Rot zu belegen ist, können die Schiedsrichter*innen nun mehr abwägen.“
Einen weiteren Vorteile der Wiedereinführung der Strafe macht Laumer darin aus, positiv auf den sportlichen Umgang auf dem Platz einwirken zu können. „Diese Strafe hat direkte Wirkung auf das Spiel. Wenn eine Mannschaft für fünf oder zehn Minuten in Unterzahl spielen muss, weil sich ein Spieler oder Spielerin danebenbenimmt, muss ein Team direkt reagieren. Und wenn Spieler*innen an mehreren Spieltagen die Mannschaft für fünf oder zehn Minuten im Stich lassen, wird das Team reagieren und die Spieler*innen wohl selbst zu einem besseren sportlichen Umgang bewegen.“
Bayerisches Kabinett beschließt weitreichende Erleichterungen im Sportbereich
Ab Donnerstag gilt 3G im Amateurfußball
Große Erleichterung bei allen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballern, den fast 4600 Vereinen und den 1,6 Millionen Mitgliedern im Bayerischen Fußball-Verband (BFV)! Das Bayerische Kabinett hat heute weitreichende Erleichterungen im Sportbereich beschlossen, unter anderem gilt ab diesem Donnerstag, dem 17. Februar, im Freistaat 3G für den Amateurfußball.
Für alle Spielerinnen und Spieler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Trainerinnen und Trainer im Amateurfußball gilt ab Donnerstag die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen indes alle Zugangsbeschränkungen. Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag bekanntgegeben.
Die zusätzlich zur Auslastung von 50 Prozent festgesetzte Obergrenze von 25.000 Besuchern kommt in bayerischen Sportstätten nur für die Münchner Allianz-Arena mit einer Kapazität von rund 75.000 Plätzen und das Max-Morlock-Stadion in Nürnberg mit einer maximalen Anzahl von rund 50.000 Plätzen in Frage. „Alle anderen Sportstätten in Bayern können sich weiterhin an der 50 Prozent-Marke orientieren”, betonte Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann. Zudem entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sportveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen. Zugang zu einer Sportveranstaltung erhalten Geimpfte oder Genesene, ohne einen zusätzlichen Testnachweis zu benötigen. Es muss jedoch weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Herrmann: zeigte sich „sehr erleichtert, dass nunmehr Sport nahezu uneingeschränkt wieder möglich ist. Ich hoffe, dass der Sportbetrieb jetzt überall wieder voll in Gang kommt.”
Kontrolle von 3G nach wie vor eine große Herausforderung
„Es hat sich trotz verständlicher Ungeduld vielerorts einmal mehr bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen für unsere Fußballerinnen und Fußballer auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit mit den zuständigen Ministerien bis hin zum Ministerpräsidenten zu führen“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch: „So kommen gute Ergebnisse wie diese jetzt im Miteinander zustande. Mein ausdrücklicher Dank geht deshalb an Ministerpräsident Markus Söder sowie den für den Sport in Bayern zuständigen Minister Joachim Herrmann und an Gesundheitsminister Klaus Holetschek! Gleichsam hat unsere BFV-interne Corona-Taskforce unter Vorsitz von Robert Schraudner in den vergangenen Wochen und Monaten diesen Weg mit unentwegtem Einsatz bereitet.“
Schraudner bezeichnet die aktuellen Entscheidungen der Staatsregierung als „überfälligen Riesenschritt zurück in Richtung Normalität und hin zu einem geordneten Spielbetrieb für unsere Fußballerinnen und Fußballer in ganz Bayern. Wir haben immer darauf gedrängt, dass niemand ausgegrenzt werden darf und auf allen Ebenen und in allen Gesprächen hinterlegt, dass wir einen Spielbetrieb unter 3G- statt 2G-Bedingungen anstreben. Das ist nun endlich auch ab Donnerstag Realität! Darüber sind wir alle natürlich sehr froh und ich hoffe, dass wir ab 20. März tatsächlich wieder ohne jegliche Einschränkungen auskommen. Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich ist. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und sich in anderen Bundesländern bewährt haben!“
So gibt es beispielweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.
Schon im Dezember 2021 hatte der BFV in einem Schreiben an seine rund 1,6 Millionen Mitglieder in den fast 4600 Vereinen eine Abkehr von der aufwändigen und wenig praxistauglichen 2G-Regelung im Amateurfußball als Ziel formuliert und dieses mit Nachdruck verfolgt.
Bayerischer Amateurfußball
Ab sofort Winterpause für den kompletten Meisterschafts- und Pokalspielbetrieb
Während nahezu 95 Prozent der bayerischen Amateurfußballerinnen und Amateurfußballer ohnehin bereits in der regulären Winterpause sind, ruft der Bayerische Fußball-Verband (BFV) auch für die restlichen Klubs die spielfreie Zeit aus und setzt die für dieses Jahr noch vorgesehenen Partien in den BFV-Ligen und ‑Pokalwettbewerben ab.
Grund für die Entscheidung der Corona-Taskforce unter Vorsitz von Vize-Präsident Robert Schraudner war der Beschluss des Bayerischen Landtags, der die epidemische Lage für den Freistaat festgestellt hat. Mit dieser Entscheidung und den daraus resultierenden, zunächst bis zum 15. Dezember 2021 getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sieht der BFV einen flächendeckenden und geregelten Spielbetrieb für nicht mehr durchführbar an – nicht zuletzt aufgrund der nicht ausreichenden Zeit für die Vereine, sich kurzfristig auf die neuen Maßnahmen und deren Umsetzung einzustellen. Ein entsprechender Vorstands-Beschluss wurde im Umlaufverfahren gefasst.
Die Entscheidung betrifft den Spielbetrieb bei Frauen und Herren – mit Ausnahme der im Sommer explizit als Profiliga eingestuften Regionalliga Bayern – sowie bei Juniorinnen und Junioren.
„Auch wenn die allermeisten Vereine ohnehin schon in der Winterpause sind, war es uns wichtig, auch den restlichen Teams eine Sicherheit in dieser unsicheren Zeit zu geben. Das machen wir mit dieser Entscheidung“, sagt Robert Schraudner. Zum Vergleich: Während an einem regulären Spieltags-Wochenende bayernweit durchschnittlich rund 10.000 Partien stattfinden, waren für das kommende Wochenende noch knapp 600 Matches angesetzt. Auf die gesamte Saison 2021//22 gesehen hat der BFV – unter Berücksichtigung der jetzt ausgerufenen Winterpause – bislang 98,6 Prozent seiner Partien durchgeführt.
Zuversicht, die Saison bis Ende Juni abschließen zu können
„Wir in Bayern sind im Vergleich zu anderen Landesverbänden in einer komfortablen Situation, dass wir auch in dieser Saison wieder sehr frühzeitig mit dem Spielbetrieb begonnen haben und nahezu das volle Pensum absolvieren konnten. Diese Weitsicht zahlt sich jetzt aus. Zusätzlich haben wir durch die Entscheidung, die Saison 2019//20 nicht vorzeitig abzubrechen, die Ligen-Stärken beibehalten können. Wir sind trotz der aktuell prekären pandemischen Lage in unserem Land zuversichtlich, dass wir die Saison 2021//22 auch bis zum 30. Juni 2022 sportlich über die Bühne bekommen werden. In nahezu jeder Spielklasse befinden wir uns bereits in der Rückrunde oder haben die erste Spielrunde bei den Juniorinnen und Junioren weitgehend komplett abgeschlossen“, betont BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher, der im Präsidium den Spielbetrieb in Bayern verantwortet.
Die Staatsregierung hat die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie jetzt nochmals verstärkt: So gilt etwa ein generelles Sportverbot in Städten und Kreisen mit Inzidenzen über 1000 Infizierten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – ausgenommen ist der Trainings- und Spielbetrieb der Regionalliga Bayern. Auch ist die 2G-plus-Regelung für Sportlerinnen und Sportler, Zuschauerinnen und Zuschauer (mit Ausnahme von Kindern und Schülerinnen und Schülern, die sich regelmäßigen Tests in der Schule unterziehen) bindend. Die Vereine aber können unter diesen Voraussetzungen weiterhin Sportangebote für ihre Spielerinnen und Spieler machen, insbesondere für Kinder und Jugendliche unter erleichterten Bedingungen, weil hier die schulischen Testungen anerkannt werden. „Wir alle wissen, wie wichtig Bewegung ist und welche physischen sowie psychischen Folgen das gerade für unsere Kinder und Jugendlichen hat, wenn dies nicht möglich ist. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die jetzige Gesetzeslage Kinder und Jugendlichen in einigen Teilen ausnimmt und Sport zumindest zulässt“, sagt Robert Schraudner, er betont aber auch, dass Stand jetzt noch kein überarbeitetes Rahmenkonzept Sport für Bayern vorliegt: „Dies bildet die Grundlage, um detailliert zu wissen, wie und unter welchen Maßgaben ich im Verein künftig Sportangebote machen kann.“
Auszeichnung für 22 Siegerinnen und Sieger aus allen Fußball-Kreisen
BFV würdigt ehrenamtliches Engagement im bayerischen Amateurfußball
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat bei seiner 26. Ehrenamtspreisverleihung im Münchner GOP Varieté-Theater insgesamt 22 ehrenamtliche Vereinsmitarbeiterinnen und ‑mitarbeiter aus dem gesamten Freistaat für ihr außergewöhnliches Engagement im und für den Amateurfußball ausgezeichnet, aus dem Kreis Bamberg Yvonne Bretterreich vom TSV Hirschaid.
Platz eins belegte Birger Kraska (STV Deutenbach), den zweiten Platz teilen sich Kristina Hecht (SV Zinzenzell) und Angelika Körner (SC Lorenzen). Sie wurden von BFV-Partner Lotto Bayern mit Geldprämien für ihre Vereine in einer Gesamthöhe von insgesamt 10.000 Euro belohnt. Die Urkunden überreichten Lotto-Bayern-Vize-Präsident Josef Müller, BFV-Präsident Rainer Koch, Verbands-Ehrenamtsreferent Stefan Merkel und mit der früheren Bayern-Spielerin Simone Laudehr der Ehrengast der Gala.
Zudem vergab der BFV drei BFV-Sonderpreise für besondere Verdienste im Frauen- und Mädchenfußball an Hans Bruder (TSV Uengershausen/ETSV Würzburg), Irmgard Öchsl (TSV Olching) und Corinna Höß (SpVgg Ziegetsdorf). Bruder hatte vor über 40 Jahre gemeinsam mit seiner Frau Rosi die Frauenfußballabteilung des TSV Uengershausen gegründet, ihn zum führenden Frauen-Fußballklub in Unterfranken geformt und nach dem Zusammenschluss mit dem ETSV Würzburg als Trainer und Manager bis in die 2. Frauen-Bundesliga geführt. Öchsl ist ein echtes Urgestein des SC Olching. 37 Jahre lang stand sie selbst als Spielerin auf dem Platz, seit zwei Jahrzehnten engagiert sie sich als Trainerin und Leiterin Frauenfußball für ihren Klub. Corinna Höß kümmert sich bereits seit 1999 als Abteilungsleiterin um den Frauenfußball bei der SpVgg Ziegetsdorf und übernahm parallel dazu von 2006 bis 2009 als Vorsitzende des Bezirks-Frauen und Mädchenausschusses die Verantwortung für den Frauen- und Mädchenfußball in der Oberpfalz.
„Sehr wichtige gesellschaftliche Bedeutung“
Das Trio hatte für sein Lebenswerk bereits im vergangenen Jahr und damit pünktlich zum 50. Geburtstag des organisierten Frauen-Spielbetriebs in Bayern geehrt werden sollen. Die Pandemie aber hatte eine Preisverleihung seinerzeit unmöglich gemacht. Das wurde nun unter verantwortungsvoller Beachtung der geltenden Corona-Maßnahmen gebührend nachgeholt.
„Das Ehrenamt hat im Breitensport, insbesondere im Amateurfußball, eine sehr wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Der Amateurfußball erfüllt hier wichtige Aufgaben wie zum Beispiel die Integration neuer Mitbürger. Besonders wichtig sind deshalb Veranstaltungen wie die heutige Ehrenamtspreisverleihung, weil ehrenamtlich Tätige besondere Anerkennung und Respekt verdienen. Deshalb haben wir uns als Partner der Ehrenamtsbewegung des BFV vor zwei Jahren bewusst dazu entschlossen, die Prämien der Ehrenamtspreisträger zu verdoppeln, um nochmal die Wichtigkeit und Wertigkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit hervorheben“, erklärte Josef Müller (Vizepräsident Lotto Bayern). 5.000 Euro gingen an den STV Deutenbach aus dem Kreis Nürnberg/Frankenhöhe, jeweils 2.500 Euro fließen in die Vereinskassen des SV Zinzenzell (Kreis Niederbayern Ost) und des SC Lorenzen (Kreis Regensburg).
„Die Corona-Pandemie hat unsere Vereine von heute auf morgen vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Niemand hatte eine solche Situation schon einmal erlebt, nichts war mehr wirklich planbar. Niemand hatte in dieser für uns alle neuen Lage ein Rezept in der Schublade. Aber gerade in dieser Ausnahmesituation hat das Ehrenamt wieder einmal seine ganze Stärke entfaltet. Der Ideenreichtum unserer Ehrenamtler war beeindruckend. Mit Online- und Individualtraining, Einkaufshilfen, Test- und Impfaktionen oder aber auch Online-Vereinsversammlungen waren Sie die ganz besonders kreativen und treibenden Kräfte, um unsere Vereine, deren Mitglieder und insbesondere auch die vielen uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bestmöglich durch die Unwägbarkeiten dieser zum Teil chaotischen und wilden Zeit zu bringen“, erklärte BFV-Ehrenamtsreferent Stefan Merkel.
Die 22 Ehrenamtskreissiegerinnen und –sieger 2021
Bezirk Oberbayern
Kreis München: Kurt Neugebauer, SC Baldham-Vaterstetten
Kreis Donau/Isar: Georg Frauenholz, Heimat-Sportverein Rottenegg
Kreis Inn/Salzach: Johann Fritz, TSV Schnaitsee
Kreis Zugspitze: Markus Weber, TSV Schaftlach
Bezirk Niederbayern
Kreis Niederbayern Ost: Kristina Hecht, SV Zinzenzell
Kreis Niederbayern West: Stefan Hermann, SC Thaldorf
Bezirk Schwaben
Kreis Augsburg: Andreas Czerny, FC Rennertshofen
Kreis Donau: Benedikt Winkler, TSV Binswangen
Kreis Allgäu: Werner Mayr, FC Nesselwang
Bezirk Oberpfalz
Kreis Amberg/Weiden: Wolfgang Ringer, JFG Obere Vils
Kreis Cham/Schwandorf: Friedlinde Faderl, SV Leonberg
Kreis Regensburg: Angelika Körner, SC Lorenzen
Bezirk Oberfranken
Kreis Bamberg/Bayreuth/Kulmbach: Yvonne Bretterreich, TSV Hirschaid
Kreis Coburg/Kronach/Lichtenfels: Yannick Greiner, SV Meilschnitz
Kreis Hof/Tirschenreuth/Wunsiedel: Stefan Schindler, TSV Waldershof
Bezirk Mittelfranken
Kreis Nürnberg/Frankenhöhe: Birger Kraska, STV Deutenbach
Kreis Erlangen/Pegnitzgrund: Martin Roser Martin, FC Eschenau
Kreis Neumarkt/Jura: Anke Nierula, TV 21 Büchenbach
Bezirk Unterfranken
Kreis Würzburg: Matthias Purucker, TSV Rottenbauer
Kreis Schweinfurt: Peter Keller, SV Sömmersdorf
Kreis Aschaffenburg: Jörg Ziegler, TSV Eintracht Eschau
Kreis Rhön: Robin Dieterich, SV Herschfeld