Die Impfquote der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bayerischen teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist in den vergangenen drei Monaten weiter gestiegen.
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Bayern plante Förderung der Akademisierung
Stipendienprogramm für Pflegestudium
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich für dafür ein, ein Stipendienprogramm für das Pflegestudium zu etablieren. Er verwies heute darauf, dass der vom Ministerrat am 23. November beschlossene Gesetzentwurf für den Haushalt 2022 entsprechende Mittel zur Förderung der Akademisierung der Pflegeausbildung vorsieht.
„Wir haben leider einen erheblichen Rückgang an Pflegestudierenden“, betonte der Minister. „Wiederholt hat Bayern den Bund auf das Problem der fehlenden Finanzierung der Praxisphasen des primärqualifizierenden Pflegestudiengangs aufmerksam gemacht – aber nichts ist passiert. Deshalb handelt Bayern jetzt und will mit einem Stipendienprogramm in Vorleistung gehen.“ Der Regierungsentwurf liegt nun dem Bayerischen Landtag zur Beschlussfassung vor.
Holetschek fügte hinzu: „Ich bin zuversichtlich, dass der Bayerische Landtag meinen Vorschlag eines bayerischen Stipendienprogramms für das Pflegestudium aufgreift und die Mittel zur Verfügung stellt. Das wäre ein wichtiges und notwendiges Signal für diesen Studiengang und die Pflege insgesamt.“
Im Gegensatz zur beruflichen und dualen Pflegeausbildung ist die Finanzierung des primärqualifizierenden Studiengangs nicht aus dem neu geschaffenen Pflegeausbildungsfonds möglich. Eine Ausbildungsvergütung der primärqualifizierend Studierenden ist nicht vorgesehen, obwohl diese nahezu die gleiche Stundenzahl in der praktischen Ausbildung verbringen wie Auszubildende in der beruflichen Qualifizierung.
Um Studieninteressierte für das Pflegestudium zu gewinnen, ist daher beabsichtigt, ein bayerisches Förderprogramm aufzulegen. Mit Hilfe von Stipendien soll der Anreiz vergrößert werden, ein primärqualifizierendes Hochschulstudium zu beginnen.
Holetschek betonte: „Auch wenn Bayern bereit ist, in Vorleistung zu gehen, muss der Bund endlich tätig werden! Denn klar ist: Der primärqualifizierende Studiengang Pflege muss deutschlandweit auf attraktive Beine gestellt werden.“
Forderung nach Anpassung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Ausbreitung von Omikron
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat heute in einer Sonder-Videoschalte den Bund gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung für Einreisende aus Virusvariantengebieten anzupassen. So solle nach dem Wunsch der Länderchefs die Einreise aus Virusvariantengebieten nur mit negativem PCR-Test ermöglicht werden.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Samstag in München: „Wir müssen so lange wie möglich hinauszögern, dass sich die besorgniserregende SARS-CoV-2-Variante Omikron in Deutschland ausbreitet. Dass Omikron sehr ansteckend ist, ist mittlerweile wissenschaftlicher Konsens. Klar ist: Auf den Intensivstationen liegen immer noch sehr viele Patienten, die sich mit der Delta-Variante angesteckt haben! Daher müssen wir das Einschleppen der Variante Omikron aus den von der Bundesregierung als Virusvariantengebiet eingestuften Ländern bestmöglich verhindern.”
Holetschek betonte: „Von zentraler Bedeutung ist es, die Bedingungen der Einreise aus Virusvariantengebieten nochmals deutlich zu verschärfen. Wir haben den Bund gebeten, die Coronavirus-Einreiseverordnung anzupassen: Künftig sollen Einreisende ab sechs Jahren schon vor Abreise aus diesen Gebieten dem Beförderer einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug im Ausland höchstens 48 Stunden zurückliegen darf. Der Antigen-Schnelltest soll nicht mehr akzeptiert werden. Wir wollen zudem eine Regelungslücke schließen: Der PCR-Test muss auch von jenen Reisenden aus den Gebieten vorgelegt werden, die nur an einem deutschen Flughafen umsteigen. Die Passagiere sitzen teilweise stundenlang im selben Flieger, und das Virus unterscheidet nicht zwischen Passagieren, die aus- oder umsteigen. Daher bitten wir den Bund, diese mögliche Infektionsquelle gerade bei Langstreckenflügen einzudämmen, indem alle Passagiere einen PCR-Test vorlegen müssen – alles andere wäre absurd!“
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies den Bund gebeten, sich kurzfristig für eine Einstufung von Großbritannien als Virusvariantengebiet einzusetzen. Holetschek sagte: „Die Ausbreitung von Omikron in Großbritannien ist sehr deutlich. Wir appellieren zudem an die Bevölkerung: Reisen Sie nicht in die Virusvariantengebiete, wenn es sich nicht vermeiden lässt! Wir müssen die Ausbreitung von Omikron so lange wie möglich verhindern und maximal verlangsamen, damit sich noch mehr Menschen impfen lassen können!“
Anerkennung der Leistungen in der Pandemie
Corona-Sonderbonus gefordert
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat den Bund erneut aufgefordert, allen Medizinischen Fachangestellten (MFA) einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.
Der bayerische Gesundheitsminister betonte am Mittwoch anlässlich eines virtuellen Gesprächs mit dem Verband der medizinischen Fachberufe e.V. in München, die Medizinischen Fachangestellten leisteten im Kampf gegen die Corona-Pandemie eine unverzichtbare Arbeit, die leider zu wenig Wertschätzung erfahre. „Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten bilden sie seit Beginn der Pandemie ein wichtiges Bollwerk vor den Kliniken. Dabei sind die Arzthelferinnen und Arzthelfer in der Corona-Pandemie einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Diese Leistung muss nun auch endlich finanziell anerkennt werden. Deshalb fordert Bayern den Bund auf, dieser Berufsgruppe einen Corona-Sonderbonus zu zahlen.“
Holetschek betonte, der Einsatz er Medizinischen Fachangestellten helfe maßgeblich mit, unser Gesundheitswesen vor einer Überlastung zu bewahren. „Sie versorgen nicht nur COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten ambulant, sondern testen auch Personen mit Symptomen. Darüber hinaus sind sie in die Impfkampagne eingebunden, die seit Dezember 2020 läuft.“
Der Minister unterstrich: „Der Blick auf die kommenden Wochen und Monate zeigt: Wir brauchen deutschlandweit noch Millionen Impfungen, um die Menschen besser zu schützen und die Pandemie endlich hinter uns zu lassen. Die Arzthelferinnen und Arzthelfer werden also weiter stark gefragt sein. Deshalb braucht es jetzt ein Zeichen der Anerkennung dieser herausragenden Leistung! Eine Bonuszahlung, analog zu der der Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen im vergangenen Jahr, halte ich für angemessen. Dafür sollte der Bund zeitnah die Voraussetzungen schaffen.“
Besondere Beratung durch Ärzte
Kinderimpfungen vor Weihnachten möglich
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat den bevorstehenden Start der Kinderimpfungen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren in Bayern begrüßt. Man wolle für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen.
„Ab dem 13. Dezember soll der Impfstoff an Deutschland ausgeliefert werden. Nach Auslieferung des Impfstoffs an die Impfzentren und die Arztpraxen können die Kinderimpfungen starten. Wir haben die Impfzentren gebeten, frühestmöglich mit den Impfungen zu beginnen, möglichst schon ab dem 15. Dezember, und Sonderimpfaktionen beziehungsweise Sonderimpftermine so schnell wie möglich anzubieten. Klar ist: Wir wollen für viele Kinder die erste Impfung noch vor den Weihnachtsferien ermöglichen“, sagte der Gesundheitsminister heute in München.
Holetschek ergänzte: „Wir haben die Impfzentren aufgefordert, gesonderte Impfangebote für Kinder von 5 bis 11 Jahren und deren Familien zu initiieren und auch gesonderte Impfstraßen einzurichten. Wie diese konkret aussehen, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Die einen bieten Reihenimpfungen an mit Zeitslots, zum Beispiel im Rahmen von Familienimpftagen/-nachmittagen, an denen nur diese Altersgruppe geimpft wird. Die anderen richten eine eigene Impflinie ein – je nachdem, wie viel Platz oder Personal vorhanden ist. Wieder andere kooperieren mit Kinderärzten, um den besonderen Beratungsbedarf bestmöglich abzudecken. Die Impfzentren wurden überdies gebeten, Impfstellen kindgerecht auszugestalten.“
Interessierte Eltern sollten telefonisch einen Termin für ihre Kinder im jeweiligen Impfzentrum ausmachen. Einige Impfzentren bieten hierfür auch eine digitale Anmeldung an – Eltern werden gebeten, sich auch auf den Webseiten des Landratsamts bzw. der Stadt oder des Impfzentrums zu informieren. Die Möglichkeit zur Terminvereinbarung über die Plattform BayIMCO wird ebenfalls vorbereitet.
Der Minister erläuterte: „Die Impfzentren und Ärzte konnten schon vor einigen Tagen Impfstoff bestellen. Allein von den Impfzentren wurden rund 24.000 Vials des Kinderimpfstoffs bestellt. Das entspricht rund zehn Mal so vielen Impfdosen und ermöglicht also rund 240.000 Impfungen. Dazu kommen noch die Impfdosen für die Ärzte, die selbst bestellen konnten.“
Holetschek betonte: „Neben den Impfzentren sind die Kinder‑, Jugend- und Hausärzte die zentralen Akteure bei den Kinderimpfungen. So sieht die angekündigte STIKO-Empfehlung vor, dass nach entsprechender ärztlicher Aufklärung auch all diejenigen Kinder gegen COVID-19 geimpft werden können, die nicht an besonderen Vorerkrankungen leiden oder keinen Kontakt zu vulnerablen Personen haben. Daher ist für viele Familien der Kinder- oder Hausarzt eine wichtige Anlaufstelle. Ich danke den Ärztinnen und Ärzten, die mit Unterstützung ihrer Praxisteams die Impfkampagne maßgeblich begleiten und den Eltern und Kindern mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen.“
Der Minister fügte hinzu: „Klar ist: Zwar erleiden Kinder nur selten schwere Verläufe, aber auch sie können von Post-COVID betroffen sein und die Infektionen weitertragen. Je mehr Menschen sich impfen lassen können, desto mehr Sicherheit bekommen wir. Ich bin zuversichtlich, dass etliche Eltern ihre Kinder mit der Schutzimpfung vor einer COVID-19-Erkrankung schützen möchten und schon vor Weihnachten mit der Impfserie beginnen können.“
Schulterschluss von Bund und Ländern
Gesundheitsminister begrüßt Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Maßnahmenpaket im Kampf gegen die Coronapandemie begrüßt. Wichtig sei, dass Bund und Ländern ein Schulterschluss gelungen sei.
„Die berufsbezogene Impfplicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern kann nun kommen. Damit können wir die vulnerabelsten Gruppen unserer Gesellschaft noch besser schützen. Es ist wichtig, dass Bund und Ländern hier der Schulterschluss gelungen ist“, so der Gesundheitsminister gestern in München.
Holetschek betonte: „Dies kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Wir müssen nun auch bei der allgemeinen Impfpflicht schnell vorankommen. Das ist einerseits entscheidend, damit wir die Pandemie endlich hinter uns lassen können. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege, die mit ihrer Arbeit täglich allerhöchsten Einsatz für unsere Gesellschaft bringen und in den vergangenen 20 Monaten die Hauptlast der Pandemie getragen haben!“
Der Minister fügte mit Blick auf die weiteren Entscheidungen hinzu: „Wichtig ist insbesondere: Die Länder haben nun weiterhin den dringend benötigten Spielraum bei der Pandemiebekämpfung. Die aktuell in Bayern bereits getroffenen, strikten Maßnahmen zeigen an vielen Stellen erste Erfolge. Umso wichtiger ist, dass uns hierfür eine klare gesetzliche Grundlage erhalten bleibt, um diese Erfolge nicht zu gefährden.“
Das Gesetzespaket sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern bis zum 15. März 2022 einen Corona-Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen müssen. Auch sieht der Handlungskatalog vor, Sportveranstaltungen mit größerem Publikum, Versammlungen sowie Messen und Kongresse bei drohender Überlastung des Gesundheitssystems zu untersagen und gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen zu schließen. Schutzmaßnahmen, die vor dem 25. November erlassen wurden, können nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.
Hierzu sagte Holetschek: „Die neue Regelung bringt die Länder in eine komplizierte Lage: Erlaubt die Situation die Aufhebung von Maßnahmen, die vor dem 25.11.2021 beschlossen worden sind, muss dies nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch geschehen. Verschärft sich die Lage aber wieder, können diese Maßnahmen gegebenenfalls nicht erneut beschlossen werden, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“
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Neuer Bundesgesundheitsminister
Gesundheitsminister verabschieden Jens Spahn und begrüßen Prof. Karl Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz
Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek, dankte zum Abschied Jens Spahn für seine Arbeit während der letzten Jahre und betonte, er freue sich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach!
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Montag in einer Videoschalte den geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet und den designierten Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach begrüßt. Lauterbach nahm erstmals an der GMK-Schalte teil.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Montagabend in München: „Wir danken Jens Spahn für die gute Zusammenarbeit und das Engagement in den teils sehr turbulenten Pandemiejahren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wissen, dass er sein Bestes getan hat, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und dabei viele Erfolge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchster Respekt und Anerkennung.”
Holetschek weiter: „Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach! Mit ihm steht ein erfahrener Fachmann an der Spitze des Gesundheitsministeriums, der stets im Team Vorsicht und Umsicht war. Wir haben etliche Herausforderungen zu bewältigen, auch über die Pandemie hinaus. Gerade auch in der Pflege muss sich etwas bewegen!“
Sonderlieferungen BioNTech geplant
Der GMK-Vorsitzende fügte hinzu: „Wir haben heute mit Karl Lauterbach auch darüber gesprochen, ob die Testpflicht bei 2G-plus für Geboosterte ab Tag 15 nach der Auffrischungsimpfung aufgehoben werden kann. Aus seiner Sicht besteht ein hervorragender Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durchaus eine ernsthafte Option für alle Länder sein kann. Auch Bayern prüft diese Möglichkeit gerade.“
Holetschek betonte: „Wir müssen die Auffrischungsimpfungen stark vorantreiben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zugesagt, eine Sonderlieferung BioNTech noch diese Woche auszuliefern. Das ist ein gutes Signal! Denn beispielsweise für Unter-30-Jährige ist nur dieser mRNA-Impfstoff empfohlen. Klar ist aber ebenfalls: Auch Moderna ist ein hervorragender Impfstoff.”
Holetschek berichtete weiter: „Wir haben auch mit dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission (STIKO), Prof. Thomas Mertens, über die Kommunikation in der Pandemie und die Kinderimpfungen gesprochen. Wir brauchen rasch eine Empfehlung der STIKO für die Impfung der 5- bis 11-Jährigen, um den Eltern und Ärztinnen und Ärzten im Land Sicherheit zu geben. Die EU hat erste Lieferungen für den 13. Dezember angekündigt, daher begrüßen wir es, wenn eine Empfehlung davor ausgesprochen wird. Die STIKO hat eine Empfehlung noch in dieser Woche in Aussicht gestellt.”
Auch Beschlüsse wurden heute gefasst. So wird das BMG gebeten, eine Rechtsänderung vorzubereiten, mit der die Verpflichtung zur Vorlage eines digital auslesbaren Impfnachweises (QR-Code) im Rahmen von Zutrittskontrollen zu Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten nach den Corona-Verordnungen der Länder auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Holetschek erklärte: „Das gelbe Impfbüchlein kann leicht gefälscht werden, daher setzen schon jetzt einige Länder nur auf QR-Codes bei Zugangsbeschränkungen. Ein solcher Code kann auch in ausgedruckter Form mitgeführt werden – wer kein Smartphone besitzt, kann also trotzdem zu Veranstaltungen oder Einrichtungen zugelassen werden, indem er den ausgedruckten QR-Code vorzeigt. Der Bund muss dieses Vorgehen nun auf eine rechtssichere Grundlage stellen. Überdies soll der Bund eine weitere Rechtsgrundlage schaffen, damit Anbieter, Veranstalter und Weitere dazu verpflichtet werden können, bei der Kontrolle von Impf‑, Genesenen- oder Testnachweisen auch ein amtliches Ausweispapier vorgezeigt zu bekommen. So sollen Fälschungen weiter zurückgedrängt werden können.”
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten überdies das BMG darum, die Coronavirus-Impfverordnung dahingehend zu ändern, dass die Länder auch über den 28. Februar 2022 hinaus Abrechnungen für erstattungsfähige Kosten einreichen können. Holetschek sagte: „Viele Bundesländer haben etliche Impfzentren, deren Kosten auch vom Bund erstattet werden. Wir gehen davon aus, dass einige Abrechnungen erst nach dem 28. Februar erfolgen können. Wir waren uns einig, dass starre Ausschlussfristen die mitten in der Auffrisch- und Impfkampagne fallen, nicht zielführend sind – und bitten den Bund darum, diese entweder auszusetzen oder bis zum Sommer zu verlängern. Klar ist: Die Länder dürfen nicht auf den Kosten sitzenbleiben! Bislang hat sich der Bund immer zur Kostenübernahme bekannt, daher sind wir zuversichtlich, dass der Bund auch hier die Länder und die Impfkampagne unterstützt.”
Einig waren sich die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren auch in der Verurteilung des Fackelaufmarschs vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping am vergangenen Freitag. Der GMK-Vorsitzende kritisierte: „Solche Einschüchterungsversuche sind absolut inakzeptabel! Wir verurteilen ein solches Verhalten aufs Schärfste und sagen klar: Wir lassen uns durch Drohgebärden von Wirrköpfen nicht beirren.”
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Impfung gegen COVID-19
Gesundheitsminister fordern Bund auf, Corona-Impfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu ermöglichen
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat in einer Videoschalte den Bund einstimmig aufgefordert, die Rechtsgrundlage für COVID-19-Schutzimpfungen und Auffrischimpfungen in Apotheken und Zahnarztpraxen zu schaffen. Dies soll im Rahmen einer zeitlich befristeten Ausnahmegenehmigung geschehen.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte in München: „Wir müssen die Impfkampagne mit Pragmatik, Flexibilität und Engagement massiv vorantreiben. Der Weg aus der Pandemie bleibt: impfen, impfen, impfen! Wir waren uns einig, dass die Apothekerinnen und Apotheker sowie die Zahnärztinnen und Zahnärzte einen großen Anteil leisten können, um möglichst schnell und niedrigschwellig viele Menschen zu impfen. In Apotheken haben Modellprojekte für Grippeschutzimpfungen gute Erfolge erzielt.“
Holetschek erläuterte: „Voraussetzung ist, dass ausreichend Coronavirus-Impfstoff zur Verfügung steht. Es darf nicht zu einem Verteilungskampf zwischen Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken kommen. Wir müssen vielmehr in dieser Lage alle an einem Strang ziehen!“
Es kann jederzeit zu Engpässen kommen
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben überdies beschlossen, zeitnah den Rechtsrahmen für das Aussetzen nicht dringend medizinisch notwendiger Eingriffe und Behandlungen im größtmöglichen Umfang in Krankenhäusern, die an der COVID-Versorgung mitwirken, zu schaffen und dadurch zusätzliche Intensivkapazitäten zu gewinnen.
Holetschek erläuterte: „Die Situation in den Ländern ist aktuell noch unterschiedlich dramatisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch einige Kapazitäten auf den Intensivstationen vorhanden ist, kann es angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen jederzeit zu Engpässen kommen. Daher ist das deutschlandweite Aussetzen von Eingriffen geboten, die nicht dringend medizinisch notwendig sind. Und wir haben den Bund noch einmal aufgefordert, Ausgleichszahlungen und Freihaltepauschalen auf den Weg zu bringen. Dass die Länder den Gesetzgeber wiederholt darum bitten müssen, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen – das ist nicht akzeptabel. Hier muss endlich etwas passieren!“
Der GMK-Vorsitzende ergänzte: „Dass die EMA einen Corona-Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren zugelassen hat, bringt uns einen wichtigen Schritt in der Pandemiebekämpfung weiter und bedeutet auch für diese Altersgruppe wirksamen Schutz! Dass allerdings der Impfstoff erst kurz vor Weihnachten zur Verfügung stehen soll, ist kaum zu vermitteln. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Auslieferung des neuen Kinderimpfstoffs möglichst rasch in die Wege zu leiten und noch vor dem angekündigten 20. Dezember vorzuziehen. Zudem bitten wir die STIKO, sehr zeitnah eine Empfehlung für Kinderimpfungen auszusprechen. Viele Menschen vertrauen der Kommission und sie hat große Verantwortung. Ich bin zuversichtlich, dass sie durch eine rasche Empfehlung das Vertrauen der Menschen in den Kinderimpfstoff weiter stärken kann.”
Holetschek betonte: „Sobald der Impfstoff verfügbar ist, wollen wir natürlich umgehend loslegen! Die Länder richten nun Angebote für Kinderimpfungen wie etwa besondere Impfstraßen für Familien in den Impfstellen und Impfzentren ein. Wir dürfen keine Zeit verlieren! Bis zur Auslieferung des Kinderimpfstoffs erfolgt die Impfung dieser Altersgruppe auf eigene Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haftung nicht übernehmen.”
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Impfung gegen COVID-19
Auffrischungsimpfung schon fünf Monate nach Abschluss der ersten Impfserie
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der bayerischen Ärzteschaft zu Corona-Auffrischungsimpfungen aufgerufen, auch wenn der Abschluss der ersten Impfserie erst fünf Monate zurückliegt.
Der Minister betonte am Mittwoch in München: „Wir beobachten derzeit, dass der Schutz vor einer Ansteckung nach fünf Monaten langsam nachlässt. Durch Auffrischungsimpfungen können wir den Impfschutz aber entscheidend verstärken. Wir ermöglichen die dritte Impfung daher für alle Bürgerinnen und Bürger – und das schon fünf Monate nach der letzten Impfung gegen COVID-19.“
Holetschek ergänzte: „Insbesondere bei älteren Menschen und bei Bürgerinnen und Bürgern, die eine Immunschwäche haben, aber auch für medizinisches und pflegerisches Personal sind Auffrischungsimpfungen besonders wichtig, um vor sogenannten Impfdurchbrüchen zu schützen – also vor Infektionen, die auch nach vollständigen Impfungen auftreten können. Klar ist aber: Jede Auffrischungsimpfung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie – ob nach fünf, sechs oder sieben Monaten.“
„Intervall an die aktuellen Erkenntnisse angepasst“
Der Minister erläuterte: „Gemeinsam mit der Bayerischen Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, dem Bayerischen Hausärzteverband und den Fachärztinnen und Fachärzten haben wir bereits im September Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen abgegeben. Wir haben diese Empfehlung jetzt nochmal angepasst, das Intervall zwischen den Impfungen an die aktuellen Erkenntnisse angepasst und auf fünf Monate verkürzt. Der Bund ist aufgefordert, diesbezüglich den Rechtsrahmen umgehend anzupassen.“ Der Freistaat Bayern sichert bestehende Haftungsrisiken eigenständig ab.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz, erklärte: „Die Impfzahlen in den bayerischen Praxen haben in den letzten Tagen merklich angezogen und liegen wieder auf dem Niveau des Frühsommers. Pro Tag werden in Bayerns Praxen aktuell rund 20.000 bis 25.000 Booster-Impfungen durchgeführt. Durch kürzere Bestellfristen für den Impfstoff wird sich diese Zahl noch deutlich erhöhen. Die Praxen werden ihren Beitrag dazu ebenso leisten wie auch die Impfzentren. Es besteht bei der Terminierung aus unserer Sicht kein Zeitdruck, denn der Impfschutz geht ja nicht nach fünf oder sechs Monaten verloren, sondern er nimmt nur graduell ab. Wichtig ist, dass die Menschen die verschiedenen Möglichkeiten der Impfung jetzt nutzen, denn nur gemeinsam werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband e.V., ergänzte: „Sofern genügend Impfstoff in den Praxen verfügbar ist, müssen in der aktuell äußerst dramatischen Situation zunächst Angehörige vulnerabler Gruppen geboostert werden. Auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern muss schon nach fünf Monaten eine Auffrischimpfung gegen Corona angeboten werden können. Wir begrüßen daher die beschlossene rechtliche Absicherung. Seit mehr als 18 Monaten bieten die bayerischen Hausärztinnen und Hausärzte zusammen mit ihren Praxisteams all ihre Kraft auf, um ihren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Wir erwarten dies auch von allen Bürgerinnen und Bürgern!“
„Jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung“
Dr. med. Peter Heinz, Vorsitzender der Allianz Fachärztlicher Berufsverbände (AFB) Bayerns e.V., betonte: „Die bayerische Fachärzteschaft unterstützt aktiv alle Anstrengungen, um die Auffrischimpfungen so schnell wie möglich durchzuführen. Viele Facharztpraxen führen deshalb Corona-Schutzimpfungen durch.“
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, erklärte: „So notwendig Booster-Impfungen gegen COVID-19 gerade für vulnerable Patientengruppen sind und so rasch diese durchgeführt werden sollten, darf keinesfalls vergessen werden: Auch die konsequente Einhaltung der AHA-L-Regeln ist von entscheidender Bedeutung, um das Risiko von Ansteckungen mit COVID-19 zu reduzieren und das gesamtgesellschaftliche Infektionsgeschehen einzudämmen.“
Bereits seit Mitte August werden in den bayerischen Impfzentren und bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für bestimmte Personengruppen Auffrischungsimpfungen durchgeführt. Insbesondere in den Heimen der Altenpflege sowie bei Pflegebedürftigen und Höchstbetagten haben die mobilen Impfteams der Impfzentren sowie die Ärztinnen und Ärzte Vor-Ort-Impfungen durchgeführt und tun dies weiterhin. Seit Anfang November können in Bayern jetzt zudem alle Bürgerinnen und Bürgern Auffrischungsimpfungen in Anspruch nehmen.
Derzeit, Stand heute, sind in Bayern 67,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erst‑, 65,7 Prozent zweit- und 5,2 Prozent drittgeimpft.
Der Minister betonte: „Die aktuelle Lage ist dramatisch. Die Zahlen sind so hoch wie nie. Deshalb setzen wir in Bayern auf wirkungsvolle Maßnahmen, um Corona in der kalten und infektionsreichen Jahreszeit weiter zu bekämpfen. Bestmögliche Sicherheit kann uns aber nur die Impfung bieten. Ich rufe daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, das Angebot zu nutzen: Lassen Sie sich jetzt impfen! Ob Erst‑, Zweit- oder Drittimpfung – jede Impfung ist ein Schritt in die richtige Richtung.“