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Gesundheitsminister - Page 3

Bay­ern plan­te För­de­rung der Akademisierung 

Sti­pen­di­en­pro­gramm für Pflegestudium

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek setzt sich für dafür ein, ein Sti­pen­di­en­pro­gramm für das Pfle­ge­stu­di­um zu eta­blie­ren. Er ver­wies heu­te dar­auf, dass der vom Minis­ter­rat am 23. Novem­ber beschlos­se­ne Gesetz­ent­wurf für den Haus­halt 2022 ent­spre­chen­de Mit­tel zur För­de­rung der Aka­de­mi­sie­rung der Pfle­ge­aus­bil­dung vorsieht.

„Wir haben lei­der einen erheb­li­chen Rück­gang an Pfle­ge­stu­die­ren­den“, beton­te der Minis­ter. „Wie­der­holt hat Bay­ern den Bund auf das Pro­blem der feh­len­den Finan­zie­rung der Pra­xis­pha­sen des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Pfle­ge­stu­di­en­gangs auf­merk­sam gemacht – aber nichts ist pas­siert. Des­halb han­delt Bay­ern jetzt und will mit einem Sti­pen­di­en­pro­gramm in Vor­leis­tung gehen.“ Der Regie­rungs­ent­wurf liegt nun dem Baye­ri­schen Land­tag zur Beschluss­fas­sung vor.

Holet­schek füg­te hin­zu: „Ich bin zuver­sicht­lich, dass der Baye­ri­sche Land­tag mei­nen Vor­schlag eines baye­ri­schen Sti­pen­di­en­pro­gramms für das Pfle­ge­stu­di­um auf­greift und die Mit­tel zur Ver­fü­gung stellt. Das wäre ein wich­ti­ges und not­wen­di­ges Signal für die­sen Stu­di­en­gang und die Pfle­ge insgesamt.“

Im Gegen­satz zur beruf­li­chen und dua­len Pfle­ge­aus­bil­dung ist die Finan­zie­rung des pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­den Stu­di­en­gangs nicht aus dem neu geschaf­fe­nen Pfle­ge­aus­bil­dungs­fonds mög­lich. Eine Aus­bil­dungs­ver­gü­tung der pri­mär­qua­li­fi­zie­rend Stu­die­ren­den ist nicht vor­ge­se­hen, obwohl die­se nahe­zu die glei­che Stun­den­zahl in der prak­ti­schen Aus­bil­dung ver­brin­gen wie Aus­zu­bil­den­de in der beruf­li­chen Qualifizierung.

Um Stu­di­en­in­ter­es­sier­te für das Pfle­ge­stu­di­um zu gewin­nen, ist daher beab­sich­tigt, ein baye­ri­sches För­der­pro­gramm auf­zu­le­gen. Mit Hil­fe von Sti­pen­di­en soll der Anreiz ver­grö­ßert wer­den, ein pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­des Hoch­schul­stu­di­um zu beginnen.

Holet­schek beton­te: „Auch wenn Bay­ern bereit ist, in Vor­leis­tung zu gehen, muss der Bund end­lich tätig wer­den! Denn klar ist: Der pri­mär­qua­li­fi­zie­ren­de Stu­di­en­gang Pfle­ge muss deutsch­land­weit auf attrak­ti­ve Bei­ne gestellt werden.“

For­de­rung nach Anpas­sung der Coronavirus-Einreiseverordnung 

Aus­brei­tung von Omikron

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat heu­te in einer Son­der-Video­schal­te den Bund gebe­ten, die Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung für Ein­rei­sen­de aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten anzu­pas­sen. So sol­le nach dem Wunsch der Län­der­chefs die Ein­rei­se aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten nur mit nega­ti­vem PCR-Test ermög­licht werden.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Sams­tag in Mün­chen: „Wir müs­sen so lan­ge wie mög­lich hin­aus­zö­gern, dass sich die besorg­nis­er­re­gen­de SARS-CoV-2-Vari­an­te Omi­kron in Deutsch­land aus­brei­tet. Dass Omi­kron sehr anste­ckend ist, ist mitt­ler­wei­le wis­sen­schaft­li­cher Kon­sens. Klar ist: Auf den Inten­siv­sta­tio­nen lie­gen immer noch sehr vie­le Pati­en­ten, die sich mit der Del­ta-Vari­an­te ange­steckt haben! Daher müs­sen wir das Ein­schlep­pen der Vari­an­te Omi­kron aus den von der Bun­des­re­gie­rung als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­ge­stuf­ten Län­dern best­mög­lich verhindern.”

Holet­schek beton­te: „Von zen­tra­ler Bedeu­tung ist es, die Bedin­gun­gen der Ein­rei­se aus Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­ten noch­mals deut­lich zu ver­schär­fen. Wir haben den Bund gebe­ten, die Coro­na­vi­rus-Ein­rei­se­ver­ord­nung anzu­pas­sen: Künf­tig sol­len Ein­rei­sen­de ab sechs Jah­ren schon vor Abrei­se aus die­sen Gebie­ten dem Beför­de­rer einen nega­ti­ven PCR-Test vor­le­gen, der bei Abflug im Aus­land höchs­tens 48 Stun­den zurück­lie­gen darf. Der Anti­gen-Schnell­test soll nicht mehr akzep­tiert wer­den. Wir wol­len zudem eine Rege­lungs­lü­cke schlie­ßen: Der PCR-Test muss auch von jenen Rei­sen­den aus den Gebie­ten vor­ge­legt wer­den, die nur an einem deut­schen Flug­ha­fen umstei­gen. Die Pas­sa­gie­re sit­zen teil­wei­se stun­den­lang im sel­ben Flie­ger, und das Virus unter­schei­det nicht zwi­schen Pas­sa­gie­ren, die aus- oder umstei­gen. Daher bit­ten wir den Bund, die­se mög­li­che Infek­ti­ons­quel­le gera­de bei Lang­stre­cken­flü­gen ein­zu­däm­men, indem alle Pas­sa­gie­re einen PCR-Test vor­le­gen müs­sen – alles ande­re wäre absurd!“

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies den Bund gebe­ten, sich kurz­fris­tig für eine Ein­stu­fung von Groß­bri­tan­ni­en als Virus­va­ri­an­ten­ge­biet ein­zu­set­zen. Holet­schek sag­te: „Die Aus­brei­tung von Omi­kron in Groß­bri­tan­ni­en ist sehr deut­lich. Wir appel­lie­ren zudem an die Bevöl­ke­rung: Rei­sen Sie nicht in die Virus­va­ri­an­ten­ge­bie­te, wenn es sich nicht ver­mei­den lässt! Wir müs­sen die Aus­brei­tung von Omi­kron so lan­ge wie mög­lich ver­hin­dern und maxi­mal ver­lang­sa­men, damit sich noch mehr Men­schen imp­fen las­sen können!“

Aner­ken­nung der Leis­tun­gen in der Pandemie

Coro­na-Son­der­bo­nus gefordert

Bay­erns Gesund­heits- und Pfle­ge­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den Bund erneut auf­ge­for­dert, allen Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten (MFA) einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.

Der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter beton­te am Mitt­woch anläss­lich eines vir­tu­el­len Gesprächs mit dem Ver­band der medi­zi­ni­schen Fach­be­ru­fe e.V. in Mün­chen, die Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten leis­te­ten im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie eine unver­zicht­ba­re Arbeit, die lei­der zu wenig Wert­schät­zung erfah­re. „Gemein­sam mit den Ärz­tin­nen und Ärz­ten bil­den sie seit Beginn der Pan­de­mie ein wich­ti­ges Boll­werk vor den Kli­ni­ken. Dabei sind die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer in der Coro­na-Pan­de­mie einer enor­men Arbeits­be­las­tung aus­ge­setzt. Die­se Leis­tung muss nun auch end­lich finan­zi­ell aner­kennt wer­den. Des­halb for­dert Bay­ern den Bund auf, die­ser Berufs­grup­pe einen Coro­na-Son­der­bo­nus zu zahlen.“

Holet­schek beton­te, der Ein­satz er Medi­zi­ni­schen Fach­an­ge­stell­ten hel­fe maß­geb­lich mit, unser Gesund­heits­we­sen vor einer Über­las­tung zu bewah­ren. „Sie ver­sor­gen nicht nur COVID-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten ambu­lant, son­dern tes­ten auch Per­so­nen mit Sym­pto­men. Dar­über hin­aus sind sie in die Impf­kam­pa­gne ein­ge­bun­den, die seit Dezem­ber 2020 läuft.“

Der Minis­ter unter­strich: „Der Blick auf die kom­men­den Wochen und Mona­te zeigt: Wir brau­chen deutsch­land­weit noch Mil­lio­nen Imp­fun­gen, um die Men­schen bes­ser zu schüt­zen und die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns zu las­sen. Die Arzt­hel­fe­rin­nen und Arzt­hel­fer wer­den also wei­ter stark gefragt sein. Des­halb braucht es jetzt ein Zei­chen der Aner­ken­nung die­ser her­aus­ra­gen­den Leis­tung! Eine Bonus­zah­lung, ana­log zu der der Beschäf­tig­ten in Kli­ni­ken und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im ver­gan­ge­nen Jahr, hal­te ich für ange­mes­sen. Dafür soll­te der Bund zeit­nah die Vor­aus­set­zun­gen schaffen.“

Beson­de­re Bera­tung durch Ärzte

Kin­der­imp­fun­gen vor Weih­nach­ten möglich

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat den bevor­ste­hen­den Start der Kin­der­imp­fun­gen für Kin­der im Alter von 5 bis 11 Jah­ren in Bay­ern begrüßt. Man wol­le für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermöglichen.

„Ab dem 13. Dezem­ber soll der Impf­stoff an Deutsch­land aus­ge­lie­fert wer­den. Nach Aus­lie­fe­rung des Impf­stoffs an die Impf­zen­tren und die Arzt­pra­xen kön­nen die Kin­der­imp­fun­gen star­ten. Wir haben die Impf­zen­tren gebe­ten, frü­hest­mög­lich mit den Imp­fun­gen zu begin­nen, mög­lichst schon ab dem 15. Dezem­ber, und Son­der­impf­ak­tio­nen bezie­hungs­wei­se Son­der­impf­ter­mi­ne so schnell wie mög­lich anzu­bie­ten. Klar ist: Wir wol­len für vie­le Kin­der die ers­te Imp­fung noch vor den Weih­nachts­fe­ri­en ermög­li­chen“, sag­te der Gesund­heits­mi­nis­ter heu­te in München.

Holet­schek ergänz­te: „Wir haben die Impf­zen­tren auf­ge­for­dert, geson­der­te Impf­an­ge­bo­te für Kin­der von 5 bis 11 Jah­ren und deren Fami­li­en zu initi­ie­ren und auch geson­der­te Impf­stra­ßen ein­zu­rich­ten. Wie die­se kon­kret aus­se­hen, hängt von den Gege­ben­hei­ten vor Ort ab. Die einen bie­ten Rei­hen­imp­fun­gen an mit Zeit­slots, zum Bei­spiel im Rah­men von Fami­li­en­impf­ta­gen/-nach­mit­ta­gen, an denen nur die­se Alters­grup­pe geimpft wird. Die ande­ren rich­ten eine eige­ne Impf­li­nie ein – je nach­dem, wie viel Platz oder Per­so­nal vor­han­den ist. Wie­der ande­re koope­rie­ren mit Kin­der­ärz­ten, um den beson­de­ren Bera­tungs­be­darf best­mög­lich abzu­de­cken. Die Impf­zen­tren wur­den über­dies gebe­ten, Impf­stel­len kind­ge­recht auszugestalten.“

Inter­es­sier­te Eltern soll­ten tele­fo­nisch einen Ter­min für ihre Kin­der im jewei­li­gen Impf­zen­trum aus­ma­chen. Eini­ge Impf­zen­tren bie­ten hier­für auch eine digi­ta­le Anmel­dung an – Eltern wer­den gebe­ten, sich auch auf den Web­sei­ten des Land­rats­amts bzw. der Stadt oder des Impf­zen­trums zu infor­mie­ren. Die Mög­lich­keit zur Ter­min­ver­ein­ba­rung über die Platt­form Bay­IM­CO wird eben­falls vorbereitet.

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Die Impf­zen­tren und Ärz­te konn­ten schon vor eini­gen Tagen Impf­stoff bestel­len. Allein von den Impf­zen­tren wur­den rund 24.000 Vials des Kin­der­impf­stoffs bestellt. Das ent­spricht rund zehn Mal so vie­len Impf­do­sen und ermög­licht also rund 240.000 Imp­fun­gen. Dazu kom­men noch die Impf­do­sen für die Ärz­te, die selbst bestel­len konnten.“

Holet­schek beton­te: „Neben den Impf­zen­tren sind die Kinder‑, Jugend- und Haus­ärz­te die zen­tra­len Akteu­re bei den Kin­der­imp­fun­gen. So sieht die ange­kün­dig­te STI­KO-Emp­feh­lung vor, dass nach ent­spre­chen­der ärzt­li­cher Auf­klä­rung auch all die­je­ni­gen Kin­der gegen COVID-19 geimpft wer­den kön­nen, die nicht an beson­de­ren Vor­er­kran­kun­gen lei­den oder kei­nen Kon­takt zu vul­ner­ablen Per­so­nen haben. Daher ist für vie­le Fami­li­en der Kin­der- oder Haus­arzt eine wich­ti­ge Anlauf­stel­le. Ich dan­ke den Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die mit Unter­stüt­zung ihrer Pra­xis­teams die Impf­kam­pa­gne maß­geb­lich beglei­ten und den Eltern und Kin­dern mit ihrer Exper­ti­se bera­tend zur Sei­te stehen.“

Der Minis­ter füg­te hin­zu: „Klar ist: Zwar erlei­den Kin­der nur sel­ten schwe­re Ver­läu­fe, aber auch sie kön­nen von Post-COVID betrof­fen sein und die Infek­tio­nen wei­ter­tra­gen. Je mehr Men­schen sich imp­fen las­sen kön­nen, des­to mehr Sicher­heit bekom­men wir. Ich bin zuver­sicht­lich, dass etli­che Eltern ihre Kin­der mit der Schutz­imp­fung vor einer COVID-19-Erkran­kung schüt­zen möch­ten und schon vor Weih­nach­ten mit der Impf­se­rie begin­nen können.“

Schul­ter­schluss von Bund und Ländern

Gesund­heits­mi­nis­ter begrüßt Impfpflicht

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat das von Bun­des­tag und Bun­des­rat beschlos­se­ne Maß­nah­men­pa­ket im Kampf gegen die Coro­na­pan­de­mie begrüßt. Wich­tig sei, dass Bund und Län­dern ein Schul­ter­schluss gelun­gen sei.

„Die berufs­be­zo­ge­ne Impf­plicht für Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern kann nun kom­men. Damit kön­nen wir die vul­nerabels­ten Grup­pen unse­rer Gesell­schaft noch bes­ser schüt­zen. Es ist wich­tig, dass Bund und Län­dern hier der Schul­ter­schluss gelun­gen ist“, so der Gesund­heits­mi­nis­ter ges­tern in München.

Holet­schek beton­te: „Dies kann aller­dings nur ein ers­ter Schritt sein. Wir müs­sen nun auch bei der all­ge­mei­nen Impf­pflicht schnell vor­an­kom­men. Das ist einer­seits ent­schei­dend, damit wir die Pan­de­mie end­lich hin­ter uns las­sen kön­nen. Es ist aber nicht zuletzt auch eine Fra­ge der Gerech­tig­keit gegen­über den Beschäf­tig­ten im Gesund­heits­we­sen und in der Pfle­ge, die mit ihrer Arbeit täg­lich aller­höchs­ten Ein­satz für unse­re Gesell­schaft brin­gen und in den ver­gan­ge­nen 20 Mona­ten die Haupt­last der Pan­de­mie getra­gen haben!“

Der Minis­ter füg­te mit Blick auf die wei­te­ren Ent­schei­dun­gen hin­zu: „Wich­tig ist ins­be­son­de­re: Die Län­der haben nun wei­ter­hin den drin­gend benö­tig­ten Spiel­raum bei der Pan­de­mie­be­kämp­fung. Die aktu­ell in Bay­ern bereits getrof­fe­nen, strik­ten Maß­nah­men zei­gen an vie­len Stel­len ers­te Erfol­ge. Umso wich­ti­ger ist, dass uns hier­für eine kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge erhal­ten bleibt, um die­se Erfol­ge nicht zu gefährden.“

Das Geset­zes­pa­ket sieht unter ande­rem vor, dass Beschäf­tig­te von Kli­ni­ken, Pfle­ge­hei­men, Arzt­pra­xen, Ret­tungs­diens­ten und Geburts­häu­sern bis zum 15. März 2022 einen Coro­na-Impf- oder Gene­se­nen­nach­weis oder ein ärzt­li­ches Attest, dass sie nicht geimpft wer­den kön­nen, vor­le­gen müs­sen. Auch sieht der Hand­lungs­ka­ta­log vor, Sport­ver­an­stal­tun­gen mit grö­ße­rem Publi­kum, Ver­samm­lun­gen sowie Mes­sen und Kon­gres­se bei dro­hen­der Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu unter­sa­gen und gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen, Frei­zeit- oder Kul­tur­ein­rich­tun­gen zu schlie­ßen. Schutz­maß­nah­men, die vor dem 25. Novem­ber erlas­sen wur­den, kön­nen nun bis zum 19. März 2022 in Kraft bleiben.

Hier­zu sag­te Holet­schek: „Die neue Rege­lung bringt die Län­der in eine kom­pli­zier­te Lage: Erlaubt die Situa­ti­on die Auf­he­bung von Maß­nah­men, die vor dem 25.11.2021 beschlos­sen wor­den sind, muss dies nach dem Grund­satz der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit auch gesche­hen. Ver­schärft sich die Lage aber wie­der, kön­nen die­se Maß­nah­men gege­be­nen­falls nicht erneut beschlos­sen wer­den, auch wenn sie nötig wären. Das ist paradox!“

Neu­er Bundesgesundheitsminister

Gesund­heits­mi­nis­ter ver­ab­schie­den Jens Spahn und begrü­ßen Prof. Karl Lau­ter­bach in der Gesundheitsministerkonferenz

Der Vor­sit­zen­de der Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz, der baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek, dank­te zum Abschied Jens Spahn für sei­ne Arbeit wäh­rend der letz­ten Jah­re und beton­te, er freue sich auf die Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lauterbach!

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat am Mon­tag in einer Video­schal­te den geschäfts­füh­ren­den Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn ver­ab­schie­det und den desi­gnier­ten Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Prof. Karl Lau­ter­bach begrüßt. Lau­ter­bach nahm erst­mals an der GMK-Schal­te teil.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te am Mon­tag­abend in Mün­chen: „Wir dan­ken Jens Spahn für die gute Zusam­men­ar­beit und das Enga­ge­ment in den teils sehr tur­bu­len­ten Pan­de­mie­jah­ren. Auch wenn wir uns nicht immer einig waren: Wir wis­sen, dass er sein Bes­tes getan hat, um die Gesund­heit der Bevöl­ke­rung zu schüt­zen und dabei vie­le Erfol­ge erreicht hat. Dafür gebührt ihm höchs­ter Respekt und Anerkennung.”

Holet­schek wei­ter: „Ich freue mich auf gute Zusam­men­ar­beit mit dem neu­en Gesund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach! Mit ihm steht ein erfah­re­ner Fach­mann an der Spit­ze des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums, der stets im Team Vor­sicht und Umsicht war. Wir haben etli­che Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen, auch über die Pan­de­mie hin­aus. Gera­de auch in der Pfle­ge muss sich etwas bewegen!“


Son­der­lie­fe­run­gen BioNTech geplant

Der GMK-Vor­sit­zen­de füg­te hin­zu: „Wir haben heu­te mit Karl Lau­ter­bach auch dar­über gespro­chen, ob die Test­pflicht bei 2G-plus für Geboos­ter­te ab Tag 15 nach der Auf­fri­schungs­imp­fung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Aus sei­ner Sicht besteht ein her­vor­ra­gen­der Schutz nach zwei Wochen, sodass dies durch­aus eine ernst­haf­te Opti­on für alle Län­der sein kann. Auch Bay­ern prüft die­se Mög­lich­keit gerade.“

Holet­schek beton­te: „Wir müs­sen die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen stark vor­an­trei­ben. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit hat zuge­sagt, eine Son­der­lie­fe­rung BioNTech noch die­se Woche aus­zu­lie­fern. Das ist ein gutes Signal! Denn bei­spiels­wei­se für Unter-30-Jäh­ri­ge ist nur die­ser mRNA-Impf­stoff emp­foh­len. Klar ist aber eben­falls: Auch Moder­na ist ein her­vor­ra­gen­der Impfstoff.”

Holet­schek berich­te­te wei­ter: „Wir haben auch mit dem Vor­sit­zen­den der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STIKO), Prof. Tho­mas Mer­tens, über die Kom­mu­ni­ka­ti­on in der Pan­de­mie und die Kin­der­imp­fun­gen gespro­chen. Wir brau­chen rasch eine Emp­feh­lung der STIKO für die Imp­fung der 5- bis 11-Jäh­ri­gen, um den Eltern und Ärz­tin­nen und Ärz­ten im Land Sicher­heit zu geben. Die EU hat ers­te Lie­fe­run­gen für den 13. Dezem­ber ange­kün­digt, daher begrü­ßen wir es, wenn eine Emp­feh­lung davor aus­ge­spro­chen wird. Die STIKO hat eine Emp­feh­lung noch in die­ser Woche in Aus­sicht gestellt.”

Auch Beschlüs­se wur­den heu­te gefasst. So wird das BMG gebe­ten, eine Rechts­än­de­rung vor­zu­be­rei­ten, mit der die Ver­pflich­tung zur Vor­la­ge eines digi­tal aus­les­ba­ren Impf­nach­wei­ses (QR-Code) im Rah­men von Zutritts­kon­trol­len zu Ver­an­stal­tun­gen, Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­ten nach den Coro­na-Ver­ord­nun­gen der Län­der auf eine siche­re Rechts­grund­la­ge gestellt wird.

Holet­schek erklär­te: „Das gel­be Impf­büch­lein kann leicht gefälscht wer­den, daher set­zen schon jetzt eini­ge Län­der nur auf QR-Codes bei Zugangs­be­schrän­kun­gen. Ein sol­cher Code kann auch in aus­ge­druck­ter Form mit­ge­führt wer­den – wer kein Smart­phone besitzt, kann also trotz­dem zu Ver­an­stal­tun­gen oder Ein­rich­tun­gen zuge­las­sen wer­den, indem er den aus­ge­druck­ten QR-Code vor­zeigt. Der Bund muss die­ses Vor­ge­hen nun auf eine rechts­si­che­re Grund­la­ge stel­len. Über­dies soll der Bund eine wei­te­re Rechts­grund­la­ge schaf­fen, damit Anbie­ter, Ver­an­stal­ter und Wei­te­re dazu ver­pflich­tet wer­den kön­nen, bei der Kon­trol­le von Impf‑, Gene­se­nen- oder Test­nach­wei­sen auch ein amt­li­ches Aus­weis­pa­pier vor­ge­zeigt zu bekom­men. So sol­len Fäl­schun­gen wei­ter zurück­ge­drängt wer­den können.”

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der bit­ten über­dies das BMG dar­um, die Coro­na­vi­rus-Impf­ver­ord­nung dahin­ge­hend zu ändern, dass die Län­der auch über den 28. Febru­ar 2022 hin­aus Abrech­nun­gen für erstat­tungs­fä­hi­ge Kos­ten ein­rei­chen kön­nen. Holet­schek sag­te: „Vie­le Bun­des­län­der haben etli­che Impf­zen­tren, deren Kos­ten auch vom Bund erstat­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass eini­ge Abrech­nun­gen erst nach dem 28. Febru­ar erfol­gen kön­nen. Wir waren uns einig, dass star­re Aus­schluss­fris­ten die mit­ten in der Auf­frisch- und Impf­kam­pa­gne fal­len, nicht ziel­füh­rend sind – und bit­ten den Bund dar­um, die­se ent­we­der aus­zu­set­zen oder bis zum Som­mer zu ver­län­gern. Klar ist: Die Län­der dür­fen nicht auf den Kos­ten sit­zen­blei­ben! Bis­lang hat sich der Bund immer zur Kos­ten­über­nah­me bekannt, daher sind wir zuver­sicht­lich, dass der Bund auch hier die Län­der und die Impf­kam­pa­gne unterstützt.”

Einig waren sich die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren auch in der Ver­ur­tei­lung des Fackel­auf­marschs vor dem Haus der säch­si­schen Gesund­heits­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping am ver­gan­ge­nen Frei­tag. Der GMK-Vor­sit­zen­de kri­ti­sier­te: „Sol­che Ein­schüch­te­rungs­ver­su­che sind abso­lut inak­zep­ta­bel! Wir ver­ur­tei­len ein sol­ches Ver­hal­ten aufs Schärfs­te und sagen klar: Wir las­sen uns durch Droh­ge­bär­den von Wirr­köp­fen nicht beirren.”

Imp­fung gegen COVID-19

Gesund­heits­mi­nis­ter for­dern Bund auf, Coro­na-Imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu ermöglichen

Die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz (GMK) hat in einer Video­schal­te den Bund ein­stim­mig auf­ge­for­dert, die Rechts­grund­la­ge für COVID-19-Schutz­imp­fun­gen und Auf­frisch­imp­fun­gen in Apo­the­ken und Zahn­arzt­pra­xen zu schaf­fen. Dies soll im Rah­men einer zeit­lich befris­te­ten Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung geschehen.

Der GMK-Vor­sit­zen­de und baye­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek sag­te in Mün­chen: „Wir müs­sen die Impf­kam­pa­gne mit Prag­ma­tik, Fle­xi­bi­li­tät und Enga­ge­ment mas­siv vor­an­trei­ben. Der Weg aus der Pan­de­mie bleibt: imp­fen, imp­fen, imp­fen! Wir waren uns einig, dass die Apo­the­ke­rin­nen und Apo­the­ker sowie die Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­te einen gro­ßen Anteil leis­ten kön­nen, um mög­lichst schnell und nied­rig­schwel­lig vie­le Men­schen zu imp­fen. In Apo­the­ken haben Modell­pro­jek­te für Grip­pe­schutz­imp­fun­gen gute Erfol­ge erzielt.“

Holet­schek erläu­ter­te: „Vor­aus­set­zung ist, dass aus­rei­chend Coro­na­vi­rus-Impf­stoff zur Ver­fü­gung steht. Es darf nicht zu einem Ver­tei­lungs­kampf zwi­schen Impf­zen­tren, Arzt­pra­xen und Apo­the­ken kom­men. Wir müs­sen viel­mehr in die­ser Lage alle an einem Strang ziehen!“


Es kann jeder­zeit zu Eng­päs­sen kommen

Die Minis­te­rin­nen und Minis­ter, Sena­to­rin­nen und Sena­to­ren für Gesund­heit der Län­der haben über­dies beschlos­sen, zeit­nah den Rechts­rah­men für das Aus­set­zen nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­di­ger Ein­grif­fe und Behand­lun­gen im größt­mög­li­chen Umfang in Kran­ken­häu­sern, die an der COVID-Ver­sor­gung mit­wir­ken, zu schaf­fen und dadurch zusätz­li­che Inten­siv­ka­pa­zi­tä­ten zu gewinnen.

Holet­schek erläu­ter­te: „Die Situa­ti­on in den Län­dern ist aktu­ell noch unter­schied­lich dra­ma­tisch, aber allen ist klar: Selbst da, wo noch eini­ge Kapa­zi­tä­ten auf den Inten­siv­sta­tio­nen vor­han­den ist, kann es ange­sichts der wei­ter stei­gen­den Infek­ti­ons­zah­len jeder­zeit zu Eng­päs­sen kom­men. Daher ist das deutsch­land­wei­te Aus­set­zen von Ein­grif­fen gebo­ten, die nicht drin­gend medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Und wir haben den Bund noch ein­mal auf­ge­for­dert, Aus­gleichs­zah­lun­gen und Frei­hal­te­pau­scha­len auf den Weg zu brin­gen. Dass die Län­der den Gesetz­ge­ber wie­der­holt dar­um bit­ten müs­sen, die Kran­ken­häu­ser finan­zi­ell zu unter­stüt­zen – das ist nicht akzep­ta­bel. Hier muss end­lich etwas passieren!“

Der GMK-Vor­sit­zen­de ergänz­te: „Dass die EMA einen Coro­na-Impf­stoff für Kin­der zwi­schen 5 und 11 Jah­ren zuge­las­sen hat, bringt uns einen wich­ti­gen Schritt in der Pan­de­mie­be­kämp­fung wei­ter und bedeu­tet auch für die­se Alters­grup­pe wirk­sa­men Schutz! Dass aller­dings der Impf­stoff erst kurz vor Weih­nach­ten zur Ver­fü­gung ste­hen soll, ist kaum zu ver­mit­teln. Die EU-Kom­mis­si­on wird auf­ge­for­dert, die Aus­lie­fe­rung des neu­en Kin­der­impf­stoffs mög­lichst rasch in die Wege zu lei­ten und noch vor dem ange­kün­dig­ten 20. Dezem­ber vor­zu­zie­hen. Zudem bit­ten wir die STIKO, sehr zeit­nah eine Emp­feh­lung für Kin­der­imp­fun­gen aus­zu­spre­chen. Vie­le Men­schen ver­trau­en der Kom­mis­si­on und sie hat gro­ße Ver­ant­wor­tung. Ich bin zuver­sicht­lich, dass sie durch eine rasche Emp­feh­lung das Ver­trau­en der Men­schen in den Kin­der­impf­stoff wei­ter stär­ken kann.”

Holet­schek beton­te: „Sobald der Impf­stoff ver­füg­bar ist, wol­len wir natür­lich umge­hend los­le­gen! Die Län­der rich­ten nun Ange­bo­te für Kin­der­imp­fun­gen wie etwa beson­de­re Impf­stra­ßen für Fami­li­en in den Impf­stel­len und Impf­zen­tren ein. Wir dür­fen kei­ne Zeit ver­lie­ren! Bis zur Aus­lie­fe­rung des Kin­der­impf­stoffs erfolgt die Imp­fung die­ser Alters­grup­pe auf eige­ne Ver­ant­wor­tung und Ent­schei­dung sowie nach indi­vi­du­el­ler Bera­tung durch den nie­der­ge­las­se­nen Arzt als Off-Label-Use. Der Bund kann die Haf­tung nicht übernehmen.”

Imp­fung gegen COVID-19

Auf­fri­schungs­imp­fung schon fünf Mona­te nach Abschluss der ers­ten Impfserie

Bay­erns Gesund­heits­mi­nis­ter Klaus Holet­schek hat die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gemein­sam mit der baye­ri­schen Ärz­te­schaft zu Coro­na-Auf­fri­schungs­imp­fun­gen auf­ge­ru­fen, auch wenn der Abschluss der ers­ten Impf­se­rie erst fünf Mona­te zurückliegt.

Der Minis­ter beton­te am Mitt­woch in Mün­chen: „Wir beob­ach­ten der­zeit, dass der Schutz vor einer Anste­ckung nach fünf Mona­ten lang­sam nach­lässt. Durch Auf­fri­schungs­imp­fun­gen kön­nen wir den Impf­schutz aber ent­schei­dend ver­stär­ken. Wir ermög­li­chen die drit­te Imp­fung daher für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger – und das schon fünf Mona­te nach der letz­ten Imp­fung gegen COVID-19.“

Holet­schek ergänz­te: „Ins­be­son­de­re bei älte­ren Men­schen und bei Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die eine Immun­schwä­che haben, aber auch für medi­zi­ni­sches und pfle­ge­ri­sches Per­so­nal sind Auf­fri­schungs­imp­fun­gen beson­ders wich­tig, um vor soge­nann­ten Impf­durch­brü­chen zu schüt­zen – also vor Infek­tio­nen, die auch nach voll­stän­di­gen Imp­fun­gen auf­tre­ten kön­nen. Klar ist aber: Jede Auf­fri­schungs­imp­fung ist ein wich­ti­ger Schritt im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie – ob nach fünf, sechs oder sie­ben Monaten.“


„Inter­vall an die aktu­el­len Erkennt­nis­se angepasst“

Der Minis­ter erläu­ter­te: „Gemein­sam mit der Baye­ri­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer, der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Bay­erns, dem Baye­ri­schen Haus­ärz­te­ver­band und den Fach­ärz­tin­nen und Fach­ärz­ten haben wir bereits im Sep­tem­ber Emp­feh­lun­gen zu Auf­fri­schungs­imp­fun­gen abge­ge­ben. Wir haben die­se Emp­feh­lung jetzt noch­mal ange­passt, das Inter­vall zwi­schen den Imp­fun­gen an die aktu­el­len Erkennt­nis­se ange­passt und auf fünf Mona­te ver­kürzt. Der Bund ist auf­ge­for­dert, dies­be­züg­lich den Rechts­rah­men umge­hend anzu­pas­sen.“ Der Frei­staat Bay­ern sichert bestehen­de Haf­tungs­ri­si­ken eigen­stän­dig ab.

Der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Bay­erns, Dr. Wolf­gang Kromb­holz, erklär­te: „Die Impf­zah­len in den baye­ri­schen Pra­xen haben in den letz­ten Tagen merk­lich ange­zo­gen und lie­gen wie­der auf dem Niveau des Früh­som­mers. Pro Tag wer­den in Bay­erns Pra­xen aktu­ell rund 20.000 bis 25.000 Boos­ter-Imp­fun­gen durch­ge­führt. Durch kür­ze­re Bestell­fris­ten für den Impf­stoff wird sich die­se Zahl noch deut­lich erhö­hen. Die Pra­xen wer­den ihren Bei­trag dazu eben­so leis­ten wie auch die Impf­zen­tren. Es besteht bei der Ter­mi­nie­rung aus unse­rer Sicht kein Zeit­druck, denn der Impf­schutz geht ja nicht nach fünf oder sechs Mona­ten ver­lo­ren, son­dern er nimmt nur gra­du­ell ab. Wich­tig ist, dass die Men­schen die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten der Imp­fung jetzt nut­zen, denn nur gemein­sam wer­den wir die Pan­de­mie in den Griff bekommen.“

Dr. Mar­kus Bei­er, Lan­des­vor­sit­zen­der Baye­ri­scher Haus­ärz­te­ver­band e.V., ergänz­te: „Sofern genü­gend Impf­stoff in den Pra­xen ver­füg­bar ist, müs­sen in der aktu­ell äußerst dra­ma­ti­schen Situa­ti­on zunächst Ange­hö­ri­ge vul­nerabler Grup­pen geboos­tert wer­den. Auch allen ande­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern muss schon nach fünf Mona­ten eine Auf­frisch­imp­fung gegen Coro­na ange­bo­ten wer­den kön­nen. Wir begrü­ßen daher die beschlos­se­ne recht­li­che Absi­che­rung. Seit mehr als 18 Mona­ten bie­ten die baye­ri­schen Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­te zusam­men mit ihren Pra­xis­teams all ihre Kraft auf, um ihren Bei­trag zur Bekämp­fung der Pan­de­mie zu leis­ten. Wir erwar­ten dies auch von allen Bür­ge­rin­nen und Bürgern!“


„Jede Imp­fung ist ein Schritt in die rich­ti­ge Richtung“

Dr. med. Peter Heinz, Vor­sit­zen­der der Alli­anz Fach­ärzt­li­cher Berufs­ver­bän­de (AFB) Bay­erns e.V., beton­te: „Die baye­ri­sche Fach­ärz­te­schaft unter­stützt aktiv alle Anstren­gun­gen, um die Auf­frisch­imp­fun­gen so schnell wie mög­lich durch­zu­füh­ren. Vie­le Fach­arzt­pra­xen füh­ren des­halb Coro­na-Schutz­imp­fun­gen durch.“

Dr. Gerald Quit­te­rer, Prä­si­dent der Baye­ri­schen Lan­des­ärz­te­kam­mer, erklär­te: „So not­wen­dig Boos­ter-Imp­fun­gen gegen COVID-19 gera­de für vul­nerable Pati­en­ten­grup­pen sind und so rasch die­se durch­ge­führt wer­den soll­ten, darf kei­nes­falls ver­ges­sen wer­den: Auch die kon­se­quen­te Ein­hal­tung der AHA-L-Regeln ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um das Risi­ko von Anste­ckun­gen mit COVID-19 zu redu­zie­ren und das gesamt­ge­sell­schaft­li­che Infek­ti­ons­ge­sche­hen einzudämmen.“

Bereits seit Mit­te August wer­den in den baye­ri­schen Impf­zen­tren und bei den nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tin­nen und Ärz­ten für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen Auf­fri­schungs­imp­fun­gen durch­ge­führt. Ins­be­son­de­re in den Hei­men der Alten­pfle­ge sowie bei Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und Höchst­be­tag­ten haben die mobi­len Impf­teams der Impf­zen­tren sowie die Ärz­tin­nen und Ärz­te Vor-Ort-Imp­fun­gen durch­ge­führt und tun dies wei­ter­hin. Seit Anfang Novem­ber kön­nen in Bay­ern jetzt zudem alle Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Auf­fri­schungs­imp­fun­gen in Anspruch nehmen.

Der­zeit, Stand heu­te, sind in Bay­ern 67,5 Pro­zent der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erst‑, 65,7 Pro­zent zweit- und 5,2 Pro­zent drittgeimpft.

Der Minis­ter beton­te: „Die aktu­el­le Lage ist dra­ma­tisch. Die Zah­len sind so hoch wie nie. Des­halb set­zen wir in Bay­ern auf wir­kungs­vol­le Maß­nah­men, um Coro­na in der kal­ten und infek­ti­ons­rei­chen Jah­res­zeit wei­ter zu bekämp­fen. Best­mög­li­che Sicher­heit kann uns aber nur die Imp­fung bie­ten. Ich rufe daher alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf, das Ange­bot zu nut­zen: Las­sen Sie sich jetzt imp­fen! Ob Erst‑, Zweit- oder Dritt­imp­fung – jede Imp­fung ist ein Schritt in die rich­ti­ge Richtung.“