Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat in der Debatte über die bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht ein pragmatisches Umsetzungs-Konzept für Bayern vorgelegt. Die Impfpflicht wird in einem gestuften Verwaltungsverfahren in ähnlicher Form wie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Holetschek betonte am Dienstag in München, es sei unabdingbar und richtig gewesen, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt habe. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium mittlerweile seine Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht mehrfach überarbeitet. Aber mehrere, dabei auch zentrale Fragen blieben dennoch offen. Bayern fülle nach Angaben des Gesundheitsministers diese Lücken nun selbst und vollziehe das Gesetz mit Augenmaß. „Wir haben die Kommunen und die Verbände im Gesundheitswesen entsprechend informiert“, so Holetschek.
Möglichkeit einer Impfberatung
Konkret wird Bayern die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umsetzen, für das sich in ähnlicher Form auch Nordrhein-Westfalen entschieden hat. Für Bayern bedeutet dies: Die Einrichtungen melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.
Holetschek erläuterte, das Ziel sei es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. „Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten.“
Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
„Hierbei werde im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse stets gewährleistet bleiben.
„Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können. Klar ist, dass das Verfahren nur für Bestandskräfte greifen wird. Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen“, betonte Holetschek.
Er fügte hinzu, beim Thema eines rechts- und datenschutzsicheren, einheitlichen digitalen Meldeweges werde Bayern ebenfalls selbst eine Lösung entwickeln, da der Bund inzwischen klargemacht habe, dass er keine Kapazitäten hat, diese zu gewährleisten. Bayern habe deshalb bereits alles in die Wege geleitet, um für seine Gesundheitsämter und die betroffenen Einrichtungen ein entsprechendes Angebot zu schaffen. Dieses solle die Meldung vereinfachen und das Verfahren beschleunigen.
Kritik an fehlendem Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht
„Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen“, so Holetschek weiter. „Bei einem erneuten Gespräch haben die Verbände im Gesundheitswesen klargemacht, dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert. Der Schutz der vulnerablen Personen ist nur sicher zu gewährleisten, wenn diese selbst und deren Angehörige sich auch impfen lassen müssten. Es war stets klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt. In Berlin bleiben Planlosigkeit und Führungsvakuum in Bezug auf die allgemeine und die einrichtungsbezogene Impfplicht ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.“
Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden im bayerischen Gesundheitswesen sowie kommunaler Spitzenverbände zeigten sich mit dem von Bayern gewählten Weg zufrieden, kritisierten zugleich aber ebenfalls deutlich die fehlenden Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht.
Barbara Stamm, Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, unterstrich: „Es war und ist gut, dass Bayern eine Diskussion um die Umsetzung der Impfpflicht angestoßen hat. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nun, so hoffen wir, auf einem guten Weg. Die Vollzugshinweise erscheinen praktikabel und können den Einrichtungen die nötige Planungssicherheit geben. Wir begrüßen sehr, dass es in einem ersten Schritt Beratungsangebote für alle unentschlossenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben soll. Die Lebenshilfe Bayern spricht sich aber weiterhin mit Nachdruck dafür aus, dass nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch rasch eine allgemeine folgen muss.“
Georg Sigl-Lehner, Vorsitzender der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, betonte: „Wir sind erleichtert, dass die Einrichtungen nun Planungssicherheit haben, und werden alle Möglichkeiten nutzen, weitere Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen. Dass die Signale aus Berlin, eine allgemeine Impfpflicht jetzt rasch zu verabschieden, weiterhin ausbleiben, ist fatal und erschwert diese Bemühungen massiv. Wir brauchen diese allgemeine Impfpflicht aber vor allem auch, um uns gegen mögliche neue Wellen im Herbst zu wappnen.“
Thomas Karmasin, 1. Vizepräsident des Bayerischen Landkreistags, fügte hierzu: „Wir hoffen, dass wir mit dem vorgesehenen Verfahren auch für die Kommunen eine praktikable Lösung an der Hand haben. Bezüglich unserer Forderung nach einem möglichst zeitnahen Ineinandergreifen von einrichtungsbezogener und allgemeiner Impfpflicht sind wir aber leider keinen Schritt weiter. Damit bleibt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine entscheidende Geschäftsgrundlage entzogen.“
Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuzes, sagte: „Einheitliche digitale Meldewege sind wichtig und können zur Umsetzbarkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht positiv beitragen. Das nun beschlossene Verfahren gibt uns auch insgesamt mehr Sicherheit. Es ist dringend geboten, die offenen Vollzugsfragen rasch zu klären. Außerdem ist nun Transparenz in der Frage notwendig, ob die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen zu lassen.“