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Bam­berg will weg von Einwegverpackungen 

Agen­da 2030-Büro soll Initia­ti­ve „1wegfrei bis 23“ voranbringen

Bereits ab dem 3. Juli die­sen Jah­res sind in Deutsch­land Wat­te­stäb­chen, Besteck, Tel­ler, Trink­hal­me, Rühr­stäb­chen und Luft­bal­lon­stä­be aus Kunst­stoff sowie To-go-Geträn­ke­be­cher, Fast-Food-Ver­pa­ckun­gen und Weg­werf-Essens­be­häl­ter aus Sty­ro­por nicht mehr erlaubt. Umwelt­re­fe­rent Jonas Glüsen­kamp sieht dar­in Rücken­wind für die städ­ti­sche Initia­ti­ve „1wegfrei bis 23“, die den Plas­tik­müll deut­lich redu­zie­ren will.

„Die Coro­na-Pan­de­mie hat den Trend zu Ein­weg­ver­pa­ckun­gen noch­mals ver­stärkt“, bedau­er­te der Zwei­te Bür­ger­meis­ter. „Dabei ist es trotz Coro­na wei­ter­hin mög­lich, eige­ne Behält­nis­se in Lebens­mit­tel­ge­schäf­te, Cafés und Gast­stät­ten mit­zu­brin­gen und befül­len zu las­sen.“ Per Rund­schrei­ben habe man Han­del und Gas­tro­no­mie in Bam­berg aus­drück­lich dar­auf hingewiesen.

Ziel der Anfang Febru­ar vom Mobi­li­täts­se­nat beschlos­se­nen Kam­pa­gne „1wegfrei bis 23“ ist es, den Plas­tik­müll in Bam­berg bis zum Jahr 2023 radi­kal zu redu­zie­ren. Dabei soll ins­be­son­de­re ein ein­heit­li­ches Mehr­weg­sys­tem in der Gas­tro­no­mie eta­bliert wer­den. „Ich freue mich, dass die Gas­tro­no­men in der Austra­ße dabei vor­an­ge­gan­gen sind und mit Beginn des Monats Mai das neue Sys­tem bereits ein­ge­führt haben“, beton­te Glüsenkamp.


Appell, die städ­ti­sche Initia­ti­ve zu unterstützen

Der Umwelt­re­fe­rent wies dar­auf hin, dass ab 2023 in der gesam­ten EU alle gas­tro­no­mi­schen Betrie­be mit einer Laden­flä­che von über 80 Qua­drat­me­tern und mehr als fünf Mit­ar­bei­tern sowie alle Filia­len von Ket­ten eine Mehr­weg­al­ter­na­ti­ve für Essen und Geträn­ke zum Mit­neh­men anbie­ten müss­ten. Dabei dür­fe die Mehr­weg­va­ri­an­te nicht teu­rer sein als das in Ein­weg ver­pack­te Pro­dukt. Betrie­be sol­len den Kun­den anbie­ten, ihre eige­nen Behäl­ter zu befül­len. Auf die­se Mög­lich­keit sol­len sie zudem ihre Kund­schaft deut­lich hinweisen.

„Wir gehen also nur mit etwas schnel­ler vor­an, was sowie­so durch die Gesetz­ge­bung kom­men wird“, argu­men­tier­te Glüsen­kamp. An den Ein­zel­han­del und die Gas­tro­no­mie appel­lier­te er, die städ­ti­sche Initia­ti­ve zu unter­stüt­zen. „Das Agen­da 2030-Büro in unse­rem Kli­ma- und Umwelt­amt steht als fach­li­cher Ansprech­part­ner für alle Fra­gen dazu ger­ne zur Ver­fü­gung. Es ist die zen­tra­le Anlauf- und Koor­di­na­ti­ons­stel­le für die Initia­ti­ve.“ Das Büro wer­de im Herbst eine wei­te­re „Mehr­weg-Kon­fe­renz“ mit der Bam­ber­ger Gas­tro­no­mie durch­füh­ren, kün­dig­te der Bür­ger­meis­ter an. „Wir müs­sen weg von der bis­he­ri­gen Weg­werf­kul­tur, die unse­re Stadt ver­müllt. Wir wol­len dies durch Anreiz­sys­te­me tun und beob­ach­ten zugleich die Ein­füh­rung der Ein­weg­steu­er in Tübin­gen zum 01.01.2022.“ Die baden-würt­tem­ber­gi­sche Stadt erhebt eine Abga­be auf Ver­pa­ckun­gen von Spei­sen und Geträn­ken, die zur Mit­nah­me bestimmt sind.

Vor­sich­ti­ge Nor­ma­li­sie­rung statt Katastrophenfall 

Zahl­rei­che Erleich­te­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men sind ab heu­te in Kraft getreten

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat in der Kabi­netts­sit­zung am Frei­tag wei­te­re Locke­run­gen für Bay­ern beschlos­sen, die mit der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Mon­tag in Kraft getre­ten sind. Zeit­gleich wur­de der Kata­stro­phen­fall in Bay­ern aufgehoben.

Für die Stadt Bam­berg mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50 bedeu­tet das im Ein­zel­nen:

All­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung: Auf­grund der sta­bi­len Inzi­denz­wer­te von unter 50 dür­fen sich jetzt 10 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten gemein­sam auf­hal­ten. Wie bereits bis­her zäh­len Geimpf­te und Gene­se­ne bei pri­va­ter Zusam­men­kunft oder ähn­li­chen sozia­len Kon­tak­ten nicht mit.

Geplan­te öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen aus beson­de­rem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauf­fei­ern, Beer­di­gun­gen, Ver­eins­sit­zun­gen et cete­ra) sind wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen bis 100, drin­nen bis 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Erst bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 benö­ti­gen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne einen nega­ti­ven Test.


Schu­len
: Ab dem 7. Juni fin­det in Gebie­ten mit Inzi­denz unter 50 wie­der ein­schrän­kungs­lo­ser Prä­senz­un­ter­richt für alle Schu­len statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebie­te mit Inzi­denz unter 100. Im Sport­un­ter­richt kann auf die Mas­ken­pflicht ver­zich­tet wer­den. An den Schu­len sind wei­ter­hin inzi­denz­un­ab­hän­gig zwei­mal wöchent­li­che Tests erfor­der­lich. Das Test­ergeb­nis wird den Schü­lern aber auf Antrag beschei­nigt und kann so auch außer­schu­lisch genutzt wer­den („Selbst­test-Aus­weis“).

Kin­der­ta­ges­stät­ten keh­ren ana­log zu den Schu­len zum Nor­mal­be­trieb zurück.

Hoch­schu­len: Die Hoch­schu­len kön­nen wie­der Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen anbie­ten (Vor­le­sun­gen, Semi­na­re). Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei 1,5 m Abstand). Zuge­las­sen wer­den Teil­neh­mer, die sich zwei­mal wöchent­lich tes­ten las­sen. Wie in der Schu­le besteht auf dem Hoch­schul­ge­län­de Maskenpflicht.


Han­del und Geschäf­te
: Bei einer Inzi­denz unter 100 ist der Han­del all­ge­mein geöff­net. Die für alle Geschäf­te bestehen­den Auf­la­gen (Hygie­ne­kon­zept, Kun­den­be­gren­zung auf einen Kun­den je 10 qm für die ers­ten 800 qm der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 qm für den 800 qm über­stei­gen­den Teil der Ver­kaufs­flä­che) blei­ben bestehen. Die Not­wen­dig­keit von Ter­min­ver­ein­ba­run­gen entfällt.


Märk­te
: Märk­te kön­nen im Frei­en wie­der sämt­li­che Waren verkaufen.


Gas­tro­no­mie
: Die Innen­gas­tro­no­mie kann geöff­net wer­den und die Gast­wirt­schaf­ten kön­nen im Innen- und im Außen­be­reich bis 24 Uhr (bis­her 22 Uhr) bei einer Inzi­denz unter 100 offen­blei­ben. Ein nega­ti­ver Test ist nur bei Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 erfor­der­lich. Am Tisch gilt die all­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung. Die Rege­lun­gen zur Mas­ken­pflicht blei­ben bestehen. Rei­ne Schank­wirt­schaf­ten blei­ben im Innen­be­reich geschlossen.


Hotel­le­rie, Beher­ber­gung
: Zim­mer kön­nen an alle Per­so­nen ver­ge­ben wer­den, die sich nach den neu­en all­ge­mei­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen zusam­men auf­hal­ten dür­fen (10 Per­so­nen). In Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 50 muss jeder Gast künf­tig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bis­her alle 48 Stun­den) einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.


Frei­zeit­ein­rich­tun­gen
: Sola­ri­en, Sau­nen, Bäder, Ther­men, Frei­zeit­parks, Indoor­spiel­plät­ze und ver­gleich­ba­re Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Schau­höh­len, Besu­cher­berg­wer­ke, Stadt- und Gäs­te­füh­run­gen, Spielbanken/​Spielhallen und Wett­an­nah­me­stel­len kön­nen mit Infek­ti­ons­schutz­kon­zept wie­der öff­nen. In Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 ist ein nega­ti­ver Test erfor­der­lich. Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, Clubs und Dis­ko­the­ken blei­ben geschlossen.


Wirt­schafts­na­he Ver­an­stal­tun­gen wie Kongresse/​Tagungen wer­den unter den glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen zugelassen.


Fluss­kreuz­fahr­ten sind ab dem 7. Juni wie­der mög­lich unter der Vor­aus­set­zung eines nega­ti­ven Tests.


Kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen
: Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bei fes­ter Bestuh­lung mit bis zu 500 Per­so­nen zuläs­sig. Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen drin­nen wie drau­ßen kön­nen künf­tig nicht nur fes­te Büh­nen, son­dern wie­der alle geeig­ne­ten Stät­ten genutzt wer­den (Hal­len, Sta­di­on etc.), wenn sie aus­rei­chend Platz bie­ten, um einen siche­ren Abstand der Besu­cher zu gewährleisten.


Got­tes­diens­te
: Ab dem 7. Juni ist in Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 der Gemein­de­ge­sang wie­der erlaubt (im Innen­be­reich mit FFP2-Mas­ke). Bei Frei­luft­got­tes­diens­ten ent­fällt die Mas­ken­pflicht am Platz. Auf die Anzei­ge- und Anmel­de­pflicht wird verzichtet.


Pro­ben von Lai­en­en­sem­bles im Musik- und Thea­ter­be­reich sind innen und außen ohne fes­te Per­so­nen­ober­gren­ze mög­lich. Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei Min­dest­ab­stand nach Hygie­ne­rah­men­kon­zept). Außer­schu­li­scher Musik­un­ter­richt wird ohne Per­so­nen­ober­gren­ze (mit Abstand) zulässig.


Sport
: Für alle wird Sport (kon­takt­frei­er eben­so wie Kon­takt­sport) indoor wie out­door in allen Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 ohne fes­te Grup­pen­ober­gren­zen mög­lich, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 aller­dings nur für Teil­neh­mer, die einen aktu­el­len nega­ti­ven Test vor­wei­sen kön­nen. Es ist die glei­che Anzahl an Zuschau­ern mög­lich wie bei kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen, unter frei­em Him­mel also 500 Per­so­nen (bei fes­ter Bestuh­lung). Auf Sport­an­la­gen wird die Zahl der Teil­neh­mer im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt.


Alten- und Pfle­ge­hei­me
: Die Test­pflicht für Besu­cher ent­fällt bei einer Inzi­denz unter 50. Gemein­schafts­ver­an­stal­tun­gen in den Hei­men sind innen mit 25 Per­so­nen, außen mit 50 Per­so­nen zulässig.

Zuver­sicht in den Unter­neh­men steigt

Die Ober­frän­ki­sche Wirt­schaft hofft auf wirt­schaft­lich bes­se­re Zeiten

Him­mel­hoch jauch­zend, zu Tode betrübt – zwi­schen die­sen Extre­men schwankt die Stim­mung in der ober­frän­ki­schen Wirt­schaft nach über 14 Mona­ten der Coro­na-Pan­de­mie. Wäh­rend ein­zel­ne Wirt­schafts­be­rei­che zum Teil hohe Zuwäch­se ver­bu­chen, steht das Geschäft in ande­ren Bran­chen nach wie vor weit­ge­hend still. Unter dem Strich steigt aber die Zuver­sicht, dass bes­se­re Zei­ten kom­men und die Unter­neh­men bald wie­der nor­mal arbei­ten kön­nen. Der Kon­junk­tur­kli­ma­in­dex der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth steigt um zehn Zäh­ler auf nun 102 Punkte.

Sowohl die Geschäfts­la­ge, wie auch die Erwar­tun­gen für 2021, wer­den in der aktu­el­len Kon­junk­tur­um­fra­ge der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth bes­ser als zuletzt bewer­tet und keh­ren in den posi­ti­ven Bereich zurück. Auch die Ein­schät­zun­gen zur Inves­ti­ti­ons­pla­nung und zur Beschäf­tig­ten­ent­wick­lung der Unter­neh­men hel­len sich wei­ter auf.

„Die Coro­na-Pan­de­mie hat in vie­len Unter­neh­men tie­fe Spu­ren hin­ter­las­sen. Vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer lei­den noch immer unter den staat­li­chen Beschrän­kun­gen”, so IHK-Prä­si­den­tin Son­ja Weig­and. 32 Pro­zent der befrag­ten Betrie­be berich­ten aktu­ell von einer guten Geschäfts­la­ge, 31 Pro­zent beur­tei­len sie nega­tiv. Die Rück­mel­dun­gen sind dabei extrem unter­schied­lich. Posi­tiv wird die Lage vor allem im Bau­ge­wer­be, aber auch in Tei­len der Indus­trie und bei den Dienst­leis­tun­gen ein­ge­schätzt. Über­ra­schend ver­mel­det sogar der Ein­zel­han­del im Sal­do eine leicht posi­ti­ve Lage­ein­schät­zung. Schlecht dage­gen ist die aktu­el­le Situa­ti­on im Tou­ris­mus, dem nach einem lan­gen Lock­down nach wie vor ech­te Per­spek­ti­ven für eine nor­ma­le Geschäfts­tä­tig­keit fehlen.


Dank Impf­schutz Sil­ber­streif am Horizont

Grund für die Stim­mungs­auf­hel­lung im Früh­jahr 2021 sind vor allem die Erwar­tun­gen an die wei­te­re Ent­wick­lung 2021. Nach ihrer Pro­gno­se für das Jahr 2021 gefragt, schwen­ken mit Aus­nah­me der Tou­ris­mus­wirt­schaft alle Bran­chen in den posi­ti­ven Bereich. Ins­ge­samt gehen 25 Pro­zent der befrag­ten Fir­men aus dem Kam­mer­be­zirk von einer Ver­bes­se­rung der eige­nen Geschäfts­la­ge aus. Eine Ver­schlech­te­rung befürch­ten nur noch 22 Pro­zent der Betrie­be. Im Sal­do beson­ders opti­mis­tisch äußern sich die Unter­neh­men aus Indus­trie, Bau­ge­wer­be und Groß­han­del. Über­wie­gend pes­si­mis­tisch blei­ben die Reak­tio­nen aus dem Tou­ris­mus­sek­tor. „Der Tou­ris­mus liegt am Boden. Auch bei vie­len Ein­zel­händ­lern und Dienst­leis­tern herrscht Nie­der­ge­schla­gen­heit, weil Geschäf­te wegen des Lock­downs kaum mög­lich sind. Die staat­li­chen Unter­stüt­zungs­maß­nah­men kom­men inzwi­schen weit­ge­hend an. Sie erset­zen einen Teil der Fix­kos­ten, hel­fen damit aber nur bei der Ver­wal­tung des Man­gels. Es fehlt eine ech­te Per­spek­ti­ve”, mahnt IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohenner.


Risi­ko Rohstoffpreise

Rücken­wind kommt vom Bau­ge­wer­be und der export­ori­en­tier­ten Indus­trie. Sie pro­fi­tiert von der stei­gen­den Nach­fra­ge aus Ame­ri­ka und Chi­na. Als zuneh­men­des Risi­ko für die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung wer­den von der Indus­trie aktu­ell die Ener­gie- und Roh­stoff­prei­se ein­ge­schätzt. Viel­fach wird von erheb­li­chen Pro­ble­men inner­halb der Lie­fer­ket­ten berich­tet. Posi­tiv ent­wi­ckelt sich die Inves­ti­ti­ons­nei­gung. Ins­ge­samt gehen 22 Pro­zent der Unter­neh­men von einem stei­gen­den Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men aus, nur 16 Pro­zent von einem sin­ken­den. Der Trend zum Beschäf­tig­ten­ab­bau schwächt sich ab. Zwar rech­net eine Mehr­heit der befrag­ten Unter­neh­men mit einer sin­ken­den Beschäf­tig­ten­zahl (Sal­do ‑3 Pro­zent), doch die Rück­mel­dun­gen fal­len deut­lich opti­mis­ti­scher aus als zum Jah­res­wech­sel (Sal­do ‑11 Pro­zent). Mit mehr Beschäf­tig­ten für 2021 pla­nen das Bau­ge­wer­be, der Ein­zel­han­del und die Dienstleister.

Die Kon­junk­tur­be­fra­gung der IHK ermit­telt Fak­ten, die nur Unter­neh­mer ken­nen und fragt nach der unter­neh­me­ri­schen Ein­schät­zung und Erwar­tung. „Vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer sind zuver­sicht­lich und seh­nen den Tag her­bei, an dem sie wie­der voll­um­fäng­lich ihre Geschäfts­tä­tig­keit auf­neh­men, Pro­jek­te umset­zen und Inves­ti­tio­nen täti­gen kön­nen. Das Imp­fen, das Tes­ten und vor allem der Som­mer kön­nen dazu bei­tra­gen, dass die Inzi­denz­zah­len in Deutsch­land und welt­weit sin­ken und all dies und noch viel mehr mög­lich ist”, so IHK-Prä­si­den­tin Son­ja Weigand.

Nach­rüst­frist bei Regis­trier­kas­sen läuft ab

Mit­ten in der Coro­na-Kri­se kom­men Nach­rüst­kos­ten für Unter­neh­men zu

Bis spä­tes­tens 30. März müs­sen Unter­neh­men ihre elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen mit einer zer­ti­fi­zier­ten tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung nach­ge­rüs­tet haben. Die IHK für Ober­fran­ken for­dert ange­sichts der aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen eine Ver­län­ge­rung die­ser Frist.

„Vie­le der betrof­fe­nen Unter­neh­men befin­det sich seit Mona­ten im Lock­down und wis­sen nicht, wann sie wie­der öff­nen dür­fen und ob sie die aktu­el­le Kri­sen­si­tua­ti­on über­haupt über­ste­hen”, so Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. „Vie­le Unter­neh­men kämp­fen aktu­ell um jeden Euro Liqui­di­tät. In die­ser Situa­ti­on eine der­ar­ti­ge Umrüs­tung zu ver­lan­gen, ist abso­lut nicht ver­hält­nis­mä­ßig.” Allei­ne in Ober­fran­ken gebe es nach IHK-Schät­zung 20.000 bis 30.000 elek­tro­ni­sche Kas­sen und Kas­sen­sys­te­me, die in ers­ter Linie bei Ein­zel­händ­lern und Gas­tro­no­men stehen.

Unter­neh­men mit elek­tro­ni­schen Regis­trier­kas­sen soll­ten die­se ursprüng­lich bis Anfang 2020 mit einer zer­ti­fi­zier­ten tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung (TSE) aus­rüs­ten. Da wegen Ver­zö­ge­run­gen bei der zustän­di­gen Bun­des­be­hör­de lan­ge Zeit über­haupt kei­ne zer­ti­fi­zier­ten Sicher­heits­lö­sun­gen am Markt erhält­lich waren, hat­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nach For­de­run­gen der Wirt­schaft eine Nicht­be­an­stan­dungs­frist bis 30. Sep­tem­ber 2020 ein­ge­räumt. „Bay­ern hat­te zusätz­lich, wie fast alle ande­ren Bun­des­län­der, wegen der Belas­tun­gen der Unter­neh­men durch Coro­na-Pan­de­mie und Lock-Downs unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Schon­frist bis Ende März 2021 ein­ge­räumt”, erläu­tert Andre­as Wand­ner, IHK-Refe­rent für Steu­ern, Finan­zen und Handelsregister.


IHK-Emp­feh­lung: Beim Finanz­amt Antrag auf Frist­ver­län­ge­rung stellen

Solan­ge kei­ne wei­te­re, all­ge­mein­gül­ti­ge Frist­ver­län­ge­rung von der Finanz­ver­wal­tung ver­kün­det wird, emp­fiehlt die IHK daher, dass Unter­neh­men, die sich der­zeit in einer Zwangs­la­ge befin­den, bei ihrem Finanz­amt einen Antrag auf Frist­ver­län­ge­rung stel­len. Der Betrieb einer unge­schütz­ten Kas­se wäre ansons­ten ab April nicht recht­mä­ßig und es dro­hen Maß­nah­men wie Schät­zun­gen von Besteue­rungs­grund­la­gen sowie Bußgelder.

„Es besteht auch wei­ter­hin kei­ne all­ge­mei­ne Pflicht zur Nut­zung einer Regis­trier­kas­se”, betont Wand­ner. „Unter­neh­mer, die nach wie vor eine offe­ne Laden­kas­se ver­wen­den, sind nicht zur Anschaf­fung gezwungen.”

Licht und Schatten

Ober­frän­ki­sche Wirt­schaft erwar­tet schwie­ri­ges Jahr

Die Ver­län­ge­rung des Lock­downs bis in den März hin­ein hat die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth zum Anlass genom­men, um die ober­frän­ki­schen Unter­neh­men in einer wei­te­ren Coro­na-Blitz­um­fra­ge zu ihren aktu­el­len Ein­schät­zun­gen zu befra­gen. Fazit: Die Lage in der ober­frän­ki­schen Wirt­schaft ist wei­ter­hin ange­spannt und auch der kurz- und mit­tel­fris­ti­ge Aus­blick macht nur in Tei­len Hoff­nung. Dabei ist die Ein­schät­zung aus Han­del und Tou­ris­mus deut­lich pes­si­mis­ti­scher als die Beur­tei­lun­gen aus dem Dienst­leis­tungs­sek­tor und der Industrie.

Die Coro­na-Pan­de­mie und die damit ver­bun­de­nen staat­li­chen Beschrän­kun­gen hin­ter­las­sen in der ober­frän­ki­schen Wirt­schaft ein breit gestreu­tes Stim­mungs­bild. Rund drei Vier­tel der Betrie­be ver­mel­den, dass ihre Betrof­fen­heit und die ent­ste­hen­den Schä­den nur gering bezie­hungs­wei­se mit­tel­schwer sind. Auf der ande­ren Sei­te berich­tet ein Vier­tel der Unter­neh­men von einer gro­ßen Betrof­fen­heit und von erheb­li­chen wirt­schaft­li­chen Schä­den durch den Lock­down. Rund ein Vier­tel der befrag­ten Unter­neh­men gibt an, aktu­ell geschlos­sen bezie­hungs­wei­se teil­wei­se geschlos­sen zu sein. Beson­ders betrof­fen äußern sich natur­ge­mäß Unter­neh­men und Solo­selb­stän­di­ge aus Han­del und Tourismus.

„Wir stel­len eine Zwei­tei­lung in der Wirt­schaft fest. Auf der einen Sei­te Bran­chen, die ihren Geschäfts­be­trieb recht gut auf­recht­erhal­ten kön­nen und daher rela­tiv sta­bil durch die­se Kri­se kom­men. Auf der ande­ren Sei­te Bran­chen, die vor allem durch Betriebs­un­ter­sa­gung und ‑ein­schrän­kung mas­si­ve Umsatz­ein­bu­ßen hin­neh­men müs­sen und daher drin­gend auf Unter­stüt­zungs­maß­nah­men und vor allem eine Öff­nungs­per­spek­ti­ve ange­wie­sen sind“, erläu­tert IHK-Prä­si­den­tin Son­ja Weigand.


Kurz­ar­beit ist das Mit­tel der Wahl

Als zen­tra­le staat­li­che Unter­stüt­zungs­maß­nah­me wird quer durch alle Bran­chen vor allem die Kurz­ar­beit in Anspruch genom­men. Sie leis­tet einen erheb­li­chen Bei­trag zur Bewäl­ti­gung der wirt­schaft­li­chen Ein­schnit­te. Sofort­hil­fen, Unter­stüt­zungs­hil­fen und Novem­ber- bezie­hungs­wei­se Dezem­ber­hil­fen stel­len eben­falls wich­ti­ge Bau­stei­ne dar, wer­den aller­dings in gerin­ge­rem Maße bean­tragt als die Kurz­ar­beit. Allen staat­li­chen Unter­stüt­zungs­maß­nah­men wird von den befrag­ten Unter­neh­men bei der Bean­tra­gung, der Bear­bei­tung und dem Nut­zen für das eige­nen Unter­neh­men ein gutes bis befrie­di­gen­des Zeug­nis aus­ge­stellt. „Sicher gibt es wei­ter­hin Aus­nah­men, doch im Wesent­li­chen kom­men die finan­zi­el­len Mit­tel inzwi­schen bei den betrof­fe­nen Unter­neh­men an und sor­gen für die drin­gend erfor­der­li­che Liqui­di­tät. Die ein­zel­nen Bau­stei­ne der unter­neh­me­ri­schen Hil­fen grei­fen in der Regel inein­an­der. Gera­de für Här­te­fäl­le müs­sen aber noch unbü­ro­kra­ti­sche Lösun­gen gefun­den wer­den“, so IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohenner.


Ober­frän­ki­sche Indus­trie erwar­tet Aufwind

Die aktu­el­le Blitz­um­fra­ge wird durch die Ergeb­nis­se der jüngs­ten IHK-Kon­junk­tur­um­fra­ge vom Janu­ar 2021 bestä­tigt. Dort hat der Aus­blick auf das Geschäfts­jahr 2021 und auch dar­über hin­aus vor allem in der Indus­trie einen Sil­ber­streif am Hori­zont hin­ter­las­sen. So rech­nen 41 Pro­zent der Indus­trie­un­ter­neh­men mit einer Ver­bes­se­rung im Jahr 2021. Die­sen Opti­mis­mus tei­len Han­del, Tou­ris­mus und auch Dienst­leis­tun­gen nur bedingt, so dass im Gesamt­ergeb­nis rund 27 Pro­zent der befrag­ten Betrie­be mit einer Auf­hel­lung kal­ku­lie­ren. Eine Ver­schlech­te­rung erwar­ten hin­ge­gen ins­ge­samt 41 Pro­zent. „Für 2021 rech­nen wir nicht damit, das Vor­jah­res­ni­veau zu errei­chen. Aller­dings las­sen die Ein­schät­zun­gen der Indus­trie, als Trei­ber vie­ler Inno­va­tio­nen und Bran­che mit erheb­li­chen regio­na­len Wert­schöp­fungs­ef­fek­ten, Hoff­nung und Opti­mis­mus für die Zukunft zu. Vor­aus­set­zung ist natür­lich, dass das Virus und sei­ne Muta­tio­nen nicht neue Ein­schrän­kun­gen erfor­dern“, so IHK-Prä­si­den­tin Weigand.

Pen­del­ver­kehr nach Oberfranken

Dro­hen Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le und Unter­bre­chung der Lieferketten?

Die erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen für Pend­ler bei der Ein­rei­se von Tsche­chi­en nach Deutsch­land tref­fen vie­le ober­frän­ki­sche Unter­neh­men. Aktu­ell pen­deln 3.600 tsche­chi­sche Fach­kräf­te regel­mä­ßig nach Ober­fran­ken. Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le dro­hen eben­so wie unter­bro­che­ne Lie­fer­ket­ten, befürch­tet die IHK für Oberfranken.

Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth, bedankt sich bei den Land­rats­äm­tern und Stadt­ver­wal­tun­gen, von denen die meis­ten sehr schnell reagiert und bereits am Sonn­tag kom­mu­ni­ziert hat­ten, wie ein Unter­neh­men einen ent­spre­chen­den Antrag zum Nach­weis der Sys­tem­re­le­vanz stel­len kann. Hohen­ner: „Klar ist aber, dass die meis­ten Unter­neh­men gemäß der ent­spre­chen­den EU-Aus­le­gung nicht als sys­tem­re­le­vant gel­ten, die tsche­chi­schen Mit­ar­bei­ter also nicht zum Arbei­ten nach Ober­fran­ken kom­men dür­fen.” Die Zahl der Anfra­gen an die IHK sei bis­her über­schau­bar, so Tho­mas Zapf, der als Kri­sen­ma­na­ger die IHK-Hot­line koor­di­niert. „Offen­bar sind die benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen zeit­nah bei den Unter­neh­men angekommen.”


Staus an den Gren­zen: Kon­se­quen­zen für die Produktion?

„Über 3.600 Fach­kräf­te pen­deln regel­mä­ßig über die Gren­ze zu ihrem Arbeits­platz nach Ober­fran­ken”, erläu­tert Sara Fran­ke, Lei­te­rin des Bereichs Inter­na­tio­nal bei der IHK. Drei Vier­tel davon pen­deln in den Raum Hof-Wun­sie­del, wei­te­re 550 in den Raum Bay­reuth, aber auch etli­che etwa in den Raum Bam­berg (gut 200) und den Land­kreis Kulm­bach (gut 150). Ein gro­ßer Teil davon wird bis auf wei­te­res nicht mehr nach Ober­fran­ken zur Arbeit kom­men kön­nen, befürch­tet sie.
„Eine Dros­se­lung der Pro­duk­ti­on oder gar Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le sind nicht aus­zu­schlie­ßen”, befürch­tet Zapf. Beschäf­tig­te im Trans­port­sek­tor müs­sen ihre Ein­rei­se selbst bei Tran­sit-Fahr­ten anmel­den und einen zer­ti­fi­zier­ten Coro­na-Nega­tiv­test vor­wei­sen, was zu Staus an der Gren­ze füh­re. „Das kann letzt­end­lich eine Unter­bre­chung der Lie­fer­ket­ten verursachen.”

Wenn Mit­ar­bei­ter aus Tsche­chi­en wegen geschlos­se­ner Gren­zen nicht mehr zur Arbeit nach Ober­fran­ken kom­men kön­nen, haben sie aktu­ell kei­nen Anspruch auf Lohn, außer sie neh­men Urlaub bezie­hungs­wei­se Zeit­aus­gleich oder der Arbeit­ge­ber bezahlt den Aus­fall frei­wil­lig, damit rich­tet Ursu­la Krauß, bei der IHK Refe­ren­tin für Arbeits- und Wett­be­werbs­recht, den Blick auf einen ganz ande­ren Aspekt der Grenz­kon­trol­len. „Hier müs­sen zeit­nah Lösun­gen gefun­den wer­den, die Mit­ar­bei­ter kön­nen schließ­lich nichts für die­se Situation.”


Imp­fen und testen

Hohen­ner: „Unser gemein­sa­mes Ziel muss es sein, dass mög­lichst bald wie­der so etwas wie Nor­ma­li­tät an der deutsch-tsche­chi­schen Gren­ze ein­kehrt.” Dies gelin­ge aus ihrer Sicht nur mit einer Kom­bi­na­ti­on aus imp­fen und tes­ten. “Beim Tes­ten sind in den ver­gan­ge­nen Wochen leis­tungs­fä­hi­ge Infra­struk­tu­ren auf­ge­baut wor­den, ob in Schirn­ding oder in den Unter­neh­men selbst, so Hohen­ner. „Nun brau­chen wir aber auch zeit­nah Fort­schrit­te beim Imp­fen in Deutsch­land und in Tschechien.”

Brand­brief von IHK und HWK

Wirt­schaft warnt vor fak­ti­scher Grenzschließung

Die baye­ri­schen Indus­trie-und Han­dels­kam­mern aus Bay­reuth, Pas­sau und Regens­burg sowie die Hand­werks­kam­mern für Ober­fran­ken und für Nie­der­bay­ern-Ober­pfalz haben einen Brand­brief an Minis­ter­prä­si­dent Söder geschrie­ben, in dem sie die Ein­stu­fung Tsche­chi­ens als Virus­mu­ta­ti­ons­ge­biet aus Sicht der regio­na­len Wirt­schaft als fol­ge­rich­tig ein­stu­fen, aller­dings eine pra­xis­taug­li­che Rege­lung an der baye­risch-tsche­chi­schen Gren­ze fordern.

Appell, von fünf­tä­gi­ger Qua­ran­tä­ne­pflicht abzusehen

Der Brand­brief wur­de von Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth, Dr. Jür­gen Hel­mes, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der IHK Regens­burg für Ober­pfalz /​Kel­heim, Alex­an­der Schrei­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der IHK für Nie­der­bay­ern in Pas­sau, Jür­gen Kil­ger, Haupt­ge­schäfts­füh­rer der Hand­werks­kam­mer Nie­der­bay­ern-Ober­pfalz, und Rai­ner Beck, Geschäfts­füh­rer der Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken, unterschrieben.

Die Ein­stu­fung Tsche­chi­ens als Virus­mu­ta­ti­ons­ge­biet sei aus Sicht der regio­na­len Wirt­schaft fol­ge­rich­tig und unter­strei­che die Risi­ko-Beur­tei­lung gegen­über dem Infek­ti­ons­ge­sche­hen bei den tsche­chi­schen Nach­barn. Die an Tsche­chi­en gren­zen­den baye­ri­schen Indus­trie- und Han­dels­kam­mern sowie Hand­werks­kam­mern unter­stütz­ten die geplan­ten sta­tio­nä­ren Grenz­kon­trol­len, die Aus­wei­tung des Test­an­ge­bots auf baye­ri­scher und tsche­chi­scher Sei­te sowie eine siche­re Umset­zung der Ein­rei­se­ver­ord­nun­gen. „Gleich­zei­tig appel­lie­ren wir in einem heu­te ver­sand­ten Brand­brief an Minis­ter­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder, von einer fak­ti­schen Grenz­schlie­ßung in Form einer Qua­ran­tä­ne­pflicht von fünf Tagen nach Ein­rei­se mit nega­ti­vem Coro­na-Test abzu­se­hen”, so der Haupt­ge­schäfts­füh­rer der IHK Regens­burg für Ober­pfalz /​Kel­heim, Dr. Jür­gen Hel­mes.
Eine sol­che Rege­lung kön­ne weder von den Betrie­ben, noch von den bay­ern­weit ins­ge­samt 23.000 tsche­chi­schen Pend­lern umge­setzt wer­den. In Fol­ge wür­den ab kom­men­der Woche in erheb­li­chem Umfang drin­gend benö­tig­te Fach­kräf­te in der Indus­trie, im Hand­werk, in der Logis­tik bei indus­tri­el­len Lie­fer­ket­ten, der Lebens­mit­tel­ver­sor­gung, der Ent­sor­gung und beim ÖPNV sowie in wei­te­ren Dienst­leis­tungs­be­rei­chen fehlen.


Euro­pa­weit ein­zig­ar­ti­ge Teststrategie

„Die Wirt­schaft in den Grenz­re­gio­nen hat seit Beginn der Coro­na-Pan­de­mie alle nöti­gen Maß­nah­men zum Infek­ti­ons­schutz kon­struk­tiv beglei­tet”, betont Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. „Durch vor­bild­li­che Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­te haben die Unter­neh­men einen wich­ti­gen Bei­trag zum Schutz der Mit­ar­bei­ter und der Bevöl­ke­rung geleis­tet.” Die Wirt­schaft lobt die aktu­el­le Test­stra­te­gie, bei der die Berufs­pend­ler in einem 48-Stun­den-Tur­nus auf COVID19 getes­tet wer­den. „Dank der vor­bild­li­chen Arbeit der grenz­na­hen Land­rats­äm­ter und die Unter­stüt­zung des Frei­staats Bay­ern für umfang­rei­che Test­ka­pa­zi­tä­ten an den Gren­zen zu Tsche­chi­en konn­te ein in Euro­pa bei­spiel­lo­ses und wirk­sa­mes Test­sys­tem eta­bliert wer­den”, dan­ken Dr. Hel­mes und Hohen­ner den poli­ti­schen Verantwortlichen.

Die Wirt­schafts­ver­tre­ter sind über­zeugt, dass der grenz­über­schrei­ten­de Arbeits­markt an der baye­risch-tsche­chi­schen Gren­ze auch mit vor­über­ge­hen­den Grenz­kon­trol­len wei­ter bestehen kann, sofern die Rege­lun­gen in der Pra­xis umsetz­bar seien.

Trend­aus­wer­tung Kon­junk­tur Bamberg

Deut­lich trü­be­re Aussichten

Der Jah­res­wech­sel stand auch für die Wirt­schaft in Stadt und Land­kreis Bam­berg unter schwie­ri­gen Vor­zei­chen, wie die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth mit­teilt. In der aktu­el­len IHK-Kon­junk­tur­um­fra­ge ver­mel­den die befrag­ten Bam­ber­ger Unter­neh­men eine deut­lich schlech­te­re aktu­el­le Geschäfts­la­ge als noch im Herbst 2020.

Zu den Erwar­tun­gen an die kom­men­den zwölf Mona­te hin­ge­gen äußern sich die Befrag­ten etwas opti­mis­ti­scher. „Wie die gesam­te Wirt­schaft lei­den auch die Unter­neh­men der Regi­on Bam­berg stark unter der Coro­na-Pan­de­mie. Bran­chen­über­grei­fend sind vie­le Betrie­be zum Nichts­tun ver­dammt oder ver­zeich­nen wegen der staat­li­chen Beschrän­kun­gen hohe Umsatz­ein­bu­ßen. Alle set­zen ihre Hoff­nun­gen auf Locke­run­gen für die Geschäfts­welt, die für kräf­ti­gen Rücken­wind sor­gen kön­nen. Die jüngs­ten Ent­schei­dun­gen der Poli­tik geben aber nur wenig Anlass zur Hoff­nung. Kla­re Per­spek­ti­ven feh­len nach wie vor“, so Son­ja Weig­and, IHK-Prä­si­den­tin und Vor­sit­zen­de des IHK-Gre­mi­ums Bam­berg. Der Kon­junk­tur­kli­ma-index für die Regi­on Bam­berg gibt aktu­ell um acht Punk­te nach und liegt nun bei 91 Zählern.

Das Auf und Ab der Geschäfts­la­ge setzt sich auch im neu­en Jahr fort. Nach­dem im letz­ten Früh­jahr die Wer­te mas­siv ein­ge­bro­chen waren, erhol­te sich die Geschäfts­la­ge im Herbst zunächst wie­der, um zu Jah­res­be­ginn erneut deut­lich nach­zu­ge­ben. 43 Pro­zent der Betrie­be aus Stadt und Land­kreis Bam­berg bewer­ten ihre aktu­el­le Geschäfts­la­ge schlecht, nur 27 Pro­zent nen­nen sie gut. Damit rutscht die Lage­be­ur­tei­lung im Sal­do merk­lich in den nega­ti­ven Bereich. „Das Ergeb­nis sagt viel über den tat­säch­li­chen Zustand der Wirt­schaft aus und ist durch­aus alar­mie­rend. Immer mehr unse­rer Mit­glieds­un­ter­neh­men kämp­fen inzwi­schen um ihre Exis­tenz“, so Weig­and. Knapp die Hälf­te der Befrag­ten berich­tet auch von einer nega­ti­ven Umsatz­ent­wick­lung. Dies betrifft sowohl Umsät­ze im In- und im Aus­land. Dem­zu­fol­ge lei­det bei die­sen Unter­neh­men auch die Kapa­zi­täts­aus­las­tung oder befin­det sich auf einem nied­ri­gen Niveau.


Die Hoff­nung bleibt bestehen

Die Bam­ber­ger Unter­neh­men schrei­ben die kom­men­den Mona­te aber noch nicht ab. Ein Vier­tel der Befrag­ten rech­net mit einer Ver­bes­se­rung der Geschäfts­la­ge, wei­te­re 49 Pro­zent gehen von kei­ner gra­vie­ren­den Ver­än­de­rung aus, 26 Pro­zent befürch­ten eine Ver­schlech­te­rung. Dies zeigt die Zuver­sicht, die eine über­wie­gend gro­ße Zahl den­noch ver­spürt. Ähn­lich sta­bi­le Erwar­tun­gen for­mu­lie­ren die Fir­men auch bei der Ein­schät­zung der künf­ti­gen Umsatz­ent­wick­lung im In- und Aus­land. „Die Wirt­schaft traut sich wei­ter­hin viel zu. Grund­vor­aus­set­zung für eine Erho­lung sind aber nach­hal­ti­ge Locke­run­gen der Coro­na-Beschrän­kun­gen für die Betrie­be, damit die Unter­neh­men wie­der Pla­nungs­si­cher­heit erlan­gen. Wir sind zuver­sicht­lich, sonst wären wir kei­ne Unter­neh­mer. Etli­che Unter­neh­men aber wer­den die­se Kri­se wohl nicht über­ste­hen, weil für sie die Geschäfts­tä­tig­keit zu lan­ge ein­ge­schränkt oder unmög­lich war und die öffent­lich zuge­sag­ten Hil­fen nicht oder ein­fach zu spät ankom­men“, erläu­tert die Präsidentin.


Deut­li­che Spu­ren auf dem Arbeitsmarkt

Der der­zei­ti­ge Lock­down hat nach Ein­schät­zung der befrag­ten Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer nega­ti­ve Fol­gen für den Arbeits­markt. Dazu kommt im Raum Bam­berg die ohne­hin schwie­ri­ge Lage der Auto­mo­bil­zu­lie­fer­indus­trie. Tei­le der Wirt­schaft sind daher gezwun­gen, ihre Beleg­schaft zu redu­zie­ren. „Unter­neh­men kön­nen nicht in ihrem Geschäft ein­ge­schränkt oder gar gänz­lich geschlos­sen wer­den, ohne dass dies nach­hal­ti­ge Aus­wir­kun­gen auf den Arbeits­markt hat“, betont Weig­and. Ein gewis­ser Erho­lungs­ef­fekt ist aber auch für den Arbeits­markt zu erwar­ten, sobald das Geschäfts­le­ben in allen Bran­chen wie­der durch­star­ten kann.

Sor­gen macht sich die IHK-Prä­si­den­tin auch um die Zukunft des Wirt­schafts­stand­or­tes. „Die Basis und die Stär­ke des Wirt­schafts­stand­or­tes Ober­fran­ken sind die vie­len, soli­den, fami­li­en­ge­führ­ten mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men. Schon in wirt­schaft­lich guten Zei­ten ist es für zahl­rei­che Unter­neh­mer schwer, die Nach­fol­ge in der eige­nen Fami­lie zu regeln. Jetzt, in so schwie­ri­gen Zei­ten, ist die­se Her­aus­for­de­rung noch ungleich grö­ßer. Ver­lie­ren wir die­se Unter­neh­men, wird dem Wirt­schafts­stand­ort Pro­spe­ri­tät und damit Wett­be­werbs­fä­hig­keit ver­lo­ren gehen“, so Son­ja Weigand.

Coro­na- und demo­gra­fie­be­dingt rück­läu­fi­ge Ausbildungszahlen

2020 kein gutes Jahr für aus­bil­dungs­be­rei­te Unternehmen

Knapp 3.000 Aus­bil­dungs­plät­ze waren zu Beginn des Aus­bil­dungs­jah­res 2020/​2021 noch unbe­setzt, wie die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth mit­teilt. Die Zahl der Neu­ein­tra­gun­gen fiel bei der IHK spür­bar von 4.212 auf 3.375. „2020 war kein gutes Jahr für aus­bil­dungs­be­rei­te Unter­neh­men”, resü­miert deren Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohenner.

„Noch nie gab es einen ähn­li­chen Ein­bruch bei den Aus­bil­dungs­zah­len wie 2020”, so Frau Hohen­ner. Dies lie­ge einer­seits an der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung, ande­rer­seits aber vor allem an den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie. „Coro­na brach­te nahe­zu alle Maß­nah­men zur Berufs­ori­en­tie­rung zum Erlie­gen. Auch die wich­ti­ge Bewer­bungs­pha­se im Früh­jahr hat­te dar­un­ter gelit­ten. Aus­bil­dungs­mes­sen, Schnup­per­prak­ti­ka und Bewer­bungs­ge­sprä­che konn­ten nicht in gewohn­ter Form statt­fin­den”, erläu­tert Bernd Reh­orz, IHK-Bereichs­lei­ter Beruf­li­che Bildung.


Kaum Unter­schie­de bei den Schulformen

Bei­de appel­lier­ten an die Unter­neh­men, sich von der hohen Zahl der unbe­setz­ten Lehr­stel­len im abge­lau­fe­nen Jahr nicht abschre­cken zu las­sen und auch 2021 wie­der Lehr­stel­len aus­zu­schrei­ben. Hohen­ner: „Aus­bil­dung ist schließ­lich eine Inves­ti­ti­on in die nahe Zukunft, vor allem, wenn man sich vor Augen hält, dass die ers­ten der gebur­ten­star­ken Jahr­gän­ge bereits jetzt in den Ruhe­stand gehen.”

Zwi­schen den ver­schie­de­nen Schul­for­men gab es gegen­über 2019 kei­nen gro­ßen Unter­schied: Bei Schü­lern mit mitt­le­rer Rei­fe sowie fach­ge­bun­de­ner und all­ge­mei­ner Hoch­schul­rei­fe betrug der Rück­gang gegen­über 2019 jeweils rund 20 Pro­zent, bei Schü­lern mit einem Mit­tel­schul­ab­schluss rund 16 Prozent.

Grö­ßer fie­len die Unter­schie­de zwi­schen den ein­zel­nen Regio­nen aus. Wäh­rend der Rück­gang bei den Neu­ein­tra­gun­gen im Land­kreis Kulm­bach um 10,8 Pro­zent zurück­ging, ver­zeich­ne­ten die Land­krei­se Lich­ten­fels und Wun­sie­del einen Rück­gang von 25,7 Pro­zent bzw. 24,2 Prozent.

46.708 Aus­zu­bil­den­de sind 2020 in baye­ri­schen Betrie­ben aus Indus­trie, Han­del und Dienst­leis­tun­gen ins Berufs­le­ben gestar­tet, 11.8 Pro­zent weni­ger als im Vor­jahr. Im Ein­zugs­ge­biet der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth betrug der Rück­gang 19,9 Prozent.


IHK rech­net auch für 2021 mit mehr Aus­bil­dungs­plät­zen als Bewerbern

Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth rech­net für 2021 coro­nabe­dingt mit einem rück­läu­fi­gen Lehr­stel­len­an­ge­bot sei­tens der Unter­neh­men. Die Zahl der ange­bo­te­nen Lehr­stel­len wer­de aber auch 2021 wie­der die Zahl der Lehr­stel­len­su­chen­den über­tref­fen. „Umso wich­ti­ger ist es, in der Berufs­ori­en­tie­rung alle Regis­ter zu zie­hen”, so Hohen­ner. „Krea­ti­ve Ideen müs­sen umge­setzt, neue Wege gegan­gen werden.”