Bereits ab dem 3. Juli diesen Jahres sind in Deutschland Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen
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Bamberg will weg von Einwegverpackungen
Agenda 2030-Büro soll Initiative „1wegfrei bis 23“ voranbringen
Bereits ab dem 3. Juli diesen Jahres sind in Deutschland Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essensbehälter aus Styropor nicht mehr erlaubt. Umweltreferent Jonas Glüsenkamp sieht darin Rückenwind für die städtische Initiative „1wegfrei bis 23“, die den Plastikmüll deutlich reduzieren will.
„Die Corona-Pandemie hat den Trend zu Einwegverpackungen nochmals verstärkt“, bedauerte der Zweite Bürgermeister. „Dabei ist es trotz Corona weiterhin möglich, eigene Behältnisse in Lebensmittelgeschäfte, Cafés und Gaststätten mitzubringen und befüllen zu lassen.“ Per Rundschreiben habe man Handel und Gastronomie in Bamberg ausdrücklich darauf hingewiesen.
Ziel der Anfang Februar vom Mobilitätssenat beschlossenen Kampagne „1wegfrei bis 23“ ist es, den Plastikmüll in Bamberg bis zum Jahr 2023 radikal zu reduzieren. Dabei soll insbesondere ein einheitliches Mehrwegsystem in der Gastronomie etabliert werden. „Ich freue mich, dass die Gastronomen in der Austraße dabei vorangegangen sind und mit Beginn des Monats Mai das neue System bereits eingeführt haben“, betonte Glüsenkamp.
Appell, die städtische Initiative zu unterstützen
Der Umweltreferent wies darauf hin, dass ab 2023 in der gesamten EU alle gastronomischen Betriebe mit einer Ladenfläche von über 80 Quadratmetern und mehr als fünf Mitarbeitern sowie alle Filialen von Ketten eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten müssten. Dabei dürfe die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das in Einweg verpackte Produkt. Betriebe sollen den Kunden anbieten, ihre eigenen Behälter zu befüllen. Auf diese Möglichkeit sollen sie zudem ihre Kundschaft deutlich hinweisen.
„Wir gehen also nur mit etwas schneller voran, was sowieso durch die Gesetzgebung kommen wird“, argumentierte Glüsenkamp. An den Einzelhandel und die Gastronomie appellierte er, die städtische Initiative zu unterstützen. „Das Agenda 2030-Büro in unserem Klima- und Umweltamt steht als fachlicher Ansprechpartner für alle Fragen dazu gerne zur Verfügung. Es ist die zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für die Initiative.“ Das Büro werde im Herbst eine weitere „Mehrweg-Konferenz“ mit der Bamberger Gastronomie durchführen, kündigte der Bürgermeister an. „Wir müssen weg von der bisherigen Wegwerfkultur, die unsere Stadt vermüllt. Wir wollen dies durch Anreizsysteme tun und beobachten zugleich die Einführung der Einwegsteuer in Tübingen zum 01.01.2022.“ Die baden-württembergische Stadt erhebt eine Abgabe auf Verpackungen von Speisen und Getränken, die zur Mitnahme bestimmt sind.
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Vorsichtige Normalisierung statt Katastrophenfall
Zahlreiche Erleichterungen der Corona-Maßnahmen sind ab heute in Kraft getreten
Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am Freitag weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem heutigen Montag in Kraft getreten sind. Zeitgleich wurde der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben.
Für die Stadt Bamberg mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 bedeutet das im Einzelnen:
Allgemeine Kontaktbeschränkung: Aufgrund der stabilen Inzidenzwerte von unter 50 dürfen sich jetzt 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen et cetera) sind wieder möglich: Bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Erst bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 benötigen nicht Geimpfte oder Genesene einen negativen Test.
Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
Kindertagesstätten kehren analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.
Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 ist der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
Märkte: Märkte können im Freien wieder sämtliche Waren verkaufen.
Gastronomie: Die Innengastronomie kann geöffnet werden und die Gastwirtschaften können im Innen- und im Außenbereich bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben im Innenbereich geschlossen.
Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Flusskreuzfahrten sind ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests.
Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (im Innenbereich mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind innen und außen ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.
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Zuversicht in den Unternehmen steigt
Die Oberfränkische Wirtschaft hofft auf wirtschaftlich bessere Zeiten
Himmelhoch jauchzend, zu Tode betrübt – zwischen diesen Extremen schwankt die Stimmung in der oberfränkischen Wirtschaft nach über 14 Monaten der Corona-Pandemie. Während einzelne Wirtschaftsbereiche zum Teil hohe Zuwächse verbuchen, steht das Geschäft in anderen Branchen nach wie vor weitgehend still. Unter dem Strich steigt aber die Zuversicht, dass bessere Zeiten kommen und die Unternehmen bald wieder normal arbeiten können. Der Konjunkturklimaindex der IHK für Oberfranken Bayreuth steigt um zehn Zähler auf nun 102 Punkte.
Sowohl die Geschäftslage, wie auch die Erwartungen für 2021, werden in der aktuellen Konjunkturumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth besser als zuletzt bewertet und kehren in den positiven Bereich zurück. Auch die Einschätzungen zur Investitionsplanung und zur Beschäftigtenentwicklung der Unternehmen hellen sich weiter auf.
„Die Corona-Pandemie hat in vielen Unternehmen tiefe Spuren hinterlassen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer leiden noch immer unter den staatlichen Beschränkungen”, so IHK-Präsidentin Sonja Weigand. 32 Prozent der befragten Betriebe berichten aktuell von einer guten Geschäftslage, 31 Prozent beurteilen sie negativ. Die Rückmeldungen sind dabei extrem unterschiedlich. Positiv wird die Lage vor allem im Baugewerbe, aber auch in Teilen der Industrie und bei den Dienstleistungen eingeschätzt. Überraschend vermeldet sogar der Einzelhandel im Saldo eine leicht positive Lageeinschätzung. Schlecht dagegen ist die aktuelle Situation im Tourismus, dem nach einem langen Lockdown nach wie vor echte Perspektiven für eine normale Geschäftstätigkeit fehlen.
Dank Impfschutz Silberstreif am Horizont
Grund für die Stimmungsaufhellung im Frühjahr 2021 sind vor allem die Erwartungen an die weitere Entwicklung 2021. Nach ihrer Prognose für das Jahr 2021 gefragt, schwenken mit Ausnahme der Tourismuswirtschaft alle Branchen in den positiven Bereich. Insgesamt gehen 25 Prozent der befragten Firmen aus dem Kammerbezirk von einer Verbesserung der eigenen Geschäftslage aus. Eine Verschlechterung befürchten nur noch 22 Prozent der Betriebe. Im Saldo besonders optimistisch äußern sich die Unternehmen aus Industrie, Baugewerbe und Großhandel. Überwiegend pessimistisch bleiben die Reaktionen aus dem Tourismussektor. „Der Tourismus liegt am Boden. Auch bei vielen Einzelhändlern und Dienstleistern herrscht Niedergeschlagenheit, weil Geschäfte wegen des Lockdowns kaum möglich sind. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen kommen inzwischen weitgehend an. Sie ersetzen einen Teil der Fixkosten, helfen damit aber nur bei der Verwaltung des Mangels. Es fehlt eine echte Perspektive”, mahnt IHK-Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner.
Risiko Rohstoffpreise
Rückenwind kommt vom Baugewerbe und der exportorientierten Industrie. Sie profitiert von der steigenden Nachfrage aus Amerika und China. Als zunehmendes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung werden von der Industrie aktuell die Energie- und Rohstoffpreise eingeschätzt. Vielfach wird von erheblichen Problemen innerhalb der Lieferketten berichtet. Positiv entwickelt sich die Investitionsneigung. Insgesamt gehen 22 Prozent der Unternehmen von einem steigenden Investitionsvolumen aus, nur 16 Prozent von einem sinkenden. Der Trend zum Beschäftigtenabbau schwächt sich ab. Zwar rechnet eine Mehrheit der befragten Unternehmen mit einer sinkenden Beschäftigtenzahl (Saldo ‑3 Prozent), doch die Rückmeldungen fallen deutlich optimistischer aus als zum Jahreswechsel (Saldo ‑11 Prozent). Mit mehr Beschäftigten für 2021 planen das Baugewerbe, der Einzelhandel und die Dienstleister.
Die Konjunkturbefragung der IHK ermittelt Fakten, die nur Unternehmer kennen und fragt nach der unternehmerischen Einschätzung und Erwartung. „Viele Unternehmerinnen und Unternehmer sind zuversichtlich und sehnen den Tag herbei, an dem sie wieder vollumfänglich ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen, Projekte umsetzen und Investitionen tätigen können. Das Impfen, das Testen und vor allem der Sommer können dazu beitragen, dass die Inzidenzzahlen in Deutschland und weltweit sinken und all dies und noch viel mehr möglich ist”, so IHK-Präsidentin Sonja Weigand.
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Nachrüstfrist bei Registrierkassen läuft ab
Mitten in der Corona-Krise kommen Nachrüstkosten für Unternehmen zu
Bis spätestens 30. März müssen Unternehmen ihre elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachgerüstet haben. Die IHK für Oberfranken fordert angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen eine Verlängerung dieser Frist.
„Viele der betroffenen Unternehmen befindet sich seit Monaten im Lockdown und wissen nicht, wann sie wieder öffnen dürfen und ob sie die aktuelle Krisensituation überhaupt überstehen”, so Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth. „Viele Unternehmen kämpfen aktuell um jeden Euro Liquidität. In dieser Situation eine derartige Umrüstung zu verlangen, ist absolut nicht verhältnismäßig.” Alleine in Oberfranken gebe es nach IHK-Schätzung 20.000 bis 30.000 elektronische Kassen und Kassensysteme, die in erster Linie bei Einzelhändlern und Gastronomen stehen.
Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen sollten diese ursprünglich bis Anfang 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausrüsten. Da wegen Verzögerungen bei der zuständigen Bundesbehörde lange Zeit überhaupt keine zertifizierten Sicherheitslösungen am Markt erhältlich waren, hatte das Bundesfinanzministerium nach Forderungen der Wirtschaft eine Nichtbeanstandungsfrist bis 30. September 2020 eingeräumt. „Bayern hatte zusätzlich, wie fast alle anderen Bundesländer, wegen der Belastungen der Unternehmen durch Corona-Pandemie und Lock-Downs unter bestimmten Voraussetzungen eine Schonfrist bis Ende März 2021 eingeräumt”, erläutert Andreas Wandner, IHK-Referent für Steuern, Finanzen und Handelsregister.
IHK-Empfehlung: Beim Finanzamt Antrag auf Fristverlängerung stellen
Solange keine weitere, allgemeingültige Fristverlängerung von der Finanzverwaltung verkündet wird, empfiehlt die IHK daher, dass Unternehmen, die sich derzeit in einer Zwangslage befinden, bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Der Betrieb einer ungeschützten Kasse wäre ansonsten ab April nicht rechtmäßig und es drohen Maßnahmen wie Schätzungen von Besteuerungsgrundlagen sowie Bußgelder.
„Es besteht auch weiterhin keine allgemeine Pflicht zur Nutzung einer Registrierkasse”, betont Wandner. „Unternehmer, die nach wie vor eine offene Ladenkasse verwenden, sind nicht zur Anschaffung gezwungen.”
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Licht und Schatten
Oberfränkische Wirtschaft erwartet schwieriges Jahr
Die Verlängerung des Lockdowns bis in den März hinein hat die IHK für Oberfranken Bayreuth zum Anlass genommen, um die oberfränkischen Unternehmen in einer weiteren Corona-Blitzumfrage zu ihren aktuellen Einschätzungen zu befragen. Fazit: Die Lage in der oberfränkischen Wirtschaft ist weiterhin angespannt und auch der kurz- und mittelfristige Ausblick macht nur in Teilen Hoffnung. Dabei ist die Einschätzung aus Handel und Tourismus deutlich pessimistischer als die Beurteilungen aus dem Dienstleistungssektor und der Industrie.
Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Beschränkungen hinterlassen in der oberfränkischen Wirtschaft ein breit gestreutes Stimmungsbild. Rund drei Viertel der Betriebe vermelden, dass ihre Betroffenheit und die entstehenden Schäden nur gering beziehungsweise mittelschwer sind. Auf der anderen Seite berichtet ein Viertel der Unternehmen von einer großen Betroffenheit und von erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch den Lockdown. Rund ein Viertel der befragten Unternehmen gibt an, aktuell geschlossen beziehungsweise teilweise geschlossen zu sein. Besonders betroffen äußern sich naturgemäß Unternehmen und Soloselbständige aus Handel und Tourismus.
„Wir stellen eine Zweiteilung in der Wirtschaft fest. Auf der einen Seite Branchen, die ihren Geschäftsbetrieb recht gut aufrechterhalten können und daher relativ stabil durch diese Krise kommen. Auf der anderen Seite Branchen, die vor allem durch Betriebsuntersagung und ‑einschränkung massive Umsatzeinbußen hinnehmen müssen und daher dringend auf Unterstützungsmaßnahmen und vor allem eine Öffnungsperspektive angewiesen sind“, erläutert IHK-Präsidentin Sonja Weigand.
Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl
Als zentrale staatliche Unterstützungsmaßnahme wird quer durch alle Branchen vor allem die Kurzarbeit in Anspruch genommen. Sie leistet einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der wirtschaftlichen Einschnitte. Soforthilfen, Unterstützungshilfen und November- beziehungsweise Dezemberhilfen stellen ebenfalls wichtige Bausteine dar, werden allerdings in geringerem Maße beantragt als die Kurzarbeit. Allen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wird von den befragten Unternehmen bei der Beantragung, der Bearbeitung und dem Nutzen für das eigenen Unternehmen ein gutes bis befriedigendes Zeugnis ausgestellt. „Sicher gibt es weiterhin Ausnahmen, doch im Wesentlichen kommen die finanziellen Mittel inzwischen bei den betroffenen Unternehmen an und sorgen für die dringend erforderliche Liquidität. Die einzelnen Bausteine der unternehmerischen Hilfen greifen in der Regel ineinander. Gerade für Härtefälle müssen aber noch unbürokratische Lösungen gefunden werden“, so IHK-Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner.
Oberfränkische Industrie erwartet Aufwind
Die aktuelle Blitzumfrage wird durch die Ergebnisse der jüngsten IHK-Konjunkturumfrage vom Januar 2021 bestätigt. Dort hat der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021 und auch darüber hinaus vor allem in der Industrie einen Silberstreif am Horizont hinterlassen. So rechnen 41 Prozent der Industrieunternehmen mit einer Verbesserung im Jahr 2021. Diesen Optimismus teilen Handel, Tourismus und auch Dienstleistungen nur bedingt, so dass im Gesamtergebnis rund 27 Prozent der befragten Betriebe mit einer Aufhellung kalkulieren. Eine Verschlechterung erwarten hingegen insgesamt 41 Prozent. „Für 2021 rechnen wir nicht damit, das Vorjahresniveau zu erreichen. Allerdings lassen die Einschätzungen der Industrie, als Treiber vieler Innovationen und Branche mit erheblichen regionalen Wertschöpfungseffekten, Hoffnung und Optimismus für die Zukunft zu. Voraussetzung ist natürlich, dass das Virus und seine Mutationen nicht neue Einschränkungen erfordern“, so IHK-Präsidentin Weigand.
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Pendelverkehr nach Oberfranken
Drohen Produktionsausfälle und Unterbrechung der Lieferketten?
Die erheblichen Einschränkungen für Pendler bei der Einreise von Tschechien nach Deutschland treffen viele oberfränkische Unternehmen. Aktuell pendeln 3.600 tschechische Fachkräfte regelmäßig nach Oberfranken. Produktionsausfälle drohen ebenso wie unterbrochene Lieferketten, befürchtet die IHK für Oberfranken.
Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth, bedankt sich bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen, von denen die meisten sehr schnell reagiert und bereits am Sonntag kommuniziert hatten, wie ein Unternehmen einen entsprechenden Antrag zum Nachweis der Systemrelevanz stellen kann. Hohenner: „Klar ist aber, dass die meisten Unternehmen gemäß der entsprechenden EU-Auslegung nicht als systemrelevant gelten, die tschechischen Mitarbeiter also nicht zum Arbeiten nach Oberfranken kommen dürfen.” Die Zahl der Anfragen an die IHK sei bisher überschaubar, so Thomas Zapf, der als Krisenmanager die IHK-Hotline koordiniert. „Offenbar sind die benötigten Informationen zeitnah bei den Unternehmen angekommen.”
Staus an den Grenzen: Konsequenzen für die Produktion?
„Über 3.600 Fachkräfte pendeln regelmäßig über die Grenze zu ihrem Arbeitsplatz nach Oberfranken”, erläutert Sara Franke, Leiterin des Bereichs International bei der IHK. Drei Viertel davon pendeln in den Raum Hof-Wunsiedel, weitere 550 in den Raum Bayreuth, aber auch etliche etwa in den Raum Bamberg (gut 200) und den Landkreis Kulmbach (gut 150). Ein großer Teil davon wird bis auf weiteres nicht mehr nach Oberfranken zur Arbeit kommen können, befürchtet sie.
„Eine Drosselung der Produktion oder gar Produktionsausfälle sind nicht auszuschließen”, befürchtet Zapf. Beschäftigte im Transportsektor müssen ihre Einreise selbst bei Transit-Fahrten anmelden und einen zertifizierten Corona-Negativtest vorweisen, was zu Staus an der Grenze führe. „Das kann letztendlich eine Unterbrechung der Lieferketten verursachen.”
Wenn Mitarbeiter aus Tschechien wegen geschlossener Grenzen nicht mehr zur Arbeit nach Oberfranken kommen können, haben sie aktuell keinen Anspruch auf Lohn, außer sie nehmen Urlaub beziehungsweise Zeitausgleich oder der Arbeitgeber bezahlt den Ausfall freiwillig, damit richtet Ursula Krauß, bei der IHK Referentin für Arbeits- und Wettbewerbsrecht, den Blick auf einen ganz anderen Aspekt der Grenzkontrollen. „Hier müssen zeitnah Lösungen gefunden werden, die Mitarbeiter können schließlich nichts für diese Situation.”
Impfen und testen
Hohenner: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass möglichst bald wieder so etwas wie Normalität an der deutsch-tschechischen Grenze einkehrt.” Dies gelinge aus ihrer Sicht nur mit einer Kombination aus impfen und testen. “Beim Testen sind in den vergangenen Wochen leistungsfähige Infrastrukturen aufgebaut worden, ob in Schirnding oder in den Unternehmen selbst, so Hohenner. „Nun brauchen wir aber auch zeitnah Fortschritte beim Impfen in Deutschland und in Tschechien.”
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Brandbrief von IHK und HWK
Wirtschaft warnt vor faktischer Grenzschließung
Die bayerischen Industrie-und Handelskammern aus Bayreuth, Passau und Regensburg sowie die Handwerkskammern für Oberfranken und für Niederbayern-Oberpfalz haben einen Brandbrief an Ministerpräsident Söder geschrieben, in dem sie die Einstufung Tschechiens als Virusmutationsgebiet aus Sicht der regionalen Wirtschaft als folgerichtig einstufen, allerdings eine praxistaugliche Regelung an der bayerisch-tschechischen Grenze fordern.
Appell, von fünftägiger Quarantänepflicht abzusehen
Der Brandbrief wurde von Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth, Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz /Kelheim, Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK für Niederbayern in Passau, Jürgen Kilger, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, und Rainer Beck, Geschäftsführer der Handwerkskammer für Oberfranken, unterschrieben.
Die Einstufung Tschechiens als Virusmutationsgebiet sei aus Sicht der regionalen Wirtschaft folgerichtig und unterstreiche die Risiko-Beurteilung gegenüber dem Infektionsgeschehen bei den tschechischen Nachbarn. Die an Tschechien grenzenden bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern unterstützten die geplanten stationären Grenzkontrollen, die Ausweitung des Testangebots auf bayerischer und tschechischer Seite sowie eine sichere Umsetzung der Einreiseverordnungen. „Gleichzeitig appellieren wir in einem heute versandten Brandbrief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, von einer faktischen Grenzschließung in Form einer Quarantänepflicht von fünf Tagen nach Einreise mit negativem Corona-Test abzusehen”, so der Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz /Kelheim, Dr. Jürgen Helmes.
Eine solche Regelung könne weder von den Betrieben, noch von den bayernweit insgesamt 23.000 tschechischen Pendlern umgesetzt werden. In Folge würden ab kommender Woche in erheblichem Umfang dringend benötigte Fachkräfte in der Industrie, im Handwerk, in der Logistik bei industriellen Lieferketten, der Lebensmittelversorgung, der Entsorgung und beim ÖPNV sowie in weiteren Dienstleistungsbereichen fehlen.
Europaweit einzigartige Teststrategie
„Die Wirtschaft in den Grenzregionen hat seit Beginn der Corona-Pandemie alle nötigen Maßnahmen zum Infektionsschutz konstruktiv begleitet”, betont Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth. „Durch vorbildliche Infektionsschutzkonzepte haben die Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung geleistet.” Die Wirtschaft lobt die aktuelle Teststrategie, bei der die Berufspendler in einem 48-Stunden-Turnus auf COVID19 getestet werden. „Dank der vorbildlichen Arbeit der grenznahen Landratsämter und die Unterstützung des Freistaats Bayern für umfangreiche Testkapazitäten an den Grenzen zu Tschechien konnte ein in Europa beispielloses und wirksames Testsystem etabliert werden”, danken Dr. Helmes und Hohenner den politischen Verantwortlichen.
Die Wirtschaftsvertreter sind überzeugt, dass der grenzüberschreitende Arbeitsmarkt an der bayerisch-tschechischen Grenze auch mit vorübergehenden Grenzkontrollen weiter bestehen kann, sofern die Regelungen in der Praxis umsetzbar seien.
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Trendauswertung Konjunktur Bamberg
Deutlich trübere Aussichten
Der Jahreswechsel stand auch für die Wirtschaft in Stadt und Landkreis Bamberg unter schwierigen Vorzeichen, wie die IHK für Oberfranken Bayreuth mitteilt. In der aktuellen IHK-Konjunkturumfrage vermelden die befragten Bamberger Unternehmen eine deutlich schlechtere aktuelle Geschäftslage als noch im Herbst 2020.
Zu den Erwartungen an die kommenden zwölf Monate hingegen äußern sich die Befragten etwas optimistischer. „Wie die gesamte Wirtschaft leiden auch die Unternehmen der Region Bamberg stark unter der Corona-Pandemie. Branchenübergreifend sind viele Betriebe zum Nichtstun verdammt oder verzeichnen wegen der staatlichen Beschränkungen hohe Umsatzeinbußen. Alle setzen ihre Hoffnungen auf Lockerungen für die Geschäftswelt, die für kräftigen Rückenwind sorgen können. Die jüngsten Entscheidungen der Politik geben aber nur wenig Anlass zur Hoffnung. Klare Perspektiven fehlen nach wie vor“, so Sonja Weigand, IHK-Präsidentin und Vorsitzende des IHK-Gremiums Bamberg. Der Konjunkturklima-index für die Region Bamberg gibt aktuell um acht Punkte nach und liegt nun bei 91 Zählern.
Das Auf und Ab der Geschäftslage setzt sich auch im neuen Jahr fort. Nachdem im letzten Frühjahr die Werte massiv eingebrochen waren, erholte sich die Geschäftslage im Herbst zunächst wieder, um zu Jahresbeginn erneut deutlich nachzugeben. 43 Prozent der Betriebe aus Stadt und Landkreis Bamberg bewerten ihre aktuelle Geschäftslage schlecht, nur 27 Prozent nennen sie gut. Damit rutscht die Lagebeurteilung im Saldo merklich in den negativen Bereich. „Das Ergebnis sagt viel über den tatsächlichen Zustand der Wirtschaft aus und ist durchaus alarmierend. Immer mehr unserer Mitgliedsunternehmen kämpfen inzwischen um ihre Existenz“, so Weigand. Knapp die Hälfte der Befragten berichtet auch von einer negativen Umsatzentwicklung. Dies betrifft sowohl Umsätze im In- und im Ausland. Demzufolge leidet bei diesen Unternehmen auch die Kapazitätsauslastung oder befindet sich auf einem niedrigen Niveau.
Die Hoffnung bleibt bestehen
Die Bamberger Unternehmen schreiben die kommenden Monate aber noch nicht ab. Ein Viertel der Befragten rechnet mit einer Verbesserung der Geschäftslage, weitere 49 Prozent gehen von keiner gravierenden Veränderung aus, 26 Prozent befürchten eine Verschlechterung. Dies zeigt die Zuversicht, die eine überwiegend große Zahl dennoch verspürt. Ähnlich stabile Erwartungen formulieren die Firmen auch bei der Einschätzung der künftigen Umsatzentwicklung im In- und Ausland. „Die Wirtschaft traut sich weiterhin viel zu. Grundvoraussetzung für eine Erholung sind aber nachhaltige Lockerungen der Corona-Beschränkungen für die Betriebe, damit die Unternehmen wieder Planungssicherheit erlangen. Wir sind zuversichtlich, sonst wären wir keine Unternehmer. Etliche Unternehmen aber werden diese Krise wohl nicht überstehen, weil für sie die Geschäftstätigkeit zu lange eingeschränkt oder unmöglich war und die öffentlich zugesagten Hilfen nicht oder einfach zu spät ankommen“, erläutert die Präsidentin.
Deutliche Spuren auf dem Arbeitsmarkt
Der derzeitige Lockdown hat nach Einschätzung der befragten Unternehmerinnen und Unternehmer negative Folgen für den Arbeitsmarkt. Dazu kommt im Raum Bamberg die ohnehin schwierige Lage der Automobilzulieferindustrie. Teile der Wirtschaft sind daher gezwungen, ihre Belegschaft zu reduzieren. „Unternehmen können nicht in ihrem Geschäft eingeschränkt oder gar gänzlich geschlossen werden, ohne dass dies nachhaltige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat“, betont Weigand. Ein gewisser Erholungseffekt ist aber auch für den Arbeitsmarkt zu erwarten, sobald das Geschäftsleben in allen Branchen wieder durchstarten kann.
Sorgen macht sich die IHK-Präsidentin auch um die Zukunft des Wirtschaftsstandortes. „Die Basis und die Stärke des Wirtschaftsstandortes Oberfranken sind die vielen, soliden, familiengeführten mittelständischen Unternehmen. Schon in wirtschaftlich guten Zeiten ist es für zahlreiche Unternehmer schwer, die Nachfolge in der eigenen Familie zu regeln. Jetzt, in so schwierigen Zeiten, ist diese Herausforderung noch ungleich größer. Verlieren wir diese Unternehmen, wird dem Wirtschaftsstandort Prosperität und damit Wettbewerbsfähigkeit verloren gehen“, so Sonja Weigand.
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Corona- und demografiebedingt rückläufige Ausbildungszahlen
2020 kein gutes Jahr für ausbildungsbereite Unternehmen
Knapp 3.000 Ausbildungsplätze waren zu Beginn des Ausbildungsjahres 2020/2021 noch unbesetzt, wie die IHK für Oberfranken Bayreuth mitteilt. Die Zahl der Neueintragungen fiel bei der IHK spürbar von 4.212 auf 3.375. „2020 war kein gutes Jahr für ausbildungsbereite Unternehmen”, resümiert deren Hauptgeschäftsführerin Gabriele Hohenner.
„Noch nie gab es einen ähnlichen Einbruch bei den Ausbildungszahlen wie 2020”, so Frau Hohenner. Dies liege einerseits an der demografischen Entwicklung, andererseits aber vor allem an den Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Corona brachte nahezu alle Maßnahmen zur Berufsorientierung zum Erliegen. Auch die wichtige Bewerbungsphase im Frühjahr hatte darunter gelitten. Ausbildungsmessen, Schnupperpraktika und Bewerbungsgespräche konnten nicht in gewohnter Form stattfinden”, erläutert Bernd Rehorz, IHK-Bereichsleiter Berufliche Bildung.
Kaum Unterschiede bei den Schulformen
Beide appellierten an die Unternehmen, sich von der hohen Zahl der unbesetzten Lehrstellen im abgelaufenen Jahr nicht abschrecken zu lassen und auch 2021 wieder Lehrstellen auszuschreiben. Hohenner: „Ausbildung ist schließlich eine Investition in die nahe Zukunft, vor allem, wenn man sich vor Augen hält, dass die ersten der geburtenstarken Jahrgänge bereits jetzt in den Ruhestand gehen.”
Zwischen den verschiedenen Schulformen gab es gegenüber 2019 keinen großen Unterschied: Bei Schülern mit mittlerer Reife sowie fachgebundener und allgemeiner Hochschulreife betrug der Rückgang gegenüber 2019 jeweils rund 20 Prozent, bei Schülern mit einem Mittelschulabschluss rund 16 Prozent.
Größer fielen die Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen aus. Während der Rückgang bei den Neueintragungen im Landkreis Kulmbach um 10,8 Prozent zurückging, verzeichneten die Landkreise Lichtenfels und Wunsiedel einen Rückgang von 25,7 Prozent bzw. 24,2 Prozent.
46.708 Auszubildende sind 2020 in bayerischen Betrieben aus Industrie, Handel und Dienstleistungen ins Berufsleben gestartet, 11.8 Prozent weniger als im Vorjahr. Im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth betrug der Rückgang 19,9 Prozent.
IHK rechnet auch für 2021 mit mehr Ausbildungsplätzen als Bewerbern
Die IHK für Oberfranken Bayreuth rechnet für 2021 coronabedingt mit einem rückläufigen Lehrstellenangebot seitens der Unternehmen. Die Zahl der angebotenen Lehrstellen werde aber auch 2021 wieder die Zahl der Lehrstellensuchenden übertreffen. „Umso wichtiger ist es, in der Berufsorientierung alle Register zu ziehen”, so Hohenner. „Kreative Ideen müssen umgesetzt, neue Wege gegangen werden.”