Bun­des­re­gie­rung

Zukunfts­pa­ket Ehren­amt bringt Ver­bes­se­run­gen für Enga­gier­te und Vereine

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Zukunftspaket
Bundestagsabgeordneter Andreas Schwarz. Foto: Büro Andreas Schwarz
Mit dem am 10. Sep­tem­ber vom Bun­des­ka­bi­nett beschlos­se­nen Ent­wurf des Steu­er­än­de­rungs­ge­set­zes 2025 beginnt die Umset­zung der ers­ten Maß­nah­men des im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­ten Zukunfts­pakts Ehren­amt, teilt der SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Andre­as Schwarz mit.

Ziel sei es, die Rah­men­be­din­gun­gen für frei­wil­li­ges Enga­ge­ment spür­bar zu ver­bes­sern und büro­kra­ti­sche Hür­den abzubauen.

„Ob im Sport­ver­ein, bei der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr, in sozia­len Initia­ti­ven oder in der Nach­bar­schafts­hil­fe: Das Ehren­amt ver­dient nicht nur Wert­schät­zung, son­dern auch kon­kre­te Unter­stüt­zung“, erklärt Andre­as Schwarz und ergänzt: „Mit dem Zukunfts­pakt Ehren­amt schaf­fen wir Ver­bes­se­run­gen, von denen auch die Enga­gier­ten und Ver­ei­ne in Ober­fran­ken profitieren.“

Zu den im Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 beschlos­se­nen Maß­nah­men gehör­ten die Erhö­hung der Ehren­amts­pau­scha­le von 840 auf 960 Euro und die Erhö­hung der Übungs­lei­ter­pau­scha­le von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Haf­tungs­pri­vi­le­gie­rung für ehren­amt­lich Täti­ge wird ver­ein­heit­licht und eben­falls auf 3.300 Euro angehoben.

Die Ände­run­gen sol­len jeweils zum 1. Janu­ar 2026 in Kraft treten.

Zusätz­lich pro­fi­tie­ren gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne von höhe­ren steu­er­li­chen Frei­gren­zen und ver­ein­fach­ten Nach­weis­pflich­ten, was ihre Arbeit deut­lich erleich­tert: Die Ein­nah­men-Gren­ze, ab der gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen ihre Mit­tel zeit­nah ver­wen­den müs­sen, wird von der­zeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr aus­ge­wei­tet. Die Frei­gren­ze aus wirt­schaft­li­chem Geschäfts­be­trieb für gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr stei­gen. Schließ­lich soll – damit zusam­men­hän­gend – die Ein­nah­men-Gren­ze, ab der Ver­ei­ne und ande­re gemein­nüt­zi­ge Kör­per­schaf­ten eine Auf­tei­lung ihrer Akti­vi­tä­ten in ver­schie­de­ne Sphä­ren vor­neh­men müs­sen, eben­falls von aktu­ell 45.000 auf 50.000 Euro steigen.

„Die Maß­nah­men aus dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz sind aber nur der Anfang“, betont der SPD-Abge­ord­ne­te Schwarz. „Im Rah­men des Zukunfts­pakts Ehren­amt sind wei­te­re Schrit­te zur Ent­las­tung und För­de­rung des Enga­ge­ments geplant.“ Dazu gehört ins­be­son­de­re der geziel­te Abbau büro­kra­ti­scher Belas­tun­gen, u. a. durch Ver­ein­fa­chun­gen des Ver­eins- und Daten­schutz­rechts, die vie­le Initia­ti­ven und Ver­ei­ne im All­tag aus­brem­sen. Ein wei­te­rer zen­tra­ler Bau­stein ist der Aus­bau der wich­ti­gen Arbeit der Deut­schen Stif­tung für Enga­ge­ment und Ehrenamt.

Der Beschluss des Bun­des­ka­bi­netts kommt pas­send zum Start der „Woche des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments“ (12. bis 21. Sep­tem­ber). Die Akti­ons­wo­che des Bun­des­netz­werks Bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment will die Viel­falt und Bedeu­tung des Ehren­amts und bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments sicht­bar machen.

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