Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek will die Versorgung von Menschen, die von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion betroffen sind, weiter verbessern. Für den 1. März
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Pragmatische Umsetzung mit Augenmaß
Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat in der Debatte über die bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht ein pragmatisches Umsetzungs-Konzept für Bayern vorgelegt. Die Impfpflicht wird in einem gestuften Verwaltungsverfahren in ähnlicher Form wie in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Holetschek betonte am Dienstag in München, es sei unabdingbar und richtig gewesen, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt habe. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium mittlerweile seine Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht mehrfach überarbeitet. Aber mehrere, dabei auch zentrale Fragen blieben dennoch offen. Bayern fülle nach Angaben des Gesundheitsministers diese Lücken nun selbst und vollziehe das Gesetz mit Augenmaß. „Wir haben die Kommunen und die Verbände im Gesundheitswesen entsprechend informiert“, so Holetschek.
Möglichkeit einer Impfberatung
Konkret wird Bayern die Impfpflicht in einem gestuften Verwaltungsverfahren umsetzen, für das sich in ähnlicher Form auch Nordrhein-Westfalen entschieden hat. Für Bayern bedeutet dies: Die Einrichtungen melden ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.
Holetschek erläuterte, das Ziel sei es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. „Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten.“
Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
„Hierbei werde im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen müsse stets gewährleistet bleiben.
„Wir rechnen damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können. Klar ist, dass das Verfahren nur für Bestandskräfte greifen wird. Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssen“, betonte Holetschek.
Er fügte hinzu, beim Thema eines rechts- und datenschutzsicheren, einheitlichen digitalen Meldeweges werde Bayern ebenfalls selbst eine Lösung entwickeln, da der Bund inzwischen klargemacht habe, dass er keine Kapazitäten hat, diese zu gewährleisten. Bayern habe deshalb bereits alles in die Wege geleitet, um für seine Gesundheitsämter und die betroffenen Einrichtungen ein entsprechendes Angebot zu schaffen. Dieses solle die Meldung vereinfachen und das Verfahren beschleunigen.
Kritik an fehlendem Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht
„Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen“, so Holetschek weiter. „Bei einem erneuten Gespräch haben die Verbände im Gesundheitswesen klargemacht, dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert. Der Schutz der vulnerablen Personen ist nur sicher zu gewährleisten, wenn diese selbst und deren Angehörige sich auch impfen lassen müssten. Es war stets klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt. In Berlin bleiben Planlosigkeit und Führungsvakuum in Bezug auf die allgemeine und die einrichtungsbezogene Impfplicht ein Armutszeugnis für die Bundesregierung.“
Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden im bayerischen Gesundheitswesen sowie kommunaler Spitzenverbände zeigten sich mit dem von Bayern gewählten Weg zufrieden, kritisierten zugleich aber ebenfalls deutlich die fehlenden Fortschritte bei der allgemeinen Impfpflicht.
Barbara Stamm, Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, unterstrich: „Es war und ist gut, dass Bayern eine Diskussion um die Umsetzung der Impfpflicht angestoßen hat. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist nun, so hoffen wir, auf einem guten Weg. Die Vollzugshinweise erscheinen praktikabel und können den Einrichtungen die nötige Planungssicherheit geben. Wir begrüßen sehr, dass es in einem ersten Schritt Beratungsangebote für alle unentschlossenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben soll. Die Lebenshilfe Bayern spricht sich aber weiterhin mit Nachdruck dafür aus, dass nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auch rasch eine allgemeine folgen muss.“
Georg Sigl-Lehner, Vorsitzender der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, betonte: „Wir sind erleichtert, dass die Einrichtungen nun Planungssicherheit haben, und werden alle Möglichkeiten nutzen, weitere Mitarbeiter von einer Impfung zu überzeugen. Dass die Signale aus Berlin, eine allgemeine Impfpflicht jetzt rasch zu verabschieden, weiterhin ausbleiben, ist fatal und erschwert diese Bemühungen massiv. Wir brauchen diese allgemeine Impfpflicht aber vor allem auch, um uns gegen mögliche neue Wellen im Herbst zu wappnen.“
Thomas Karmasin, 1. Vizepräsident des Bayerischen Landkreistags, fügte hierzu: „Wir hoffen, dass wir mit dem vorgesehenen Verfahren auch für die Kommunen eine praktikable Lösung an der Hand haben. Bezüglich unserer Forderung nach einem möglichst zeitnahen Ineinandergreifen von einrichtungsbezogener und allgemeiner Impfpflicht sind wir aber leider keinen Schritt weiter. Damit bleibt der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine entscheidende Geschäftsgrundlage entzogen.“
Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer des Bayerisches Rotes Kreuzes, sagte: „Einheitliche digitale Meldewege sind wichtig und können zur Umsetzbarkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht positiv beitragen. Das nun beschlossene Verfahren gibt uns auch insgesamt mehr Sicherheit. Es ist dringend geboten, die offenen Vollzugsfragen rasch zu klären. Außerdem ist nun Transparenz in der Frage notwendig, ob die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen zu lassen.“
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Expertengespräch Ende März
Besserer Schutz in Pflegeheimen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek treibt seine Offensive zu verbessertem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen voran. Ein virtuelles Expertengespräch wie auch ein Gutachten, um Verbesserungspotenziale herauszuarbeiten, sind in Planung.
Holetschek betonte, dass bereits am 25. März das virtuelle Expertengespräch stattfinden werde, mit dem die Bayerische Regierung auch Konsequenzen aus den Vorwürfen gegenüber einem Augsburger Pflegeheim ziehen wolle. Dazu eingeladen habe er zentrale Vertreterinnen und Vertreter der Pflegebedürftigen, Prüfinstanzen, aber auch Verbände, darunter die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), der Medizinische Dienst Bayern oder die Vereinigung der Pflegenden in Bayern.
„Auch Vertreterinnen und Vertreter aller Landtags-Fraktionen haben wir zu dem Expertengespräch eingeladen. Denn für mich ist klar: Hier geht es nicht um Parteipolitik“, so Holetschek. Hier gehe es um das Wohl und den bestmöglichen Schutz der pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger, die in Heimen leben. Die Betroffenen und ihre Angehörigen müssten darauf vertrauen können, dass die Pflege und Betreuung in allen bayerischen Pflegeheimen gut und angemessen gewährleistet werde.
„Pflege SOS“ – Bayernweit gültige Telefonnummer ab 7. März
Holetschek unterstrich, er möchte das Expertengespräch auch nutzen, um eine Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zu diskutieren. Es gehe um die Frage, wo Handlungsbedarf zu sehen sei, dabei gehe es ihm nicht nur um die rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes, sondern auch um die Strukturen.
„Mit dem Expertengespräch wollen wir aber auch die Ausschreibung eines externen Organisationsgutachtens vorbereiten, das beleuchten soll, wo wir in den Strukturen der landesrechtlichen Kontrollen besser werden können“, fügte der Minister hinzu. Ziel des Gutachtens ist es, Verbesserungspotenziale unter Beteiligung der FQA sowie der Regierungen herauszuarbeiten.
Sowohl das Expertengespräch als auch das Organisationsgutachten sind Teil des Fünf-Punkte-Plans, den Bayerns Gesundheitsminister vor einer Woche vorgelegt hatte. Holetschek erläuterte: „Wir setzen zur Verbesserung des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner zudem auf eine ‚Pflege-SOS-Anlaufstelle‘ bei Missständen, eine stärkere Einbindung der Task-Force Infektiologie – Steuerungsstelle Pflege beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie schnelle Sofortmaßnahmen bei Mängeln.“
Bereits ab dem 7. März werde eine bayernweit gültige Telefonnummer und Kontaktstelle unter dem Motto ‚Pflege SOS‘ beim Landesamt für Pflege eingerichtet. „Klar ist: Das geht nicht über Nacht. Dafür brauchen wir mehr als nur eine Telefonnummer. Wir brauchen Menschen, die die Anliegen aufnehmen und dann an die richtige Stelle weitergeben können.“
Bei den Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau der guten Pflege in Bayern werde auch die beim LGL angesiedelte Steuerungsstelle Pflege der Task-Force Infektiologie zeitnah noch stärker eingebunden. Dabei setzt das Ministerium auf die besondere fachliche Expertise der Task-Force.
Holetschek verwies zudem erneut darauf, dass die örtlichen Behörden bereits angewiesen wurden, bei bestimmten Mängeln sofort Maßnahmen anzuordnen und nicht erneut zu beraten. Er unterstrich, es brauche effiziente Kontrollen – und das bedeute, keine überbordende Bürokratie, sondern einen Fokus auf das, was zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner wirklich zähle.
„Gute Pflege in Bayern ist mir eine Herzensangelegenheit. Wir müssen alles dafür tun, dass bei der Pflege der Mensch mit seiner Würde und seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht“, bekräftigte der Minister. „Ich bin überzeugt: Dafür müssen wir auch den Pflegeberuf attraktiver gestalten. Wir brauchen mehr gut qualifizierte Pflegekräfte. Denn klar ist auch: Letztlich kommt es auf die Menschen an, die in den Einrichtungen arbeiten. Sie sind unser Garant für gute Pflege – und so müssen auch wir für sie sorgen.“
Forschung am Uni-Klinikum Erlangen
Projekt über Langzeitfolgen von COVID-19 wird gefördert
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek treibt die Forschung über die Spätfolgen von Corona-Erkrankungen weiter voran. Für ein innovatives Projekt in Erlangen, das mit mehr als einer Million Euro gefördert wird, erhielt das Uni-Klinikum Erlangen gestern den Förderbescheid.
Anlässlich der Übergabe des Förderbescheids an das Uni-Klinikum Erlangen sagte Holetschek am Freitag: „Etwa zehn Prozent aller an COVID-19-erkrankten Erwachsenen kämpfen mit den Spätfolgen. Zu den Symptomen gehören unter anderem Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen und Erschöpfung. Es fehlen bislang noch diagnostische Möglichkeiten, die Behandlung erfolgt anhand der Symptome.“ Hier setze das vielversprechende Projekt des Uni-Klinikums Erlangen an, das Long-COVID diagnostizieren und erfolgreich therapieren will, und das mit mehr als einer Million Euro gefördert werde. Darüber informierte das Bayerische Gesundheitsministerium.
„Einzigartig in ganz Deutschland“
Ziel des Modellprojekts „disCOVer“ (diagnosis Long-COVID Erlangen) ist es, mit Hilfe einer Anamnese und innovativer medizinischer Diagnostik drei Long-COVID-Subtypen zu diagnostizieren. Anschließend soll aus insgesamt drei Therapieformen jeweils diejenige ausgewählt werden, die für die Long-COVID-Patientinnen und ‑Patienten individuell am besten passt und den größtmöglichen Therapieerfolg verspricht.
Holetschek erläuterte: „Das Projekt kann als einzigartig in ganz Deutschland betrachtet werden, da zum ersten Mal eine objektive Diagnose von Long-COVID erfolgen soll. Wenn das Projekt erfolgreich ist, wird es einen Meilenstein in der Behandlung des Long-COVID- und Post-COVID-Syndroms darstellen. Zudem sollen die Patientinnen und Patienten spezifisch und – erstmalig in Deutschland – ausgehend von der Krankheitsursache behandelt werden, nicht mehr nur symptomorientiert.“
Dazu werden experimentelle und etablierte Ansätze kombiniert. Ebenso kommen modernste Gerätschaften zum Einsatz, etwa bei der Bestimmung physikalischer Eigenschaften von Blutzellen. Und beispielsweise bei der Identifikation von Mustern und systematischen Auffälligkeiten hilft Künstliche Intelligenz (KI).
Bei der Entwicklung innovativer Verfahren zur Diagnose von Long-COVID spielt die Abteilung Biologische Optomechanik des Erlanger Max-Planck-Instituts für die Physik des Lichts (MPL) innerhalb des disCOVer-Projekts eine Schlüsselrolle. Die Forschenden um Direktor Jochen Guck und Postdoc Martin Kräter haben eine Methode namens Echtzeit-Verformungszytometrie entwickelt, mit deren Hilfe sich die physikalischen Eigenschaften von bis zu tausend Blutzellen pro Sekunde messen lassen. Anschließend erfolgt dann die Analyse der Messdaten durch Methoden des maschinellen Lernens. Diese KI-Algorithmen sollen es ermöglichen, die drei postulierten Long-COVID-Subtypen zu unterscheiden.
„Unsere ersten Studienergebnisse sind sehr vielversprechend. Die Zusammenarbeit mit den Versorgungszentren in ganz Bayern hilft uns, die Echtzeit-Verformungszytometrie zu einem Routineverfahren in der Diagnostik weiterzuentwickeln“, erklärte Guck. Parallel arbeiten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammen mit Partnern daran, Mess- und Auswerteverfahren zu verkleinern. Das Ziel: Ein Gerät, das eines Tages in jeder Arztpraxis stehen kann und erlaubt, die Diagnose von Long-COVID zuverlässig zu unterstützen.
Privatdozentin Dr. Dr. Bettina Hohberger aus dem Uni-Klinikum Erlangen sagte: „Wir sind sehr dankbar für diese großzügige Förderung, damit wir eine Modellversorgung zur Diagnose- und Therapie von Long-COVID-Patienten auf wissenschaftlicher Grundlage aufbauen können, die vielen Long-COVID-Patienten direkt zu Gute kommt.“
Die Diagnosestellung soll in Erlangen und bayernweit an fünf dezentralen Standorten erfolgen. Die Daten werden anschließend zentral am Universitätsklinikum Erlangen ausgewertet. Im dritten Schritt werden die Patientinnen und Patienten einem von drei definierten Therapiewegen zugewiesen.
Therapiewege
1. Rehabilitation in einer von zwei spezialisierten Rehakliniken (Klinik Bad Wörishofen, Fachklinik für Herz-Kreislauferkrankungen und Orthopädie und die m&i‑Fachklinik Herzogenaurach, Fachklinik für Spezialisierte Akutmedizin und Medizinische Rehabilitation)
2. Auffrischungsimpfung mit einem der aktuell verfügbaren mRNA-Impfstoffe
3. Neutralisierung von Autoantikörpern durch zum Beispiel BC 007
„Das Wissen aus dem Projekt soll den Grundstein für eine flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten legen“, unterstrich Minister Holetschek.
Am Projekt sind neben der Projektleitung durch das Universitätsklinikum Erlangen auch das Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts, das Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin, das Helmholtz Zentrum München, fünf weitere dezentrale Standorte in Bayern sowie Rehabilitationseinrichtungen beteiligt.
Gefördert wird das Projekt im Rahmen der Initiative „Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom“, die die Staatsregierung im Juni 2021 mit einem Volumen von fünf Millionen Euro aufgelegt hat, um die Versorgung von Post-COVID-Patientinnen und ‑Patienten zu verbessern. Das Projekt läuft vom 01.12.2021 bis 31.12.2022. Die Förderinitiative des Freistaats Bayern schließt eine Lücke in der bisherigen bundesweiten Forschung und ergänzt ein Förderprogramm des Bundes zur allgemeinen wissenschaftlichen Untersuchung des Post-COVID-Syndroms.
Eines der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekte ist eine Pilotstudie des Uni-Klinikums Erlangen. Es untersucht das Vorkommen von Autoantikörpern im Blut von Long-COVID-Patientinnen und ‑Patienten und ihre Wirkung auf die Blutzirkulation in den feinsten Gefäßen. Ein möglicher therapeutischer Ansatz ist die Substanz BC 007, welche Autoantikörper bindet und neutralisiert. Erste Heilversuche mit BC 007 bei Long-COVID wurden bereits erfolgreich durchgeführt.
Minister Holetschek betonte: „Das von uns geförderte Projekt ‚disCOVer‘ ist die ideale Ergänzung zum Projekt, das vom Bund gefördert wird. Es schlägt die Brücke zwischen der Grundlagenforschung und der direkten Anwendung: Bei einer der drei Therapien kommt der Wirkstoff BC 007 zum Einsatz.“
Weitere Informationen zum Projekt sind hier zu finden.
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Gesundheitsminister Holetschek sieht Bund in der Pflicht, Fragen zum Vollzug zu klären
Einrichtungsbezogene Impfpflicht noch nicht praxistauglich
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Freitag bei einer Pressekonferenz in München darauf hingewiesen, dass der Bund endlich die offenen Fragen zum Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht klären müsse. In der derzeitigen Form sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch nicht praxistauglich, es fehlten noch klar Vorgaben.
Der Minister betonte, dass Bayern natürlich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht stehe, die – immer nur als erster Schritt gedacht – in eine allgemeine Impfpflicht münden müsse. „Klar ist aber: Im Vollzug und besonders bei der Kontrolle, selbst bei der Frage der betroffenen Einrichtungen und Personen – hier hat der Bund versagt, uns genaue, nachvollziehbare und vor allem einfache Vorgaben zu machen. In dieser diffusen Form ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht praxistauglich. Schon in der Gesundheitsministerkonferenz im Januar waren sich alle Länder einig, dass es sowohl Umsetzungszeiten als auch klare Antworten des Bundes braucht.“
Der Minister ergänzte, das Bundesverfassungsgericht habe einen Eilantrag zum vorläufigen Aussetzen des Vollzugs der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgelehnt. Es habe aber ausdrücklich auf verfassungsrechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen und klar gesagt, dass § 20a IfSG verfassungsrechtliche Schwachstellen aufweist. „Dies betrifft vor allem die Frage, ab wann jemand genesen oder vollständig geimpft ist und der Impfpflicht nach § 20a IfSG unterliegt und ab wann er seinen Impfschutz wieder verliert. Das sind zentrale Fragen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht! Damit bestätigt das Gericht, dass es Mängel beziehungsweise Zweifelsfragen an dem Gesetz gibt. Die Entscheidung zeigt deutlich, was wir in Bayern nunmehr seit Wochen anmahnen: Wir müssen auf ganz festem Grund stehen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und vor allem auch bei der Umsetzung des Gesetzes. Der Gesetzgeber ist gut beraten, die Zweifel des Bundesverfassungsgerichts auszuräumen und die handwerklichen Fehler zu beseitigen. Und das ist, wie der Ministerpräsident angesprochen hat, nun gemeinsame Aufgabe aller. Unsere Aufgabe ist es, die Zeit zu nutzen, offene Fragen zu adressieren, um das Gesetz wasserdicht und umsetzungsstark zu machen. Ich werde das am kommenden Montag bei der GMK wieder ansprechen.“
Christian Bernreiter, der Präsident des Bayerischen Landkreistags sagte, seit zwei Jahren arbeiteten die Gesundheitsämter am Limit! Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht komme eine weitere massive Belastung auf sie zu. „Die Verfahren dürften sich über Wochen bis in den Sommer hinziehen, zumal es an zusätzlichem qualifizierten Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen fehlt. Gleichzeitig lässt der Bund die Gesundheitsämter mit den Vollzugsfragen völlig allein. Diese haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Ist es besser, eine ungeimpfte Pflegekraft arbeiten zu lassen oder zu riskieren, dass hilfebedürftige Menschen nicht mehr ausreichend versorgt werden? Wir haben unseren Ministerpräsidenten eindringlich um Hilfe gebeten, damit der ungeregelte Vollzug dieses Gesetzes nicht zu Chaos führt.“ Der Bundesgesundheitsminister müsse Farbe bekennen und über Vollzugshinweise schleunigst für eine einheitliche Handhabung sorgen. Der alleinige Verweis auf geltendes Recht löse die massiven Probleme vor Ort nicht! „Wir erwarten von der Bundesregierung umgehend eine Lösung“, so Bernreiter.
Holetschek pocht auf konkrete Vorgaben des Bundes
„Im schlimmsten Fall könnten auf die Ämter 100.000 Einzelfallprüfungen in Bayern zukommen. Natürlich hoffen wir, dass sich noch einige überzeugen lassen oder auf die Impfangebote mit Novavax setzen. Aber klar ist: Wir brauchen einen einfachen und strukturierten Prozess, den der Bund verbindlich vorgeben muss und einen digitalen, einheitlichen Meldeweg an die Gesundheitsämter. Sonst droht den Gesundheitsämtern eine nicht zu bewältigende Flut unstrukturierter Benachrichtigungen“, so Klaus Holetschek.
Der Minister ergänzte, wenn zu den normalen Krankheitsausfällen noch Beschäftigungsverbote kämen, drohten massive Versorgungsengpässe. „Der Bund hat aber nicht klargestellt: Anhand welcher Kriterien sollen die Gesundheitsämter entscheiden, ob und wenn ja, welches ungeimpfte Personal weiterarbeiten darf? Wie sollen sie bewerten, ob die Versorgung weiterhin sichergestellt ist? Man muss sich das ganz plastisch vor Augen führen: Wenn eine freiberufliche Hebamme ausfällt, wer betreut die Schwangeren und Gebärenden an ihrer Stelle? Wie sollen Gesundheitsämter beurteilen, ob bei der drohenden Schließung einer Arztpraxis durch ein Beschäftigungsverbot für ungeimpfte Medizinische Fachangestellte die Versorgungssicherheit vor Ort gefährdet ist? Und ab welchem Grad an Ausfällen sind die Rettungsdienste in ihrer Einsatzfähigkeit gefährdet? All das ist unklar: Daher pochen wir auf ganz konkrete Vorgaben des Bundes.“
Barbara Stamm, Vorsitzende des Landesverbands Bayern der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, betonte: „Es sind noch viel zu viele Fragen ungeklärt. Das schafft große Unruhe in den Lebenshilfe-Einrichtungen vor Ort und verunsichert die Mitarbeitenden ebenso wie die Leitungsebene enorm. Klar ist: Impfen ist der entscheidende Weg aus der Pandemie. Deswegen muss, wie schon von Beginn an von der Lebenshilfe gefordert, auf eine einrichtungsbezogene auch rasch eine allgemeine Impfpflicht folgen.“
„Neben ernstzunehmenden juristischen Bedenken stellen wir auch die Wirkungskraft einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht – jedenfalls für Einrichtungen des Bayerischen Roten Kreuzes – in Frage, wenn nicht eine allgemeine Impfpflicht darauffolgt“, äußerte sich Leonhard Stärk, Landesgeschäftsführer Bayerisches Rotes Kreuz (BRK). „Wir haben in unseren Einrichtungen der Pflege eine Impfquote von knapp unter 90 Prozent. Im Rettungsdienst wiederum eine Impfquote von über 95 Prozent. Selbst dann, wenn wir eine Impfquote von beispielsweise 100 Prozent beim Personal in den Einrichtungen erreichen würden, behandeln dieselben Mitarbeitenden wiederum Bewohner und Patienten, die in nicht unerheblicher Anzahl noch ungeimpft sind. Wir wollen den Schutz aller Beteiligten erhöhen. Pflegeheime sind keine in sich geschlossenen Einrichtungen – vielmehr verkehren in ihnen viele Menschen und das ist auch gut so, denn unsere Einrichtungen sind kein Orte der Vereinsamung.“
Georg Sigl-Lehner, der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, ergänzte: „Schon im November haben wir eindringlich eine allgemeine Impfpflicht gefordert. Es wäre jetzt aber deutlich besser, die praktischen Probleme der Umsetzung in den Fokus zu nehmen und dafür Lösungen zu präsentieren, als eine parteipolitisch geprägte Debatte zu führen. Einem Gesetz mit so einschneidenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen müssten vor Inkrafttreten eindeutige Vollzugsregelungen des Gesetzgebers folgen. Ich sehe selbstverständlich die Gesundheitsberufe durchaus in einer moralischen Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Wir gehen aber davon aus, dass allein eine allgemeine Impfpflicht den vielfach beschworenen Schutz der vulnerablen Gruppen effizient gewährleisten könnte, ohne die Versorgung in den Einrichtungen und ambulanten Diensten zu gefährden.“
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Corona-Strategie in Bayern
Kurs der Vorsicht mit Augenmaß
Nach Ansicht des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek müssten die Schutzmaßnahmen im Freistaat kontrolliert an die aktuelle Lage angepasst werden. Bayern bleibe weiterhin vorsichtig – aber mit Augenmaß und mit der Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten fest im Blick.
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat am Dienstag virtuell an der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege des Bayerischen Landtags teilgenommen. Der Minister berichtete dabei ausführlich über die aktuelle Corona-Lage und die weitere Strategie im Kampf gegen die Pandemie, die mit Augenmaß erfolgen soll.
Holetschek betonte: „Wir stehen heute vor einer anderen Situation als in den letzten Wellen der Pandemie. Die Infektionszahlen steigen zwar rasant, aber: Menschen, die sich mit der Omikron-Variante infiziert haben, müssen seltener stationär und vor allem weniger oft auf der Intensivstation versorgt werden.“
„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf kein zahnloser Tiger sein“
Der Minister erläuterte, die 7‑Tage-Inzidenz in Bayern liege am heutigen Dienstag bei 1.819,1, gleichzeitig seien in Bayern nur 332 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten belegt. „In der Spitze der Pandemie waren das schon deutlich mehr. Wir hatten zeitweise über 1.000 COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten in Intensivbetten am selben Tag.“
An diese Lage müssten auch die Schutzmaßnahmen vorsichtig und kontrolliert angepasst werden. „Wir waren uns von Anfang an einig: Die Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger sollen nur so lange fortdauern, wie unbedingt erforderlich. Der Ministerrat hat daher weitere Anpassungen unter anderem in den Bereichen Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen, Messen sowie körpernahe Dienstleistungen beschlossen.“
In vielen Bereichen bleibe 2G wichtig, auch die Maskenpflicht bleibt. „Wir haben den Landtag zudem gebeten, in seiner Sitzung am 15. Februar nächste Woche das weitere Bestehen der epidemischen Lage festzustellen. Wir bleiben weiterhin vorsichtig – aber mit Augenmaß und mit der Entwicklung der Hospitalisierung von COVID-19-Patientinnen und ‑Patienten fest im Blick. Voraussetzung ist eine stabile Lage in den Krankenhäusern. Wir setzen gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf ein enges Monitoring einer Vielzahl an Parametern. Wir passen auf und passen an.“
Im Fokus aller Entscheidungen stehe, die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur vor einer Überlastung zu bewahren. Dabei spiele auch die Personalsituation eine zentrale Rolle. Nicht nur beim Klinikpersonal komme es durch die Isolations- und Quarantänemaßnahmen inzwischen vermehrt zu kurzfristigen Ausfällen. Und auch unsere Gesundheitsämter gerieten vielfach an ihre Grenzen.
Bayern wird daher bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit großem Augenmaß vorgehen und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit größtmögliche Priorität einräumen. Durch angemessene Umsetzungszeiten soll dem Bestandspersonal der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen nochmals die Gelegenheit gegeben werden, sich intensiv fachlich beraten zu lassen – auch was den neuen proteinbasierten Impfstoff Novavax anbelangt. Gleichzeitig sollen beispielsweise auch die Arbeitgeber von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen nicht unerwartet mit kurzfristig angeordneten Betretungs- oder Tätigkeitsverboten ihrer ungeimpften Beschäftigten konfrontiert werden.
Holetschek betonte: „Klar ist: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht darf kein zahnloser Tiger sein. Klar ist aber auch: Die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie der Bewohnerinnen und Bewohner darf nicht gefährdet werden.“
Der Gesundheitsminister bekräftigte seine Forderung an den Bund, für den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht rasch klare, bundesweit einheitliche Vorgaben zu machen: „Nur mit klaren Vorgaben können sich unsere Gesundheitsämter angemessen auf den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereiten. Wir brauchen eindeutige Leitlinien zur Gewichtung der Versorgungssicherheit. Und wir brauchen eine digitale Meldeplattform. Der Bund hat mit der Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) schon vorgemacht, wie so etwas gehen kann. Wir dürfen die Gesundheitsämter hier nicht alleine lassen.“
Damit es nicht zu vermeidbaren Infektionen bei vulnerablen Personen kommt, müssen sich ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Versorgungsbereichen auf mögliche weitere Hygieneauflagen einstellen. Für den Gesundheitsminister ist auch klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur ein erster Schritt sein kann: „Warum müssen sich nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen impfen? Nur eine allgemeine Impfpflicht, die auch die von ihnen betreuten und versorgten Personen, deren Angehörige und Besucherinnen und Besucher erreicht, ist eine faire Impfpflicht.“
Holetschek unterstrich dass auch die Impfquote entscheidend bleibe. „Die Impfung ist auch heute noch der einzige Weg aus der Pandemie. Und sie schützt. Für die milderen Verläufe bei Omikron spielt eine wichtige Rolle, dass inzwischen viele – wenn auch noch zu wenige – Menschen vollständig geimpft und sogar geboostert sind. Mehr als 9,6 Millionen – und damit mehr als 83 Prozent der volljährigen Bürgerinnen und Bürger in Bayern sind vollständig geimpft. Insgesamt sind mehr als 73 Prozent grundimmunisiert und mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist bereits geboostert. Klar ist: Insbesondere die Auffrischungsimpfung schützt vor schweren Verläufen.“
„Wir müssen impfen, impfen, impfen“
Um die Impfungen weiter voranzutreiben, hat der Ministerrat am heutigen Dienstag beschlossen, die staatlichen Impfzentren noch bis Ende des Jahres 2022 fortzuführen. Der Minister sagte: „Die Ärztinnen und Ärzte aber auch die Betriebsärztinnen und ‑ärzten bleiben eine tragende Rolle in der Impfkampagne. Auch die Apotheken impfen jetzt. Unser ergänzendes staatliches Angebot bleibt aber unverändert erforderlich. Mit einem Kapazitätskorridor von 1.500 bis 3.000 Impfungen pro Woche pro 100.000 Einwohner können unsere Impfzentren – angepasst an den Bedarf vor Ort – maßgeblich bei der Steigerung der Impfquoten unterstützen.“
Holetschek unterstrich: „Wir bereiten uns damit vorausschauend und frühzeitig auf die Herausforderungen der kommenden Monate vor – seien es weitere Impfstoffe wie Varianten-angepasste Impfstoffe oder Impfstoffe für junge Kinder unter 5 Jahren. Wir müssen impfen, impfen, impfen. Ich werde nicht müde, vor allem an die ungeimpften Erwachsenen zu appellieren: Lassen Sie sich impfen! Impfen ist auch ein Akt der Solidarität.“
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Versorgung von Krebserkrankungen
Bayern will Chancen der Digitalisierung nutzen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar darauf hingewiesen, dass der Kampf gegen Krebs auch während der Corona-Pandemie nicht vernachlässigt werden darf. Holetschek betonte um noch besser in der Forschung zu werden, wolle der Freistaat die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen.
Forschung sei das wirksamste Mittel gegen Krebs, so der Gesundheitsminister. „Wir sind hier schon gut aufgestellt, aber mein Anspruch ist es, noch besser zu werden. Dabei müssen wir auch die Chancen der Digitalisierung stärker nutzen – und das tun wir: Wir unterstützen Projekte wie das Bayernweite-Onkologische-Radiologie-Netzwerk – kurz ‚BORN‘ –, von dem ich mir viel verspreche. Gemeinsam mit dem Bayerischen Wissenschaftsministerium fördern wir das Projekt mit 850.000 Euro.“
Der Bayerische Wissenschaftsminister Bernd Sibler erklärte: „Mit dem Kooperationsprojekt ‚BORN‘ gehen unsere bayerischen Universitätsklinika einen weiteren innovativen Schritt, mit dem sie die Diagnostik und Therapie von Krebs verbessern und dank modernster digitaler Technologien auf ein neues Level heben. Gerade im medizinischen Bereich sehen wir immer wieder, wie Menschen von technischem Fortschritt und Forschung profitieren können. Ich bin sehr zuversichtlich, dass auch die in ‚BORN‘ gewonnen Erkenntnisse langfristig Leben retten werden.“
Bei BORN kooperieren die sechs bayerischen Universitätskliniken, die im Bayerischen Zentrum für Krebsforschung (BZKF) zusammengeschlossen sind, und die Brainlab AG mit deren Tochtergesellschaft Mint Medical GmbH. Gemeinsam erarbeiten und etablieren sie einheitliche, strukturierte und standardisierte Befundberichte in der onkologischen Bildgebung in den Kliniken.
Holetschek betonte, BORN soll die Behandlung von Krebspatienten zunächst in den bayerischen Universitätskliniken erheblich verbessern. In einem weiteren Schritt könnten die im BORN Projekt entwickelten Untersuchungsstrategien dann auf andere Krankenhäuser und Radiologische Praxen übertragen werden – sodass Patientinnen und Patienten in ganz Bayern davon profitieren. „Im BORN Projekt wird eine weltweit einmalige Datengrundlage zur Entwicklung bildbasierter Biomarker und KI-Verfahren entstehen, die für wissenschaftliche Untersuchungen, aber auch für die Pharmazeutische Industrie und Medizinproduktehersteller genutzt werden kann“, so Holetschek.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache
Prof. Dr. Andreas Mackensen, Direktor des BZKF, bekräftigte: „Das BORN Projekt ergänzt das BZKF um eine vernetzende Komponente, welche die gemeinsame Standardisierung, Auswertung und Etablierung quantitativer, bildbasierter Biomarker unterstützt. Der Bildgebung kommt bei der Diagnose und Verlaufskontrolle von Tumorerkrankungen eine Schlüsselrolle zu. Eine Harmonisierung bei der Erfassung und Auswertung der Bildgebung soll zu einer einheitlichen Befunderhebung bei Tumorerkrankungen führen. Wir freuen uns, dieses wichtige klinische Projekt zur Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten in Bayern mit der Unterstützung des Freistaat Bayerns voranzutreiben.“
Minister Holetschek sagte: „Ein weiteres Projekt, das wir fördern und das nun bereits vielversprechende erste Ergebnisse erzielt hat, ist ‚digiOnko‘. Ziel des Projektes ist es, mithilfe digitaler Medizin Brustkrebs besser vorzubeugen und zu behandeln. Wir fördern das Projekt mit rund 5,4 Millionen Euro. Es läuft noch bis ins Jahr 2024.“ Bei digiOnko arbeiten das Universitätsklinikum Erlangen, die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, das Universitätsklinikum Würzburg, das Universitätsklinikum Regensburg, der Medical Valley EMN e.V., die Siemens Healthcare GmbH und die Novartis Pharma GmbH zusammen.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Minister erklärte: „Viele Krebsarten sind heilbar, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. Deswegen ist die Vorsorge so wichtig und niemand sollte sich von der Corona-Pandemie davon abbringen lassen, Vorsorgeangebote wahrzunehmen. Krebs ist in der Corona-Pandemie nicht weniger aggressiv. Die Ärztinnen und Ärzte haben in ihren Praxen höchste Hygiene-Standards etabliert und Schutzmaßnahmen getroffen.“
Das BZKF bietet mit dem BürgerTelefonKrebs einen kostenfreien Telefonservice für Fragen zum Thema Krebs und die Vermittlung von Anlaufstellen für Vorsorgeuntersuchungen an. Dieser ist unter der Telefonnummer 0800–85 100 80 zu erreichen.
Holetschek unterstrich, das Innovationsbündnis gegen Krebs bündele die Kräfte von Politik, Wirtschaft, Ärzteschaft, Krankenkassen sowie Patientenvertreterinnen und ‑vertretern und wolle Bayern zum Impulsgeber der Nationalen Dekade gegen den Krebs machen. „Wir wollen gemeinsam den Wettlauf gegen den Krebs gewinnen. Und wir wollen, dass alle Betroffenen so schnell wie möglich von der Forschung und von Innovationen profitieren. Deshalb bin ich sehr gerne Schirmherr des Bündnisses.“