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Corona - Page 7

Kabi­netts­sit­zung

7‑Ta­ge-Infek­ti­ons­in­zi­denz wird durch Kran­ken­hausam­pel als Indi­ka­tor ersetzt

Die vier­te Wel­le der Coro­na-Pan­de­mie hat den Frei­staat Bay­ern erreicht. Jedoch gel­ten nun ande­re Vor­aus­set­zun­gen und Rah­men­be­din­gun­gen. Vor dem Hin­ter­grund der fort­ge­schrit­te­nen Impf­kam­pa­gne beschloss die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung in ihrer heu­ti­gen Kabi­netts­sit­zung eine neue Kran­ken­hausam­pel als Indi­ka­tor für die Belas­tung des Gesund­heits­sys­tems, die die 7‑Ta­ge-Infek­ti­ons­in­zi­denz ablöst.

Rund 65 % der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Bay­erns über 12 Jah­re haben sich voll­stän­dig imp­fen las­sen und schüt­zen sich selbst und die Men­schen in ihrem Umfeld best­mög­lich vor dem Coro­na-Virus und einer COVID-19-Erkrankung.

Sie haben einen wesent­li­chen Bei­trag dafür geleis­tet, dass die­se Wel­le mil­der ver­lau­fen kann. Dafür dank­te die baye­ri­sche Staats­re­gie­rung den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern. Zugleich wur­de betont, dass aus­rei­chend Impf­stoff vor­han­den ist, sodass jeder, der noch nicht geimpft ist, sofort ein Impf­an­ge­bot anneh­men kann. Die­se neu­en Vor­aus­set­zun­gen ermög­li­chen neu­es Han­deln in der Pan­de­mie­be­kämp­fung: Beschrän­kun­gen des pri­va­ten und öffent­li­chen Lebens müs­sen nicht mehr von den rei­nen Infek­ti­ons­in­zi­denz­wer­ten abhän­gig gemacht wer­den. Die fort­ge­schrit­te­ne Impf­kam­pa­gne erlaubt es, mit neu­en Leit­in­di­ka­to­ren einer Kran­ken­hausam­pel vor allem die Belas­tung des Gesund­heits- und Kran­ken­haus­sys­tems in den Blick zu neh­men. Bis­he­ri­ge Beschrän­kun­gen wer­den ver­ein­facht und Detail­re­ge­lun­gen so weit wie mög­lich auf­ge­ho­ben. Basis für Öff­nun­gen blei­ben das 3G-Prin­zip mit Frei­hei­ten für Geimpf­te, Gene­se­ne und Getes­te­te. Vor die­sem Hin­ter­grund beschloss die Staats­re­gie­rung heu­te die fol­gen­den Neuerungen:

Es wird eine neue, 14. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung erlas­sen, die am 2. Sep­tem­ber in Kraft tritt und bis ein­schließ­lich 1. Okto­ber gilt.

Die 7‑Ta­ge-Infek­ti­ons­in­zi­denz als das bis­her domi­nie­ren­de Kri­te­ri­um in der Pan­de­mie­be­kämp­fung wird abge­löst. Mit ihr ent­fal­len auch alle bis­her inzi­denz­ab­hän­gi­gen Rege­lun­gen. Ledig­lich für die Anwen­dung von 3G (ab Inzi­denz 35 als Start­punkt) bleibt die 7‑Ta­ge-Infek­ti­ons­in­zi­denz relevant.

An die Stel­le der 7‑Ta­ge-Infek­ti­ons­in­zi­denz tritt eine neue Kran­ken­hausam­pel als Indi­ka­tor für die Belas­tung des Gesundheitssystems.

Stu­fe Gelb ist erreicht, sobald bay­ern­weit inner­halb der jeweils letz­ten 7 Tage mehr als 1.200 Pati­en­ten mit einer COVID-19-Erkran­kung in Kran­ken­häu­ser auf­ge­nom­men wer­den muss­ten. Das ent­spricht einer bay­ern­wei­ten Hos­pi­ta­li­sie­rungs-Inzi­denz von 9,13 je 100.000 Ein­woh­ner. Sobald Stu­fe Gelb erreicht ist, beschließt die Staats­re­gie­rung wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men, beispielsweise:

(1) Anhe­bung des Mas­ken­stan­dards auf FFP2.

(2) Kon­takt­be­schrän­kun­gen.

(3) Erfor­der­nis, als Test­nach­weis einen PCR-Test vor­zu­le­gen (außer in der Schule).

(4) Per­so­nen­ober­gren­zen für öffent­li­che und pri­va­te Veranstaltungen.


Stu­fe Rot
ist erreicht, sobald mehr als 600 Pati­en­ten mit einer COVID-19-Erkran­kung auf den baye­ri­schen Inten­siv­sta­tio­nen lie­gen (maß­geb­lich sind die Zah­len des DIVI-Inten­siv­re­gis­ters). Sobald Stu­fe Rot erreicht ist, wird die Staats­re­gie­rung neben den bereits für Stu­fe Gelb gel­ten­den Rege­lun­gen umge­hend wei­te­re Maß­nah­men ver­fü­gen, um die dann akut dro­hen­de Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems zu verhindern.

Ab einer 7‑Ta­ge-Infek­ti­ons­in­zi­denz von über 35 im Land­kreis oder in der kreis­fei­en Stadt gilt inner­halb geschlos­se­ner Räu­me breit­flä­chig der 3G-Grund­satz: Per­sön­li­chen Zugang haben des­halb nur Geimpf­te, Gene­se­ne oder aktu­ell Getes­te­te. Dies betrifft öffent­li­che und pri­va­te Ein­rich­tun­gen, Ver­an­stal­tun­gen, Sport­stät­ten, Fit­ness­stu­di­os, die gesam­te Kul­tur, Thea­ter, Kinos, Muse­en, Gedenk­stät­ten, Gas­tro­no­mie, Beher­ber­gung, die Hoch­schu­len, Kran­ken­häu­ser, Biblio­the­ken und Archi­ve, die außer­schu­li­schen Bil­dungs­an­ge­bo­te wie Musik­schu­len und die Erwach­se­nen­bil­dung, außer­dem Frei­zeit­ein­rich­tun­gen ein­schließ­lich Bäder, Ther­men, Sau­nen, Seil­bah­nen und Aus­flugs­schif­fe, Spiel­ban­ken, den tou­ris­ti­schen Rei­se­bus­ver­kehr und ähn­li­ches. Für Kin­der, die noch nicht ein­ge­schult sind, gibt es Aus­nah­men. Schü­ler gel­ten mit Blick auf die regel­mä­ßi­gen Tests in der Schu­le als getestet.

In Alten- und Pfle­ge­hei­men, auf Mes­sen und bei grö­ße­ren Ver­an­stal­tun­gen über 1.000 Per­so­nen gilt 3G inzi­denz­un­ab­hän­gig inner­halb geschlos­se­ner Räu­me wie außerhalb.

Aus­ge­nom­men vom 3G-Grund­satz sind Pri­vat­räu­me, Han­del, der ÖPNV, Ver­an­stal­tun­gen aus­schließ­lich unter frei­em Him­mel bis 1.000 Per­so­nen, Got­tes­diens­te sowie Ver­samm­lun­gen im Sin­ne von Art. 8 Grund­ge­setz. Für Schu­le und Kita gel­ten die bereits bekann­ten Sonderregelungen.

Die Ein­hal­tung der 3G-Regeln muss vom Betrei­ber kon­trol­liert wer­den. Gäs­te und Besu­cher sowie Betrei­ber, die sich nicht dar­an hal­ten, müs­sen mit einem Buß­geld rechnen.

Die FFP2-Mas­ken­pflicht ent­fällt. Die medi­zi­ni­sche Mas­ke („OP-Mas­ke“) ist der neue Mas­ken­stan­dard. Außer­dem wird künf­tig über­all wie folgt differenziert:

  • Unter frei­em Him­mel gibt es künf­tig gene­rell kei­ne Mas­ken­pflicht mehr. Aus­ge­nom­men sind ledig­lich die Ein­gangs- und Begeg­nungs­be­rei­che grö­ße­rer Ver­an­stal­tun­gen (ab 1.000 Personen).
  • In geschlos­se­nen Räu­men gilt umge­kehrt immer eine gene­rel­le Mas­ken­pflicht. Aus­ge­nom­men sind Pri­vat­räu­me, außer­dem der Platz in der Gas­tro­no­mie sowie jeder fes­te Sitz- oder Steh­platz, wenn er zuver­läs­sig den Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zu ande­ren fes­ten Plät­zen ein­hält, die nicht mit eige­nen Haus­halts­an­ge­hö­ri­gen besetzt sind. Für Beschäf­tig­te gel­ten wie bis­her auch die arbeits­schutz­recht­li­chen Bestimmungen.
  • Im ÖPNV und im Fern­ver­kehr gilt die Mas­ken­pflicht (künf­tig OP-Mas­ke) aus­nahms­los. In Schu­le und Kita sowie Alten- und Pfle­ge­hei­me gel­ten Sonderregelungen.

Die all­ge­mei­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen ent­fal­len ersatzlos.

Die bis­he­ri­gen Per­so­nen­ober­gren­zen für pri­va­te und öffent­li­che Ver­an­stal­tun­gen ent­fal­len. Für fol­gen­de Ver­an­stal­tun­gen (Sport, Kul­tur, Kon­gres­se et cete­ra) gilt:

  • Bis 5.000 Per­so­nen darf die Kapa­zi­tät zu 100 % genutzt werden.
  • Für den 5.000 Per­so­nen über­schrei­ten­den Teil darf 50 % der wei­te­ren Kapa­zi­tät des Ver­an­stal­tungs­orts genutzt werden.
  • Es sind maxi­mal 25.000 Per­so­nen zuläs­sig. Dies ent­spricht dem Beschluss der Bun­des­kanz­le­rin und der Regie­rungs­chefin­nen und Regie­rungs­chefs der Län­der vom 10. August 2021.
  • Inner­halb die­ses Rah­mens dür­fen unbe­grenzt auch Steh­plät­ze aus­ge­wie­sen werden.
  • Wird der Min­dest­ab­stand inner­halb geschlos­se­ner Räu­me unter­schrit­ten, gilt nach den all­ge­mei­nen Regeln aller­dings stän­di­ge Mas­ken­pflicht, die vom Ver­an­stal­ter zu gewähr­leis­ten ist. Hier­zu wird es daher auch einen Buß­geld­tat­be­stand für Ver­an­stal­ter und Teil­neh­mer geben.
  • Bei Ver­an­stal­tun­gen ab 1.000 Per­so­nen muss der Ver­an­stal­ter ein Infek­ti­ons­schutz­kon­zept nicht nur aus­ar­bei­ten und beach­ten, son­dern auch unver­langt der Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de vor­ab zur Durch­sicht vorlegen.

Obers­tes Ziel für die Schu­le ist der Prä­senz­un­ter­richt. Hier gilt:

  • Rege­lun­gen zum Wech­sel­un­ter­richt ab einer Inzi­denz von 100 wer­den ersatz­los gestrichen.
  • Zum Unter­richts­be­ginn im neu­en Schul­jahr 2021/​/​2022 (14. Sep­tem­ber) gilt als beson­de­re Schutz­maß­nah­me bis auf Wei­te­res eine inzi­denz­un­ab­hän­gi­ge Mas­ken­pflicht – auch nach Ein­nah­me des Sitz- bzw. Arbeits­plat­zes. In der Grund­schul­stu­fe kön­nen dabei wie bis­her Stoff­mas­ken ver­wen­det wer­den, für Lehr­kräf­te sowie für Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab Jahr­gangs­stu­fe 5 gilt die Pflicht zum Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Gesichtsmaske.
  • Die Tests an den Schu­len wer­den noch­mals aus­ge­wei­tet: In der Grund­schul­stu­fe sowie an För­der­schu­len mit den Schwer­punk­ten geis­ti­ge Ent­wick­lung, kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung sowie Sehen wird – sobald hier­für die orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen sind – zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lol­li­test“), im Übri­gen sowie an wei­ter­füh­ren­den Schu­len drei Mal pro Woche ein Selbst­test durch­ge­führt. Das bedeu­tet: Bis die Lol­li­tests in der Grund­schu­le zur Ver­fü­gung ste­hen, wird auch dort drei Mal wöchent­lich getestet.
  • Im Inter­es­se eines mög­lichst ver­läss­li­chen Schul­un­ter­richts in Prä­senz und zur Gewähr­leis­tung einer Betreu­ung der Kin­der in den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen ist die Anord­nung einer Qua­ran­tä­ne von Kon­takt­per­so­nen mög­lichst auf weni­ge Fäl­le zu beschrän­ken. Gibt es einen Infek­ti­ons­fall in der Klas­se, soll anders als bis­her nicht immer für die gesam­te Klas­se Qua­ran­tä­ne fest­ge­legt wer­den, son­dern Qua­ran­tä­ne mit Augen­maß. Sie ist dann auf die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ein­zu­gren­zen, die unmit­tel­ba­ren und unge­schütz­ten engen Kon­takt zum erkrank­ten Schü­ler hat­ten, und kann bei nega­ti­vem PCR-Test nach fünf Tagen auch schnell wie­der enden. Das Gesund­heits­amt ent­schei­det im Ein­zel­fall. Beim kor­rek­ten Ein­satz von Luft­rei­ni­gungs­ge­rä­ten kann es auf eine Qua­ran­tä­ne der ande­ren Schü­ler sogar voll­stän­dig ver­zich­ten. Bei den übri­gen Schü­le­rin­nen und Schü­lern der Klas­se kön­nen für eine gewis­se Zeit täg­li­che Tes­tun­gen durch­ge­führt werden.
  • Schließ­lich kann im Rah­men der ange­pass­ten STI­KO-Impf­emp­feh­lung für Kin­der und Jugend­li­che eine Coro­na-Schutz­imp­fung auch wäh­rend der Unter­richts­zeit ange­bo­ten und durch­ge­führt werden.

Neben dem Schul­be­trieb hat die Sicher­stel­lung des Regel­be­triebs in den Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen obers­te Prio­ri­tät. Die Rege­lun­gen zum ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb ab einer Inzi­denz von 100 wer­den auch hier ersatz­los gestri­chen. Das Ange­bot für zwei­mal wöchent­li­che Tes­tun­gen für betreu­te Kin­der ist ein wich­ti­ger Bau­stein, um Coro­na-Infek­tio­nen früh­zei­tig zu erken­nen. Des­halb wird das bewähr­te Test­kon­zept mit Berech­ti­gungs­schei­nen auch im neu­en Kita­jahr 2021/​/​2022 bis Ende des Jah­res 2021 in Koope­ra­ti­on mit den Apo­the­ken fort­ge­setzt. Auch hier wird es bei einem Infek­ti­ons­fall Qua­ran­tä­ne nur mit Augen­maß unter Berück­sich­ti­gung der Belan­ge der Kin­der und Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen geben.

Für die Hoch­schu­len gel­ten die all­ge­mei­nen Rege­lun­gen zu 3G und Mas­ken­pflicht. Damit wird für das kom­men­de Semes­ter Prä­senz­leh­re wie­der umfas­send mög­lich sein. Es gilt aber nach all­ge­mei­nen Regeln Mas­ken­pflicht auch am Platz, wenn in den Hör­sä­len der Abstand von 1,50 Metern nicht ein­ge­hal­ten wird. Tests wer­den für Stu­den­ten mit Stu­den­ten­aus­weis wei­ter­hin kos­ten­los bereitgestellt.

Got­tes­diens­te und Ver­samm­lun­gen inner­halb geschlos­se­ner Räu­me nach Art. 8 GG kön­nen künf­tig ohne die bis­he­ri­gen Beschrän­kun­gen der Per­so­nen­zahl durch­ge­führt wer­den, wenn an ihnen nur Geimpf­te, Gene­se­ne oder Getes­te­te teil­neh­men (3G). Andern­falls bleibt es bei den bis­he­ri­gen Beschrän­kun­gen nach Platz­an­ge­bot. Die Mas­ken­pflicht rich­tet sich künf­tig nach den neu­en all­ge­mei­nen Regeln (damit ent­fällt insb. FFP2). Das im Got­tes­dienst bis­her gel­ten­de Gesangs­ver­bot ab Inzi­denz 100 ent­fällt eben­so wie das bis­he­ri­ge Ver­bot von gro­ßen reli­giö­sen Veranstaltungen.

In der Gas­tro­no­mie ent­fällt die bis­he­ri­ge coro­nabe­ding­te Sperr­stun­de (bis­her 1 Uhr). Im Übri­gen gel­ten auch hier künf­tig die all­ge­mei­nen Rege­lun­gen zu 3G und Maskenpflicht.

Im Bereich der Beher­ber­gung ent­fal­len die bis­he­ri­gen Ein­schrän­kun­gen, wonach Zim­mer nur im Rah­men der Kon­takt­be­schrän­kun­gen ver­ge­ben wer­den dür­fen. Im Rah­men von 3G genügt es hier, wenn Test wie bis­her bei Ankunft und danach jede 72 Stun­den vor­ge­legt wer­den. Im Übri­gen gel­ten die all­ge­mei­nen Rege­lun­gen ins­be­son­de­re zur Maskenpflicht.

In Han­del, Dienst­leis­tun­gen und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen ent­fal­len die bis­he­ri­gen qua­drat­me­ter­mä­ßi­gen Kun­den- oder Besu­cher­be­schrän­kun­gen. Die Mas­ken­pflicht rich­tet sich nach der all­ge­mei­nen Grundregel.

Bei Mes­sen ent­fällt wie im Han­del die flä­chen­ab­hän­gi­ge Besu­cher­be­gren­zung. Statt­des­sen wird eine neue täg­li­che Besu­cher­ober­gren­ze von 50.000 Per­so­nen ein­ge­führt. Es gilt immer 3G. Die Mas­ken­pflicht rich­tet sich nach der all­ge­mei­nen Grundregel.

Volks­fes­te („öffent­li­che Fes­ti­vi­tä­ten“) blei­ben unter­sagt. Für Ersatz­ver­an­stal­tun­gen, die im Wege von Ein­zel­fall­aus­nah­men mög­lich blei­ben, gilt inzi­denz­un­ab­hän­gig 3G.

Es ist geplant, Clubs und Dis­ko­the­ken mit Blick auf Rei­se­rück­keh­rer aus den Feri­en mit einem zeit­li­chen Sicher­heits­ab­stand erst ab Anfang Okto­ber wie­der zu öff­nen. Der Zugang soll dann nur für Geimpf­te und Gene­se­ne sowie für Getes­te­te mit PCR-Test mög­lich sein.

Die Ver­ord­nung wird grund­le­gend ver­ein­facht und gestrafft. Die auf­grund der künf­tig all­ge­mein gel­ten­den Rege­lun­gen zu 3G und Mas­ken­pflicht ent­behr­lich gewor­de­nen Son­der­be­stim­mun­gen zu Ver­samm­lun­gen nach Art. 8 GG, betrieb­li­chen Unter­künf­ten, außer­schu­li­scher Bil­dung, Biblio­the­ken, Archi­ven und zum Prü­fungs­we­sen ent­fal­len. Erhal­ten bleibt im bis­he­ri­gen Umfang die Not­wen­dig­keit spe­zi­fi­scher Infek­ti­ons­schutz­kon­zep­te in den Berei­chen, in denen sie bis­her bestan­den, sowie das Alko­hol­ver­bot auf öffent­li­che Ver­kehrs­flä­chen und Sportstätten.

Coro­na-Maß­nah­men

Inzi­denz drei Tage über 50: Kon­takt­be­schrän­kun­gen ab Sonntag

Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am heu­ti­gen Frei­tag den Schwel­len­wert von 50 den drit­ten Tag in Fol­ge über­schrit­ten. Ab Sonn­tag tre­ten daher neue Rege­lun­gen in Kraft.

Ab Sonn­tag, 29. August, 0:00 Uhr, gel­ten fol­gen­de Ände­run­gen gegen­über den bis­he­ri­gen Rege­lun­gen (Inzi­denz über 35, aber unter 50):


All­ge­mei­ne Kontaktbeschränkungen

Ins­ge­samt dür­fen nur noch zehn Per­so­nen aus dem eige­nen und maxi­mal zwei wei­te­ren Haus­hal­ten zusam­men­kom­men. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren zäh­len nicht zur Gesamt­per­so­nen­zahl dazu. Glei­ches gilt für voll­stän­dig Geimpf­te und Genesene.


Öffent­li­che und pri­va­te Veranstaltungen

Öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen, die aus beson­de­rem Anlass statt­fin­den, dür­fen nur mit einem von Anfang an klar begrenz­ten und gela­de­nen Per­so­nen­kreis durch­ge­führt wer­den. Bei Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel ist die Per­so­nen­zahl auf 50 begrenzt. In geschlos­se­nen Räu­men dür­fen maxi­mal 25 Per­so­nen zusam­men­kom­men und ein nega­ti­ver Test­nach­weis ist erfor­der­lich. Bei pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen wer­den voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne bei der Anzahl der maxi­ma­len Per­so­nen­zahl nicht dazu­ge­zählt, bei öffent­li­chen Ver­an­stal­tun­gen hin­ge­gen schon.

Für allen ande­ren Berei­che und ins­be­son­de­re die „3G-Regeln“ ändert sich durch die Über­schrei­tung des Inzi­denz­wer­tes von 50 nichts. Es gilt also wei­ter­hin folgendes:


Test­nach­weis
:

Es gilt für bestimm­te Ein­rich­tun­gen oder Ver­an­stal­tun­gen ab dem Schwel­len­wert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für asym­pto­ma­ti­sche Geimpf­te, Gene­se­ne oder Getes­te­te. Zu die­sen Berei­chen gehören:

  • Zugang zur Innengastronomie,
  • Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen,
  • Besuch von Frei­zeit­ein­rich­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen,
  • Inan­spruch­nah­me kör­per­na­her Dienst­leis­tun­gen in geschlos­se­nen Räumen,
  • Sport­aus­übung in geschlos­se­nen Räumen,
  • Zugang als Besu­cher von Krankenhäusern,
  • Beher­ber­gung: bei Ankunft sowie zusätz­lich alle 72 Stunden.


Es ist ein schrift­li­ches oder elek­tro­ni­sches nega­ti­ves Testergebnis

  • eines höchs­tens 48 Stun­den alten PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests nötig,
  • ein höchs­tens 24 Stun­den alter POC-Anti­gen­test, oder
  • ein Selbst­test, der unter Auf­sicht durch­ge­führt wur­de und höchs­tens 24 Stun­den alt ist.


Die Test­nach­wei­se­pflicht in der Innen­gas­tro­no­mie gilt für jeden ein­zel­nen Gast. Wer Spei­sen und Geträn­ke zum Mit­neh­men abholt, ist von der Test­pflicht nicht betrof­fen. Glei­ches gilt für Betriebs­kan­ti­nen, die nicht öffent­lich zugäng­lich sind.


Besu­cher von Kran­ken­häu­sern sowie Vor­sor­ge- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen müs­sen bei einer Inzi­denz von 35 oder mehr einen Test­nach­weis vor­le­gen. Für Besu­cher und Beschäf­tig­te von Pfle­ge- und Behin­der­ten­ein­rich­tun­gen sowie Senio­ren­hei­men bleibt es bei den bis­he­ri­gen inzi­denz­un­ab­hän­gi­gen Testerfordernissen.


Gül­tig­keit von Schülertests

Schü­ler, die im Zuge des Schul­be­suchs regel­mä­ßig getes­tet wer­den, sind von den Test­nach­weis­er­for­der­nis­sen befreit. Wich­tig ist ein Aus­weis­do­ku­ment, das den Sta­tus der Schü­le­rin oder des Schü­lers bestä­tigt, zum Bei­spiel ein Schü­ler­aus­weis, eine Schul­be­suchs­be­stä­ti­gung oder ein Schü­ler­ti­cket nebst einem amt­li­chen Aus­weis­pa­pier. Die Aus­nah­me von Test­erfor­der­nis­sen gilt auch in den Feri­en und damit auch in den aktu­el­len Sommerferien.


Hoch­schu­len

Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen an Hoch­schu­len sind bei einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 oder mehr dann zuläs­sig, wenn zwei Mal wöchent­lich ein Test­nach­weis erfolgt.


Gro­ße Sport- und Kulturveranstaltungen

Sol­che Ver­an­stal­tun­gen mit län­der­über­grei­fen­dem Cha­rak­ter sind inzi­denz­un­ab­hän­gig unter den bis­he­ri­gen Vor­aus­set­zun­gen mög­lich. Die zuläs­si­ge Höchst­zu­schau­er­zahl – ein­schließ­lich geimpf­ter und gene­se­ner Per­so­nen – wird auf 50 Pro­zent der Kapa­zi­tät der Sport- bezie­hungs­wei­se Ver­an­stal­tungs­stät­te, höchs­tens jedoch auf 25.000 Besu­cher mit fes­ten Sitz­plät­zen begrenzt.


Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den aktu­ell gel­ten­den Coro­na-Beschrän­kun­gen sind auf den Inter­net­sei­ten des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums des Innern, für Sport und Inte­gra­ti­on sowie des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge zu fin­den unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php und https://www.stmgp.bayern.de/

Neue Inter­net­sei­te „Klär­werk“ für jun­ge Men­schen und Familien

Stadt Bam­berg und Gesund­heits­re­gi­on plus akti­vie­ren Netz­wer­ke zur Stär­kung psy­chi­scher Unterstützungsangebote

Mit der neu­en Inter­net­sei­te „Klär­werk“ der Gesund­heits­re­gi­on plus wer­den künf­tig Ange­bo­te zur Unter­stüt­zung der psy­chi­schen Gesund­heit von Kin­dern, Jugend­li­chen, jun­gen Erwach­se­nen und Fami­li­en in der Regi­on Bam­berg bekannt gemacht.

Die Covid-19-Pan­de­mie ist eine Her­aus­for­de­rung für vie­le Lebens­be­rei­che und schränkt uns alle in unter­schied­lichs­ter Wei­se seit Anfang 2020 ein. Die pan­de­mi­sche Situa­ti­on führt zu erheb­li­chen Belas­tun­gen, Ver­lust­er­leb­nis­sen, gestei­ger­ten fami­liä­ren Pro­ble­men und einem Gefühl von Hoff­nungs­lo­sig­keit. Ins­be­son­de­re für Kin­der und Jugend­li­che erge­ben sich enor­me emo­tio­na­le Belas­tun­gen, die auch nach Coro­na Fol­gen haben wer­den. Eine gute psy­cho­lo­gi­sche Ver­sor­gung in der Regi­on ist aus die­sem Grund enorm wich­tig. Eben­so wich­tig ist aber auch, dass ent­spre­chen­de Ange­bo­te für Betrof­fe­ne leicht zu fin­den sind. Mit der Inter­net­sei­te https://www.klaerwerk-bamberg.de der Gesund­heits­re­gi­on plus wird die Suche Unter­stüt­zungs­mög­lich­kei­ten erheb­lich vereinfacht.

Auf Ein­la­dung des Sozi­al­re­fe­rats haben sich dazu Anfang Mai Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Poli­tik, der Ver­wal­tung, Bera­tungs­leh­re­rin­nen und ‑leh­rer, Schul­psy­cho­lo­gin­nen und ‑psy­cho­lo­gen, der Jugend­ar­beit und Fami­li­en­stütz­punk­te et cete­ra bei einem gemein­sa­men Online-Tref­fen aus­ge­tauscht. Dabei wur­de deut­lich, dass es bereits vie­le Ange­bo­te es zur Unter­stüt­zung der psy­chi­schen Gesund­heit von Kin­dern, Jugend­li­chen, jun­gen Erwach­se­nen und Fami­li­en in Bam­berg bereits gibt. Die­se wur­den auf der Inter­net­sei­te der Gesund­heits­re­gi­on plus www.klaerwerk-bamberg.de nun aufgelistet.


Ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Wer­be­maß­nah­men geplant

Bei einem wei­te­ren Tref­fen Anfang Juni haben sich Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter von, auch spe­zia­li­sier­ten, nie­der­ge­las­se­nen Psy­cho­the­ra­peu­tin­nen und Psy­cho­the­ra­peu­ten und die Stadt­ver­wal­tung aus­ge­tauscht. Hier­bei ging es in ers­ter Linie dar­um, wel­che Mög­lich­kei­ten es für Fami­li­en und Lehr­kräf­te gibt, um mit Pro­ble­men, die durch die Covid-19-Pan­de­mie her­vor­ge­ru­fen wer­den, bes­ser umge­hen zu kön­nen. Dem­entspre­chen­de Ange­bo­te für Eltern und Ange­hö­ri­ge sowie Fach­per­so­nen sind nun eben­falls auf https://www.klaerwerk-bamberg.de zu finden.

In den kom­men­den Wochen und Mona­ten wer­den noch wei­te­re Ange­bo­te ent­wi­ckelt und auf der Sei­te ver­öf­fent­licht. Zudem sol­len in Zukunft ziel­grup­pen­spe­zi­fi­sche Wer­be­maß­nah­men zu den Ange­bo­ten der Unter­stüt­zung der psy­chi­schen Gesund­heit fol­gen, damit mög­lichst alle die facet­ten­rei­chen Ange­bo­te auch wahr­neh­men und – im indi­vi­du­el­len Bedarfs­fall – anneh­men können.

„Wir möch­ten alle betrof­fe­ne Per­so­nen und Fami­li­en – oder alle, die Sor­ge haben wohl­mög­lich betrof­fen sein zu – ein­la­den, auf die Sei­te zu schau­en und die Hil­fe- und Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te zu nut­zen“, betont Bür­ger­meis­ter und Sozi­al­re­fe­rent Jonas Glüsenkamp.

Stadt­teil­ter­min auch bald in der Gartenstadt

Dezen­tra­les Imp­fen wird ausgeweitet

Dezen­tra­le Impf­ak­tio­nen wur­den in der Gereuth, in Bam­berg-Ost und in Bam­berg-Nord bereits erfolg­reich durch­ge­führt. Die­se Woche gibt es noch ein Ange­bot in Bam­berg-Süd­west, und zwar am mor­gi­gen Frei­tag. Mit einem Ter­min eine Woche spä­ter ist nun auch die Gar­ten­stadt ver­tre­ten. Die dezen­tra­len Impf­an­ge­bo­te sind eine Ergän­zung zum Bam­ber­ger Impf­zen­trum, um mög­lichst vie­le Men­schen zu erreichen.

Der Impf­ter­min in Bam­berg-Nord fand für alle Impf­wil­li­gen auf dem Gelän­de der DITIB Moschee statt. Bam­bergs Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke schau­te vor Ort vor­bei und bedank­te sich, dass dort Räum­lich­kei­ten für die Impf­ak­ti­on zur Ver­fü­gung gestellt wur­den. Auch lob­te er die ehren­amt­li­che Unter­stüt­zung durch die DITIB und den Deutsch-Alba­ni­schen Kul­tur­ver­ein „Dar­da­nia Bam­berg“ e.V.

Wer im Berg­ge­biet wohnt und kurz­ent­schlos­sen ist, kann sich noch für die Imp­fung in Bam­berg-Süd­wes­t/­Ba­ben­ber­ger Vier­tel am mor­gi­gen Frei­tag, von 9 bis 12 Uhr, anmel­den. Sie wird im Stadteil­bü­ro­/frei-Raum am Baben­ber­ger­ring 71 durch­ge­führt. Impf­wil­li­ge mel­den sich tele­fo­nisch oder per­sön­lich im Stadt­teil­bü­ro: Die Sprech­zei­ten sind am Don­ners­tag noch von 13 bis 17 Uhr. Eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung ist unter der Num­mer 01746352894 möglich.

Neu hin­zu­ge­kom­men ist der Ter­min in der Gar­ten­stadt am 30. Juli von 13 bis 16 Uhr im Kuni­gun­den­saal in der See­hof­stra­ße 41. Wer sich dort imp­fen las­sen möch­te, mel­det sich ab Mon­tag, 26. Juli, unter fol­gen­der Tele­fon­num­mer im Amt für Inklu­si­on: 0951÷87−1447. Die Sprech­zei­ten sind Mon­tag, Diens­tag, Mitt­woch und Don­ners­tag von 9 bis 13 Uhr.

Die Coro­na-Schutz­imp­fung wird in allen Stadt­tei­len von Ärz­tin­nen und Ärz­ten des Impf­zen­trums mit den Impf­stof­fen von BioNTech oder John­son & John­son durchgeführt.

Wenn mög­lich, soll­ten sich Inter­es­sier­te vor­her online für die Imp­fung regis­trie­ren unter: https://impfzentrum.bayern/citzen/. Zum Impf­ter­min ist es nötig, den Per­so­nal­aus­weis und den Impf­pass mitzubringen.

Die Anwoh­ner wur­den über die dezen­tra­len Impf­an­ge­bo­te in den Stadt­tei­len vor­ab infor­miert. Bei wei­te­ren Fra­gen zu Coro­na und zur Imp­fung gibt es Infor­ma­tio­nen zum Bei­spiel unter https://www.stadt.bamberg.de/Alles-Wichtige-zu-Corona oder https://www.impfzentrum-bamberg.de.

Zusätz­li­che Impf­ter­mi­ne in Stadt­tei­len wur­den gut angenommen

Erfolg­rei­cher Pilot­ver­such mit dezen­tra­len Impfangeboten

„Wir tun alles, um die Impf­kam­pa­gne gegen das Coro­na­vi­rus zu unter­stüt­zen – gera­de wenn sich ein gewis­ses Nach­las­sen der Impf­be­reit­schaft abzeich­net“, sag­te Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke. Ein Bau­stein der städ­ti­schen Akti­vi­tä­ten ist ein dezen­tra­les Impf­an­ge­bot in Ergän­zung zum Bam­ber­ger Impf­zen­trum an der Forch­hei­mer Straße.

In Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem Impf­zen­trum Bam­berg, dem Stadt­teil­ma­nage­ment Gereuth/​Hochgericht und Bam­berg-Ost/Star­ken­feld­stra­ße sowie dem Amt für Inklu­si­on der Stadt Bam­berg wur­den jetzt zwei dezen­tra­le Impf­ter­mi­ne als Pilot­ver­such orga­ni­siert und umge­setzt. Und es hat her­vor­ra­gend funk­tio­niert: Im Maler­vier­tel nut­zen etwa 100 und in der Gereuth rund 70 Per­so­nen das Impfangebot

„Es war ein Pilot­ver­such, um zu prü­fen, ob die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein sol­ches dezen­tra­les Ange­bot über­haupt anneh­men wer­den. Jetzt steht fest: funk­tio­niert“, sag­te Ober­bür­ger­meis­ter Andrea Star­ke beim per­sön­li­chen Besuch in der Bas­KID­hall im Stadt­teil Gereuth. Wich­tig sei, dass sich mög­lichst vie­le imp­fen las­sen. Star­kes Appell: „Nut­zen Sie die Impf­an­ge­bo­te der Haus- und Fach­ärz­te, dem Impf­zen­trum Bam­berg oder auch eines der dezen­tra­len Impf­ter­mi­ne. Sie schüt­zen sich und alle anderen.“

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich ange­mel­det hat­ten, waren froh und dank­bar über das Ange­bot. Ins­be­son­de­re die Tat­sa­che, dass die Ter­mi­ne in bekann­ten und gut erreich­ba­ren Räum­lich­kei­ten des Stadt­teil­ma­nage­ments statt­ge­fun­den haben, hat den Impf­lin­gen nach Ein­schät­zung der Ver­ant­wort­li­chen die letz­ten Bar­rie­ren genommen.

Nach die­sen posi­ti­ven Erfah­run­gen pla­nen das Impf­zen­trum Bam­berg und die Stadt Bam­berg nun wei­te­re dezen­tra­le Impf­ter­mi­ne in wei­te­ren Stadt­tei­len. Im Juli sind bereits wei­te­re Stadt­tei­le geplant, wo und wann genau erfah­ren die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger in den vor­ge­se­he­nen Stadt­tei­len über eine Infor­ma­ti­on in ihrem Brief­kas­ten. Auch im Sep­tem­ber soll das dezen­tra­le Imp­fen fort­ge­setzt werden.

Ange­lau­fen sind inzwi­schen auch Imp­fun­gen für Stu­die­ren­de und Ange­hö­ri­ge der Uni­ver­si­tät. Hier liegt ein beson­de­rer Fokus auf Lehr­amts­stu­die­ren­de, die im Herbst Prak­ti­ka an Schu­len absol­vie­ren wer­den. Zudem wer­den aktu­ell zen­tra­le und dezen­tra­le Impf­an­ge­bo­te für über 18-jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Abschluss- und Vor­ab­schluss­klas­sen wei­ter­füh­ren­der und beruf­li­cher Schu­len vorbereitet.

Umgang mit der Krise 

Spiel als COVID-19-Strategie

Eine Pan­de­mie ist kein Spiel. Und doch sehen wir Ver­hal­tens­mus­ter im Umgang mit der Coro­na-Pan­de­mie, die wir aus Spie­len ken­nen, wie drei Wis­sen­schaft­ler der Uni­ver­si­tät Bam­berg her­aus­ge­fun­den haben: Men­schen hor­ten Res­sour­cen, ori­en­tie­ren sich an Rang­lis­ten und Gra­fi­ken, schlüp­fen in Rol­len, redu­zie­ren die Situa­ti­on auf ein Gut-Böse-Sche­ma und rich­ten sich nach pro­mi­nen­ten Heldenfiguren.

Sind Men­schen mit unge­wis­sen Situa­tio­nen kon­fron­tiert, dann hel­fen ihnen bereits bekann­te Ver­hal­tens­wei­sen und Denk­mus­ter, soge­nann­te Skrip­te, trotz­dem hand­lungs­fä­hig zu blei­ben. Die Bam­ber­ger Psy­cho­lo­gen Dr. Mari­us Raab, Niklas Döb­ler und Prof. Dr. Claus-Chris­ti­an Car­bon vom Lehr­stuhl für All­ge­mei­ne Psy­cho­lo­gie und Metho­den­leh­re, stel­len in ihrer neu­en Publi­ka­ti­on fest: Den Men­schen feh­len in der Pan­de­mie Erfah­run­gen und damit die Skrip­te aus ähn­li­chen Situa­tio­nen, um mit dem aktu­el­len Gesche­hen umzu­ge­hen. Des­halb grei­fen sie auto­ma­tisch auf Erfah­run­gen aus Spie­len zurück und bil­den Ana­lo­gien – schlie­ßen also von Bekann­tem auf das Unbekannte.


Die Gefahr: Bei den meis­ten Spie­len gibt es neben Gewin­nern auch Verlierer

„Spiel­ele­men­te und ‑mecha­ni­ken für Ana­lo­gien zu nut­zen, um eine anste­cken­de und poten­zi­ell töd­li­che Krank­heit zu ver­ste­hen, birgt Gefah­ren“, sagt Mari­us Raab, Erst­au­tor der Stu­die und wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter am Lehr­stuhl für All­ge­mei­ne Psy­cho­lo­gie und Metho­den­leh­re. Zum einen sei­en die Ana­lo­gien meist sehr ober­fläch­lich und ver­mit­tel­ten kein Ver­ständ­nis für einen bes­se­ren Umgang mit der Dyna­mik von COVID-19. Das Hor­ten von knap­pen Res­sour­cen wie Spiel­geld etwa kön­ne in man­chen Brett­spie­len eine sinn­vol­le Stra­te­gie sein. „Das Hor­ten von Toi­let­ten­pa­pier und Hefe hin­ge­gen bringt kei­nen Vor­teil, auch nicht der hor­ten­den Per­son selbst“, sagt Niklas Döb­ler, Dok­to­rand am Lehr­stuhl. Zum ande­ren beru­hen die Ana­lo­gien nach Ein­schät­zung der Psy­cho­lo­gen meist auf wett­be­werbs­ori­en­tier­ten Spie­len, in denen das Ziel ist zu gewin­nen. Dadurch gebe es zwangs­läu­fig auch Ver­lie­re­rin­nen und Ver­lie­rer. „Gesell­schaft­li­che Kri­sen sind aber Auf­ga­ben, die nur als Gemein­schaft gewon­nen wer­den kön­nen“, so Raab.


Die soge­nann­te „Gami­fi­zie­rung“ kann Gesund­heits­maß­nah­men nach­voll­zieh­ba­rer machen

Die Wis­sen­schaft­ler schla­gen vor, die­se spon­ta­ne Ten­denz zur Anwen­dung von Spiel-Ana­lo­gien stra­te­gisch zu nut­zen, um Gesund­heits­maß­nah­men effek­ti­ver und nach­voll­zieh­ba­rer zu gestal­ten. „Spiel­me­ta­phern kön­nen aktiv auf­ge­grif­fen wer­den, um die Wech­sel­wir­kun­gen und die Eigen­dy­na­mik der Pan­de­mie bes­ser zu ver­ste­hen“, erklärt Claus-Chris­ti­an Car­bon. Dabei soll­ten sich die Men­schen an Spie­len ori­en­tie­ren, die auf Koope­ra­ti­on set­zen, nicht auf Wett­be­werb. So kön­ne man zum Bei­spiel die Rang­lis­ten der Inzi­den­zen, R‑Werte und Todes­zah­len um Zah­len erwei­tern, die anzei­gen, wie vie­le Stun­den sich Men­schen ehren­amt­lich enga­giert haben. Damit tritt der Aspekt der gemein­schaft­li­chen Pan­de­mie­be­kämp­fung in den Vor­der­grund. „Die­se Idee der soge­nann­ten stra­te­gi­schen Gami­fi­zie­rung geht klar über die Coro­na-Pan­de­mie hin­aus und ist für alle glo­ba­len Her­aus­for­de­run­gen nutz­bar“, meint Mari­us Raab. Rich­tig ein­ge­setzt – also nicht über­ge­stülpt, son­dern direkt auf das spon­ta­ne Ver­hal­ten der Men­schen bezo­gen – könn­ten so Zukunfts­auf­ga­ben wie etwa der Kli­ma­wan­del oder die Auto­ma­ti­sie­rung der Arbeits­welt bes­ser ver­stan­den werden.

Die Publi­ka­ti­on ist unter dem Titel „A Game of COVID. Stra­te­gic thoughts about a ludi­fied pan­de­mic” in der wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrift „Fron­tiers in Psy­cho­lo­gy” erschie­nen und online abruf­bar unter https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpsyg.2021.607309/full

In deut­scher Spra­che haben die drei Wis­sen­schaft­ler das The­ma außer­dem in der aktu­el­len Fol­ge ihres Pod­casts „Die Bam­ber­ger Psy­cho­ka­lyp­se” auf­ge­ar­bei­tet: https://psychokalypse.podigee.io/57-k13v2

Immer grö­ße­re Zahl nicht wahr­ge­nom­me­ner Impftermine

Del­ta-Vari­an­te domi­niert Pandemie-Geschehen

Die Del­ta-Vari­an­te des Coro­na-Virus domi­niert immer stär­ker das Pan­de­mie-Gesche­hen in Stadt und Land­kreis Bam­berg. Impf­an­ge­bo­te wer­den nicht ange­nom­men, bereits ver­ein­bar­te Erst- und Zweit­impf­ter­mi­ne in zuneh­men­der Zahl nicht wahr­ge­nom­men. Die Zahl der Coro­na-Pati­en­ten in Klin­ken steigt leicht auf sieben.

In die­sen Gemenge­la­ge mah­nen Land­rat Johann Kalb und Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke nach der wöchent­li­chen Sit­zung Koor­di­nie­rungs­grup­pe: „Die Pan­de­mie ist noch nicht aus­ge­stan­den. Wir dür­fen uns durch die der­zeit nied­ri­gen Inzi­denz­wer­te nicht in einer trü­ge­ri­schen Sicher­heit wie­gen. Es hängt wei­ter vom Ver­hal­ten jedes Ein­zel­nen ab, wie sich die Pan­de­mie ent­wi­ckelt und wel­che Ein­schrän­kun­gen sich für unter­schied­li­che Lebens­be­rei­che dar­aus ergeben.“

„Nur die voll­stän­di­ge Imp­fung bie­tet den best­mög­li­chen Schutz. Das gilt ganz beson­ders für die Del­ta-Vari­an­te“, appel­lier­te Pro­fes­sor Dr. Micha­el Sack­mann an die Bevöl­ke­rung, ver­ein­bar­te Impf­ter­mi­ne wahr­zu­neh­men. Er rech­ne­te damit, dass die Del­ta-Vari­an­te schon im Juli das Pan­de­mie-Gesche­hen auch in der Regi­on Bam­berg bestim­men wird.

Dr. Lothar Schna­bel berich­te­te für das Impf­zen­trum, dass die Zahl der nicht ange­nom­me­nen Impf­an­ge­bo­te und der nicht wahr­ge­nom­me­nen Erst- und Zweit-Impf­ter­mi­ne kon­ti­nu­ier­lich steigt. „Das ist für den Schutz der Betrof­fe­nen unver­ant­wort­lich. Und es ist unfair den Men­schen gegen­über, die auf eine Imp­fung war­ten.“ Dr. Mat­thi­as Drey­er sag­te aus Sicht der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te: „Die Zahl der Abmel­dun­gen über­steigt die Zahl der Neu­an­mel­dun­gen. Mehr als ein Drit­tel der Per­so­nen, die auf unse­ren Vor­merk­lis­ten ste­hen, neh­men ein kon­kre­tes Impf­an­ge­bot nicht an.“

Dem Impf­zen­trum Bam­berg lie­gen laut Dr. Schna­bel aktu­ell noch rund 33.000 Impf­wün­sche vor. Bei der Ein­la­dung Impf­wil­li­ger stellt sich nach sei­nen Infor­ma­tio­nen jedoch immer häu­fi­ger her­aus, dass die­se bereits durch Haus- oder Betriebs­ärz­te geimpft wur­den, eine Abmel­dung im Impf­por­tal jedoch nicht vor­ge­nom­men wur­de. „Das ver­zerrt das Bild über die Zahl der tat­säch­lich noch vor­han­de­nen Impf­wil­li­gen und es ver­zö­gert die Ter­min­ver­ga­be an Men­schen, die noch nicht geimpft sind.“ Dr. Schna­bel rech­net bei gleich­blei­ben­der Impf­stoff­men­ge damit, dass alle der­zei­ti­gen bekann­ten, offe­nen Impf­wün­sche bis Ende Juli durch­ge­führt wer­den kön­nen. Bereits Geimpf­te, die sich außer­halb des Impf­zen­trums haben imp­fen las­sen, soll­ten sich drin­gend abmel­den. Noch nicht ange­mel­de­te Per­so­nen, die sich imp­fen las­sen möch­ten, soll­ten sich zeit­nah registrieren.

Auf­grund der stei­gen­den Zahl von nicht ange­tre­ten Impf­ter­mi­nen bie­tet das Impf­zen­trum zeit­lich fle­xi­blen Impf­wil­li­gen an, sich auf eine Hop-On-Lis­te auf­neh­men zu las­sen (Annah­me tele­fo­nisch mon­tags bis sonn­tags, 9.30 – 12.30 Uhr; Tel. 09519423010). Die­se Per­so­nen wer­den am Nachmittag/​frühen Abend ver­stän­digt, um nicht ver­brauch­ten Impf­stoff nicht ver­fal­len zu las­sen. Eine vor­he­ri­ge Regis­trie­rung ist vorausgesetzt.

„Um best­mög­lich auf einen mög­li­chen neu­en Anstieg der Inzi­denz­wer­te jetzt oder im Herbst vor­be­rei­tet zu sein und dann die Infek­tio­nen nied­rig hal­ten zu kön­nen, ist die Imp­fung das bes­te Mit­tel“, warb der Vor­sit­zen­de des ärzt­li­chen Kreis­ver­ban­des, Dr. Georg Knob­lach, sich imp­fen zu las­sen. Je höher die Impf­quo­te, des­to gerin­ger wer­de das Infek­ti­ons­ge­sche­hen erwartet.

Der­zeit sind in Stadt und Land­kreis Bam­berg mehr als 105.000 Men­schen erst­ge­impft. Das ent­spricht einer Quo­te von 47 Pro­zent der gesam­ten Bevöl­ke­rung. Rech­net man Kin­der und Jugend­li­che, für die die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) eine Imp­fung der­zeit nicht emp­fiehlt (rund 16 Pro­zent der Bevöl­ke­rung), so liegt eine berei­nig­te Impf­quo­te der der­zeit impf­ba­ren Ein­woh­ner bei 55 Prozent. 

Ober­bür­ger­meis­ter Star­ke und Land­rat Kalb star­ten erneu­te Initiative 

Stadt und Land­kreis Bam­berg for­dern mehr Impf­stoff für das Bam­ber­ger Impfzentrum

Die Stadt Bam­berg und der Land­kreis Bam­berg for­dern in einem gemein­sa­men Schrei­ben an die Regie­rung von Ober­fran­ken, dem Bam­ber­ger Impf­zen­trum Son­der­kon­tin­gen­te an Impf­stoff zuzu­wei­sen, so wie das in ande­ren Regio­nen bereits gesche­hen ist.

„In einem gemein­sa­men Schrei­ben von Land­kreis und Stadt Bam­berg haben wir die Regie­rung von Ober­fran­ken erneut auf­ge­for­dert, zusätz­li­che Impf­stoff­kon­tin­gen­te für das Bam­ber­ger Impf­zen­trum zu lie­fern. Das wäre der gerech­te Aus­gleich für zusätz­li­che Lie­fe­run­gen an benach­bar­te Krei­se und Städ­te im Früh­jahr“, so Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke nach der heu­ti­gen Sit­zung des Coro­na Krisenstabs.

„Die Inzi­den­zen um uns her­um sind alle ver­gleich­bar nied­rig. Also wäre es jetzt an der Zeit, dem Bam­ber­ger Impf­zen­trum ent­gan­ge­nen Impf­stoff als wei­te­res Son­der­kon­tin­gent zuzu­wei­sen. Wir imp­fen nicht lang­sa­mer als ande­re, wir erhal­ten nur nicht so viel Impf­stoff wie ande­re Regio­nen“, betont Land­rat Johann Kalb.

Das Bam­ber­ger Impf­zen­trum liegt mit den in der ver­gan­ge­nen Woche durch­ge­führ­ten Zweit­imp­fun­gen mit einem Plus von 5,2 % über dem baye­ri­schen Schnitt und erreicht eine Impf­quo­te von 25,6 % für die Zweit­imp­fun­gen. Die Quo­te für die Erst­imp­fun­gen stieg ledig­lich um 1,6 % durch Imp­fun­gen der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te, da dem Impf­zen­trum kein Impf­stoff für Erst­imp­fun­gen zuge­teilt wur­de. Es gäbe leicht posi­ti­ve Signa­le, dass es auch wie­der Impf­stoff für Erst­imp­fun­gen geben könn­te. Ansons­ten müs­se man Anfang Juli den Impf­be­trieb ein­stel­len. Betriebs­ärz­te erhiel­ten ihren Impf­stoff aus dem Kon­tin­gent der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te, so dass hier ent­spre­chend weni­ger geimpft wer­den könnte.


Deut­lich rück­läu­fi­ge Nach­fra­ge an Schnellteststellen

Das Gesund­heits­amt berich­te­te von nied­ri­gen Infek­ti­ons­zah­len, auch wenn die 7‑Ta­ge-Inzi­den­zen zuletzt wie­der leicht gestie­gen waren. Für den heu­ti­gen 15. Juni liegt der Wert für den Land­kreis Bam­berg bei 31,3 und für die Stadt bei 19,4, nach­dem die 7‑Ta­ge-Inzi­denz für Bam­berg am 10. Juni schon ein­mal auf 1,6 zurück­ge­gan­gen war. Sowohl im Kli­ni­kum Bam­berg als auch in den Kli­ni­ken im Land­kreis hat sich die Situa­ti­on mit jeweils drei Covid-Erkrank­ten deut­lich entspannt.

Zur Ein­füh­rung des digi­ta­len Impf­pas­ses wur­de in ers­ter Linie auf die Apo­the­ken ver­wie­sen, die hier bereits tech­nisch ange­bun­den sei­en. Die Exper­ten für die baye­ri­sche Impf­soft­ware „Bay­IM­CO“ sei­en im Moment dabei, das Impf­zen­trum Bam­berg an das Sys­tem für den digi­ta­len Impf­pass anzu­schlie­ßen. Hier ist, laut Dr. Tobi­as Pfaf­fen­dorf, Geschäfts­füh­rer der gGmbH MVZ am Bru­der­wald, die Ein­rich­tung einer sepa­ra­ten Anlauf­stel­le für den Aus­druck der not­wen­di­gen Unter­la­gen am Impf­zen­trum geplant, um den Impf­ab­lauf im Inne­ren nicht zu stören.

Die Schnell­test­stel­len sowohl in Stadt und Land­kreis berich­te­ten von deut­lich rück­läu­fi­ger Nach­fra­ge. Des­halb wür­den Stand­or­te und Öff­nungs­zei­ten gestrafft, aber das Schnell­test­an­ge­bot grund­sätz­lich auf­recht­erhal­ten. „Es ist wich­tig, dass wir den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auch wei­ter­hin die Mög­lich­keit zum Tes­ten geben. Immer wie­der wer­den so auch posi­ti­ve Fäl­le ent­deckt, die ansons­ten zu wei­te­ren Infek­tio­nen füh­ren wür­den“, so Ober­bür­ger­meis­ter Star­ke. Ab dem 21. Juni wer­den im Stadt­be­reich die Test­stel­le im Foy­er der Har­mo­nie­sä­le geschlos­sen und der Schnell­test­bus stel­le sei­nen Betrieb ein. Dies habe vor allem mit den som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren zu tun, die eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Anti­gen-Schnell­tests ohne Küh­lung und Kli­ma­an­la­ge nicht mehr zuließen.

Mit sau­be­rer Luft zu „Jugend forscht“

Schü­le­rin­nen des FLG ent­wer­fen selbst­ge­bau­te Lüftungsanlage

Mit ihrem klas­sen­über­grei­fen­den Pro­jekt hat eine Pro­jekt­grup­pe des Franz-Lud­wig-Gym­na­si­ums Bam­berg beim Regio­nal­wett­be­werb von „Jugend forscht“ den 3. Platz belegt. Die Schü­le­rin­nen haben mit ein­fa­chen Mit­teln eine Anla­ge ent­wor­fen, die sich von ande­ren abhebt.

Es war die Rea­li­tät, die zur Krea­ti­vi­tät ver­hol­fen hat: Gera­de im Win­ter war es coro­nabe­dingt kalt und zugig in den Klas­sen­räu­men im drit­ten Stock des Franz-Lud­wig-Gym­na­si­ums. Denn dort kön­nen die Fens­ter nur gekippt wer­den, zum Lüf­ten muss­te die Tür geöff­net wer­den. „Also haben wir eine Lüf­tungs­an­la­ge ent­wor­fen, die über die gekipp­ten Fens­ter funk­tio­niert und die Tür somit geschlos­sen blei­ben kann“, erklärt Schü­le­rin Caro­li­na. Die 18-Jäh­ri­ge war gemein­sam mit ihrer 16-jäh­ri­gen Schwes­ter Anto­nia in der Pro­jekt­grup­pe, deren Ver­ant­wort­li­cher Leh­rer Joa­chim Bickel war – gleich­zei­tig der Vater der bei­den Mäd­chen. Qua­si ein Familien-Schulprojekt.

Die Anla­ge funk­tio­niert so gut, dass sie zwi­schen­zeit­lich in einem zwei­ten Klas­sen­zim­mer im drit­ten Stock auf­ge­baut wur­de. Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kam zum einen aus noch übri­gen Gel­dern von „Jugend forscht“, zum ande­ren vom Eltern­bei­rat. Unge­fähr 200 Euro kos­tet die Kom­plett­an­schaf­fung. Die Kon­struk­ti­on hat sich bewährt: „Unse­re Anla­ge hebt sich von ande­ren ab. Die unrei­ne Luft wird am Boden abge­saugt, von oben kommt sau­be­re Luft nach“, fasst Caro­li­na zusammen.

Bam­bergs Schul­re­fe­rent, Dr. Mat­thi­as Pfeu­fer, freut sich über den For­scher­geist der Schü­le­rin­nen: „Ich fin­de es toll, wie sie mit eige­nen Mit­teln eine prag­ma­ti­sche Lösung gefun­den haben. Das Pro­jekt zeigt auch die Bereit­schaft, etwas zu schaf­fen, was ande­ren von Nut­zen sein kann.“ Die Schü­le­rin­nen selbst mer­ken an: „Wir woll­ten auch etwas tun, um wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie unse­re Situa­ti­on zu ver­bes­sern.“ Am Ende war die Freu­de groß, dass dies gelun­gen ist.

Wei­te­re Informationen

Auf You­Tube sind unter fol­gen­den Links Vide­os zu sehen, in denen die Funk­ti­ons­wei­se der Anla­ge gezeigt wird:

https://youtu.be/UdOYmyR05vc

https://youtu.be/8Oz-gi3rLRI

Vor­sich­ti­ge Nor­ma­li­sie­rung statt Katastrophenfall 

Zahl­rei­che Erleich­te­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men sind ab heu­te in Kraft getreten

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat in der Kabi­netts­sit­zung am Frei­tag wei­te­re Locke­run­gen für Bay­ern beschlos­sen, die mit der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Mon­tag in Kraft getre­ten sind. Zeit­gleich wur­de der Kata­stro­phen­fall in Bay­ern aufgehoben.

Für die Stadt Bam­berg mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50 bedeu­tet das im Ein­zel­nen:

All­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung: Auf­grund der sta­bi­len Inzi­denz­wer­te von unter 50 dür­fen sich jetzt 10 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten gemein­sam auf­hal­ten. Wie bereits bis­her zäh­len Geimpf­te und Gene­se­ne bei pri­va­ter Zusam­men­kunft oder ähn­li­chen sozia­len Kon­tak­ten nicht mit.

Geplan­te öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen aus beson­de­rem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauf­fei­ern, Beer­di­gun­gen, Ver­eins­sit­zun­gen et cete­ra) sind wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen bis 100, drin­nen bis 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Erst bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 benö­ti­gen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne einen nega­ti­ven Test.


Schu­len
: Ab dem 7. Juni fin­det in Gebie­ten mit Inzi­denz unter 50 wie­der ein­schrän­kungs­lo­ser Prä­senz­un­ter­richt für alle Schu­len statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebie­te mit Inzi­denz unter 100. Im Sport­un­ter­richt kann auf die Mas­ken­pflicht ver­zich­tet wer­den. An den Schu­len sind wei­ter­hin inzi­denz­un­ab­hän­gig zwei­mal wöchent­li­che Tests erfor­der­lich. Das Test­ergeb­nis wird den Schü­lern aber auf Antrag beschei­nigt und kann so auch außer­schu­lisch genutzt wer­den („Selbst­test-Aus­weis“).

Kin­der­ta­ges­stät­ten keh­ren ana­log zu den Schu­len zum Nor­mal­be­trieb zurück.

Hoch­schu­len: Die Hoch­schu­len kön­nen wie­der Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen anbie­ten (Vor­le­sun­gen, Semi­na­re). Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei 1,5 m Abstand). Zuge­las­sen wer­den Teil­neh­mer, die sich zwei­mal wöchent­lich tes­ten las­sen. Wie in der Schu­le besteht auf dem Hoch­schul­ge­län­de Maskenpflicht.


Han­del und Geschäf­te
: Bei einer Inzi­denz unter 100 ist der Han­del all­ge­mein geöff­net. Die für alle Geschäf­te bestehen­den Auf­la­gen (Hygie­ne­kon­zept, Kun­den­be­gren­zung auf einen Kun­den je 10 qm für die ers­ten 800 qm der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 qm für den 800 qm über­stei­gen­den Teil der Ver­kaufs­flä­che) blei­ben bestehen. Die Not­wen­dig­keit von Ter­min­ver­ein­ba­run­gen entfällt.


Märk­te
: Märk­te kön­nen im Frei­en wie­der sämt­li­che Waren verkaufen.


Gas­tro­no­mie
: Die Innen­gas­tro­no­mie kann geöff­net wer­den und die Gast­wirt­schaf­ten kön­nen im Innen- und im Außen­be­reich bis 24 Uhr (bis­her 22 Uhr) bei einer Inzi­denz unter 100 offen­blei­ben. Ein nega­ti­ver Test ist nur bei Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 erfor­der­lich. Am Tisch gilt die all­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung. Die Rege­lun­gen zur Mas­ken­pflicht blei­ben bestehen. Rei­ne Schank­wirt­schaf­ten blei­ben im Innen­be­reich geschlossen.


Hotel­le­rie, Beher­ber­gung
: Zim­mer kön­nen an alle Per­so­nen ver­ge­ben wer­den, die sich nach den neu­en all­ge­mei­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen zusam­men auf­hal­ten dür­fen (10 Per­so­nen). In Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 50 muss jeder Gast künf­tig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bis­her alle 48 Stun­den) einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.


Frei­zeit­ein­rich­tun­gen
: Sola­ri­en, Sau­nen, Bäder, Ther­men, Frei­zeit­parks, Indoor­spiel­plät­ze und ver­gleich­ba­re Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Schau­höh­len, Besu­cher­berg­wer­ke, Stadt- und Gäs­te­füh­run­gen, Spielbanken/​Spielhallen und Wett­an­nah­me­stel­len kön­nen mit Infek­ti­ons­schutz­kon­zept wie­der öff­nen. In Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 ist ein nega­ti­ver Test erfor­der­lich. Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, Clubs und Dis­ko­the­ken blei­ben geschlossen.


Wirt­schafts­na­he Ver­an­stal­tun­gen wie Kongresse/​Tagungen wer­den unter den glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen zugelassen.


Fluss­kreuz­fahr­ten sind ab dem 7. Juni wie­der mög­lich unter der Vor­aus­set­zung eines nega­ti­ven Tests.


Kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen
: Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bei fes­ter Bestuh­lung mit bis zu 500 Per­so­nen zuläs­sig. Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen drin­nen wie drau­ßen kön­nen künf­tig nicht nur fes­te Büh­nen, son­dern wie­der alle geeig­ne­ten Stät­ten genutzt wer­den (Hal­len, Sta­di­on etc.), wenn sie aus­rei­chend Platz bie­ten, um einen siche­ren Abstand der Besu­cher zu gewährleisten.


Got­tes­diens­te
: Ab dem 7. Juni ist in Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 der Gemein­de­ge­sang wie­der erlaubt (im Innen­be­reich mit FFP2-Mas­ke). Bei Frei­luft­got­tes­diens­ten ent­fällt die Mas­ken­pflicht am Platz. Auf die Anzei­ge- und Anmel­de­pflicht wird verzichtet.


Pro­ben von Lai­en­en­sem­bles im Musik- und Thea­ter­be­reich sind innen und außen ohne fes­te Per­so­nen­ober­gren­ze mög­lich. Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei Min­dest­ab­stand nach Hygie­ne­rah­men­kon­zept). Außer­schu­li­scher Musik­un­ter­richt wird ohne Per­so­nen­ober­gren­ze (mit Abstand) zulässig.


Sport
: Für alle wird Sport (kon­takt­frei­er eben­so wie Kon­takt­sport) indoor wie out­door in allen Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 ohne fes­te Grup­pen­ober­gren­zen mög­lich, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 aller­dings nur für Teil­neh­mer, die einen aktu­el­len nega­ti­ven Test vor­wei­sen kön­nen. Es ist die glei­che Anzahl an Zuschau­ern mög­lich wie bei kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen, unter frei­em Him­mel also 500 Per­so­nen (bei fes­ter Bestuh­lung). Auf Sport­an­la­gen wird die Zahl der Teil­neh­mer im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt.


Alten- und Pfle­ge­hei­me
: Die Test­pflicht für Besu­cher ent­fällt bei einer Inzi­denz unter 50. Gemein­schafts­ver­an­stal­tun­gen in den Hei­men sind innen mit 25 Per­so­nen, außen mit 50 Per­so­nen zulässig.

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