Ab dem 1. Januar übernehmen die Arztpraxen und die Apotheken komplett die Corona-Schutzimpfungen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat bei einem Besuch des
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Kabinettssitzung
7‑Tage-Infektionsinzidenz wird durch Krankenhausampel als Indikator ersetzt
Die vierte Welle der Corona-Pandemie hat den Freistaat Bayern erreicht. Jedoch gelten nun andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Impfkampagne beschloss die Bayerische Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems, die die 7‑Tage-Infektionsinzidenz ablöst.
Rund 65 % der Bürgerinnen und Bürger Bayerns über 12 Jahre haben sich vollständig impfen lassen und schützen sich selbst und die Menschen in ihrem Umfeld bestmöglich vor dem Corona-Virus und einer COVID-19-Erkrankung.
Sie haben einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, dass diese Welle milder verlaufen kann. Dafür dankte die bayerische Staatsregierung den Bürgerinnen und Bürgern. Zugleich wurde betont, dass ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sodass jeder, der noch nicht geimpft ist, sofort ein Impfangebot annehmen kann. Diese neuen Voraussetzungen ermöglichen neues Handeln in der Pandemiebekämpfung: Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens müssen nicht mehr von den reinen Infektionsinzidenzwerten abhängig gemacht werden. Die fortgeschrittene Impfkampagne erlaubt es, mit neuen Leitindikatoren einer Krankenhausampel vor allem die Belastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems in den Blick zu nehmen. Bisherige Beschränkungen werden vereinfacht und Detailregelungen so weit wie möglich aufgehoben. Basis für Öffnungen bleiben das 3G-Prinzip mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete. Vor diesem Hintergrund beschloss die Staatsregierung heute die folgenden Neuerungen:
Es wird eine neue, 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die am 2. September in Kraft tritt und bis einschließlich 1. Oktober gilt.
Die 7‑Tage-Infektionsinzidenz als das bisher dominierende Kriterium in der Pandemiebekämpfung wird abgelöst. Mit ihr entfallen auch alle bisher inzidenzabhängigen Regelungen. Lediglich für die Anwendung von 3G (ab Inzidenz 35 als Startpunkt) bleibt die 7‑Tage-Infektionsinzidenz relevant.
An die Stelle der 7‑Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems.
Stufe Gelb ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils letzten 7 Tage mehr als 1.200 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Sobald Stufe Gelb erreicht ist, beschließt die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen, beispielsweise:
(1) Anhebung des Maskenstandards auf FFP2.
(2) Kontaktbeschränkungen.
(3) Erfordernis, als Testnachweis einen PCR-Test vorzulegen (außer in der Schule).
(4) Personenobergrenzen für öffentliche und private Veranstaltungen.
Stufe Rot ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Ab einer 7‑Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt innerhalb geschlossener Räume breitflächig der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
In Alten- und Pflegeheimen, auf Messen und bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G inzidenzunabhängig innerhalb geschlossener Räume wie außerhalb.
Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.
Die Einhaltung der 3G-Regeln muss vom Betreiber kontrolliert werden. Gäste und Besucher sowie Betreiber, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Außerdem wird künftig überall wie folgt differenziert:
- Unter freiem Himmel gibt es künftig generell keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1.000 Personen).
- In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind. Für Beschäftigte gelten wie bisher auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Im ÖPNV und im Fernverkehr gilt die Maskenpflicht (künftig OP-Maske) ausnahmslos. In Schule und Kita sowie Alten- und Pflegeheime gelten Sonderregelungen.
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos.
Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse et cetera) gilt:
- Bis 5.000 Personen darf die Kapazität zu 100 % genutzt werden.
- Für den 5.000 Personen überschreitenden Teil darf 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
- Es sind maximal 25.000 Personen zulässig. Dies entspricht dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
- Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt auch Stehplätze ausgewiesen werden.
- Wird der Mindestabstand innerhalb geschlossener Räume unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Hierzu wird es daher auch einen Bußgeldtatbestand für Veranstalter und Teilnehmer geben.
- Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern auch unverlangt der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Durchsicht vorlegen.
Oberstes Ziel für die Schule ist der Präsenzunterricht. Hier gilt:
- Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 werden ersatzlos gestrichen.
- Zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr 2021//2022 (14. September) gilt als besondere Schutzmaßnahme bis auf Weiteres eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitz- bzw. Arbeitsplatzes. In der Grundschulstufe können dabei wie bisher Stoffmasken verwendet werden, für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
- Die Tests an den Schulen werden nochmals ausgeweitet: In der Grundschulstufe sowie an Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen wird – sobald hierfür die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind – zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“), im Übrigen sowie an weiterführenden Schulen drei Mal pro Woche ein Selbsttest durchgeführt. Das bedeutet: Bis die Lollitests in der Grundschule zur Verfügung stehen, wird auch dort drei Mal wöchentlich getestet.
- Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen möglichst auf wenige Fälle zu beschränken. Gibt es einen Infektionsfall in der Klasse, soll anders als bisher nicht immer für die gesamte Klasse Quarantäne festgelegt werden, sondern Quarantäne mit Augenmaß. Sie ist dann auf die Schülerinnen und Schüler einzugrenzen, die unmittelbaren und ungeschützten engen Kontakt zum erkrankten Schüler hatten, und kann bei negativem PCR-Test nach fünf Tagen auch schnell wieder enden. Das Gesundheitsamt entscheidet im Einzelfall. Beim korrekten Einsatz von Luftreinigungsgeräten kann es auf eine Quarantäne der anderen Schüler sogar vollständig verzichten. Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse können für eine gewisse Zeit tägliche Testungen durchgeführt werden.
- Schließlich kann im Rahmen der angepassten STIKO-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche eine Corona-Schutzimpfung auch während der Unterrichtszeit angeboten und durchgeführt werden.
Neben dem Schulbetrieb hat die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Die Regelungen zum eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 werden auch hier ersatzlos gestrichen. Das Angebot für zweimal wöchentliche Testungen für betreute Kinder ist ein wichtiger Baustein, um Corona-Infektionen frühzeitig zu erkennen. Deshalb wird das bewährte Testkonzept mit Berechtigungsscheinen auch im neuen Kitajahr 2021//2022 bis Ende des Jahres 2021 in Kooperation mit den Apotheken fortgesetzt. Auch hier wird es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben.
Für die Hochschulen gelten die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht. Damit wird für das kommende Semester Präsenzlehre wieder umfassend möglich sein. Es gilt aber nach allgemeinen Regeln Maskenpflicht auch am Platz, wenn in den Hörsälen der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten wird. Tests werden für Studenten mit Studentenausweis weiterhin kostenlos bereitgestellt.
Gottesdienste und Versammlungen innerhalb geschlossener Räume nach Art. 8 GG können künftig ohne die bisherigen Beschränkungen der Personenzahl durchgeführt werden, wenn an ihnen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen (3G). Andernfalls bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen nach Platzangebot. Die Maskenpflicht richtet sich künftig nach den neuen allgemeinen Regeln (damit entfällt insb. FFP2). Das im Gottesdienst bisher geltende Gesangsverbot ab Inzidenz 100 entfällt ebenso wie das bisherige Verbot von großen religiösen Veranstaltungen.
In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 Uhr). Im Übrigen gelten auch hier künftig die allgemeinen Regelungen zu 3G und Maskenpflicht.
Im Bereich der Beherbergung entfallen die bisherigen Einschränkungen, wonach Zimmer nur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen vergeben werden dürfen. Im Rahmen von 3G genügt es hier, wenn Test wie bisher bei Ankunft und danach jede 72 Stunden vorgelegt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen insbesondere zur Maskenpflicht.
In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.
Bei Messen entfällt wie im Handel die flächenabhängige Besucherbegrenzung. Stattdessen wird eine neue tägliche Besucherobergrenze von 50.000 Personen eingeführt. Es gilt immer 3G. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.
Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.
Es ist geplant, Clubs und Diskotheken mit Blick auf Reiserückkehrer aus den Ferien mit einem zeitlichen Sicherheitsabstand erst ab Anfang Oktober wieder zu öffnen. Der Zugang soll dann nur für Geimpfte und Genesene sowie für Getestete mit PCR-Test möglich sein.
Die Verordnung wird grundlegend vereinfacht und gestrafft. Die aufgrund der künftig allgemein geltenden Regelungen zu 3G und Maskenpflicht entbehrlich gewordenen Sonderbestimmungen zu Versammlungen nach Art. 8 GG, betrieblichen Unterkünften, außerschulischer Bildung, Bibliotheken, Archiven und zum Prüfungswesen entfallen. Erhalten bleibt im bisherigen Umfang die Notwendigkeit spezifischer Infektionsschutzkonzepte in den Bereichen, in denen sie bisher bestanden, sowie das Alkoholverbot auf öffentliche Verkehrsflächen und Sportstätten.
Corona-Maßnahmen
Inzidenz drei Tage über 50: Kontaktbeschränkungen ab Sonntag
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am heutigen Freitag den Schwellenwert von 50 den dritten Tag in Folge überschritten. Ab Sonntag treten daher neue Regelungen in Kraft.
Ab Sonntag, 29. August, 0:00 Uhr, gelten folgende Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen (Inzidenz über 35, aber unter 50):
Allgemeine Kontaktbeschränkungen
Insgesamt dürfen nur noch zehn Personen aus dem eigenen und maximal zwei weiteren Haushalten zusammenkommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren zählen nicht zur Gesamtpersonenzahl dazu. Gleiches gilt für vollständig Geimpfte und Genesene.
Öffentliche und private Veranstaltungen
Öffentliche und private Veranstaltungen, die aus besonderem Anlass stattfinden, dürfen nur mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis durchgeführt werden. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel ist die Personenzahl auf 50 begrenzt. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen und ein negativer Testnachweis ist erforderlich. Bei privaten Veranstaltungen werden vollständig Geimpfte und Genesene bei der Anzahl der maximalen Personenzahl nicht dazugezählt, bei öffentlichen Veranstaltungen hingegen schon.
Für allen anderen Bereiche und insbesondere die „3G-Regeln“ ändert sich durch die Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 nichts. Es gilt also weiterhin folgendes:
Testnachweis:
Es gilt für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen ab dem Schwellenwert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für asymptomatische Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:
- Zugang zur Innengastronomie,
- Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
- Besuch von Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen,
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
- Sportausübung in geschlossenen Räumen,
- Zugang als Besucher von Krankenhäusern,
- Beherbergung: bei Ankunft sowie zusätzlich alle 72 Stunden.
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
- eines höchstens 48 Stunden alten PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests nötig,
- ein höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest, oder
- ein Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und höchstens 24 Stunden alt ist.
Die Testnachweisepflicht in der Innengastronomie gilt für jeden einzelnen Gast. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholt, ist von der Testpflicht nicht betroffen. Gleiches gilt für Betriebskantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind.
Besucher von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen müssen bei einer Inzidenz von 35 oder mehr einen Testnachweis vorlegen. Für Besucher und Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheimen bleibt es bei den bisherigen inzidenzunabhängigen Testerfordernissen.
Gültigkeit von Schülertests
Schüler, die im Zuge des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Wichtig ist ein Ausweisdokument, das den Status der Schülerin oder des Schülers bestätigt, zum Beispiel ein Schülerausweis, eine Schulbesuchsbestätigung oder ein Schülerticket nebst einem amtlichen Ausweispapier. Die Ausnahme von Testerfordernissen gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuellen Sommerferien.
Hochschulen
Präsenzveranstaltungen an Hochschulen sind bei einer 7‑Tage-Inzidenz von 35 oder mehr dann zulässig, wenn zwei Mal wöchentlich ein Testnachweis erfolgt.
Große Sport- und Kulturveranstaltungen
Solche Veranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen möglich. Die zulässige Höchstzuschauerzahl – einschließlich geimpfter und genesener Personen – wird auf 50 Prozent der Kapazität der Sport- beziehungsweise Veranstaltungsstätte, höchstens jedoch auf 25.000 Besucher mit festen Sitzplätzen begrenzt.
Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Corona-Beschränkungen sind auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu finden unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php und https://www.stmgp.bayern.de/
Neue Internetseite „Klärwerk“ für junge Menschen und Familien
Stadt Bamberg und Gesundheitsregion plus aktivieren Netzwerke zur Stärkung psychischer Unterstützungsangebote
Mit der neuen Internetseite „Klärwerk“ der Gesundheitsregion plus werden künftig Angebote zur Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in der Region Bamberg bekannt gemacht.
Die Covid-19-Pandemie ist eine Herausforderung für viele Lebensbereiche und schränkt uns alle in unterschiedlichster Weise seit Anfang 2020 ein. Die pandemische Situation führt zu erheblichen Belastungen, Verlusterlebnissen, gesteigerten familiären Problemen und einem Gefühl von Hoffnungslosigkeit. Insbesondere für Kinder und Jugendliche ergeben sich enorme emotionale Belastungen, die auch nach Corona Folgen haben werden. Eine gute psychologische Versorgung in der Region ist aus diesem Grund enorm wichtig. Ebenso wichtig ist aber auch, dass entsprechende Angebote für Betroffene leicht zu finden sind. Mit der Internetseite https://www.klaerwerk-bamberg.de der Gesundheitsregion plus wird die Suche Unterstützungsmöglichkeiten erheblich vereinfacht.
Auf Einladung des Sozialreferats haben sich dazu Anfang Mai Vertreterinnen und Vertreter der Politik, der Verwaltung, Beratungslehrerinnen und ‑lehrer, Schulpsychologinnen und ‑psychologen, der Jugendarbeit und Familienstützpunkte et cetera bei einem gemeinsamen Online-Treffen ausgetauscht. Dabei wurde deutlich, dass es bereits viele Angebote es zur Unterstützung der psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien in Bamberg bereits gibt. Diese wurden auf der Internetseite der Gesundheitsregion plus www.klaerwerk-bamberg.de nun aufgelistet.
Zielgruppenspezifische Werbemaßnahmen geplant
Bei einem weiteren Treffen Anfang Juni haben sich Vertreterinnen und Vertreter von, auch spezialisierten, niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und die Stadtverwaltung ausgetauscht. Hierbei ging es in erster Linie darum, welche Möglichkeiten es für Familien und Lehrkräfte gibt, um mit Problemen, die durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufen werden, besser umgehen zu können. Dementsprechende Angebote für Eltern und Angehörige sowie Fachpersonen sind nun ebenfalls auf https://www.klaerwerk-bamberg.de zu finden.
In den kommenden Wochen und Monaten werden noch weitere Angebote entwickelt und auf der Seite veröffentlicht. Zudem sollen in Zukunft zielgruppenspezifische Werbemaßnahmen zu den Angeboten der Unterstützung der psychischen Gesundheit folgen, damit möglichst alle die facettenreichen Angebote auch wahrnehmen und – im individuellen Bedarfsfall – annehmen können.
„Wir möchten alle betroffene Personen und Familien – oder alle, die Sorge haben wohlmöglich betroffen sein zu – einladen, auf die Seite zu schauen und die Hilfe- und Unterstützungsangebote zu nutzen“, betont Bürgermeister und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp.
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Stadtteiltermin auch bald in der Gartenstadt
Dezentrales Impfen wird ausgeweitet
Dezentrale Impfaktionen wurden in der Gereuth, in Bamberg-Ost und in Bamberg-Nord bereits erfolgreich durchgeführt. Diese Woche gibt es noch ein Angebot in Bamberg-Südwest, und zwar am morgigen Freitag. Mit einem Termin eine Woche später ist nun auch die Gartenstadt vertreten. Die dezentralen Impfangebote sind eine Ergänzung zum Bamberger Impfzentrum, um möglichst viele Menschen zu erreichen.
Der Impftermin in Bamberg-Nord fand für alle Impfwilligen auf dem Gelände der DITIB Moschee statt. Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke schaute vor Ort vorbei und bedankte sich, dass dort Räumlichkeiten für die Impfaktion zur Verfügung gestellt wurden. Auch lobte er die ehrenamtliche Unterstützung durch die DITIB und den Deutsch-Albanischen Kulturverein „Dardania Bamberg“ e.V.
Wer im Berggebiet wohnt und kurzentschlossen ist, kann sich noch für die Impfung in Bamberg-Südwest/Babenberger Viertel am morgigen Freitag, von 9 bis 12 Uhr, anmelden. Sie wird im Stadteilbüro/frei-Raum am Babenbergerring 71 durchgeführt. Impfwillige melden sich telefonisch oder persönlich im Stadtteilbüro: Die Sprechzeiten sind am Donnerstag noch von 13 bis 17 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist unter der Nummer 0174⁄6352894 möglich.
Neu hinzugekommen ist der Termin in der Gartenstadt am 30. Juli von 13 bis 16 Uhr im Kunigundensaal in der Seehofstraße 41. Wer sich dort impfen lassen möchte, meldet sich ab Montag, 26. Juli, unter folgender Telefonnummer im Amt für Inklusion: 0951÷87−1447. Die Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr.
Die Corona-Schutzimpfung wird in allen Stadtteilen von Ärztinnen und Ärzten des Impfzentrums mit den Impfstoffen von BioNTech oder Johnson & Johnson durchgeführt.
Wenn möglich, sollten sich Interessierte vorher online für die Impfung registrieren unter: https://impfzentrum.bayern/citzen/. Zum Impftermin ist es nötig, den Personalausweis und den Impfpass mitzubringen.
Die Anwohner wurden über die dezentralen Impfangebote in den Stadtteilen vorab informiert. Bei weiteren Fragen zu Corona und zur Impfung gibt es Informationen zum Beispiel unter https://www.stadt.bamberg.de/Alles-Wichtige-zu-Corona oder https://www.impfzentrum-bamberg.de.
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Zusätzliche Impftermine in Stadtteilen wurden gut angenommen
Erfolgreicher Pilotversuch mit dezentralen Impfangeboten
„Wir tun alles, um die Impfkampagne gegen das Coronavirus zu unterstützen – gerade wenn sich ein gewisses Nachlassen der Impfbereitschaft abzeichnet“, sagte Oberbürgermeister Andreas Starke. Ein Baustein der städtischen Aktivitäten ist ein dezentrales Impfangebot in Ergänzung zum Bamberger Impfzentrum an der Forchheimer Straße.
In Zusammenarbeit zwischen dem Impfzentrum Bamberg, dem Stadtteilmanagement Gereuth/Hochgericht und Bamberg-Ost/Starkenfeldstraße sowie dem Amt für Inklusion der Stadt Bamberg wurden jetzt zwei dezentrale Impftermine als Pilotversuch organisiert und umgesetzt. Und es hat hervorragend funktioniert: Im Malerviertel nutzen etwa 100 und in der Gereuth rund 70 Personen das Impfangebot
„Es war ein Pilotversuch, um zu prüfen, ob die Bürgerinnen und Bürger ein solches dezentrales Angebot überhaupt annehmen werden. Jetzt steht fest: funktioniert“, sagte Oberbürgermeister Andrea Starke beim persönlichen Besuch in der BasKIDhall im Stadtteil Gereuth. Wichtig sei, dass sich möglichst viele impfen lassen. Starkes Appell: „Nutzen Sie die Impfangebote der Haus- und Fachärzte, dem Impfzentrum Bamberg oder auch eines der dezentralen Impftermine. Sie schützen sich und alle anderen.“
Die Bürgerinnen und Bürger, die sich angemeldet hatten, waren froh und dankbar über das Angebot. Insbesondere die Tatsache, dass die Termine in bekannten und gut erreichbaren Räumlichkeiten des Stadtteilmanagements stattgefunden haben, hat den Impflingen nach Einschätzung der Verantwortlichen die letzten Barrieren genommen.
Nach diesen positiven Erfahrungen planen das Impfzentrum Bamberg und die Stadt Bamberg nun weitere dezentrale Impftermine in weiteren Stadtteilen. Im Juli sind bereits weitere Stadtteile geplant, wo und wann genau erfahren die Bürgerinnen und Bürger in den vorgesehenen Stadtteilen über eine Information in ihrem Briefkasten. Auch im September soll das dezentrale Impfen fortgesetzt werden.
Angelaufen sind inzwischen auch Impfungen für Studierende und Angehörige der Universität. Hier liegt ein besonderer Fokus auf Lehramtsstudierende, die im Herbst Praktika an Schulen absolvieren werden. Zudem werden aktuell zentrale und dezentrale Impfangebote für über 18-jährige Schülerinnen und Schüler der Abschluss- und Vorabschlussklassen weiterführender und beruflicher Schulen vorbereitet.
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Umgang mit der Krise
Spiel als COVID-19-Strategie
Eine Pandemie ist kein Spiel. Und doch sehen wir Verhaltensmuster im Umgang mit der Corona-Pandemie, die wir aus Spielen kennen, wie drei Wissenschaftler der Universität Bamberg herausgefunden haben: Menschen horten Ressourcen, orientieren sich an Ranglisten und Grafiken, schlüpfen in Rollen, reduzieren die Situation auf ein Gut-Böse-Schema und richten sich nach prominenten Heldenfiguren.
Sind Menschen mit ungewissen Situationen konfrontiert, dann helfen ihnen bereits bekannte Verhaltensweisen und Denkmuster, sogenannte Skripte, trotzdem handlungsfähig zu bleiben. Die Bamberger Psychologen Dr. Marius Raab, Niklas Döbler und Prof. Dr. Claus-Christian Carbon vom Lehrstuhl für Allgemeine Psychologie und Methodenlehre, stellen in ihrer neuen Publikation fest: Den Menschen fehlen in der Pandemie Erfahrungen und damit die Skripte aus ähnlichen Situationen, um mit dem aktuellen Geschehen umzugehen. Deshalb greifen sie automatisch auf Erfahrungen aus Spielen zurück und bilden Analogien – schließen also von Bekanntem auf das Unbekannte.
Die Gefahr: Bei den meisten Spielen gibt es neben Gewinnern auch Verlierer
„Spielelemente und ‑mechaniken für Analogien zu nutzen, um eine ansteckende und potenziell tödliche Krankheit zu verstehen, birgt Gefahren“, sagt Marius Raab, Erstautor der Studie und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Allgemeine Psychologie und Methodenlehre. Zum einen seien die Analogien meist sehr oberflächlich und vermittelten kein Verständnis für einen besseren Umgang mit der Dynamik von COVID-19. Das Horten von knappen Ressourcen wie Spielgeld etwa könne in manchen Brettspielen eine sinnvolle Strategie sein. „Das Horten von Toilettenpapier und Hefe hingegen bringt keinen Vorteil, auch nicht der hortenden Person selbst“, sagt Niklas Döbler, Doktorand am Lehrstuhl. Zum anderen beruhen die Analogien nach Einschätzung der Psychologen meist auf wettbewerbsorientierten Spielen, in denen das Ziel ist zu gewinnen. Dadurch gebe es zwangsläufig auch Verliererinnen und Verlierer. „Gesellschaftliche Krisen sind aber Aufgaben, die nur als Gemeinschaft gewonnen werden können“, so Raab.
Die sogenannte „Gamifizierung“ kann Gesundheitsmaßnahmen nachvollziehbarer machen
Die Wissenschaftler schlagen vor, diese spontane Tendenz zur Anwendung von Spiel-Analogien strategisch zu nutzen, um Gesundheitsmaßnahmen effektiver und nachvollziehbarer zu gestalten. „Spielmetaphern können aktiv aufgegriffen werden, um die Wechselwirkungen und die Eigendynamik der Pandemie besser zu verstehen“, erklärt Claus-Christian Carbon. Dabei sollten sich die Menschen an Spielen orientieren, die auf Kooperation setzen, nicht auf Wettbewerb. So könne man zum Beispiel die Ranglisten der Inzidenzen, R‑Werte und Todeszahlen um Zahlen erweitern, die anzeigen, wie viele Stunden sich Menschen ehrenamtlich engagiert haben. Damit tritt der Aspekt der gemeinschaftlichen Pandemiebekämpfung in den Vordergrund. „Diese Idee der sogenannten strategischen Gamifizierung geht klar über die Corona-Pandemie hinaus und ist für alle globalen Herausforderungen nutzbar“, meint Marius Raab. Richtig eingesetzt – also nicht übergestülpt, sondern direkt auf das spontane Verhalten der Menschen bezogen – könnten so Zukunftsaufgaben wie etwa der Klimawandel oder die Automatisierung der Arbeitswelt besser verstanden werden.
Die Publikation ist unter dem Titel „A Game of COVID. Strategic thoughts about a ludified pandemic” in der wissenschaftlichen Zeitschrift „Frontiers in Psychology” erschienen und online abrufbar unter https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpsyg.2021.607309/full
In deutscher Sprache haben die drei Wissenschaftler das Thema außerdem in der aktuellen Folge ihres Podcasts „Die Bamberger Psychokalypse” aufgearbeitet: https://psychokalypse.podigee.io/57-k13v2
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Immer größere Zahl nicht wahrgenommener Impftermine
Delta-Variante dominiert Pandemie-Geschehen
Die Delta-Variante des Corona-Virus dominiert immer stärker das Pandemie-Geschehen in Stadt und Landkreis Bamberg. Impfangebote werden nicht angenommen, bereits vereinbarte Erst- und Zweitimpftermine in zunehmender Zahl nicht wahrgenommen. Die Zahl der Corona-Patienten in Klinken steigt leicht auf sieben.
In diesen Gemengelage mahnen Landrat Johann Kalb und Oberbürgermeister Andreas Starke nach der wöchentlichen Sitzung Koordinierungsgruppe: „Die Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Wir dürfen uns durch die derzeit niedrigen Inzidenzwerte nicht in einer trügerischen Sicherheit wiegen. Es hängt weiter vom Verhalten jedes Einzelnen ab, wie sich die Pandemie entwickelt und welche Einschränkungen sich für unterschiedliche Lebensbereiche daraus ergeben.“
„Nur die vollständige Impfung bietet den bestmöglichen Schutz. Das gilt ganz besonders für die Delta-Variante“, appellierte Professor Dr. Michael Sackmann an die Bevölkerung, vereinbarte Impftermine wahrzunehmen. Er rechnete damit, dass die Delta-Variante schon im Juli das Pandemie-Geschehen auch in der Region Bamberg bestimmen wird.
Dr. Lothar Schnabel berichtete für das Impfzentrum, dass die Zahl der nicht angenommenen Impfangebote und der nicht wahrgenommenen Erst- und Zweit-Impftermine kontinuierlich steigt. „Das ist für den Schutz der Betroffenen unverantwortlich. Und es ist unfair den Menschen gegenüber, die auf eine Impfung warten.“ Dr. Matthias Dreyer sagte aus Sicht der niedergelassenen Ärzte: „Die Zahl der Abmeldungen übersteigt die Zahl der Neuanmeldungen. Mehr als ein Drittel der Personen, die auf unseren Vormerklisten stehen, nehmen ein konkretes Impfangebot nicht an.“
Dem Impfzentrum Bamberg liegen laut Dr. Schnabel aktuell noch rund 33.000 Impfwünsche vor. Bei der Einladung Impfwilliger stellt sich nach seinen Informationen jedoch immer häufiger heraus, dass diese bereits durch Haus- oder Betriebsärzte geimpft wurden, eine Abmeldung im Impfportal jedoch nicht vorgenommen wurde. „Das verzerrt das Bild über die Zahl der tatsächlich noch vorhandenen Impfwilligen und es verzögert die Terminvergabe an Menschen, die noch nicht geimpft sind.“ Dr. Schnabel rechnet bei gleichbleibender Impfstoffmenge damit, dass alle derzeitigen bekannten, offenen Impfwünsche bis Ende Juli durchgeführt werden können. Bereits Geimpfte, die sich außerhalb des Impfzentrums haben impfen lassen, sollten sich dringend abmelden. Noch nicht angemeldete Personen, die sich impfen lassen möchten, sollten sich zeitnah registrieren.
Aufgrund der steigenden Zahl von nicht angetreten Impfterminen bietet das Impfzentrum zeitlich flexiblen Impfwilligen an, sich auf eine Hop-On-Liste aufnehmen zu lassen (Annahme telefonisch montags bis sonntags, 9.30 – 12.30 Uhr; Tel. 0951⁄9423010). Diese Personen werden am Nachmittag/frühen Abend verständigt, um nicht verbrauchten Impfstoff nicht verfallen zu lassen. Eine vorherige Registrierung ist vorausgesetzt.
„Um bestmöglich auf einen möglichen neuen Anstieg der Inzidenzwerte jetzt oder im Herbst vorbereitet zu sein und dann die Infektionen niedrig halten zu können, ist die Impfung das beste Mittel“, warb der Vorsitzende des ärztlichen Kreisverbandes, Dr. Georg Knoblach, sich impfen zu lassen. Je höher die Impfquote, desto geringer werde das Infektionsgeschehen erwartet.
Derzeit sind in Stadt und Landkreis Bamberg mehr als 105.000 Menschen erstgeimpft. Das entspricht einer Quote von 47 Prozent der gesamten Bevölkerung. Rechnet man Kinder und Jugendliche, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung derzeit nicht empfiehlt (rund 16 Prozent der Bevölkerung), so liegt eine bereinigte Impfquote der derzeit impfbaren Einwohner bei 55 Prozent.
Oberbürgermeister Starke und Landrat Kalb starten erneute Initiative
Stadt und Landkreis Bamberg fordern mehr Impfstoff für das Bamberger Impfzentrum
Die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg fordern in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierung von Oberfranken, dem Bamberger Impfzentrum Sonderkontingente an Impfstoff zuzuweisen, so wie das in anderen Regionen bereits geschehen ist.
„In einem gemeinsamen Schreiben von Landkreis und Stadt Bamberg haben wir die Regierung von Oberfranken erneut aufgefordert, zusätzliche Impfstoffkontingente für das Bamberger Impfzentrum zu liefern. Das wäre der gerechte Ausgleich für zusätzliche Lieferungen an benachbarte Kreise und Städte im Frühjahr“, so Oberbürgermeister Andreas Starke nach der heutigen Sitzung des Corona Krisenstabs.
„Die Inzidenzen um uns herum sind alle vergleichbar niedrig. Also wäre es jetzt an der Zeit, dem Bamberger Impfzentrum entgangenen Impfstoff als weiteres Sonderkontingent zuzuweisen. Wir impfen nicht langsamer als andere, wir erhalten nur nicht so viel Impfstoff wie andere Regionen“, betont Landrat Johann Kalb.
Das Bamberger Impfzentrum liegt mit den in der vergangenen Woche durchgeführten Zweitimpfungen mit einem Plus von 5,2 % über dem bayerischen Schnitt und erreicht eine Impfquote von 25,6 % für die Zweitimpfungen. Die Quote für die Erstimpfungen stieg lediglich um 1,6 % durch Impfungen der niedergelassenen Ärzte, da dem Impfzentrum kein Impfstoff für Erstimpfungen zugeteilt wurde. Es gäbe leicht positive Signale, dass es auch wieder Impfstoff für Erstimpfungen geben könnte. Ansonsten müsse man Anfang Juli den Impfbetrieb einstellen. Betriebsärzte erhielten ihren Impfstoff aus dem Kontingent der niedergelassenen Ärzte, so dass hier entsprechend weniger geimpft werden könnte.
Deutlich rückläufige Nachfrage an Schnellteststellen
Das Gesundheitsamt berichtete von niedrigen Infektionszahlen, auch wenn die 7‑Tage-Inzidenzen zuletzt wieder leicht gestiegen waren. Für den heutigen 15. Juni liegt der Wert für den Landkreis Bamberg bei 31,3 und für die Stadt bei 19,4, nachdem die 7‑Tage-Inzidenz für Bamberg am 10. Juni schon einmal auf 1,6 zurückgegangen war. Sowohl im Klinikum Bamberg als auch in den Kliniken im Landkreis hat sich die Situation mit jeweils drei Covid-Erkrankten deutlich entspannt.
Zur Einführung des digitalen Impfpasses wurde in erster Linie auf die Apotheken verwiesen, die hier bereits technisch angebunden seien. Die Experten für die bayerische Impfsoftware „BayIMCO“ seien im Moment dabei, das Impfzentrum Bamberg an das System für den digitalen Impfpass anzuschließen. Hier ist, laut Dr. Tobias Pfaffendorf, Geschäftsführer der gGmbH MVZ am Bruderwald, die Einrichtung einer separaten Anlaufstelle für den Ausdruck der notwendigen Unterlagen am Impfzentrum geplant, um den Impfablauf im Inneren nicht zu stören.
Die Schnellteststellen sowohl in Stadt und Landkreis berichteten von deutlich rückläufiger Nachfrage. Deshalb würden Standorte und Öffnungszeiten gestrafft, aber das Schnelltestangebot grundsätzlich aufrechterhalten. „Es ist wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin die Möglichkeit zum Testen geben. Immer wieder werden so auch positive Fälle entdeckt, die ansonsten zu weiteren Infektionen führen würden“, so Oberbürgermeister Starke. Ab dem 21. Juni werden im Stadtbereich die Teststelle im Foyer der Harmoniesäle geschlossen und der Schnelltestbus stelle seinen Betrieb ein. Dies habe vor allem mit den sommerlichen Temperaturen zu tun, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Antigen-Schnelltests ohne Kühlung und Klimaanlage nicht mehr zuließen.
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Mit sauberer Luft zu „Jugend forscht“
Schülerinnen des FLG entwerfen selbstgebaute Lüftungsanlage
Mit ihrem klassenübergreifenden Projekt hat eine Projektgruppe des Franz-Ludwig-Gymnasiums Bamberg beim Regionalwettbewerb von „Jugend forscht“ den 3. Platz belegt. Die Schülerinnen haben mit einfachen Mitteln eine Anlage entworfen, die sich von anderen abhebt.
Es war die Realität, die zur Kreativität verholfen hat: Gerade im Winter war es coronabedingt kalt und zugig in den Klassenräumen im dritten Stock des Franz-Ludwig-Gymnasiums. Denn dort können die Fenster nur gekippt werden, zum Lüften musste die Tür geöffnet werden. „Also haben wir eine Lüftungsanlage entworfen, die über die gekippten Fenster funktioniert und die Tür somit geschlossen bleiben kann“, erklärt Schülerin Carolina. Die 18-Jährige war gemeinsam mit ihrer 16-jährigen Schwester Antonia in der Projektgruppe, deren Verantwortlicher Lehrer Joachim Bickel war – gleichzeitig der Vater der beiden Mädchen. Quasi ein Familien-Schulprojekt.
Die Anlage funktioniert so gut, dass sie zwischenzeitlich in einem zweiten Klassenzimmer im dritten Stock aufgebaut wurde. Die finanzielle Unterstützung kam zum einen aus noch übrigen Geldern von „Jugend forscht“, zum anderen vom Elternbeirat. Ungefähr 200 Euro kostet die Komplettanschaffung. Die Konstruktion hat sich bewährt: „Unsere Anlage hebt sich von anderen ab. Die unreine Luft wird am Boden abgesaugt, von oben kommt saubere Luft nach“, fasst Carolina zusammen.
Bambergs Schulreferent, Dr. Matthias Pfeufer, freut sich über den Forschergeist der Schülerinnen: „Ich finde es toll, wie sie mit eigenen Mitteln eine pragmatische Lösung gefunden haben. Das Projekt zeigt auch die Bereitschaft, etwas zu schaffen, was anderen von Nutzen sein kann.“ Die Schülerinnen selbst merken an: „Wir wollten auch etwas tun, um während der Corona-Pandemie unsere Situation zu verbessern.“ Am Ende war die Freude groß, dass dies gelungen ist.
Weitere Informationen
Auf YouTube sind unter folgenden Links Videos zu sehen, in denen die Funktionsweise der Anlage gezeigt wird:
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Vorsichtige Normalisierung statt Katastrophenfall
Zahlreiche Erleichterungen der Corona-Maßnahmen sind ab heute in Kraft getreten
Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am Freitag weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem heutigen Montag in Kraft getreten sind. Zeitgleich wurde der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben.
Für die Stadt Bamberg mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 bedeutet das im Einzelnen:
Allgemeine Kontaktbeschränkung: Aufgrund der stabilen Inzidenzwerte von unter 50 dürfen sich jetzt 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen et cetera) sind wieder möglich: Bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Erst bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 benötigen nicht Geimpfte oder Genesene einen negativen Test.
Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
Kindertagesstätten kehren analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.
Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 ist der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
Märkte: Märkte können im Freien wieder sämtliche Waren verkaufen.
Gastronomie: Die Innengastronomie kann geöffnet werden und die Gastwirtschaften können im Innen- und im Außenbereich bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben im Innenbereich geschlossen.
Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Flusskreuzfahrten sind ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests.
Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (im Innenbereich mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind innen und außen ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.