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Corona - Page 8

Coro­na-Pan­de­mie

Weit­rei­chen­de Locke­run­gen für den Ama­teur­sport in Bayern

Gute Nach­rich­ten für die Amateurfußballer*innen in Bay­ern: Minis­ter­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder hat nach dem Tref­fen des Minis­ter­ra­tes an die­sem Frei­tag­mit­tag weit­rei­chen­de Locke­run­gen für den Ama­teur­fuß­ball im Frei­staat bekanntgegeben.

So ent­fällt ab Mon­tag, 7. Juni, bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 die Grup­pen­ober­gren­ze (bis­lang 25 Per­so­nen) für das Mann­schafts­trai­ning. Auch Ama­teur­fuß­ball­spie­le sind dann wie­der mit bis zu 500 Zuschau­ern erlaubt. Gestat­tet ist mit Inkraft­tre­ten der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (13. BaylfSMV) auch die Sport­aus­übung in geschlos­se­nen Räu­men unter den­sel­ben Rah­men­be­din­gun­gen, auch Ver­eins­ver­samm­lun­gen sind wie­der möglich.

Liegt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz zwi­schen 50 und 100, so ist wei­ter­hin ein aktu­el­ler Nega­tiv-Test (CR-Test, POC-Anti­gen­test oder Selbst­test) in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 vor­zu­le­gen; in Gebie­ten mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 50 ent­fällt die Test­pflicht. Coro­na-Gene­se­ne und voll­stän­dig Geimpf­te sind grund­sätz­lich von der Test­pflicht aus­ge­nom­men. Tests, die zum Bei­spiel in Schu­le, KiTa oder Arbeits­stät­te durch­ge­führt wer­den, sind ab Mon­tag eben­falls als Nach­weis zulässig.

„Nach zuletzt nur zag­haf­ten und mit hohen Hür­den sowie reich­lich Frust­po­ten­zi­al ver­bun­de­nen Öff­nun­gen sind die jetzt ver­kün­de­ten Locke­run­gen ein gro­ßer Schritt zurück zu mehr Nor­ma­li­tät. Damit wer­den Sehn­süch­te gestillt. End­lich kön­nen unse­re Fuß­bal­le­rin­nen und Fuß­bal­ler wie­der nahe­zu unein­ge­schränkt ihrem Hob­by nach­ge­hen. Und mit den Zuschaue­rin­nen und Zuschau­ern wird auch die Lebens­freu­de auf unse­re Sport­plät­ze und in die Sta­di­en zurück­keh­ren, die unse­ren Ama­teur­fuß­ball über Gene­ra­ti­ons­gren­zen hin­weg so beson­ders machen“, sagt BFV-Geschäfts­füh­rer Jür­gen Igelspacher.

Was die Zuschau­er­zahl bei Sport­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn die­sen fes­te Sitz­plät­ze zuge­ord­net wer­den kön­nen. Auf Sport­an­la­gen, so heißt es von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der jewei­li­gen Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt. Der Baye­ri­sche Fuß­ball-Ver­band rät den Sport­an­la­gen­be­trei­bern dazu, die­se Begren­zung mit der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de im Vor­feld ent­spre­chend abzu­stim­men. In der Zuschau­er­fra­ge bedarf es bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 eines Test­nach­wei­ses der Besucher*innen.

Auch Ver­eins­ver­samm­lun­gen sind ab Mon­tag wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 drau­ßen mit bis zu 50, drin­nen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen mit bis zu 100, drin­nen mit bis zu 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedür­fen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne eines nega­ti­ven Tests.

Info­kam­pa­gne Impfen

Stadt­wei­te Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne zur Coro­na-Imp­fung und Schnell­tests in vol­lem Gange

Bür­ger­meis­ter und Sozi­al­re­fe­rent Jonas Glüsen­kamp bringt es auf den Punkt: „Alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt müs­sen über das Ange­bot der Coro­na-Imp­fung gut infor­miert sein. Sprach­bar­rie­ren, kul­tu­rel­le Ver­schie­den­hei­ten oder ein zurück­ge­zo­ge­ner Lebens­stil dür­fen kein Hin­der­nis sein. Des­halb haben wir eine stadt­wei­te Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne gestartet.“

Ob in Stadt­teil­zen­tren, in Asyl­be­wer­ber­un­ter­künf­ten, bei Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten, in Beratungs¬stellen sowie in Berufs­schu­len – zahl­rei­che Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen sind im Mai bereits umge­setzt wor­den oder sind in Pla­nung. Ziel der dezen­tra­len und wenn not­wen­dig mehr­spra­chi­gen Ver­an­stal­tun­gen ist es, mög­lichst alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen gut und sach­lich über die Vor­tei­le und Risi­ken der Imp­fun­gen sowie die Wich­tig­keit von Schnell­tests zu infor­mie­ren. Zum Ein­satz kom­men dabei auch Infor­ma­ti­ons­ma­te­ria­li­en in ver­schie­de­nen Spra­chen und in leich­ter Sprache.

Die Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen wer­den vor allem von Gesundheitsmultiplikator:innen des Pro­jek­tes MiMi durch­ge­führt. Das Gesund­heits­pro­jekt „Mit Migran­ten für Migran­ten – Inter­kul­tu­rel­le Gesund­heit in Bay­ern“ (MiMi-Bay­ern) ist ein Pro­jekt des Eth­no-Medi­zi­ni­schen Zen­trums e. V., das in Koope­ra­ti­on mit zahl­rei­chen Pro­jekt­part­nern lan­des­weit durch­ge­führt wird. Es wird vom Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge und der MSD SHARP & DOHME GMBH gefördert.

MiMi-Bay­ern ver­folgt das Ziel, durch mehr­spra­chi­ge und kul­tur­sen­si­ble Auf­klä­rung die Gesund­heits­kom­pe­tenz von Migrant:innen zu för­dern. Seit fast zehn Jah­ren ist Bam­berg einer von 15 baye­ri­schen Pro­jekt­stand­or­ten. Die Koor­di­nie­rungs­stel­le im Amt für Inklu­si­on der Stadt Bam­berg in Koope­ra­ti­on mit dem Gesund­heits­amt Bam­berg hat in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che enga­gier­te Migrant:innen zu soge­nann­ten Inter­kul­tu­rel­len MiMi-Mediator:innen geschult, die ihr Wis­sen in ihrer Mut­ter­spra­che an Lands­leu­te in Bam­berg weitergeben.

Die­ses Wis­sen umfasst 15 ver­schie­de­ne The­men und reicht vom Auf­bau des deut­schen Gesund­heits­sys­tems, Kin­der­ge­sund­heit, Dia­be­tes hin zum The­ma Impf­schutz. Im Moment ist natür­lich das The­ma „Coro­na“ am häu­figs­ten ange­fragt. Die Auf­klä­rung kann in den Spra­chen Ara­bisch, Arme­nisch, Deutsch, Eng­lisch, Fran­zö­sisch, Kur­disch, Per­sisch, Rus­sisch und Tür­kisch statt­fin­den. Bei Bedarf kön­nen durch den Ein­satz von Dol­met­schern auch ande­re Spra­chen abge­deckt werden.

Dar­über hin­aus haben ver­ein­zel­te dezen­tra­le Impf­an­ge­bo­te bereits statt­fin­den kön­nen, wie bei­spiels­wei­se in der Obdach­lo­sen­un­ter­kunft, im Treff­punkt „Men­schen in Not“ oder in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten. Die Stadt Bam­berg berei­tet aktu­ell in Zusam­men­ar­beit mit dem Impf­zen­trum Bam­berg wei­te­re dezen­tra­le Impf­ter­mi­ne in Stadt­tei­len mit einer erhöh­ten sozia­len Benach­tei­li­gung vor. Die­se könn­ten vor­aus­sicht­lich ab Ende Juni star­ten, unter dem Vor­be­halt, dass die Impf­stoff­be­reit­stel­lung für sol­che dezen­tra­len Impf­ter­mi­ne aus­rei­chend gewähr­leis­tet bleibt.

Wild­park Hundshaupten

Man­che Tie­re muss­ten sich erst wie­der an Besu­cher gewöhnen

Nach mona­te­lan­ger Schlie­ßung, kurz­zei­ti­ger, nur mit Anmel­dung mög­li­cher Öff­nung im März und April hat der Wild­park Hunds­haup­ten nun wie­der mit Mas­ken­pflicht und begrenz­ter Zugangs­zahl geöff­net. Wir haben bei Wild­park­lei­ter Dani­el Schäf­fer nach­ge­fragt, wie es dem Tier­park aus der Forch­hei­mer Regi­on geht.

Herr Schäf­fer, was haben Sie im Wild­park Hunds­haup­ten wäh­rend der Lock­down­zeit gemacht?

Dani­el Schäf­fer: Viel Pla­nung, Bau­stel­len­ar­beit und Kon­zep­tio­nie­rung, ver­mehrt Tier­be­schäf­ti­gung und Tiertraining.


Wie sieht der Publi­kums­an­drang im Jahr 2021 bis­her aus? Müs­sen Sie Leu­te abwei­sen, weil es zu vie­le sind, oder zeich­net sich noch Zurück­hal­tung ab?

Dani­el Schäf­fer: Aktu­ell gel­ten Zugangs­be­schrän­kun­gen, das heißt pro Tag dür­fen nur eine begrenz­te Anzahl an Besu­chern sich gleich­zei­tig im Wild­park auf­hal­ten. Die­se Rege­lung galt bereits auch letz­tes Jahr. Damals muss­ten Besu­cher manch­mal etwas war­ten, abge­wie­sen wur­de aber nie­mand. Wie sich die­ses Jahr ent­wi­ckelt, muss erst die Zeit zei­gen. Ganz all­ge­mein ist natür­lich an den besu­cher­star­ken Tagen eher mit War­te­zei­ten zu rech­nen. Wir emp­feh­len daher, nach Mög­lich­keit auf ande­re Tage auszuweichen.


Inwie­weit kann der Wild­park der­zeit sein Mot­to “Natur und Tie­re erle­ben” erfüllen?

Dani­el Schäf­fer: Sehr gut. Zoo­päd­ago­gi­sche Ver­an­stal­tun­gen wür­den aber hel­fen, hier noch inten­si­ver Wis­sen ver­mit­teln zu können.


Wel­che Aus­wir­kun­gen hat die mona­te­lan­ge Abwe­sen­heit von Publi­kum auf die Tie­re? Kann sie ein Segen sein?

Dani­el Schäf­fer: Erst war die Abwe­sen­heit unge­wohnt für die Tie­re, dann stell­te sich Akzep­tanz ein. Daher haben wir ver­mehrt Tier­be­schäf­ti­gung betrie­ben, damit kei­ne Lan­ge­wei­le auf­kommt. Von einem Segen wür­den wir aber nicht spre­chen. Die Besu­cher kön­nen ja ganz grund­sätz­lich auch als Berei­che­rung für die Tie­re ver­stan­den werden.


Müs­sen Tie­re erst wie­der an den Kon­takt mit Men­schen gewöhnt werden?

Dani­el Schäf­fer: Das ist abhän­gig von Tier­art und Indi­vi­du­um. Man­che waren ent­spannt, ande­re muss­ten sich erst wie­der an Besu­cher gewöhnen.


Es gibt Mel­dun­gen von Zoo­tie­ren, die sich mit dem Coro­na-Virus ange­steckt haben. Wie gehen Sie mit die­ser Gefahr um? Schüt­zen Sie die Tie­re vor Men­schen oder Men­schen vor Tieren?

Dani­el Schäf­fer: Die uns bekann­ten Mel­dun­gen bezie­hen sich vor­ran­gig auf kat­zen­ar­ti­ge, von denen wir Luch­se hal­ten. Wei­te­re Tier­ar­ten sind nur als Ein­zel­fäl­le beschrie­ben oder in Stu­di­en über­prüft wor­den. Aber auch hier gel­ten Hygie­ne und Abstand als ein­fa­che Maß­nah­men zur Mini­mie­rung des Infek­ti­ons­ri­si­kos, sowohl für die Tie­re und Mit­ar­bei­ter, aber auch für Besucher.


Sie pla­nen für die­ses Jahr mit dem Kin­der-Tier­pfle­ger­tag noch zwei grö­ße­re Ver­an­stal­tun­gen. Wie opti­mis­tisch sind Sie, dass die­se Ver­an­stal­tun­gen statt­fin­den? Wie weit ist der Park auf deren Zustan­de­kom­men angewiesen?

Dani­el Schäf­fer: Nur mit Opti­mis­mus lässt sich die Zeit nach dem Lock­down pla­nen. Ob der­ar­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen und unter wel­chen Bedin­gun­gen über­haupt statt­fin­den kön­nen, wird sich erst kurz­fris­tig zei­gen. So hat­ten wir bei­spiels­wei­se, wie alle Zoos in Bay­ern nach dem ers­ten Lock­down Zugangs­be­schrän­kun­gen und all­ge­mei­ne Hygie­ne­re­geln als Vor­ga­ben. Im Lau­fe der letz­ten Mona­te kamen dann noch Mas­ken­pflicht, Kon­takt­da­ten­er­fas­sung und Test­nach­weis hin­zu. Der­zeit sind die Zah­len im Land­kreis Forch­heim wie­der unter 50, so dass wir aktu­ell auf Tests und Kon­takt­da­ten ver­zich­ten kön­nen. Das kann nächs­te Woche schon wie­der ganz anders sein. Wir sind gespannt, wie sich die Gesamt­si­tua­ti­on ent­wi­ckeln wird. Ange­wie­sen ist der Wild­park auf die­se, wie auch auf ande­re Ver­an­stal­tun­gen nur in dem Sin­ne, um sei­nem Bil­dungs­auf­trag mög­lichst gut nach­kom­men zu können.


Wei­te­re Informationen

https://www.wildpark-hundshaupten.de/

2020 har­tes Jahr für ober­frän­ki­sche Exporteure

Coro­na, Trump, Brexit, Pkw-Nach­fra­ge– 2020 mit vie­len Herausforderungen

Im April und Mai ver­gan­ge­nen Jah­res waren von heu­te auf mor­gen alle Export­märk­te weg­ge­bro­chen, die ober­frän­ki­sche Indus­trie ver­kauf­te rund ein Drit­tel weni­ger als sonst ins Aus­land. Uner­war­tet schnell hat sich der Außen­han­del aber wie­der sta­bi­li­siert, im Dezem­ber 2020 wur­de sogar wie­der mehr expor­tiert, als im Vor­jah­res­mo­nat, so die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth in einer aktu­el­len Analyse.

Die Coro­na-Pan­de­mie hat beim ober­frän­ki­schen Export 2020 eine deut­li­che Spur hin­ter­las­sen. Zwar hat­te Ober­fran­ken bereits vor der Coro­na-Kri­se einen leich­ten Rück­gang beim Aus­lands­um­satz zu ver­zeich­nen, aller­dings folg­te im 2. Quar­tal mit ‑24,4 Pro­zent der stärks­te Ein­bruch seit der Finanz­kri­se 2009.


Ober­frän­ki­sche Export­wirt­schaft hat sich schnell wie­der erholt

Die ober­frän­ki­sche Export­wirt­schaft hat­te sich ver­gleichs­wei­se schnell von der aus­ge­präg­ten Nach­fra­ge­flau­te und dem Zusam­men­bruch der Lie­fer­ket­ten im April 2020 erholt. „Nach einem Minus von 28 Pro­zent im April und von 31 Pro­zent im Mai sta­bi­li­sier­te sich die Situa­ti­on im Juni bereits wie­der. Aber erst im Novem­ber und Dezem­ber haben die Expor­te wie­der das Vor­jah­res­ni­veau erreicht”, so Sara Fran­ke, Lei­te­rin Bereich International.

Die­sen Ver­lauf ver­zeich­ne­ten prak­tisch alle Bran­chen; mal stär­ker, mal schwä­cher aus­ge­prägt. Ganz anders die Ent­wick­lung im Bereich Glas und Kera­mik: Die­se Bran­che ver­zeich­ne­te im ers­ten und drit­ten Quar­tal ein Export­plus von rund 40 Pro­zent und im zwei­ten Quar­tal ein Plus von 15 Pro­zent. Dafür brach der Umsatz im 4. Quar­tal um 27 Pro­zent ein.


Kfz-Zulie­fe­rer beson­ders betroffen

Über das gan­ze Jahr hin­weg betrach­tet ging der ober­frän­ki­sche Aus­lands­um­satz um 10,5 Pro­zent auf 11,4 Mil­li­ar­den Euro zurück. Allen vor­an tru­gen die Kfz-Zulie­fe­rer und die Beklei­dungs­her­stel­ler mit einem deut­li­chen Export­rück­gang von über 20 Pro­zent zu die­ser Ent­wick­lung bei. Knapp dahin­ter fol­gen die Möbel­her­stel­ler, die Her­stel­ler che­mi­scher Erzeug­nis­se und der Maschi­nen­bau mit Export­rück­gän­gen von über 15 Pro­zent über das gan­ze Jahr hin­weg betrach­tet. „Das Jahr 2020 war etwa für die Auto­mo­bil- und die Beklei­dungs­in­dus­trie welt­weit ein schwe­res Jahr, da macht auch die ober­frän­ki­sche Wirt­schaft lei­der kei­ne Aus­nah­me”, so Franke.

Aller­dings ver­zeich­ne­ten nicht alle Bran­chen einen Export­rück­gang. Die Her­stel­ler von Glas und Kera­mik konn­ten im abge­lau­fe­nen Jahr 14,8 Pro­zent mehr expor­tie­ren als 2019. Auch die Her­stel­ler von Tex­ti­li­en (+2,6 Pro­zent) und die Pro­du­zen­ten sons­ti­ger Waren (+3,9 Pro­zent) konn­ten ihre Expor­te steigern.


2021 mit schwa­chem Start

Fran­ke: „Anfang 2021 fing der Export­mo­tor wie­der zu stot­tern an, erst im März 2021 ver­zeich­net die ober­frän­ki­sche Wirt­schaft mit einem Plus von 14 Pro­zent wie­der einen spür­ba­ren Anstieg, getra­gen in ers­ter Linie von den Kfz-Zulieferern.”


Baye­ri­sche Expor­te 2020 auf brei­ter Front rückläufig

Der Export­rück­gang im Jahr 2020 war nicht auf Ober­fran­ken beschränkt, wie die IHK für Ober­fran­ken in einer Ana­ly­se fest­stellt. In man­chen Län­dern konn­te die baye­ri­sche Wirt­schaft trotz der schwie­ri­gen Rah­men­be­din­gun­gen ihre Posi­ti­on aus­bau­en. Ins­ge­samt ging das Export­vo­lu­men aller­dings um 11,3 Pro­zent zurück.

Die Export­ent­wick­lung Bay­erns hat­te 2020 etwas von einer Ach­ter­bahn­fahrt. Wur­de das ers­te Quar­tal belas­tet von der Export­schwä­che der Kfz-Indus­trie, stürz­ten die Export­zah­len im zwei­ten Quar­tal gene­rell in den Kel­ler, um sich dann wie­der ver­gleichs­wei­se schnell zu sta­bi­li­sie­ren. Im Dezem­ber 2020 ver­zeich­ne­te die baye­ri­sche Indus­trie erst­mals seit Dezem­ber 2019 wie­der einen Export­zu­wachs. Ins­ge­samt gin­gen die baye­ri­schen Expor­te gegen­über 2019 um 21,4 Mil­li­ar­den Euro auf 168,2 Mil­li­ar­den Euro zurück.


Mehr Expor­te in die Tür­kei, nach Litau­en oder Uganda

Zur Erho­lung tru­gen die Han­dels­part­ner in den ver­schie­de­nen Län­dern in unter­schied­li­chem Maß­stab bei. Wäh­rend die Expor­te nach Chi­na, Ungarn oder Polen bereits ab dem drit­ten Quar­tal wie­der über dem Vor­jah­res­ni­veau lagen, dau­er­te die Erho­lung der Han­dels­be­zie­hun­gen mit ande­ren Län­dern län­ger, etwa bei Nor­we­gen, den VAE oder Irland. “Die Expor­te in die USA, nach Groß­bri­tan­ni­en, Ita­li­en oder Japan haben sich zwar in der zwei­ten Jah­res­hälf­te eben­falls sta­bi­li­siert, ver­zeich­ne­ten aber über das gesam­te Jahr hin­weg einen Nega­tiv­trend”, so Sara Fran­ke, Lei­te­rin Inter­na­tio­nal bei der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth. Ganz anders die Ent­wick­lung der Expor­te in die Tür­kei, nach Litau­en oder Ugan­da: hier stie­gen die Expor­te selbst im zwei­ten Quar­tal, dem Höhe­punkt der Export­kri­se. Ins­ge­samt sind die baye­ri­schen Expor­te auf das Niveau von 2013 zurückgefallen.

„2020 hat sich gezeigt, dass sich eine Resi­li­enz bei den Lie­fer­ket­ten in bei­de Rich­tun­gen bezahlt machen kann, denn nicht alle Län­der waren zur glei­chen Zeit gleich stark von den Coro­na-Aus­wir­kun­gen betrof­fen. Ger­ne unter­stüt­zen wir die Unter­neh­men, die sich inter­na­tio­nal brei­ter auf­stel­len möch­ten”, so Franke.


USA bleibt als Abneh­mer­land führend

Trotz des gro­ßen Ein­bruchs der Expor­te in die USA bleibt das Land wei­ter­hin größ­ter Abneh­mer baye­ri­scher Expor­te mit 17,2 Mil­li­ar­den Euro vor Chi­na (15,7) und Öster­reich (13,2). Groß­bri­tan­ni­en ist 2020 als Abneh­mer­land um einen Platz auf Rang 6 zurück­ge­fal­len, Japan von 14 auf 17, die Tür­kei klet­ter­te von Rang 20 auf 18 und Tai­wan von 28 auf 23. Tsche­chi­en bleibt unter den Abneh­mer­län­dern auf Rang 9.


Teils erheb­li­che Ver­schie­bun­gen seit 2010

Seit 2010 gab es eini­ge Ver­schie­bun­gen bei der Bedeu­tung der Abneh­mer­län­der, über­ra­schen­der­wei­se fällt das Ver­ei­nig­te König­reich nicht dar­un­ter. Zwar san­ken die Expor­te nach Groß­bri­tan­ni­en seit 2015 um 5,1 Mil­li­ar­den auf 10,2 Mil­li­ar­den Euro, die­sem Bedeu­tungs­ver­lust waren aber hohe Zuwäch­se um 5,9 Mil­li­ar­den Euro seit 2010 vorangegangen.

Im ver­gan­ge­nen Jahr­zehnt als Abneh­mer­land zurück­ge­fal­len sind vor allem Spa­ni­en (von Rang 8 auf 12), Bra­si­li­en (von 20 auf 28) Sin­ga­pur (von 22 auf 31) und Iran (von 40 auf 71). Ein­ge­bro­chen sind die Expor­te vor allem nach Syri­en, Afgha­ni­stan und Vene­zue­la, nicht wirk­lich über­ra­schend ange­sichts der Lage vor Ort.

Immer mehr an Bedeu­tung gewon­nen haben dage­gen Chi­na (von Rang 3 auf Rang 2 der wich­tigs­ten Abneh­mer­län­der), Polen (von 12 auf 7), Rumä­ni­en (von 25 auf 19), Malay­sia (von 32 auf 24) und Mexi­ko (von 33 auf 22). Sogar 65 Plät­ze gut machen auf Rang 84 konn­te Kambodscha.

Locke­run­gen ab Dienstag

Inzi­denz­wert im Land­kreis Bam­berg fünf Tage unter 50

Am heu­ti­gen Sonn­tag hat der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für den Land­kreis Bam­berg den fünf­ten Tag in Fol­ge die 50 unter­schrit­ten. Des­halb tre­ten ab Diens­tag um 0 Uhr Locke­run­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Diens­tag, 1. Juni, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Ein­zel­han­del und Dienstleistungen

In den geöff­ne­ten Geschäf­ten sind unver­än­dert ein Kun­de pro 10m² für die ers­ten 800 m² der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 m² für den 800 m² über­stei­gen­den Teil der Ver­kaufs­flä­che zuge­las­sen. Es gel­ten wei­ter­hin die FFP2-Mas­ken­pflicht und der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern. Ter­min­bu­chun­gen sind ab Diens­tag nicht erforderlich.


Sport

Zuge­las­sen ist kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich, auch in Sport­stät­ten, mit nega­ti­vem Coro­na-Test. Kon­takt­sport ist unter frei­em Him­mel mit nega­ti­vem Coro­na Test und in Grup­pen von bis zu 25 Per­so­nen erlaubt. Die Test­pflicht ent­fällt für Geimpf­te und Genesene.


Kon­takt­be­schrän­kun­gen

Erlaubt sind nach wie vor Tref­fen eines Haus­halts mit den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stan­des, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren wer­den hier­bei wei­ter­hin nicht mit­ge­zählt, eben­so Geimpf­te und Gene­se­ne. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.


Kul­tur- und Freizeiteinrichtungen

Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten kön­nen für Besu­cher öff­nen – eine vor­he­ri­ge Ter­min­bu­chung ent­fällt. Der Besuch von Thea­ter, Kon­zer­ten und Kinos ist wei­ter­hin unter Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses mög­lich. Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en sind mit maxi­mal 250 Teil­neh­mern mög­lich. Teil­neh­mer müs­sen auch hier ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­le­gen. Es gilt Maskenpflicht.


Wei­te­re Öffnungsschritte

Die bereits im Land­kreis Bam­berg gel­ten­den Öff­nungs­mög­lich­kei­ten etwa für die Außen­gas­tro­no­mie, den Tou­ris­mus oder das Öff­nen von Frei­bä­dern blei­ben wei­ter­hin in Kraft.


Hygie­ne­kon­zep­te

Alle Öff­nun­gen und Locke­run­gen sind nur mit ent­spre­chen­den Schutz- und Hygie­ne­kon­zep­ten erlaubt. Die vom Geset­zes wegen oder in Hygie­ne­kon­zep­ten fest­ge­leg­te Mas­ken­pflicht gilt unver­än­dert wei­ter, vor allem in Laden­ge­schäf­ten, Arzt­pra­xen, bei Fri­seu­ren und Dienst­leis­tern, in öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln, der Gas­tro­no­mie und Beherbergungsbetrieben.

Die Bam­ber­ger Wirt­schaft war­tet auf Erholung

Trend­aus­wer­tung Kon­junk­tur Bamberg

Unter­schied­li­cher könn­te die Ein­schät­zung der momen­ta­nen Lage der Unter­neh­men in Stadt und Land­kreis Bam­berg nicht sein. Wäh­rend die einen gute Zah­len schrei­ben, sind die ande­ren in der Fol­ge der Coro­na-Pan­de­mie wei­ter­hin von zum Teil hef­ti­gen Ein­bu­ßen und Beschrän­kun­gen betrof­fen. Das geht aus den Ergeb­nis­sen der Kon­junk­tur­um­fra­ge der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth hervor.

Die Stim­mung in der Wirt­schaft bleibt ver­hal­ten. Der Kon­junk­tur­kli­ma­in­dex steigt um einen Punkt leicht an und liegt jetzt bei 92 Zäh­lern. „Bei den Bam­ber­ger Unter­neh­men ist der Auf­wärts­trend noch nicht wirk­lich ange­kom­men. Die Sor­gen über­wie­gen momen­tan noch, doch es ist Zuver­sicht und die Hoff­nung auf eine bes­se­re Ent­wick­lung im nächs­ten hal­ben Jahr spür­bar“, so Son­ja Weig­and, IHK-Prä­si­den­tin und Vor­sit­zen­de des IHK-Gre­mi­ums Bamberg. 

Im Früh­jahr 2021 bezeich­nen 63 Pro­zent der befrag­ten Unter­neh­men aus Stadt und Land­kreis Bam­berg ihre aktu­el­le Geschäfts­la­ge als gut (24 Pro­zent) oder befrie­di­gend (39 Pro­zent), 37 nen­nen sie schlecht. Bei 51 Pro­zent der befrag­ten Unter­neh­men ist die Kapa­zi­tät nicht aus­rei­chend aus­ge­las­tet, bei eben­so vie­len das Auf­trags­vo­lu­men aus dem Inland gesun­ken. Der Blick in die Zukunft wird etwas opti­mis­ti­scher als zuletzt ein­ge­schätzt, bleibt aber skep­tisch. 71 Pro­zent der Unter­neh­men rech­nen mit einer sich ver­bes­sern­den (26 Pro­zent) oder gleich­blei­ben­den (45 Pro­zent) Geschäfts­la­ge, 29 Pro­zent befürch­ten eine Verschlechterung.

Die Inves­ti­ti­ons­nei­gung ist noch ein­mal zurück­ge­gan­gen. Wäh­rend vie­le Unter­neh­men wei­ter auf Öff­nungs­schrit­te hin zu einer nor­ma­len Geschäfts­tä­tig­keit hof­fen, sehen vor allem Indus­trie­be­trie­be inzwi­schen höhe­re Risi­ken in den Ener­gie- und Roh­stoff­prei­sen sowie gestör­ten Lie­fer­ket­ten. Leicht ver­bes­sert prä­sen­tie­ren sich die Erwar­tun­gen an die Beschäf­tig­ten­ent­wick­lung. „Wir alle hof­fen, dass sich die Aus­nah­me­si­tua­ti­on durch immer mehr Imp­fun­gen end­lich nor­ma­li­siert. Vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer, vor allem aber vie­le Solo­selb­stän­di­ge, sind am Ran­de ihrer finan­zi­el­len Belast­bar­keit und brau­chen drin­gend den so lan­ge ersehn­ten Neu­start“, so Weigand.

Die Stim­mung in den regio­na­len Unter­neh­men ist höchst unter­schied­lich und kann über die Kenn­zah­len der Kon­junk­tur­be­fra­gung nur unzu­rei­chend abge­bil­det wer­den. Daher hier eini­ge per­sön­li­che State­ments von Unter­neh­mern zur kon­junk­tu­rel­len Lage in ihrer Branche:


State­ment Herr Her­bert Grim­mer, Geschäfts­füh­rer Grim­mer GmbH, Lisberg:

„Der begin­nen­de Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess vom Ver­bren­nungs­mo­tor zum Elek­tro­mo­tor und die danach fol­gen­de Pan­de­mie haben auch in mei­nem Unter­neh­men für eine gewis­se Unsi­cher­heit gesorgt. Des­halb hat­te es für mich ers­te Prio­ri­tät, die­ser Ver­un­si­che­rung ent­ge­gen­zu­wir­ken und die Arbeits­plät­ze zu sichern.

Unse­re Kun­den haben sich schnell auf die Ver­än­de­run­gen ein­ge­stellt und uns mit neu­en Ent­wick­lungs­pro­jek­ten beauf­tragt. Die­se Pro­jek­te stel­len uns vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen, da unse­re Kun­den zum einen immer kür­ze­re Durch­lauf­zei­ten ver­lan­gen und wir zum ande­ren mit den täg­lich schwan­ken­den Mit­ar­bei­ter­ka­pa­zi­tä­ten zurecht­kom­men müssen.

Aktu­ell haben wir Voll­aus­las­tung im Unter­neh­men; unse­re vier Aus­zu­bil­den­den konn­ten wir als Jung­fach­ar­bei­ter übernehmen.“


State­ment Herr Chris­ti­an Kle­menz, Geschäfts­füh­rer Biero­thek GmbH, Bamberg:

„Wir hof­fen für unse­re sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­dels­fi­lia­len natür­lich auf bal­di­ge Öff­nun­gen, da die gerin­ge Fre­quenz in den Innen­städ­ten in den letz­ten 15 Mona­ten in die­sem Geschäfts­be­reich zu Umsatz­ver­lus­ten bei uns geführt hat, auch wenn wir als Lebens­mit­tel­händ­ler nicht unmit­tel­bar von Schlie­ßun­gen betrof­fen waren. Unser Online-Han­del ist hin­ge­gen im glei­chen Zeit­raum sehr stark gewach­sen und es hat sich bewährt, hier breit auf­ge­stellt zu sein und die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zu nutzen.“


State­ment Herr Horst Feul­ner, Geschäfts­füh­rer Bam­berg Con­gress + Event GmbH, Bamberg:

„Seit Mit­te März 2020 sind Ver­an­stal­tun­gen, vor allem Groß­ver­an­stal­tun­gen, nahe­zu durch­ge­hend unter­sagt und dadurch kann auch kei­ne Gas­tro­no­mie in unse­ren Häu­sern statt­fin­den. Wir haben in der gesam­ten Zeit nahe­zu 100 % unse­res Umsat­zes ver­lo­ren und das wird, auf­grund der lan­gen Vor­lauf­zei­ten für gro­ße Ver­an­stal­tun­gen, ver­mut­lich auch noch bis Ende des Jah­res so bleiben.“

Initia­ti­ve von Sozi­al­re­fe­rent Glüsen­kamp und BRK

„Lol­li­tests“ für Klein­kin­der am Paradiesweg

Der BRK-Kreis­ver­band bie­tet seit Diens­tag die­ser Woche am Test­zen­trum Para­dies­weg regel­mä­ßig so genann­te Lol­li­tests für Kin­der unter sechs Jah­ren an. Dabei kön­nen die Tests ohne gro­ßen Auf­wand im vor­de­ren Mund­raum durch­ge­führt werden.

Bei sei­nem gest­ri­gen Besuch lob­te Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp die schnel­le Umset­zung der Idee durch den BRK-Kreis­ver­band: „Ich habe mit eini­gen Akteu­ren über ein zusätz­li­ches Test­an­ge­bot für klei­ne Kin­der gespro­chen. Es gab eini­ge Beden­ken, aber das Rote Kreuz hat zuge­schla­gen und ein Ange­bot unter­brei­tet. Das Test­an­ge­bot für Fami­li­en ist ein wich­ti­ges Zusatz­an­ge­bot in der Stadt.“


„Kin­der sind offen und unbefangen“

„Ohne Ehren­amt wäre ein sol­ches Enga­ge­ment nicht mög­lich“, stell­te Klaus Otto, Kreis­ge­schäfts­füh­rer des Kreis­ver­ban­des, fest. Wäh­rend der Pan­de­mie sei­en bis­her 11.000 zusätz­li­che Ehren­amts­stun­den ange­fal­len. Otto dank­te sei­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern für ihren Ein­satz und Bür­ger­meis­ter Glüsen­kamp für die unkom­pli­zier­te Bear­bei­tung des neu­en BRK-Ange­bots. Chris­toph Treu­bel vom BRK hat bereits ers­te Erfah­run­gen sam­meln kön­nen: „Die Kin­der sind offen und unbe­fan­gen, was die Tests anbe­trifft. Die Eltern sind erleich­tert dar­über, dass es zusätz­lich zu den kin­der­ärzt­li­chen Tes­tun­gen nun ein wei­te­res ver­bind­li­ches Ange­bot für Klein­kin­der gibt.“

„Lol­li­tests“ sind am Para­dies­weg 1 regel­mä­ßig immer mitt­wochs von 17 bis 18.30 Uhr sowie zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten diens­tags und don­ners­tags von 19 bis 21 Uhr, frei­tags von 18 bis 21 Uhr sowie sonn­tags von 9 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr mög­lich. Über­dies bie­tet der Kreis­ver­band eine wei­te­re Test­mög­lich­keit für Kin­der unter sechs Jah­ren sonn­tags von 13.30 bis 15 Uhr in der Main­stra­ße 28 in Hall­stadt an. Die Anmel­dung mit dem Namen des Kin­des erfolgt unter https://kinder-test-bamberg.de/, zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten unter https://test-bamberg.de/. Für den kos­ten­lo­sen Test sind eine aus­ge­druck­te und unter­schrie­be­ne Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung, ange­bo­ten zum Down­load auf der Home­page, sowie ein Aus­weis mit­zu­brin­gen. Eine Schnupf­na­se ist kein Hin­der­nis für eine Tes­tung, wohl aber Sym­pto­me wie bei­spiels­wei­se Fieber.

Erleich­te­run­gen ab 27. Mai 

Inzi­denz­wert in der Stadt Bam­berg fünf Tage unter 50

Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für die Stadt Bam­berg hat am heu­ti­gen Diens­tag am fünf­ten Tag in Fol­ge den Wert von 50 unter­schrit­ten. Daher tre­ten ab kom­men­dem Don­ners­tag neue Rege­lun­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Don­ners­tag, 27. Mai, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der aktu­el­len Zwölf­ten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Kon­tak­te

Kon­tak­te mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands sind zuläs­sig, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl außer Betracht. Zusam­men­künf­te, die aus­schließ­lich zwi­schen den Ange­hö­ri­gen des­sel­ben Haus­stands, aus­schließ­lich zwi­schen Ehe- oder Lebens­part­ne­rin­nen und ‑part­nern oder aus­schließ­lich in Wahr­neh­mung eines Sor­ge- oder Umgangs­rechts statt­fin­den, blei­ben unberührt.

Geimpf­te und Gene­se­ne sind von den Kon­takt­be­schrän­kun­gen aus­ge­nom­men und blei­ben bei der Ermitt­lung der Zahl der Teil­neh­mer außer Betracht.


Sport

Zuge­las­sen ist kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich in Grup­pen von bis zu 10 Per­so­nen oder unter frei­em Him­mel in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jahren.


Schu­len und KiTas

Für alle Jahr­gangs­stu­fen und Schul­ar­ten ist Prä­senz­un­ter­richt mög­lich, sofern der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann. Andern­falls fin­det in den Schu­len Wech­sel­un­ter­richt statt. Zwei­mal pro Woche muss ein Coro­na-Test durch­ge­führt werden.

Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der kön­nen von allen Kin­dern regu­lär besucht werden.


Han­dels- und Dienstleistungsbetriebe

Es gel­ten wei­ter­hin die FFP2-Mas­ken­pflicht und der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern. Die Zahl der gleich­zei­tig im Laden­ge­schäft anwe­sen­den Kun­den darf nicht höher sein als ein Kun­de je 10 Qua­drat­me­ter für die ers­ten 800 Qua­drat­me­ter der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 Qua­drat­me­ter für den 800 Qua­drat­me­ter über­stei­gen­den Teil der Verkaufsfläche.

Der Betrei­ber hat für den Kun­den­ver­kehr ein Schutz- und Hygie­ne­kon­zept aus­zu­ar­bei­ten und auf Ver­lan­gen der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de vorzulegen.


Wei­te­re Öffnungsschritte

Die bereits heu­te in Bam­berg gel­ten­den, wei­te­ren Öff­nungs­mög­lich­kei­ten für bspw. die Außen­gas­tro­no­mie, die Thea­ter, Kon­zert­häu­ser, Kinos, den Sport, tou­ris­ti­sche Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten, den Rei­se­bus­ver­kehr oder die Frei­bä­der, bei einer Inzi­denz zwi­schen 100 und 50 blei­ben wei­ter­hin in Kraft. Bei einem Unter­schrei­ten einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 50 kön­nen wei­te­re Öff­nungs­schrit­te bzw. Erleich­te­run­gen erfol­gen. Die ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung wird der­zeit vor­be­rei­tet und soll schnellst­mög­lich dem Staats­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge zur Ertei­lung des not­wen­di­gen Ein­ver­neh­mens vor­ge­legt wer­den. Sobald die­ses erteilt ist, wer­den für bestimm­te Ange­bo­te kei­ne tages­ak­tu­el­len Tests mehr benö­tigt. Die Stadt Bam­berg wird hier­zu noch geson­dert informieren.


Hin­weis:

Die Regeln wer­den wie­der ver­schärft, falls der Inzi­denz­wert von 50 an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über­schrit­ten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gege­ben. Die Ände­run­gen tre­ten dann zwei Tage spä­ter in Kraft.

Fuß­ball-Sai­son 2020/​/​21

Sai­son­ab­bruch mit Auf- und Abstieg auch im Juniorenbereich

Der Fahr­plan bei den Junio­ren der baye­ri­schen Fuß­bal­ler steht: Ver­bands-Jugend­lei­ter Flo­ri­an Weiß­mann hat am ver­gan­ge­nen Sams­tag in ins­ge­samt drei digi­ta­len Info-Semi­na­ren die Vereinsvertreter*innen aus dem Nach­wuchs­be­reich dar­über infor­miert, dass nun auch der Spiel­be­trieb der Sai­son 2020/​/​21 im Junio­ren-Bereich pan­de­mie­be­dingt nicht mehr zu Ende geführt wird.

Neben der Abbruch-Ent­schei­dung erläu­ter­te Weiß­mann den ins­ge­samt über 1700 Teilnehmer*innen die genau­en Abbruch-Moda­li­tä­ten und gab einen Aus­blick auf die anste­hen­de Spiel­zeit 2021/​/​22.

Gewer­tet wird die Sai­son 2020/​/​21 bei den Junio­ren gemäß §54 der BFV-Jugend­ord­nung auf­grund der Quo­ti­en­ten­re­gel, Auf- und Abstieg wer­den voll­zo­gen. In Spiel­klas­sen, in denen zur Ermitt­lung des Auf­stei­gers eine Rele­ga­ti­on vor­ge­se­hen ist, wird der Auf­stieg unter den Rele­gan­ten durch den zustän­di­gen Jugend­aus­schuss per Los­ver­fah­ren ermit­telt. Dies ist an den Schnitt­stel­len zwi­schen Kreis­li­ga und Bezirks­ober­li­ga sowie zwi­schen Bezirks­ober­li­ga und Ver­bands­ebe­ne der Fall.


Weiß­mann: „Gel­ten­de Regeln anneh­men und akzeptieren“

„Im ver­gan­ge­nen Jahr haben wir auf­grund feh­len­der Regeln im Rah­men eines Sai­son­ab­bruchs auf­grund höhe­rer Gewalt den Auf­stieg groß­zü­gig gestal­tet und den Abstieg wei­test­ge­hend aus­ge­setzt. Für das aktu­el­le Spiel­jahr haben wir jedoch kla­re Rege­lun­gen geschaf­fen, die jetzt auch so zum Tra­gen kom­men wer­den. Ich wer­be dar­um, die­se Regeln anzu­neh­men und zu akzep­tie­ren“, sagt Weiß­mann: „Ein erneu­ter groß­zü­gi­ger Auf­stieg mag zwar ein­zel­ne Mann­schaf­ten moti­vie­ren. Wir müs­sen aber beach­ten, dass oft­mals ein Teil die­ser Mann­schaf­ten die Alters­klas­se wech­selt. Gleich­zei­tig müs­sen sich die Spie­ler in den nächs­ten Jah­ren mit einem erhöh­ten Abstieg aus­ein­an­der­set­zen. Eine Sai­son nur gegen den Abstieg zu spie­len, sehen wir als eine deut­lich grö­ße­re Demo­ti­va­ti­on an.“

Der Start der neu­en Spiel­zeit soll ab dem 1. Sep­tem­ber 2021 erfol­gen, über Spiel­Plus kön­nen alle baye­ri­schen Ver­ei­ne ab 15. Juni ihre Mann­schaf­ten für die neue Sai­son mel­den. Die Mel­de­frist endet bei den Junio­ren am 31. Juli 2021. Für den Spiel­be­trieb in der Hal­le und die Fut­sal-Ligen ist der Mel­de­bo­gen bis zum 17. Okto­ber 2021 geöffnet.


Arbeits­grup­pe mit Vereinsvertreter*innen nimmt ab Juni Arbeit auf

Mit Blick auf die anste­hen­de Spiel­zeit wird der Ver­bands-Jugend­aus­schuss außer­dem eine Arbeits­grup­pe (AG) ins Leben rufen, die sich ins­be­son­de­re mit den The­men „Spiel­klas­sen­for­mat“ und „Überarbeitung/​Optimierung der Rege­lung §54 Jugend­ord­nung“ aus­ein­an­der­set­zen soll. Die Mit­ar­beit durch Vereinsvertreter*innen bzw. Jugendleiter*innen in der AG, die ihre Arbeit Anfang Juni auf­neh­men wird, ist aus­drück­lich erwünscht. Inter­es­sier­te Jugendleiter*innen kön­nen sich hier anmelden.

„Wir haben im ver­gan­ge­nen Jahr gute Erfah­run­gen mit der Lösungs-Arbeits­grup­pe für das Spiel­jahr 2020⁄21 gemacht. In den letz­ten Mona­ten haben wir alle – Ver­bands- und Ver­eins­ver­tre­ter – wei­te­re Ideen gesam­melt. Jetzt gilt es, die­se gemein­sam in die Pla­nun­gen und Rege­lun­gen für das Spiel­jahr 2021/​/​22 ein­zu­brin­gen. Wir freu­en uns auf den Aus­tausch mit den Ver­eins­ver­tre­tern!“, sagt Karl Helm­ber­ger, Mit­glied im Ver­bands-Jugend­aus­schuss und Spiel­lei­ter der Junioren-Bayernligen.


Trai­nings­be­trieb: Wei­te­re Locke­run­gen notwendig

The­ma der Info-Semi­na­re waren außer­dem die aktu­ell gel­ten­den Regeln für den Trai­nings­be­trieb in Bay­ern. Die­se sei­en zwar mitt­ler­wei­le deut­lich pra­xis­nä­her gestal­tet, für die baye­ri­schen Ver­ei­ne aber den­noch wei­ter mit hohen Hür­den ver­bun­den. Der BFV wer­de sich daher wei­ter­hin mit Nach­druck für wei­te­re Locke­run­gen einsetzen.

Die stell­ver­tre­ten­de Ver­bands-Jugend­lei­te­rin Kers­tin Hug sag­te dazu: „Bei unse­ren Kids unter 14 Jah­ren ist die Not­wen­dig­keit eines Tests sicher ein Rück­schritt, die Frei­ga­be des Kon­takt­sports in alters­un­ab­hän­gi­gen Grup­pen bis 25 Per­so­nen dage­gen ein rie­si­ger Schritt nach vor­ne. Wir hof­fen nun auf wei­ter­hin stark sin­ken­de Inzi­den­zen und gleich­zei­tig wei­te­re Erleich­te­run­gen für den Frei­luft­sport – wie bei­spiels­wei­se die Aner­ken­nung der Schul-Tes­tun­gen oder sogar eine Trai­nings­frei­ga­be unab­hän­gig von Inzidenzwerten.“

Locke­run­gen ab Samstag

Inzi­denz­wert im Land­kreis Bam­berg fünf Tage unter 100

Am heu­ti­gen Don­ners­tag hat der 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert für den Land­kreis Bam­berg den fünf­ten Tag in Fol­ge die 100 unter­schrit­ten. Des­halb tre­ten ab Sams­tag um 0 Uhr Locke­run­gen in Kraft.

Ab kom­men­dem Sams­tag, 22. Mai, gel­ten fol­gen­de Rege­lun­gen der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung (12. BayIfSMV):


Ein­zel­han­del und Dienstleistungen

Neben den bereits geöff­ne­ten Geschäf­ten des täg­li­chen Bedarfs kön­nen ab kom­men­dem Sams­tag Geschäf­te des Ein­zel­han­dels mit Ter­min­shop­ping („Click & Meet“) und einem Kun­den pro Qua­drat­me­tern Ver­kaufs­flä­che öff­nen. Die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses ist nicht mehr erfor­der­lich. Auch für Fri­seu­re und Fuß­pfle­ge ent­fällt die Pflicht zur Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests. Ande­re kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen sind mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung und FFP2-Mas­ke für die Kun­din­nen und Kun­den wie­der zulässig.


Außen­gas­tro­no­mie

Die Öff­nung der Außen­gas­tro­no­mie für Besu­cher mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung mit Doku­men­ta­ti­on für die Kon­takt­nach­ver­fol­gung wird gestat­tet. Sit­zen an einem Tisch Per­so­nen aus meh­re­ren Haus­stän­den, ist die Vor­la­ge eines aktu­el­len nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses erforderlich.


Schu­len und KiTas

Sofern der Inzi­denz­wert auch nach den Pfingst­fe­ri­en 100 nicht über­schrei­tet, kann an Schu­len Prä­senz­un­ter­richt statt­fin­den, wenn ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wer­den kann. Andern­falls fin­det Wech­sel­un­ter­richt statt. Sofern es die räum­li­chen und per­so­nel­len Gege­ben­hei­ten zulas­sen, wird bei Wech­sel­un­ter­richt an Grund- und För­der­schu­len eine Not­be­treu­ung ange­bo­ten. Die Eltern wer­den jeweils von den Schu­len über die kon­kre­te Umset­zung infor­miert. Die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt und an Prä­senz­pha­sen des Wech­sel­un­ter­richts sowie an der Not­be­treu­ung und Mit­tags­be­treu­ung ist Schü­le­rin­nen und Schü­lern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchent­lich einem Coro­na-Test in Bezug unterziehen.

Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der kön­nen von allen Kin­dern besucht wer­den. Sie müs­sen aber in fes­ten Grup­pen betreut wer­den (ein­ge­schränk­ter Regelbetrieb).


Außer­schu­li­sche Bil­dung und Musikschule

Ange­bo­te der beruf­li­chen Aus‑, Fort‑, und Wei­ter­bil­dung sind in Prä­senz­form zuläs­sig, wenn ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Mas­ken­pflicht, soweit der Min­dest­ab­stand nicht zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, ins­be­son­de­re in Ver­kehrs- und Begeg­nungs­be­rei­chen, sowie bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen am Platz.

An der Kreis­mu­sik­schu­le Bam­berg darf der Ein­zel­un­ter­richt in den Instru­men­tal­fä­chern und im Fach Gesang wie­der als Prä­senz­un­ter­richt durch­ge­führt wer­den, aller­dings beträgt der Min­dest­ab­stand hier 2 Meter.


Sport

Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel in Grup­pen mit bis zu 25 Per­so­nen und kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich sind unter der Vor­aus­set­zung, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis ver­fü­gen, erlaubt.
Frei­bä­der dür­fen öff­nen, Besu­cher müs­sen einen Ter­min buchen und Min­dest­ab­stän­de ein­hal­ten. Zudem muss ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­lie­gen.
Fit­ness­stu­di­os dür­fen mit vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung und unter Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses besucht werden.


Kon­takt­be­schrän­kun­gen

Erlaubt sind Tref­fen eines Haus­halts mit den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stan­des, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren wer­den hier­bei wei­ter­hin nicht mit­ge­zählt, eben­so Geimpf­te und Gene­se­ne. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.


Kul­tur- und Freizeiteinrichtungen

Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten kön­nen für Besu­cher nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung öff­nen. Der Besuch von Thea­ter, Kon­zer­ten und Kinos ist unter Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses mög­lich. Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en sind mit maxi­mal 250 Teil­neh­mern mög­lich. Teil­neh­mer müs­sen ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­le­gen, es gilt Maskenpflicht.


Tou­ris­mus

Tou­ris­ti­sche Über­nach­tun­gen in Hotels, Pen­sio­nen, Feri­en­woh­nun­gen und Cam­ping­plät­zen sind erlaubt. Die Gäs­te müs­sen bei Anrei­se sowie jede wei­te­re 48 Stun­den ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vorweisen.


Hygie­ne­kon­zep­te

Alle Öff­nun­gen und Locke­run­gen sind nur mit ent­spre­chen­den Schutz- und Hygie­ne­kon­zep­ten erlaubt.

Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr ist ab Sams­tag, 22. Mai, 0 Uhr aufgehoben.

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