Corona-Pandemie
Weitreichende Lockerungen für den Amateursport in Bayern
Gute Nachrichten für die Amateurfußballer*innen in Bayern: Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat nach dem Treffen des Ministerrates an diesem Freitagmittag weitreichende Lockerungen für den Amateurfußball im Freistaat bekanntgegeben.
So entfällt ab Montag, 7. Juni, bei einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 100 die Gruppenobergrenze (bislang 25 Personen) für das Mannschaftstraining. Auch Amateurfußballspiele sind dann wieder mit bis zu 500 Zuschauern erlaubt. Gestattet ist mit Inkrafttreten der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BaylfSMV) auch die Sportausübung in geschlossenen Räumen unter denselben Rahmenbedingungen, auch Vereinsversammlungen sind wieder möglich.
Liegt die 7‑Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, so ist weiterhin ein aktueller Negativ-Test (CR-Test, POC-Antigentest oder Selbsttest) in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vorzulegen; in Gebieten mit einer stabilen 7‑Tage-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Corona-Genesene und vollständig Geimpfte sind grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. Tests, die zum Beispiel in Schule, KiTa oder Arbeitsstätte durchgeführt werden, sind ab Montag ebenfalls als Nachweis zulässig.
„Nach zuletzt nur zaghaften und mit hohen Hürden sowie reichlich Frustpotenzial verbundenen Öffnungen sind die jetzt verkündeten Lockerungen ein großer Schritt zurück zu mehr Normalität. Damit werden Sehnsüchte gestillt. Endlich können unsere Fußballerinnen und Fußballer wieder nahezu uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen. Und mit den Zuschauerinnen und Zuschauern wird auch die Lebensfreude auf unsere Sportplätze und in die Stadien zurückkehren, die unseren Amateurfußball über Generationsgrenzen hinweg so besonders machen“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher.
Was die Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen im Freien angeht, so sind 500 Besucher*innen erlaubt, wenn diesen feste Sitzplätze zugeordnet werden können. Auf Sportanlagen, so heißt es von der Bayerischen Staatsregierung, wird die Zahl der Teilnehmer*innen im Rahmenkonzept nach der Größe der jeweiligen Sportanlage sachgerecht begrenzt. Der Bayerische Fußball-Verband rät den Sportanlagenbetreibern dazu, diese Begrenzung mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Vorfeld entsprechend abzustimmen. In der Zuschauerfrage bedarf es bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 eines Testnachweises der Besucher*innen.
Auch Vereinsversammlungen sind ab Montag wieder möglich: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 draußen mit bis zu 50, drinnen mit bis zu 25 Teilnehmer*innen – bei einer Inzidenz unter 50 draußen mit bis zu 100, drinnen mit bis zu 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene eines negativen Tests.
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Infokampagne Impfen
Stadtweite Informationskampagne zur Corona-Impfung und Schnelltests in vollem Gange
Bürgermeister und Sozialreferent Jonas Glüsenkamp bringt es auf den Punkt: „Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt müssen über das Angebot der Corona-Impfung gut informiert sein. Sprachbarrieren, kulturelle Verschiedenheiten oder ein zurückgezogener Lebensstil dürfen kein Hindernis sein. Deshalb haben wir eine stadtweite Informationskampagne gestartet.“
Ob in Stadtteilzentren, in Asylbewerberunterkünften, bei Religionsgemeinschaften, in Beratungs¬stellen sowie in Berufsschulen – zahlreiche Informationsveranstaltungen sind im Mai bereits umgesetzt worden oder sind in Planung. Ziel der dezentralen und wenn notwendig mehrsprachigen Veranstaltungen ist es, möglichst alle Bevölkerungsgruppen gut und sachlich über die Vorteile und Risiken der Impfungen sowie die Wichtigkeit von Schnelltests zu informieren. Zum Einsatz kommen dabei auch Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen und in leichter Sprache.
Die Informationsveranstaltungen werden vor allem von Gesundheitsmultiplikator:innen des Projektes MiMi durchgeführt. Das Gesundheitsprojekt „Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Bayern“ (MiMi-Bayern) ist ein Projekt des Ethno-Medizinischen Zentrums e. V., das in Kooperation mit zahlreichen Projektpartnern landesweit durchgeführt wird. Es wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und der MSD SHARP & DOHME GMBH gefördert.
MiMi-Bayern verfolgt das Ziel, durch mehrsprachige und kultursensible Aufklärung die Gesundheitskompetenz von Migrant:innen zu fördern. Seit fast zehn Jahren ist Bamberg einer von 15 bayerischen Projektstandorten. Die Koordinierungsstelle im Amt für Inklusion der Stadt Bamberg in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Bamberg hat in den letzten Jahren zahlreiche engagierte Migrant:innen zu sogenannten Interkulturellen MiMi-Mediator:innen geschult, die ihr Wissen in ihrer Muttersprache an Landsleute in Bamberg weitergeben.
Dieses Wissen umfasst 15 verschiedene Themen und reicht vom Aufbau des deutschen Gesundheitssystems, Kindergesundheit, Diabetes hin zum Thema Impfschutz. Im Moment ist natürlich das Thema „Corona“ am häufigsten angefragt. Die Aufklärung kann in den Sprachen Arabisch, Armenisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch und Türkisch stattfinden. Bei Bedarf können durch den Einsatz von Dolmetschern auch andere Sprachen abgedeckt werden.
Darüber hinaus haben vereinzelte dezentrale Impfangebote bereits stattfinden können, wie beispielsweise in der Obdachlosenunterkunft, im Treffpunkt „Menschen in Not“ oder in Gemeinschaftsunterkünften. Die Stadt Bamberg bereitet aktuell in Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum Bamberg weitere dezentrale Impftermine in Stadtteilen mit einer erhöhten sozialen Benachteiligung vor. Diese könnten voraussichtlich ab Ende Juni starten, unter dem Vorbehalt, dass die Impfstoffbereitstellung für solche dezentralen Impftermine ausreichend gewährleistet bleibt.
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Wildpark Hundshaupten
Manche Tiere mussten sich erst wieder an Besucher gewöhnen
Nach monatelanger Schließung, kurzzeitiger, nur mit Anmeldung möglicher Öffnung im März und April hat der Wildpark Hundshaupten nun wieder mit Maskenpflicht und begrenzter Zugangszahl geöffnet. Wir haben bei Wildparkleiter Daniel Schäffer nachgefragt, wie es dem Tierpark aus der Forchheimer Region geht.
Herr Schäffer, was haben Sie im Wildpark Hundshaupten während der Lockdownzeit gemacht?
Daniel Schäffer: Viel Planung, Baustellenarbeit und Konzeptionierung, vermehrt Tierbeschäftigung und Tiertraining.
Wie sieht der Publikumsandrang im Jahr 2021 bisher aus? Müssen Sie Leute abweisen, weil es zu viele sind, oder zeichnet sich noch Zurückhaltung ab?
Daniel Schäffer: Aktuell gelten Zugangsbeschränkungen, das heißt pro Tag dürfen nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern sich gleichzeitig im Wildpark aufhalten. Diese Regelung galt bereits auch letztes Jahr. Damals mussten Besucher manchmal etwas warten, abgewiesen wurde aber niemand. Wie sich dieses Jahr entwickelt, muss erst die Zeit zeigen. Ganz allgemein ist natürlich an den besucherstarken Tagen eher mit Wartezeiten zu rechnen. Wir empfehlen daher, nach Möglichkeit auf andere Tage auszuweichen.
Inwieweit kann der Wildpark derzeit sein Motto “Natur und Tiere erleben” erfüllen?
Daniel Schäffer: Sehr gut. Zoopädagogische Veranstaltungen würden aber helfen, hier noch intensiver Wissen vermitteln zu können.
Welche Auswirkungen hat die monatelange Abwesenheit von Publikum auf die Tiere? Kann sie ein Segen sein?
Daniel Schäffer: Erst war die Abwesenheit ungewohnt für die Tiere, dann stellte sich Akzeptanz ein. Daher haben wir vermehrt Tierbeschäftigung betrieben, damit keine Langeweile aufkommt. Von einem Segen würden wir aber nicht sprechen. Die Besucher können ja ganz grundsätzlich auch als Bereicherung für die Tiere verstanden werden.
Müssen Tiere erst wieder an den Kontakt mit Menschen gewöhnt werden?
Daniel Schäffer: Das ist abhängig von Tierart und Individuum. Manche waren entspannt, andere mussten sich erst wieder an Besucher gewöhnen.
Es gibt Meldungen von Zootieren, die sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Wie gehen Sie mit dieser Gefahr um? Schützen Sie die Tiere vor Menschen oder Menschen vor Tieren?
Daniel Schäffer: Die uns bekannten Meldungen beziehen sich vorrangig auf katzenartige, von denen wir Luchse halten. Weitere Tierarten sind nur als Einzelfälle beschrieben oder in Studien überprüft worden. Aber auch hier gelten Hygiene und Abstand als einfache Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos, sowohl für die Tiere und Mitarbeiter, aber auch für Besucher.
Sie planen für dieses Jahr mit dem Kinder-Tierpflegertag noch zwei größere Veranstaltungen. Wie optimistisch sind Sie, dass diese Veranstaltungen stattfinden? Wie weit ist der Park auf deren Zustandekommen angewiesen?
Daniel Schäffer: Nur mit Optimismus lässt sich die Zeit nach dem Lockdown planen. Ob derartige Veranstaltungen und unter welchen Bedingungen überhaupt stattfinden können, wird sich erst kurzfristig zeigen. So hatten wir beispielsweise, wie alle Zoos in Bayern nach dem ersten Lockdown Zugangsbeschränkungen und allgemeine Hygieneregeln als Vorgaben. Im Laufe der letzten Monate kamen dann noch Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung und Testnachweis hinzu. Derzeit sind die Zahlen im Landkreis Forchheim wieder unter 50, so dass wir aktuell auf Tests und Kontaktdaten verzichten können. Das kann nächste Woche schon wieder ganz anders sein. Wir sind gespannt, wie sich die Gesamtsituation entwickeln wird. Angewiesen ist der Wildpark auf diese, wie auch auf andere Veranstaltungen nur in dem Sinne, um seinem Bildungsauftrag möglichst gut nachkommen zu können.
Weitere Informationen
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2020 hartes Jahr für oberfränkische Exporteure
Corona, Trump, Brexit, Pkw-Nachfrage– 2020 mit vielen Herausforderungen
Im April und Mai vergangenen Jahres waren von heute auf morgen alle Exportmärkte weggebrochen, die oberfränkische Industrie verkaufte rund ein Drittel weniger als sonst ins Ausland. Unerwartet schnell hat sich der Außenhandel aber wieder stabilisiert, im Dezember 2020 wurde sogar wieder mehr exportiert, als im Vorjahresmonat, so die IHK für Oberfranken Bayreuth in einer aktuellen Analyse.
Die Corona-Pandemie hat beim oberfränkischen Export 2020 eine deutliche Spur hinterlassen. Zwar hatte Oberfranken bereits vor der Corona-Krise einen leichten Rückgang beim Auslandsumsatz zu verzeichnen, allerdings folgte im 2. Quartal mit ‑24,4 Prozent der stärkste Einbruch seit der Finanzkrise 2009.
Oberfränkische Exportwirtschaft hat sich schnell wieder erholt
Die oberfränkische Exportwirtschaft hatte sich vergleichsweise schnell von der ausgeprägten Nachfrageflaute und dem Zusammenbruch der Lieferketten im April 2020 erholt. „Nach einem Minus von 28 Prozent im April und von 31 Prozent im Mai stabilisierte sich die Situation im Juni bereits wieder. Aber erst im November und Dezember haben die Exporte wieder das Vorjahresniveau erreicht”, so Sara Franke, Leiterin Bereich International.
Diesen Verlauf verzeichneten praktisch alle Branchen; mal stärker, mal schwächer ausgeprägt. Ganz anders die Entwicklung im Bereich Glas und Keramik: Diese Branche verzeichnete im ersten und dritten Quartal ein Exportplus von rund 40 Prozent und im zweiten Quartal ein Plus von 15 Prozent. Dafür brach der Umsatz im 4. Quartal um 27 Prozent ein.
Kfz-Zulieferer besonders betroffen
Über das ganze Jahr hinweg betrachtet ging der oberfränkische Auslandsumsatz um 10,5 Prozent auf 11,4 Milliarden Euro zurück. Allen voran trugen die Kfz-Zulieferer und die Bekleidungshersteller mit einem deutlichen Exportrückgang von über 20 Prozent zu dieser Entwicklung bei. Knapp dahinter folgen die Möbelhersteller, die Hersteller chemischer Erzeugnisse und der Maschinenbau mit Exportrückgängen von über 15 Prozent über das ganze Jahr hinweg betrachtet. „Das Jahr 2020 war etwa für die Automobil- und die Bekleidungsindustrie weltweit ein schweres Jahr, da macht auch die oberfränkische Wirtschaft leider keine Ausnahme”, so Franke.
Allerdings verzeichneten nicht alle Branchen einen Exportrückgang. Die Hersteller von Glas und Keramik konnten im abgelaufenen Jahr 14,8 Prozent mehr exportieren als 2019. Auch die Hersteller von Textilien (+2,6 Prozent) und die Produzenten sonstiger Waren (+3,9 Prozent) konnten ihre Exporte steigern.
2021 mit schwachem Start
Franke: „Anfang 2021 fing der Exportmotor wieder zu stottern an, erst im März 2021 verzeichnet die oberfränkische Wirtschaft mit einem Plus von 14 Prozent wieder einen spürbaren Anstieg, getragen in erster Linie von den Kfz-Zulieferern.”
Bayerische Exporte 2020 auf breiter Front rückläufig
Der Exportrückgang im Jahr 2020 war nicht auf Oberfranken beschränkt, wie die IHK für Oberfranken in einer Analyse feststellt. In manchen Ländern konnte die bayerische Wirtschaft trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ihre Position ausbauen. Insgesamt ging das Exportvolumen allerdings um 11,3 Prozent zurück.
Die Exportentwicklung Bayerns hatte 2020 etwas von einer Achterbahnfahrt. Wurde das erste Quartal belastet von der Exportschwäche der Kfz-Industrie, stürzten die Exportzahlen im zweiten Quartal generell in den Keller, um sich dann wieder vergleichsweise schnell zu stabilisieren. Im Dezember 2020 verzeichnete die bayerische Industrie erstmals seit Dezember 2019 wieder einen Exportzuwachs. Insgesamt gingen die bayerischen Exporte gegenüber 2019 um 21,4 Milliarden Euro auf 168,2 Milliarden Euro zurück.
Mehr Exporte in die Türkei, nach Litauen oder Uganda
Zur Erholung trugen die Handelspartner in den verschiedenen Ländern in unterschiedlichem Maßstab bei. Während die Exporte nach China, Ungarn oder Polen bereits ab dem dritten Quartal wieder über dem Vorjahresniveau lagen, dauerte die Erholung der Handelsbeziehungen mit anderen Ländern länger, etwa bei Norwegen, den VAE oder Irland. “Die Exporte in die USA, nach Großbritannien, Italien oder Japan haben sich zwar in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls stabilisiert, verzeichneten aber über das gesamte Jahr hinweg einen Negativtrend”, so Sara Franke, Leiterin International bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. Ganz anders die Entwicklung der Exporte in die Türkei, nach Litauen oder Uganda: hier stiegen die Exporte selbst im zweiten Quartal, dem Höhepunkt der Exportkrise. Insgesamt sind die bayerischen Exporte auf das Niveau von 2013 zurückgefallen.
„2020 hat sich gezeigt, dass sich eine Resilienz bei den Lieferketten in beide Richtungen bezahlt machen kann, denn nicht alle Länder waren zur gleichen Zeit gleich stark von den Corona-Auswirkungen betroffen. Gerne unterstützen wir die Unternehmen, die sich international breiter aufstellen möchten”, so Franke.
USA bleibt als Abnehmerland führend
Trotz des großen Einbruchs der Exporte in die USA bleibt das Land weiterhin größter Abnehmer bayerischer Exporte mit 17,2 Milliarden Euro vor China (15,7) und Österreich (13,2). Großbritannien ist 2020 als Abnehmerland um einen Platz auf Rang 6 zurückgefallen, Japan von 14 auf 17, die Türkei kletterte von Rang 20 auf 18 und Taiwan von 28 auf 23. Tschechien bleibt unter den Abnehmerländern auf Rang 9.
Teils erhebliche Verschiebungen seit 2010
Seit 2010 gab es einige Verschiebungen bei der Bedeutung der Abnehmerländer, überraschenderweise fällt das Vereinigte Königreich nicht darunter. Zwar sanken die Exporte nach Großbritannien seit 2015 um 5,1 Milliarden auf 10,2 Milliarden Euro, diesem Bedeutungsverlust waren aber hohe Zuwächse um 5,9 Milliarden Euro seit 2010 vorangegangen.
Im vergangenen Jahrzehnt als Abnehmerland zurückgefallen sind vor allem Spanien (von Rang 8 auf 12), Brasilien (von 20 auf 28) Singapur (von 22 auf 31) und Iran (von 40 auf 71). Eingebrochen sind die Exporte vor allem nach Syrien, Afghanistan und Venezuela, nicht wirklich überraschend angesichts der Lage vor Ort.
Immer mehr an Bedeutung gewonnen haben dagegen China (von Rang 3 auf Rang 2 der wichtigsten Abnehmerländer), Polen (von 12 auf 7), Rumänien (von 25 auf 19), Malaysia (von 32 auf 24) und Mexiko (von 33 auf 22). Sogar 65 Plätze gut machen auf Rang 84 konnte Kambodscha.
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Lockerungen ab Dienstag
Inzidenzwert im Landkreis Bamberg fünf Tage unter 50
Am heutigen Sonntag hat der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 50 unterschritten. Deshalb treten ab Dienstag um 0 Uhr Lockerungen in Kraft.
Ab kommendem Dienstag, 1. Juni, gelten folgende Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV):
Einzelhandel und Dienstleistungen
In den geöffneten Geschäften sind unverändert ein Kunde pro 10m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche zugelassen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Terminbuchungen sind ab Dienstag nicht erforderlich.
Sport
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, auch in Sportstätten, mit negativem Corona-Test. Kontaktsport ist unter freiem Himmel mit negativem Corona Test und in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind nach wie vor Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen – eine vorherige Terminbuchung entfällt. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist weiterhin unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen auch hier ein negatives Testergebnis vorlegen. Es gilt Maskenpflicht.
Weitere Öffnungsschritte
Die bereits im Landkreis Bamberg geltenden Öffnungsmöglichkeiten etwa für die Außengastronomie, den Tourismus oder das Öffnen von Freibädern bleiben weiterhin in Kraft.
Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt. Die vom Gesetzes wegen oder in Hygienekonzepten festgelegte Maskenpflicht gilt unverändert weiter, vor allem in Ladengeschäften, Arztpraxen, bei Friseuren und Dienstleistern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben.
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Die Bamberger Wirtschaft wartet auf Erholung
Trendauswertung Konjunktur Bamberg
Unterschiedlicher könnte die Einschätzung der momentanen Lage der Unternehmen in Stadt und Landkreis Bamberg nicht sein. Während die einen gute Zahlen schreiben, sind die anderen in der Folge der Corona-Pandemie weiterhin von zum Teil heftigen Einbußen und Beschränkungen betroffen. Das geht aus den Ergebnissen der Konjunkturumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth hervor.
Die Stimmung in der Wirtschaft bleibt verhalten. Der Konjunkturklimaindex steigt um einen Punkt leicht an und liegt jetzt bei 92 Zählern. „Bei den Bamberger Unternehmen ist der Aufwärtstrend noch nicht wirklich angekommen. Die Sorgen überwiegen momentan noch, doch es ist Zuversicht und die Hoffnung auf eine bessere Entwicklung im nächsten halben Jahr spürbar“, so Sonja Weigand, IHK-Präsidentin und Vorsitzende des IHK-Gremiums Bamberg.
Im Frühjahr 2021 bezeichnen 63 Prozent der befragten Unternehmen aus Stadt und Landkreis Bamberg ihre aktuelle Geschäftslage als gut (24 Prozent) oder befriedigend (39 Prozent), 37 nennen sie schlecht. Bei 51 Prozent der befragten Unternehmen ist die Kapazität nicht ausreichend ausgelastet, bei ebenso vielen das Auftragsvolumen aus dem Inland gesunken. Der Blick in die Zukunft wird etwas optimistischer als zuletzt eingeschätzt, bleibt aber skeptisch. 71 Prozent der Unternehmen rechnen mit einer sich verbessernden (26 Prozent) oder gleichbleibenden (45 Prozent) Geschäftslage, 29 Prozent befürchten eine Verschlechterung.
Die Investitionsneigung ist noch einmal zurückgegangen. Während viele Unternehmen weiter auf Öffnungsschritte hin zu einer normalen Geschäftstätigkeit hoffen, sehen vor allem Industriebetriebe inzwischen höhere Risiken in den Energie- und Rohstoffpreisen sowie gestörten Lieferketten. Leicht verbessert präsentieren sich die Erwartungen an die Beschäftigtenentwicklung. „Wir alle hoffen, dass sich die Ausnahmesituation durch immer mehr Impfungen endlich normalisiert. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, vor allem aber viele Soloselbständige, sind am Rande ihrer finanziellen Belastbarkeit und brauchen dringend den so lange ersehnten Neustart“, so Weigand.
Die Stimmung in den regionalen Unternehmen ist höchst unterschiedlich und kann über die Kennzahlen der Konjunkturbefragung nur unzureichend abgebildet werden. Daher hier einige persönliche Statements von Unternehmern zur konjunkturellen Lage in ihrer Branche:
Statement Herr Herbert Grimmer, Geschäftsführer Grimmer GmbH, Lisberg:
„Der beginnende Transformationsprozess vom Verbrennungsmotor zum Elektromotor und die danach folgende Pandemie haben auch in meinem Unternehmen für eine gewisse Unsicherheit gesorgt. Deshalb hatte es für mich erste Priorität, dieser Verunsicherung entgegenzuwirken und die Arbeitsplätze zu sichern.
Unsere Kunden haben sich schnell auf die Veränderungen eingestellt und uns mit neuen Entwicklungsprojekten beauftragt. Diese Projekte stellen uns vor große Herausforderungen, da unsere Kunden zum einen immer kürzere Durchlaufzeiten verlangen und wir zum anderen mit den täglich schwankenden Mitarbeiterkapazitäten zurechtkommen müssen.
Aktuell haben wir Vollauslastung im Unternehmen; unsere vier Auszubildenden konnten wir als Jungfacharbeiter übernehmen.“
Statement Herr Christian Klemenz, Geschäftsführer Bierothek GmbH, Bamberg:
„Wir hoffen für unsere stationären Einzelhandelsfilialen natürlich auf baldige Öffnungen, da die geringe Frequenz in den Innenstädten in den letzten 15 Monaten in diesem Geschäftsbereich zu Umsatzverlusten bei uns geführt hat, auch wenn wir als Lebensmittelhändler nicht unmittelbar von Schließungen betroffen waren. Unser Online-Handel ist hingegen im gleichen Zeitraum sehr stark gewachsen und es hat sich bewährt, hier breit aufgestellt zu sein und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.“
Statement Herr Horst Feulner, Geschäftsführer Bamberg Congress + Event GmbH, Bamberg:
„Seit Mitte März 2020 sind Veranstaltungen, vor allem Großveranstaltungen, nahezu durchgehend untersagt und dadurch kann auch keine Gastronomie in unseren Häusern stattfinden. Wir haben in der gesamten Zeit nahezu 100 % unseres Umsatzes verloren und das wird, aufgrund der langen Vorlaufzeiten für große Veranstaltungen, vermutlich auch noch bis Ende des Jahres so bleiben.“
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Initiative von Sozialreferent Glüsenkamp und BRK
„Lollitests“ für Kleinkinder am Paradiesweg
Der BRK-Kreisverband bietet seit Dienstag dieser Woche am Testzentrum Paradiesweg regelmäßig so genannte Lollitests für Kinder unter sechs Jahren an. Dabei können die Tests ohne großen Aufwand im vorderen Mundraum durchgeführt werden.
Bei seinem gestrigen Besuch lobte Bürgermeister Jonas Glüsenkamp die schnelle Umsetzung der Idee durch den BRK-Kreisverband: „Ich habe mit einigen Akteuren über ein zusätzliches Testangebot für kleine Kinder gesprochen. Es gab einige Bedenken, aber das Rote Kreuz hat zugeschlagen und ein Angebot unterbreitet. Das Testangebot für Familien ist ein wichtiges Zusatzangebot in der Stadt.“
„Kinder sind offen und unbefangen“
„Ohne Ehrenamt wäre ein solches Engagement nicht möglich“, stellte Klaus Otto, Kreisgeschäftsführer des Kreisverbandes, fest. Während der Pandemie seien bisher 11.000 zusätzliche Ehrenamtsstunden angefallen. Otto dankte seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und Bürgermeister Glüsenkamp für die unkomplizierte Bearbeitung des neuen BRK-Angebots. Christoph Treubel vom BRK hat bereits erste Erfahrungen sammeln können: „Die Kinder sind offen und unbefangen, was die Tests anbetrifft. Die Eltern sind erleichtert darüber, dass es zusätzlich zu den kinderärztlichen Testungen nun ein weiteres verbindliches Angebot für Kleinkinder gibt.“
„Lollitests“ sind am Paradiesweg 1 regelmäßig immer mittwochs von 17 bis 18.30 Uhr sowie zu den regulären Öffnungszeiten dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr, freitags von 18 bis 21 Uhr sowie sonntags von 9 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr möglich. Überdies bietet der Kreisverband eine weitere Testmöglichkeit für Kinder unter sechs Jahren sonntags von 13.30 bis 15 Uhr in der Mainstraße 28 in Hallstadt an. Die Anmeldung mit dem Namen des Kindes erfolgt unter https://kinder-test-bamberg.de/, zu den regulären Öffnungszeiten unter https://test-bamberg.de/. Für den kostenlosen Test sind eine ausgedruckte und unterschriebene Einverständniserklärung, angeboten zum Download auf der Homepage, sowie ein Ausweis mitzubringen. Eine Schnupfnase ist kein Hindernis für eine Testung, wohl aber Symptome wie beispielsweise Fieber.
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Erleichterungen ab 27. Mai
Inzidenzwert in der Stadt Bamberg fünf Tage unter 50
Der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am heutigen Dienstag am fünften Tag in Folge den Wert von 50 unterschritten. Daher treten ab kommendem Donnerstag neue Regelungen in Kraft.
Ab kommendem Donnerstag, 27. Mai, gelten folgende Regelungen der aktuellen Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV):
Kontakte
Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands sind zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Zusammenkünfte, die ausschließlich zwischen den Angehörigen desselben Hausstands, ausschließlich zwischen Ehe- oder Lebenspartnerinnen und ‑partnern oder ausschließlich in Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts stattfinden, bleiben unberührt.
Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht.
Sport
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren.
Schulen und KiTas
Für alle Jahrgangsstufen und Schularten ist Präsenzunterricht möglich, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Zweimal pro Woche muss ein Corona-Test durchgeführt werden.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern regulär besucht werden.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den 800 Quadratmeter übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Weitere Öffnungsschritte
Die bereits heute in Bamberg geltenden, weiteren Öffnungsmöglichkeiten für bspw. die Außengastronomie, die Theater, Konzerthäuser, Kinos, den Sport, touristische Übernachtungsmöglichkeiten, den Reisebusverkehr oder die Freibäder, bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 bleiben weiterhin in Kraft. Bei einem Unterschreiten einer 7‑Tage-Inzidenz von 50 können weitere Öffnungsschritte bzw. Erleichterungen erfolgen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit vorbereitet und soll schnellstmöglich dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Erteilung des notwendigen Einvernehmens vorgelegt werden. Sobald dieses erteilt ist, werden für bestimmte Angebote keine tagesaktuellen Tests mehr benötigt. Die Stadt Bamberg wird hierzu noch gesondert informieren.
Hinweis:
Die Regeln werden wieder verschärft, falls der Inzidenzwert von 50 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Die Änderungen treten dann zwei Tage später in Kraft.
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Fußball-Saison 2020//21
Saisonabbruch mit Auf- und Abstieg auch im Juniorenbereich
Der Fahrplan bei den Junioren der bayerischen Fußballer steht: Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann hat am vergangenen Samstag in insgesamt drei digitalen Info-Seminaren die Vereinsvertreter*innen aus dem Nachwuchsbereich darüber informiert, dass nun auch der Spielbetrieb der Saison 2020//21 im Junioren-Bereich pandemiebedingt nicht mehr zu Ende geführt wird.
Neben der Abbruch-Entscheidung erläuterte Weißmann den insgesamt über 1700 Teilnehmer*innen die genauen Abbruch-Modalitäten und gab einen Ausblick auf die anstehende Spielzeit 2021//22.
Gewertet wird die Saison 2020//21 bei den Junioren gemäß §54 der BFV-Jugendordnung aufgrund der Quotientenregel, Auf- und Abstieg werden vollzogen. In Spielklassen, in denen zur Ermittlung des Aufsteigers eine Relegation vorgesehen ist, wird der Aufstieg unter den Releganten durch den zuständigen Jugendausschuss per Losverfahren ermittelt. Dies ist an den Schnittstellen zwischen Kreisliga und Bezirksoberliga sowie zwischen Bezirksoberliga und Verbandsebene der Fall.
Weißmann: „Geltende Regeln annehmen und akzeptieren“
„Im vergangenen Jahr haben wir aufgrund fehlender Regeln im Rahmen eines Saisonabbruchs aufgrund höherer Gewalt den Aufstieg großzügig gestaltet und den Abstieg weitestgehend ausgesetzt. Für das aktuelle Spieljahr haben wir jedoch klare Regelungen geschaffen, die jetzt auch so zum Tragen kommen werden. Ich werbe darum, diese Regeln anzunehmen und zu akzeptieren“, sagt Weißmann: „Ein erneuter großzügiger Aufstieg mag zwar einzelne Mannschaften motivieren. Wir müssen aber beachten, dass oftmals ein Teil dieser Mannschaften die Altersklasse wechselt. Gleichzeitig müssen sich die Spieler in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Abstieg auseinandersetzen. Eine Saison nur gegen den Abstieg zu spielen, sehen wir als eine deutlich größere Demotivation an.“
Der Start der neuen Spielzeit soll ab dem 1. September 2021 erfolgen, über SpielPlus können alle bayerischen Vereine ab 15. Juni ihre Mannschaften für die neue Saison melden. Die Meldefrist endet bei den Junioren am 31. Juli 2021. Für den Spielbetrieb in der Halle und die Futsal-Ligen ist der Meldebogen bis zum 17. Oktober 2021 geöffnet.
Arbeitsgruppe mit Vereinsvertreter*innen nimmt ab Juni Arbeit auf
Mit Blick auf die anstehende Spielzeit wird der Verbands-Jugendausschuss außerdem eine Arbeitsgruppe (AG) ins Leben rufen, die sich insbesondere mit den Themen „Spielklassenformat“ und „Überarbeitung/Optimierung der Regelung §54 Jugendordnung“ auseinandersetzen soll. Die Mitarbeit durch Vereinsvertreter*innen bzw. Jugendleiter*innen in der AG, die ihre Arbeit Anfang Juni aufnehmen wird, ist ausdrücklich erwünscht. Interessierte Jugendleiter*innen können sich hier anmelden.
„Wir haben im vergangenen Jahr gute Erfahrungen mit der Lösungs-Arbeitsgruppe für das Spieljahr 2020⁄21 gemacht. In den letzten Monaten haben wir alle – Verbands- und Vereinsvertreter – weitere Ideen gesammelt. Jetzt gilt es, diese gemeinsam in die Planungen und Regelungen für das Spieljahr 2021//22 einzubringen. Wir freuen uns auf den Austausch mit den Vereinsvertretern!“, sagt Karl Helmberger, Mitglied im Verbands-Jugendausschuss und Spielleiter der Junioren-Bayernligen.
Trainingsbetrieb: Weitere Lockerungen notwendig
Thema der Info-Seminare waren außerdem die aktuell geltenden Regeln für den Trainingsbetrieb in Bayern. Diese seien zwar mittlerweile deutlich praxisnäher gestaltet, für die bayerischen Vereine aber dennoch weiter mit hohen Hürden verbunden. Der BFV werde sich daher weiterhin mit Nachdruck für weitere Lockerungen einsetzen.
Die stellvertretende Verbands-Jugendleiterin Kerstin Hug sagte dazu: „Bei unseren Kids unter 14 Jahren ist die Notwendigkeit eines Tests sicher ein Rückschritt, die Freigabe des Kontaktsports in altersunabhängigen Gruppen bis 25 Personen dagegen ein riesiger Schritt nach vorne. Wir hoffen nun auf weiterhin stark sinkende Inzidenzen und gleichzeitig weitere Erleichterungen für den Freiluftsport – wie beispielsweise die Anerkennung der Schul-Testungen oder sogar eine Trainingsfreigabe unabhängig von Inzidenzwerten.“
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Lockerungen ab Samstag
Inzidenzwert im Landkreis Bamberg fünf Tage unter 100
Am heutigen Donnerstag hat der 7‑Tage-Inzidenz-Wert für den Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 100 unterschritten. Deshalb treten ab Samstag um 0 Uhr Lockerungen in Kraft.
Ab kommendem Samstag, 22. Mai, gelten folgende Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV):
Einzelhandel und Dienstleistungen
Neben den bereits geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können ab kommendem Samstag Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro Quadratmetern Verkaufsfläche öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Auch für Friseure und Fußpflege entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests. Andere körpernahe Dienstleistungen sind mit vorheriger Terminbuchung und FFP2-Maske für die Kundinnen und Kunden wieder zulässig.
Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich.
Schulen und KiTas
Sofern der Inzidenzwert auch nach den Pfingstferien 100 nicht überschreitet, kann an Schulen Präsenzunterricht stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Sofern es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen, wird bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test in Bezug unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden (eingeschränkter Regelbetrieb).
Außerschulische Bildung und Musikschule
Angebote der beruflichen Aus‑, Fort‑, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz.
An der Kreismusikschule Bamberg darf der Einzelunterricht in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden, allerdings beträgt der Mindestabstand hier 2 Meter.
Sport
Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen mit bis zu 25 Personen und kontaktfreier Sport im Innenbereich sind unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, erlaubt.
Freibäder dürfen öffnen, Besucher müssen einen Termin buchen und Mindestabstände einhalten. Zudem muss ein negatives Testergebnis vorliegen.
Fitnessstudios dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Vorlage eines negativen Testergebnisses besucht werden.
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, es gilt Maskenpflicht.
Tourismus
Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen sind erlaubt. Die Gäste müssen bei Anreise sowie jede weitere 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorweisen.
Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt.
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist ab Samstag, 22. Mai, 0 Uhr aufgehoben.