Auch während der Feiertage über Weihnachten und Silvester ist die Versorgung in der Region sichergestellt, Impf- und Testmöglichkeiten sind gegeben. Darauf weisen
... weiter
Alkoholkonsumverbot wird verlängert
Lob für Gastronomen und Polizei
Die Stadt Bamberg verlängert die bereits beschlossenen Verbotsmaßnahmen zur Eindämmung der Auswüchse nächtlicher Partygänger, insbesondere an den Wochenenden, und beschließt zusätzliche flankierende Maßnahmen. Das berichtete Oberbürgermeister Andreas Starke in der Vollsitzung des Stadtrates am Mittwoch.
Vorausgegangen waren intensive Gespräche mit den Gastronomen, dem Bürgerverein IV. Distrikt und der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt.
„Die Polizei bestätigt, dass sich die Gastronomie an das To-Go-Verkaufsverbot gehalten hat. Die aktuellen Probleme gehen also nicht von der Gastronomie aus, sondern durch das oft missbräuchliche Verhalten auf der Straße“, so OB Starke im Stadtrat. Der Oberbürgermeister lobte die Kooperation der Gastronomie und dankte für die Bereitschaft, gemeinsame Lösung zu finden. Parallel zu den Verbotsmaßnahmen müssten aber weitere Maßnahmen getroffen werden. So wurden das Baureferat und die Bamberger Service Betriebe gemeinsam mit den Stadtwerken beauftragt, die Anbringung einer Störbeleuchtung im Bereich der Unteren Brücke sofort umzusetzen. „Damit wollen wir diesen besonders problematischen Bereich temporär ausleuchten, um so die Anziehungskraft zu mindern und dunkle Räume zu vermeiden“, erläuterte der Oberbürgermeister. Die Beleuchtung wird kommenden Montag 28. Juni installiert.
Wie in anderen Städte auch, beschäftigen die nächtlichen Auswüchse von Partygängern, vor allem an den Wochenenden, mit Lärm, Verunreinigungen und Störungen der Sicherheit und Ordnung die Bamberger Bürgerinnen und Bürger. Die Situation in Teilen der Innenstadt, vor allem in den Bereichen Untere Brücke und Sandstraße, führt besonders nach 23 Uhr zu erheblichen Konflikten. Die Stadt Bamberg hat daher bereits am 10. Juni eine Allgemeinverfügung mit einem Alkoholkonsumverbot sowie einem Verbot des To-Go-Verkaufs alkoholischer Getränke an Freitagen und Samstagen, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für weite Teile der Innenstadt erlassen, welche in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomie zunächst bis zum 19 Juli verlängert wird.
Als Gegenmaßnahme zum „Wildpinkeln“ hat die Gastronomie ihre Toilettenanlagen auch noch bis zu einer halben Stunde nach der eigentlichen Lokalschließung geöffnet. Außerdem wurden bei den öffentlichen WC-Anlagen die Öffnungszeiten deutlich auf 24 Uhr verlängert (Promenade, Untere Brücke, ERBA). Ebenso wurde eine höhere Frequenz bei der Leerung der öffentlichen Abfalleimer am Wochenende sowie die Aufstellung zusätzlicher großvolumiger Abfalleimer an den bekannten Hotspots durchgeführt.
Beleuchtung der Unteren Brücke und zusätzliche WC-Anlagen vereinbart
In einem Fortsetzungsgespräch am 21. Juni zur Evaluation der Maßnahmen waren sich alle Besprechungsteilnehmerinnen und ‑teilnehmer einig, dass die Maßnahmen – Alkoholkonsumverbot und To-Go-Verbot – für weitere vier Wochen, nun bis zum 19. Juli, angeordnet wird. Mit der zusätzlichen Anbringung einer Störbeleuchtung im Bereich der Unteren Brücke soll nun der Aufenthalt an diesem nächtlichen Brennpunkt unattraktiv gemacht und „dunkle Räume“ vermieden werden, da dort im Schutz der Dunkelheit viele Störungen verursacht werden. Die Beleuchtung wird durch die Stadtwerke Bamberg gemeinsam mit den Bamberger Service Betrieben installiert werden. Die Arbeiten dazu sollen am 28. Juni beginnen. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme.
Die Bamberger Servicebetriebe sind beauftragt, ähnlich wie zur Sandkerwa, für zunächst zwei Standorte WC-Container bzw. Toilettenwägen zu organisieren. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits. Die konkreten Standorte sind an der Schranne und in der Elisabethenstraße.
Oberbürgermeister Andreas Starke nimmt die Polizei in Schutz. „Die Polizeikräfte sind durch andere Aufgaben stark gebunden. Angesichts dieser Herausforderungen macht unsere Polizei eine ganz hervorragende Arbeit!“, so Starke. Dies gelte im Besonderen auch für den Umgang mit dem derzeitigen Feierverhalten. Starke weiter: „Wenn es in Bamberg noch nicht zu solchen Szenen, wie beispielsweise jüngst in Augsburg mit massivem Polizeieinsatz und zahlreichen verletzten Einsatzkräften gekommen ist, dann ist das ausschließlich dem ruhigen und besonnen Verhalten der Polizeibeamtinnen und –beamten vor Ort und in der Einsatzzentrale zu verdanken. Daher danke ich an dieser Stelle ausdrücklich der Leitung der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt und allen Polizeibeamtinnen und Beamten für ihren Einsatz zum Wohle der Stadt Bamberg!“
Am 19. Juli wird es ein weiteres Treffen mit den Gastronomen und der Polizei geben, um weitere Maßnahmen für das Sandgebiet und die Innenstadt zu besprechen.
„Auftragsbücher prall gefüllt“
Bau-Boom hält an: Hunderte neue Wohnungen in der Region Bamberg gebaut
Boomende Baubranche: In der Stadt Bamberg wurden im vergangenen Jahr 205 und im Landkreis Bamberg 525 neue Wohnungen gebaut – in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit. Die IG BAU beruft sich hierbei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Danach flossen für den Neubau in Bamberg Investitionen in Höhe von rund 49,5 Millionen Euro, im Landkreis rund 114 Millionen Euro. „Der Boom der Branche hält schon seit Jahren an. Und es ist kein Ende in Sicht“, sagt Bezirksvorsitzender Gerald Nicklas. Der Gewerkschafter verweist auf einen wachsenden Berg genehmigter, aber noch nicht fertiggestellter Wohnungen, der zu „prall gefüllten Auftragsbüchern“ bei den Unternehmen führe: Nach einer Auswertung des Pestel-Instituts wurden in der Stadt zwischen 2011 und 2019 Baugenehmigungen für rund 600 Wohnungen erteilt, die noch gebaut werden müssen, im Landkreis im gleichen Zeitraum Baugenehmigungen für rund 1.400 Wohnungen.
Gewerkschaft fordert Lohn-Plus
„Es gibt einen regelrechten Stau am Bau. Maurer, Zimmerleute und Fliesenleger arbeiten am Anschlag, um die Auftragsflut zu bewältigen. Statt Kurzarbeit und Homeoffice heißt es bei ihnen: Überstunden und Wochenendarbeit“, so Nicklas. Die IG BAU Oberfranken fordert, die Beschäftigten in der Region an den guten Geschäften der Firmen fair zu beteiligen.
In der laufenden Tarifrunde setzt sich die Gewerkschaft für ein Einkommensplus von 5,3 Prozent ein. Außerdem sollen die sogenannten Wegezeiten, also die langen, meist unbezahlten Fahrzeiten zu den Baustellen, entschädigt werden. Darüber hinaus sollen die Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung überwunden werden.
„Bauleute machen einen unverzichtbaren Job: Sie schaffen dringend benötigten Wohnraum, halten Straßen und Brücken instand, bauen Gleise und errichten Windräder“, betont IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Zugleich habe die Baubranche die Binnenkonjunktur im Corona-Krisenjahr 2020 entscheidend stabilisiert und einen noch stärkeren Einbruch verhindert. „Es ist überfällig, dass die Arbeitgeber diese Leistung anerkennen“, so Burckhardt. Die Beschäftigten erwarteten ein kräftiges Lohn-Plus und einen Ausgleich für die oft stundenlange Pendelei zu den Baustellen – „das ist Zeit, in der sie ihre Familie nicht sehen, um für den Chef unterwegs zu sein“.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im vergangenen Jahr 306.376 neue Wohnungen in Deutschland fertiggestellt – ein Plus von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit wurden so viele Wohnungen neu gebaut wie seit 2001 nicht mehr. Die Statistikbehörde geht zudem von bundesweit rund 780.000 genehmigten Wohnungen aus, die erst noch gebaut werden müssen. Dieser sogenannte Bauüberhang habe ein Rekordhoch erreicht. Laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) stieg der Umsatz der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent auf 143 Milliarden Euro.
Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den Arbeitgebern gehen am 21. und 22. Juni in Mainz in die zweite Runde.
Das könnte Sie auch interessieren...
Oberbürgermeister Starke und Landrat Kalb starten erneute Initiative
Stadt und Landkreis Bamberg fordern mehr Impfstoff für das Bamberger Impfzentrum
Die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg fordern in einem gemeinsamen Schreiben an die Regierung von Oberfranken, dem Bamberger Impfzentrum Sonderkontingente an Impfstoff zuzuweisen, so wie das in anderen Regionen bereits geschehen ist.
„In einem gemeinsamen Schreiben von Landkreis und Stadt Bamberg haben wir die Regierung von Oberfranken erneut aufgefordert, zusätzliche Impfstoffkontingente für das Bamberger Impfzentrum zu liefern. Das wäre der gerechte Ausgleich für zusätzliche Lieferungen an benachbarte Kreise und Städte im Frühjahr“, so Oberbürgermeister Andreas Starke nach der heutigen Sitzung des Corona Krisenstabs.
„Die Inzidenzen um uns herum sind alle vergleichbar niedrig. Also wäre es jetzt an der Zeit, dem Bamberger Impfzentrum entgangenen Impfstoff als weiteres Sonderkontingent zuzuweisen. Wir impfen nicht langsamer als andere, wir erhalten nur nicht so viel Impfstoff wie andere Regionen“, betont Landrat Johann Kalb.
Das Bamberger Impfzentrum liegt mit den in der vergangenen Woche durchgeführten Zweitimpfungen mit einem Plus von 5,2 % über dem bayerischen Schnitt und erreicht eine Impfquote von 25,6 % für die Zweitimpfungen. Die Quote für die Erstimpfungen stieg lediglich um 1,6 % durch Impfungen der niedergelassenen Ärzte, da dem Impfzentrum kein Impfstoff für Erstimpfungen zugeteilt wurde. Es gäbe leicht positive Signale, dass es auch wieder Impfstoff für Erstimpfungen geben könnte. Ansonsten müsse man Anfang Juli den Impfbetrieb einstellen. Betriebsärzte erhielten ihren Impfstoff aus dem Kontingent der niedergelassenen Ärzte, so dass hier entsprechend weniger geimpft werden könnte.
Deutlich rückläufige Nachfrage an Schnellteststellen
Das Gesundheitsamt berichtete von niedrigen Infektionszahlen, auch wenn die 7‑Tage-Inzidenzen zuletzt wieder leicht gestiegen waren. Für den heutigen 15. Juni liegt der Wert für den Landkreis Bamberg bei 31,3 und für die Stadt bei 19,4, nachdem die 7‑Tage-Inzidenz für Bamberg am 10. Juni schon einmal auf 1,6 zurückgegangen war. Sowohl im Klinikum Bamberg als auch in den Kliniken im Landkreis hat sich die Situation mit jeweils drei Covid-Erkrankten deutlich entspannt.
Zur Einführung des digitalen Impfpasses wurde in erster Linie auf die Apotheken verwiesen, die hier bereits technisch angebunden seien. Die Experten für die bayerische Impfsoftware „BayIMCO“ seien im Moment dabei, das Impfzentrum Bamberg an das System für den digitalen Impfpass anzuschließen. Hier ist, laut Dr. Tobias Pfaffendorf, Geschäftsführer der gGmbH MVZ am Bruderwald, die Einrichtung einer separaten Anlaufstelle für den Ausdruck der notwendigen Unterlagen am Impfzentrum geplant, um den Impfablauf im Inneren nicht zu stören.
Die Schnellteststellen sowohl in Stadt und Landkreis berichteten von deutlich rückläufiger Nachfrage. Deshalb würden Standorte und Öffnungszeiten gestrafft, aber das Schnelltestangebot grundsätzlich aufrechterhalten. „Es ist wichtig, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin die Möglichkeit zum Testen geben. Immer wieder werden so auch positive Fälle entdeckt, die ansonsten zu weiteren Infektionen führen würden“, so Oberbürgermeister Starke. Ab dem 21. Juni werden im Stadtbereich die Teststelle im Foyer der Harmoniesäle geschlossen und der Schnelltestbus stelle seinen Betrieb ein. Dies habe vor allem mit den sommerlichen Temperaturen zu tun, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Antigen-Schnelltests ohne Kühlung und Klimaanlage nicht mehr zuließen.
Das könnte Sie auch interessieren...
Luca-App und Corona-Warn-App im Einsatz
Hilfen zur Kontaktverfolgung in städtischen Einrichtungen
Wo immer sich Menschen tummeln, ist Kontaktverfolgung ein großes Thema. Das ist auch bei städtischen Einrichtungen so. So werden beim E.T.A.-Hoffmann-Theater, sowohl online als auch an der Kinokasse, Kontaktdaten beim Ticketverkauf erhoben. Auf Spielplätzen besteht die Gelegenheit, per QR-Code die Corona-Warn-App zu aktivieren. Die Stadt Bamberg gibt einen Überblick.
Aktuell sind auf dem Wasserspielplatz im Erba-Park sowie auf den Spielplätzen Kunigundendamm, Harmoniegarten, Hainstraße und Färbergasse QR-Codes mit dem Hinweis „Nutzen Sie die Corona-Warn-App. Scannen Sie den QR-Code und tragen Sie aktiv dazu bei, mögliche Infektionsketten schnell und effektiv zu durchbrechen“ angebracht. An eine Ausweitung auf andere Spielplätze ist gedacht. Erst aber soll abgewartet werden, wie das Angebot angenommen wird, um im zweiten Schritt zu überlegen, was eventuell verbessert werden kann. Wie auch beim Theater ermitteln die Stadtwerke für die Bäder und die Volkshochschule bei der Buchung online oder in Annahmestellen die Kontaktdaten. Wer in den städtischen Museen – Historisches Museum auf dem Domberg, Sammlung Ludwig im Alten Rathaus und Villa Dessauer – ein Ticket erwirbt, füllt ein Kontaktformular aus. Das Zentrum Welterbe lässt einem die Wahl und bietet neben der Möglichkeit, seine Daten auf dem Papier zu hinterlassen, die QR-Codes sowohl von Corona-Warn-App als auch von Luca-App an. Der Tourismus & Kongress Service schließlich setzt bei seinen öffentlichen Führungen mit Ticketverkauf auf die Luca-App zur Kontaktverfolgung, wobei nach wie vor auch hier für alle ohne Handy die Möglichkeit besteht, sich handschriftlich auf Papier zu verewigen.
Unterscheidungsmerkmale der beiden Apps
Luca-App oder Corona-Warn-App? Wesentliche Unterscheidungsmerkmale beider Anwendungen: Die Corona-Warn-App speichert die Daten anonym und verarbeitet keine personenbezogenen Daten. Sie informiert über ein mögliches Infektionsrisiko durch eine Begegnung mit einer nachweislich infizierten Person in unmittelbarer Nähe. Es obliegt dann dem Anwender, Hausarzt oder Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Die Luca-App dient der Kontaktdatenerfassung und ‑nachverfolgung mit dem Vorteil, dass das Gesundheitsamt bei einem Infektionsfall direkt auf die Kontaktdaten zugreifen kann. Sie kann dabei die Registrierung in Papierform ersetzen, die im vergangenen Jahr weit verbreitet, aus datenschutzrechtlicher Sicht jedoch bedenklich und fehleranfällig war.
Kritisiert wurde auch die Luca-App. Sie habe „eklatante Mängel und berge fatale Risiken“, stellt der Verein backspace mit Sitz in Bamberg fest, der sich als lokale Repräsentation des Chaos Computer Clubs (CCC) versteht. Der CCC schimpft gar über ein „staatlich subventioniertes Geschäftsmodell“ eines privatwirtschaftlichen Betreibers. Zur Datensicherheit bei Luca schreibt das Bayerische Digitalministerium: „Alle Daten im Luca-System werden Ende-Zu-Ende verschlüsselt und sind nur im Falle einer vom Gesundheitsamt gestarteten Kontaktnachverfolgung von diesem einsehbar.“ Und fügt hinzu: Nach Einschätzung der Datenschutzkonferenz, dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, weise das Luca-System eine tragfähige technische Architektur auf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kommt, auch angesichts von Nachbesserungen des Luca-App-Betreibers, zu folgendem Schluss (Stand 31.05.2021): „Trotz einiger berechtigter Kritik: Angesichts des praktischen Nutzens der App scheint nach aktuellem Stand das Risiko in der aktuellen Krise wohl vertretbar zu sein.“
3‑wöchiges Kilometer-Sammeln beginnt
Stadt und Landkreis starten das STADTRADELN 2021
Heute haben Stadt und Landkreis Bamberg den jährlichen Höhepunkt im regionalen Fahrradkalender eröffnet. Bis zum 4. Juli heißt es nun wieder rauf auf den Sattel und fleißig in die Pedale treten, denn Stadt und Landkreis Bamberg beteiligen sich wieder am deutschlandweiten Wettbewerb STADTRADELN.
„Die rasante Steigerung der Beteiligung in den letzten Jahren sind nicht nur ein beeindruckendes Zeichen für den Klimaschutz, sondern auch ein bedeutender Schritt in Richtung Mobilitätswende“, bewerten Bürgermeister Jonas Glüsenkamp und Landrat Johann Kalb die diesjährige Auflage der beliebten Fahrradaktionswochen.
Beim STADTRADELN bilden sich Teams, die während des 21-tägigen Aktionszeitraums möglichst viele Kilometer beruflich sowie privat mit dem Fahrrad zurücklegen und diese im Online-Kilometer-Buch eintragen oder mit der STADTRADELN-App sammeln. Das Ziel ist es, die Radverkehrskultur an sich voranzubringen und sowohl die Politik als auch die Bürgerinnen und Bürgern von den Vorteilen des Radfahrens in der Freizeit und im Alltag zu begeistern.
Bisher haben in Stadt und Landkreis Bamberg insgesamt 3.276 Radelnde in 396 Teams angemeldet. Man kann sich aber auch noch im laufenden Wettbewerb einem Team anschließen und mitmachen.
Teams aus allen 36 Gemeinden des Landkreis Bamberg
Mit gutem Beispiel voran gehen wieder die STADTRADELN-Stars, die während des STADTRADELN-Zeitraums komplett aufs Autofahren verzichten und in einem Blog über ihre Erfahrungen berichten. In der Stadt Bamberg sind das in diesem Jahr wieder 3. Bürgermeister Wolfgang Metzner mit zwei Fahrradbegeisterten, Inge Buhl und Jürgen Dressel. Im Landkreis Bamberg ist erneut der „Radellöwe“ als Maskottchen im Einsatz. Für den diesjährigen Foto-Wettbewerb „Radellöwe“ hat er viele STADTRADELN-Logos auf den Radwegen im Landkreis verteilt, die es zu finden gilt.
Erstmals treten im Landkreis Bamberg Teams aus allen 36 Gemeinden in den spannenden Wettstreit um Platz 1 als Fahrradgemeinde 2021. Fantastisch ist auch die Anzahl von 40 teilnehmenden Landkreis-Schul- und Kindergarten-Teams (2020: 8). Zudem wird es im Landkreis erstmals einen Hauptpreis geben! Dank des Bike-Cafe Messingschlager steht ein hochwertiges Fahrrad zur Verlosung unter den Teilnehmenden bereit! Dank vieler weiterer Unterstützer können tolle Gutschein- und Sachpreise in den unterschiedlichsten Kategorien vergeben werden (zum Beispiel größtes Team, Team mit den meisten Kilometern und so weiter).
Weitere Informationen zu Anmeldung, Beitritt zu einem Team, Kilometer-Buch, Statistiken und vielem mehr sind zu finden unter https://www.stadtradeln.de/bamberg und https://www.stadtradeln.de/landkreis-bamberg.
Bundesweit wird STADTRADELN vom Klima-Bündnis koordiniert, dem größten kommunalen Netzwerk zum Schutz des Weltklimas, dem der Landkreis Bamberg und die Stadt Bamberg seit 1992 angehören.
Auch dieses Jahr verzichten Stadt und Landkreis Bamberg trotz inzwischen gesunkener Inzidenz bewusst auf ein Rahmenprogramm mit gemeinsamen Radtouren sowie Veranstaltungen im Freien und freuen sich darauf, diese im kommenden Jahr wieder durchführen zu können.
Das könnte Sie auch interessieren...
Bamberg
Offensives Maßnahmenpaket der Stadt gegen ausufernde Partys und Müllberge
Auf Initiative des Oberbürgermeisters der Stadt Bamberg, Andreas Starke, trafen sich zu einem „Runden Tisch“ Vertreter der Stadtverwaltung, der Polizei und zahlreiche Gastronomen aus dem Sandgebiet. Dabei ist es geglückt, eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, um ausufernde Partys und Müllberge in den Griff zu bekommen, die nun probeweise umgesetzt wird.
So gibt es im Sandgebiet und im Innenstadtbereich ein Alkoholkonsumverbot und Alkohol-To-Go-Verkaufsverbot ab 22 Uhr für Freitag und Samstag, zunächst an den beiden nächsten Wochenenden. Danach soll in einer erneuten Besprechung ein Erfahrungsaustausch erfolgen. Starke: „Wir müssen an einem Strang ziehen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.“
OB Starke: „Wir wollen die derzeitige Ballermann-Situation in der Sandstraße und die Verunreinigungen in der Innenstadt und im Sandgebiet beenden.“ Der Ältestenrat des Stadtrats begrüßte das Maßnahmenpaket der Stadtverwaltung und stimmte dem Kompromiss mit den Gastronomen ausdrücklich zu.
Die Regelungen im Einzelnen:
- Alkohol-To-Go-Verkaufsverbot und Alkoholkonsumverbot ab 22 Uhr für Freitag und Samstag in einem definierten Bereich im Sand- und Inselgebiet.
- Erweiterte Öffnungszeiten der öffentlichen Toilettenanlagen in der Innenstadt sowie die Möglichkeit für die Gastronomen, auch nach Ende der To-Go-Gastronomie ihre Toiletten für Gäste zu öffnen.
- Höhere Frequenz bei der Leerung der öffentlichen Abfalleimer am Wochenende, Aufstellen zusätzlicher großvolumiger Abfalleimer an den bekannten Hotspots.
Bürgermeister Jonas Glüsenkamp betonte: „Wir danken den mitwirkenden Gastronom:innen für ihre Kooperationsbereitschaft trotz ihrer wirtschaftlich schwierigen Lage. In zehn Tagen, am 21.06.2021, treffen wir uns wieder und ziehen Bilanz.“ Die Polizei hatte ursprünglich ein Alkohol-To-Go-Verbot ab 20 Uhr empfohlen. Als Kompromiss wurde 22 Uhr festgelegt.
Alle Beteiligten waren sich darin einig, dass auch die Bürgerinnen und Bürger, die feiern, ihren Teil dazu beitragen müssten, damit Ruhestörungen vermieden und die Stadt nicht vermüllt wird. Alle müssten ihrer Verantwortung gerecht werden, man könne nicht einfach die Verantwortung auf die Polizei abschieben. In diesem Zusammenhang wies Bürgermeister Glüsenkamp auf das erfolgreich gestartete Recup-System der Austraßen-Gastronom:innen hin, dessen Ziel es sei, Müll zu vermeiden.
Vorsichtige Normalisierung statt Katastrophenfall
Zahlreiche Erleichterungen der Corona-Maßnahmen sind ab heute in Kraft getreten
Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am Freitag weitere Lockerungen für Bayern beschlossen, die mit der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem heutigen Montag in Kraft getreten sind. Zeitgleich wurde der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben.
Für die Stadt Bamberg mit einer stabilen 7‑Tages-Inzidenz unter 50 bedeutet das im Einzelnen:
Allgemeine Kontaktbeschränkung: Aufgrund der stabilen Inzidenzwerte von unter 50 dürfen sich jetzt 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.
Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen et cetera) sind wieder möglich: Bei einer Inzidenz unter 50 draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Erst bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 benötigen nicht Geimpfte oder Genesene einen negativen Test.
Schulen: Ab dem 7. Juni findet in Gebieten mit Inzidenz unter 50 wieder einschränkungsloser Präsenzunterricht für alle Schulen statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebiete mit Inzidenz unter 100. Im Sportunterricht kann auf die Maskenpflicht verzichtet werden. An den Schulen sind weiterhin inzidenzunabhängig zweimal wöchentliche Tests erforderlich. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden („Selbsttest-Ausweis“).
Kindertagesstätten kehren analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.
Hochschulen: Die Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten (Vorlesungen, Seminare). Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei 1,5 m Abstand). Zugelassen werden Teilnehmer, die sich zweimal wöchentlich testen lassen. Wie in der Schule besteht auf dem Hochschulgelände Maskenpflicht.
Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 ist der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen entfällt.
Märkte: Märkte können im Freien wieder sämtliche Waren verkaufen.
Gastronomie: Die Innengastronomie kann geöffnet werden und die Gastwirtschaften können im Innen- und im Außenbereich bis 24 Uhr (bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben. Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung. Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben im Innenbereich geschlossen.
Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen). In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.
Freizeiteinrichtungen: Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.
Flusskreuzfahrten sind ab dem 7. Juni wieder möglich unter der Voraussetzung eines negativen Tests.
Kulturelle Veranstaltungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.
Gottesdienste: Ab dem 7. Juni ist in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 der Gemeindegesang wieder erlaubt (im Innenbereich mit FFP2-Maske). Bei Freiluftgottesdiensten entfällt die Maskenpflicht am Platz. Auf die Anzeige- und Anmeldepflicht wird verzichtet.
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind innen und außen ohne feste Personenobergrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept). Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.
Sport: Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.
Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt bei einer Inzidenz unter 50. Gemeinschaftsveranstaltungen in den Heimen sind innen mit 25 Personen, außen mit 50 Personen zulässig.
Zuschuss von bis zu 1000 Euro
Stadt fördert Kauf eines Lastenfahrrads
Um die umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen, fördert das städtische Klima- und Umweltamt den Kauf von Lastenfahrrädern. Die Stadt Bamberg übernimmt dabei 25 Prozent der Nettoanschaffungskosten.
Bei Lastenpedelecs mit elektrischer Unterstützung erfolgt dies bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Bei muskulär betriebenen Lastenrädern bis zu maximal 500 Euro. Anträge können ab dem 1. Juni bis zum 30. September 2021 gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie maximal einem Kraftfahrzeug im Haushalt. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Bamberg liegen.
Antrag muss vor der Bestellung eines Lastenfahrrades gestellt werden
Klima- und Umweltreferent Jonas Glüsenkamp freut sich, dass der Mobilitätssenat des Bamberger Stadtrats am 11. Mai 2021 den Weg frei für die neuen Förderrichtlinien gemacht hat. „Ein Lastenfahrrad ist eine wunderbare Alternative. Der Weg zur und von der Schule, Einkäufe, Freunde abholen und bringen und noch vieles mehr ist damit emissionsfrei möglich“, betonte der Bürgermeister. „Mit unserer finanziellen Förderung wollen wir Familien mit Kindern und Alleinerziehenden den Umstieg zu klimaneutraler Mobilität erleichtern.“
Die Leiterin des Klima- und Umweltamtes, Anita Schmidt, weist darauf hin, dass der Antrag zwingend vor der Bestellung eines Lastenfahrrades gestellt werden muss. „Nachträglich kann der Zuschuss nicht gewährt werden. Daher muss unbedingt der Förderbescheid abgewartet werden. Der Kauf des Lastenrads hat dann anschließend innerhalb von drei Monaten zu erfolgen.“
Weitere Informationen
Den Förderantrag, die genauen Förderrichtlinien sowie weitere Infos finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung2021. Die Anträge sind per Post an die Stadt Bamberg, Klima- und Umweltamt, Michelsberg 10, 96049 Bamberg, zu richten. Sie können dort oder im Rathaus am ZOB auch persönlich abgegeben werden. Sämtliche Anträge, die den Vorgaben entsprechen, und fristgerecht bis spätestens am 30. September 2021 eingegangen sind, gelangen in einen Lostopf. Es wird solange gelost, bis die zur Verfügung stehende Fördersumme ausgeschöpft ist.
Das könnte Sie auch interessieren...
Die Bamberger Wirtschaft wartet auf Erholung
Trendauswertung Konjunktur Bamberg
Unterschiedlicher könnte die Einschätzung der momentanen Lage der Unternehmen in Stadt und Landkreis Bamberg nicht sein. Während die einen gute Zahlen schreiben, sind die anderen in der Folge der Corona-Pandemie weiterhin von zum Teil heftigen Einbußen und Beschränkungen betroffen. Das geht aus den Ergebnissen der Konjunkturumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth hervor.
Die Stimmung in der Wirtschaft bleibt verhalten. Der Konjunkturklimaindex steigt um einen Punkt leicht an und liegt jetzt bei 92 Zählern. „Bei den Bamberger Unternehmen ist der Aufwärtstrend noch nicht wirklich angekommen. Die Sorgen überwiegen momentan noch, doch es ist Zuversicht und die Hoffnung auf eine bessere Entwicklung im nächsten halben Jahr spürbar“, so Sonja Weigand, IHK-Präsidentin und Vorsitzende des IHK-Gremiums Bamberg.
Im Frühjahr 2021 bezeichnen 63 Prozent der befragten Unternehmen aus Stadt und Landkreis Bamberg ihre aktuelle Geschäftslage als gut (24 Prozent) oder befriedigend (39 Prozent), 37 nennen sie schlecht. Bei 51 Prozent der befragten Unternehmen ist die Kapazität nicht ausreichend ausgelastet, bei ebenso vielen das Auftragsvolumen aus dem Inland gesunken. Der Blick in die Zukunft wird etwas optimistischer als zuletzt eingeschätzt, bleibt aber skeptisch. 71 Prozent der Unternehmen rechnen mit einer sich verbessernden (26 Prozent) oder gleichbleibenden (45 Prozent) Geschäftslage, 29 Prozent befürchten eine Verschlechterung.
Die Investitionsneigung ist noch einmal zurückgegangen. Während viele Unternehmen weiter auf Öffnungsschritte hin zu einer normalen Geschäftstätigkeit hoffen, sehen vor allem Industriebetriebe inzwischen höhere Risiken in den Energie- und Rohstoffpreisen sowie gestörten Lieferketten. Leicht verbessert präsentieren sich die Erwartungen an die Beschäftigtenentwicklung. „Wir alle hoffen, dass sich die Ausnahmesituation durch immer mehr Impfungen endlich normalisiert. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, vor allem aber viele Soloselbständige, sind am Rande ihrer finanziellen Belastbarkeit und brauchen dringend den so lange ersehnten Neustart“, so Weigand.
Die Stimmung in den regionalen Unternehmen ist höchst unterschiedlich und kann über die Kennzahlen der Konjunkturbefragung nur unzureichend abgebildet werden. Daher hier einige persönliche Statements von Unternehmern zur konjunkturellen Lage in ihrer Branche:
Statement Herr Herbert Grimmer, Geschäftsführer Grimmer GmbH, Lisberg:
„Der beginnende Transformationsprozess vom Verbrennungsmotor zum Elektromotor und die danach folgende Pandemie haben auch in meinem Unternehmen für eine gewisse Unsicherheit gesorgt. Deshalb hatte es für mich erste Priorität, dieser Verunsicherung entgegenzuwirken und die Arbeitsplätze zu sichern.
Unsere Kunden haben sich schnell auf die Veränderungen eingestellt und uns mit neuen Entwicklungsprojekten beauftragt. Diese Projekte stellen uns vor große Herausforderungen, da unsere Kunden zum einen immer kürzere Durchlaufzeiten verlangen und wir zum anderen mit den täglich schwankenden Mitarbeiterkapazitäten zurechtkommen müssen.
Aktuell haben wir Vollauslastung im Unternehmen; unsere vier Auszubildenden konnten wir als Jungfacharbeiter übernehmen.“
Statement Herr Christian Klemenz, Geschäftsführer Bierothek GmbH, Bamberg:
„Wir hoffen für unsere stationären Einzelhandelsfilialen natürlich auf baldige Öffnungen, da die geringe Frequenz in den Innenstädten in den letzten 15 Monaten in diesem Geschäftsbereich zu Umsatzverlusten bei uns geführt hat, auch wenn wir als Lebensmittelhändler nicht unmittelbar von Schließungen betroffen waren. Unser Online-Handel ist hingegen im gleichen Zeitraum sehr stark gewachsen und es hat sich bewährt, hier breit aufgestellt zu sein und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.“
Statement Herr Horst Feulner, Geschäftsführer Bamberg Congress + Event GmbH, Bamberg:
„Seit Mitte März 2020 sind Veranstaltungen, vor allem Großveranstaltungen, nahezu durchgehend untersagt und dadurch kann auch keine Gastronomie in unseren Häusern stattfinden. Wir haben in der gesamten Zeit nahezu 100 % unseres Umsatzes verloren und das wird, aufgrund der langen Vorlaufzeiten für große Veranstaltungen, vermutlich auch noch bis Ende des Jahres so bleiben.“
Das könnte Sie auch interessieren...
Initiative von Sozialreferent Glüsenkamp und BRK
„Lollitests“ für Kleinkinder am Paradiesweg
Der BRK-Kreisverband bietet seit Dienstag dieser Woche am Testzentrum Paradiesweg regelmäßig so genannte Lollitests für Kinder unter sechs Jahren an. Dabei können die Tests ohne großen Aufwand im vorderen Mundraum durchgeführt werden.
Bei seinem gestrigen Besuch lobte Bürgermeister Jonas Glüsenkamp die schnelle Umsetzung der Idee durch den BRK-Kreisverband: „Ich habe mit einigen Akteuren über ein zusätzliches Testangebot für kleine Kinder gesprochen. Es gab einige Bedenken, aber das Rote Kreuz hat zugeschlagen und ein Angebot unterbreitet. Das Testangebot für Familien ist ein wichtiges Zusatzangebot in der Stadt.“
„Kinder sind offen und unbefangen“
„Ohne Ehrenamt wäre ein solches Engagement nicht möglich“, stellte Klaus Otto, Kreisgeschäftsführer des Kreisverbandes, fest. Während der Pandemie seien bisher 11.000 zusätzliche Ehrenamtsstunden angefallen. Otto dankte seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und Bürgermeister Glüsenkamp für die unkomplizierte Bearbeitung des neuen BRK-Angebots. Christoph Treubel vom BRK hat bereits erste Erfahrungen sammeln können: „Die Kinder sind offen und unbefangen, was die Tests anbetrifft. Die Eltern sind erleichtert darüber, dass es zusätzlich zu den kinderärztlichen Testungen nun ein weiteres verbindliches Angebot für Kleinkinder gibt.“
„Lollitests“ sind am Paradiesweg 1 regelmäßig immer mittwochs von 17 bis 18.30 Uhr sowie zu den regulären Öffnungszeiten dienstags und donnerstags von 19 bis 21 Uhr, freitags von 18 bis 21 Uhr sowie sonntags von 9 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr möglich. Überdies bietet der Kreisverband eine weitere Testmöglichkeit für Kinder unter sechs Jahren sonntags von 13.30 bis 15 Uhr in der Mainstraße 28 in Hallstadt an. Die Anmeldung mit dem Namen des Kindes erfolgt unter https://kinder-test-bamberg.de/, zu den regulären Öffnungszeiten unter https://test-bamberg.de/. Für den kostenlosen Test sind eine ausgedruckte und unterschriebene Einverständniserklärung, angeboten zum Download auf der Homepage, sowie ein Ausweis mitzubringen. Eine Schnupfnase ist kein Hindernis für eine Testung, wohl aber Symptome wie beispielsweise Fieber.