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Stadt - Page 6

Alko­hol­kon­sum­ver­bot wird verlängert 

Lob für Gas­tro­no­men und Polizei

Die Stadt Bam­berg ver­län­gert die bereits beschlos­se­nen Ver­bots­maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Aus­wüch­se nächt­li­cher Par­ty­gän­ger, ins­be­son­de­re an den Wochen­en­den, und beschließt zusätz­li­che flan­kie­ren­de Maß­nah­men. Das berich­te­te Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke in der Voll­sit­zung des Stadt­ra­tes am Mittwoch.

Vor­aus­ge­gan­gen waren inten­si­ve Gesprä­che mit den Gas­tro­no­men, dem Bür­ger­ver­ein IV. Distrikt und der Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Stadt.

„Die Poli­zei bestä­tigt, dass sich die Gas­tro­no­mie an das To-Go-Ver­kaufs­ver­bot gehal­ten hat. Die aktu­el­len Pro­ble­me gehen also nicht von der Gas­tro­no­mie aus, son­dern durch das oft miss­bräuch­li­che Ver­hal­ten auf der Stra­ße“, so OB Star­ke im Stadt­rat. Der Ober­bür­ger­meis­ter lob­te die Koope­ra­ti­on der Gas­tro­no­mie und dank­te für die Bereit­schaft, gemein­sa­me Lösung zu fin­den. Par­al­lel zu den Ver­bots­maß­nah­men müss­ten aber wei­te­re Maß­nah­men getrof­fen wer­den. So wur­den das Bau­re­fe­rat und die Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be gemein­sam mit den Stadt­wer­ken beauf­tragt, die Anbrin­gung einer Stör­be­leuch­tung im Bereich der Unte­ren Brü­cke sofort umzu­set­zen. „Damit wol­len wir die­sen beson­ders pro­ble­ma­ti­schen Bereich tem­po­rär aus­leuch­ten, um so die Anzie­hungs­kraft zu min­dern und dunk­le Räu­me zu ver­mei­den“, erläu­ter­te der Ober­bür­ger­meis­ter. Die Beleuch­tung wird kom­men­den Mon­tag 28. Juni installiert.

Wie in ande­ren Städ­te auch, beschäf­ti­gen die nächt­li­chen Aus­wüch­se von Par­ty­gän­gern, vor allem an den Wochen­en­den, mit Lärm, Ver­un­rei­ni­gun­gen und Stö­run­gen der Sicher­heit und Ord­nung die Bam­ber­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Die Situa­ti­on in Tei­len der Innen­stadt, vor allem in den Berei­chen Unte­re Brü­cke und Sand­stra­ße, führt beson­ders nach 23 Uhr zu erheb­li­chen Kon­flik­ten. Die Stadt Bam­berg hat daher bereits am 10. Juni eine All­ge­mein­ver­fü­gung mit einem Alko­hol­kon­sum­ver­bot sowie einem Ver­bot des To-Go-Ver­kaufs alko­ho­li­scher Geträn­ke an Frei­ta­gen und Sams­ta­gen, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr, für wei­te Tei­le der Innen­stadt erlas­sen, wel­che in Abstim­mung mit den Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Gas­tro­no­mie zunächst bis zum 19 Juli ver­län­gert wird.

Als Gegen­maß­nah­me zum „Wild­pin­keln“ hat die Gas­tro­no­mie ihre Toi­let­ten­an­la­gen auch noch bis zu einer hal­ben Stun­de nach der eigent­li­chen Lokal­schlie­ßung geöff­net. Außer­dem wur­den bei den öffent­li­chen WC-Anla­gen die Öff­nungs­zei­ten deut­lich auf 24 Uhr ver­län­gert (Pro­me­na­de, Unte­re Brü­cke, ERBA). Eben­so wur­de eine höhe­re Fre­quenz bei der Lee­rung der öffent­li­chen Abfall­ei­mer am Wochen­en­de sowie die Auf­stel­lung zusätz­li­cher groß­vo­lu­mi­ger Abfall­ei­mer an den bekann­ten Hot­spots durchgeführt.


Beleuch­tung der Unte­ren Brü­cke und zusätz­li­che WC-Anla­gen vereinbart

In einem Fort­set­zungs­ge­spräch am 21. Juni zur Eva­lua­ti­on der Maß­nah­men waren sich alle Bespre­chungs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer einig, dass die Maß­nah­men – Alko­hol­kon­sum­ver­bot und To-Go-Ver­bot – für wei­te­re vier Wochen, nun bis zum 19. Juli, ange­ord­net wird. Mit der zusätz­li­chen Anbrin­gung einer Stör­be­leuch­tung im Bereich der Unte­ren Brü­cke soll nun der Auf­ent­halt an die­sem nächt­li­chen Brenn­punkt unat­trak­tiv gemacht und „dunk­le Räu­me“ ver­mie­den wer­den, da dort im Schutz der Dun­kel­heit vie­le Stö­run­gen ver­ur­sacht wer­den. Die Beleuch­tung wird durch die Stadt­wer­ke Bam­berg gemein­sam mit den Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­ben instal­liert wer­den. Die Arbei­ten dazu sol­len am 28. Juni begin­nen. Es han­delt sich um eine zeit­lich begrenz­te Maßnahme.

Die Bam­ber­ger Ser­vice­be­trie­be sind beauf­tragt, ähn­lich wie zur Sand­ker­wa, für zunächst zwei Stand­or­te WC-Con­tai­ner bzw. Toi­let­ten­wä­gen zu orga­ni­sie­ren. Die Vor­be­rei­tun­gen hier­zu lau­fen bereits. Die kon­kre­ten Stand­or­te sind an der Schran­ne und in der Elisabethenstraße.

Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke nimmt die Poli­zei in Schutz. „Die Poli­zei­kräf­te sind durch ande­re Auf­ga­ben stark gebun­den. Ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen macht unse­re Poli­zei eine ganz her­vor­ra­gen­de Arbeit!“, so Star­ke. Dies gel­te im Beson­de­ren auch für den Umgang mit dem der­zei­ti­gen Fei­er­ver­hal­ten. Star­ke wei­ter: „Wenn es in Bam­berg noch nicht zu sol­chen Sze­nen, wie bei­spiels­wei­se jüngst in Augs­burg mit mas­si­vem Poli­zei­ein­satz und zahl­rei­chen ver­letz­ten Ein­satz­kräf­ten gekom­men ist, dann ist das aus­schließ­lich dem ruhi­gen und beson­nen Ver­hal­ten der Poli­zei­be­am­tin­nen und –beam­ten vor Ort und in der Ein­satz­zen­tra­le zu ver­dan­ken. Daher dan­ke ich an die­ser Stel­le aus­drück­lich der Lei­tung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt und allen Poli­zei­be­am­tin­nen und Beam­ten für ihren Ein­satz zum Woh­le der Stadt Bamberg!“

Am 19. Juli wird es ein wei­te­res Tref­fen mit den Gas­tro­no­men und der Poli­zei geben, um wei­te­re Maß­nah­men für das Sand­ge­biet und die Innen­stadt zu besprechen.

„Auf­trags­bü­cher prall gefüllt“ 

Bau-Boom hält an: Hun­der­te neue Woh­nun­gen in der Regi­on Bam­berg gebaut

Boo­men­de Bau­bran­che: In der Stadt Bam­berg wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr 205 und im Land­kreis Bam­berg 525 neue Woh­nun­gen gebaut – in Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern, in Rei­hen- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern. Das teilt die Indus­trie­ge­werk­schaft Bau­en-Agrar-Umwelt mit. Die IG BAU beruft sich hier­bei auf aktu­el­le Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bundesamts.

Danach flos­sen für den Neu­bau in Bam­berg Inves­ti­tio­nen in Höhe von rund 49,5 Mil­lio­nen Euro, im Land­kreis rund 114 Mil­lio­nen Euro. „Der Boom der Bran­che hält schon seit Jah­ren an. Und es ist kein Ende in Sicht“, sagt Bezirks­vor­sit­zen­der Gerald Nick­las. Der Gewerk­schaf­ter ver­weist auf einen wach­sen­den Berg geneh­mig­ter, aber noch nicht fer­tig­ge­stell­ter Woh­nun­gen, der zu „prall gefüll­ten Auf­trags­bü­chern“ bei den Unter­neh­men füh­re: Nach einer Aus­wer­tung des Pest­el-Insti­tuts wur­den in der Stadt zwi­schen 2011 und 2019 Bau­ge­neh­mi­gun­gen für rund 600 Woh­nun­gen erteilt, die noch gebaut wer­den müs­sen, im Land­kreis im glei­chen Zeit­raum Bau­ge­neh­mi­gun­gen für rund 1.400 Wohnungen.


Gewerk­schaft for­dert Lohn-Plus

„Es gibt einen regel­rech­ten Stau am Bau. Mau­rer, Zim­mer­leu­te und Flie­sen­le­ger arbei­ten am Anschlag, um die Auf­trags­flut zu bewäl­ti­gen. Statt Kurz­ar­beit und Home­of­fice heißt es bei ihnen: Über­stun­den und Wochen­end­ar­beit“, so Nick­las. Die IG BAU Ober­fran­ken for­dert, die Beschäf­tig­ten in der Regi­on an den guten Geschäf­ten der Fir­men fair zu beteiligen.

In der lau­fen­den Tarif­run­de setzt sich die Gewerk­schaft für ein Ein­kom­mens­plus von 5,3 Pro­zent ein. Außer­dem sol­len die soge­nann­ten Wege­zei­ten, also die lan­gen, meist unbe­zahl­ten Fahr­zei­ten zu den Bau­stel­len, ent­schä­digt wer­den. Dar­über hin­aus sol­len die Lohn­un­ter­schie­de zwi­schen Ost- und West­deutsch­land mehr als 30 Jah­re nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung über­wun­den werden.

„Bau­leu­te machen einen unver­zicht­ba­ren Job: Sie schaf­fen drin­gend benö­tig­ten Wohn­raum, hal­ten Stra­ßen und Brü­cken instand, bau­en Glei­se und errich­ten Wind­rä­der“, betont IG BAU-Ver­hand­lungs­füh­rer Cars­ten Bur­ck­hardt. Zugleich habe die Bau­bran­che die Bin­nen­kon­junk­tur im Coro­na-Kri­sen­jahr 2020 ent­schei­dend sta­bi­li­siert und einen noch stär­ke­ren Ein­bruch ver­hin­dert. „Es ist über­fäl­lig, dass die Arbeit­ge­ber die­se Leis­tung aner­ken­nen“, so Bur­ck­hardt. Die Beschäf­tig­ten erwar­te­ten ein kräf­ti­ges Lohn-Plus und einen Aus­gleich für die oft stun­den­lan­ge Pen­de­lei zu den Bau­stel­len – „das ist Zeit, in der sie ihre Fami­lie nicht sehen, um für den Chef unter­wegs zu sein“.

Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr 306.376 neue Woh­nun­gen in Deutsch­land fer­tig­ge­stellt – ein Plus von 4,6 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr. Damit wur­den so vie­le Woh­nun­gen neu gebaut wie seit 2001 nicht mehr. Die Sta­tis­tik­be­hör­de geht zudem von bun­des­weit rund 780.000 geneh­mig­ten Woh­nun­gen aus, die erst noch gebaut wer­den müs­sen. Die­ser soge­nann­te Bau­über­hang habe ein Rekord­hoch erreicht. Laut Zen­tral­ver­band des Deut­schen Bau­ge­wer­bes (ZDB) stieg der Umsatz der Bran­che im ver­gan­ge­nen Jahr um sechs Pro­zent auf 143 Mil­li­ar­den Euro.

Die Tarif­ver­hand­lun­gen zwi­schen der IG BAU und den Arbeit­ge­bern gehen am 21. und 22. Juni in Mainz in die zwei­te Runde.

Ober­bür­ger­meis­ter Star­ke und Land­rat Kalb star­ten erneu­te Initiative 

Stadt und Land­kreis Bam­berg for­dern mehr Impf­stoff für das Bam­ber­ger Impfzentrum

Die Stadt Bam­berg und der Land­kreis Bam­berg for­dern in einem gemein­sa­men Schrei­ben an die Regie­rung von Ober­fran­ken, dem Bam­ber­ger Impf­zen­trum Son­der­kon­tin­gen­te an Impf­stoff zuzu­wei­sen, so wie das in ande­ren Regio­nen bereits gesche­hen ist.

„In einem gemein­sa­men Schrei­ben von Land­kreis und Stadt Bam­berg haben wir die Regie­rung von Ober­fran­ken erneut auf­ge­for­dert, zusätz­li­che Impf­stoff­kon­tin­gen­te für das Bam­ber­ger Impf­zen­trum zu lie­fern. Das wäre der gerech­te Aus­gleich für zusätz­li­che Lie­fe­run­gen an benach­bar­te Krei­se und Städ­te im Früh­jahr“, so Ober­bür­ger­meis­ter Andre­as Star­ke nach der heu­ti­gen Sit­zung des Coro­na Krisenstabs.

„Die Inzi­den­zen um uns her­um sind alle ver­gleich­bar nied­rig. Also wäre es jetzt an der Zeit, dem Bam­ber­ger Impf­zen­trum ent­gan­ge­nen Impf­stoff als wei­te­res Son­der­kon­tin­gent zuzu­wei­sen. Wir imp­fen nicht lang­sa­mer als ande­re, wir erhal­ten nur nicht so viel Impf­stoff wie ande­re Regio­nen“, betont Land­rat Johann Kalb.

Das Bam­ber­ger Impf­zen­trum liegt mit den in der ver­gan­ge­nen Woche durch­ge­führ­ten Zweit­imp­fun­gen mit einem Plus von 5,2 % über dem baye­ri­schen Schnitt und erreicht eine Impf­quo­te von 25,6 % für die Zweit­imp­fun­gen. Die Quo­te für die Erst­imp­fun­gen stieg ledig­lich um 1,6 % durch Imp­fun­gen der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te, da dem Impf­zen­trum kein Impf­stoff für Erst­imp­fun­gen zuge­teilt wur­de. Es gäbe leicht posi­ti­ve Signa­le, dass es auch wie­der Impf­stoff für Erst­imp­fun­gen geben könn­te. Ansons­ten müs­se man Anfang Juli den Impf­be­trieb ein­stel­len. Betriebs­ärz­te erhiel­ten ihren Impf­stoff aus dem Kon­tin­gent der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te, so dass hier ent­spre­chend weni­ger geimpft wer­den könnte.


Deut­lich rück­läu­fi­ge Nach­fra­ge an Schnellteststellen

Das Gesund­heits­amt berich­te­te von nied­ri­gen Infek­ti­ons­zah­len, auch wenn die 7‑Ta­ge-Inzi­den­zen zuletzt wie­der leicht gestie­gen waren. Für den heu­ti­gen 15. Juni liegt der Wert für den Land­kreis Bam­berg bei 31,3 und für die Stadt bei 19,4, nach­dem die 7‑Ta­ge-Inzi­denz für Bam­berg am 10. Juni schon ein­mal auf 1,6 zurück­ge­gan­gen war. Sowohl im Kli­ni­kum Bam­berg als auch in den Kli­ni­ken im Land­kreis hat sich die Situa­ti­on mit jeweils drei Covid-Erkrank­ten deut­lich entspannt.

Zur Ein­füh­rung des digi­ta­len Impf­pas­ses wur­de in ers­ter Linie auf die Apo­the­ken ver­wie­sen, die hier bereits tech­nisch ange­bun­den sei­en. Die Exper­ten für die baye­ri­sche Impf­soft­ware „Bay­IM­CO“ sei­en im Moment dabei, das Impf­zen­trum Bam­berg an das Sys­tem für den digi­ta­len Impf­pass anzu­schlie­ßen. Hier ist, laut Dr. Tobi­as Pfaf­fen­dorf, Geschäfts­füh­rer der gGmbH MVZ am Bru­der­wald, die Ein­rich­tung einer sepa­ra­ten Anlauf­stel­le für den Aus­druck der not­wen­di­gen Unter­la­gen am Impf­zen­trum geplant, um den Impf­ab­lauf im Inne­ren nicht zu stören.

Die Schnell­test­stel­len sowohl in Stadt und Land­kreis berich­te­ten von deut­lich rück­läu­fi­ger Nach­fra­ge. Des­halb wür­den Stand­or­te und Öff­nungs­zei­ten gestrafft, aber das Schnell­test­an­ge­bot grund­sätz­lich auf­recht­erhal­ten. „Es ist wich­tig, dass wir den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern auch wei­ter­hin die Mög­lich­keit zum Tes­ten geben. Immer wie­der wer­den so auch posi­ti­ve Fäl­le ent­deckt, die ansons­ten zu wei­te­ren Infek­tio­nen füh­ren wür­den“, so Ober­bür­ger­meis­ter Star­ke. Ab dem 21. Juni wer­den im Stadt­be­reich die Test­stel­le im Foy­er der Har­mo­nie­sä­le geschlos­sen und der Schnell­test­bus stel­le sei­nen Betrieb ein. Dies habe vor allem mit den som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren zu tun, die eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Anti­gen-Schnell­tests ohne Küh­lung und Kli­ma­an­la­ge nicht mehr zuließen.

Luca-App und Coro­na-Warn-App im Einsatz

Hil­fen zur Kon­takt­ver­fol­gung in städ­ti­schen Einrichtungen

Wo immer sich Men­schen tum­meln, ist Kon­takt­ver­fol­gung ein gro­ßes The­ma. Das ist auch bei städ­ti­schen Ein­rich­tun­gen so. So wer­den beim E.T.A.-Hoffmann-Theater, sowohl online als auch an der Kino­kas­se, Kon­takt­da­ten beim Ticket­ver­kauf erho­ben. Auf Spiel­plät­zen besteht die Gele­gen­heit, per QR-Code die Coro­na-Warn-App zu akti­vie­ren. Die Stadt Bam­berg gibt einen Überblick.

Aktu­ell sind auf dem Was­ser­spiel­platz im Erba-Park sowie auf den Spiel­plät­zen Kuni­gun­den­damm, Har­mo­nie­gar­ten, Hain­stra­ße und Fär­ber­gas­se QR-Codes mit dem Hin­weis „Nut­zen Sie die Coro­na-Warn-App. Scan­nen Sie den QR-Code und tra­gen Sie aktiv dazu bei, mög­li­che Infek­ti­ons­ket­ten schnell und effek­tiv zu durch­bre­chen“ ange­bracht. An eine Aus­wei­tung auf ande­re Spiel­plät­ze ist gedacht. Erst aber soll abge­war­tet wer­den, wie das Ange­bot ange­nom­men wird, um im zwei­ten Schritt zu über­le­gen, was even­tu­ell ver­bes­sert wer­den kann. Wie auch beim Thea­ter ermit­teln die Stadt­wer­ke für die Bäder und die Volks­hoch­schu­le bei der Buchung online oder in Annah­me­stel­len die Kon­takt­da­ten. Wer in den städ­ti­schen Muse­en – His­to­ri­sches Muse­um auf dem Dom­berg, Samm­lung Lud­wig im Alten Rat­haus und Vil­la Des­sau­er – ein Ticket erwirbt, füllt ein Kon­takt­for­mu­lar aus. Das Zen­trum Welt­erbe lässt einem die Wahl und bie­tet neben der Mög­lich­keit, sei­ne Daten auf dem Papier zu hin­ter­las­sen, die QR-Codes sowohl von Coro­na-Warn-App als auch von Luca-App an. Der Tou­ris­mus & Kon­gress Ser­vice schließ­lich setzt bei sei­nen öffent­li­chen Füh­run­gen mit Ticket­ver­kauf auf die Luca-App zur Kon­takt­ver­fol­gung, wobei nach wie vor auch hier für alle ohne Han­dy die Mög­lich­keit besteht, sich hand­schrift­lich auf Papier zu verewigen.


Unter­schei­dungs­merk­ma­le der bei­den Apps

Luca-App oder Coro­na-Warn-App? Wesent­li­che Unter­schei­dungs­merk­ma­le bei­der Anwen­dun­gen: Die Coro­na-Warn-App spei­chert die Daten anonym und ver­ar­bei­tet kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. Sie infor­miert über ein mög­li­ches Infek­ti­ons­ri­si­ko durch eine Begeg­nung mit einer nach­weis­lich infi­zier­ten Per­son in unmit­tel­ba­rer Nähe. Es obliegt dann dem Anwen­der, Haus­arzt oder Gesund­heits­amt zu benach­rich­ti­gen. Die Luca-App dient der Kon­takt­da­ten­er­fas­sung und ‑nach­ver­fol­gung mit dem Vor­teil, dass das Gesund­heits­amt bei einem Infek­ti­ons­fall direkt auf die Kon­takt­da­ten zugrei­fen kann. Sie kann dabei die Regis­trie­rung in Papier­form erset­zen, die im ver­gan­ge­nen Jahr weit ver­brei­tet, aus daten­schutz­recht­li­cher Sicht jedoch bedenk­lich und feh­ler­an­fäl­lig war. 

Kri­ti­siert wur­de auch die Luca-App. Sie habe „ekla­tan­te Män­gel und ber­ge fata­le Risi­ken“, stellt der Ver­ein backspace mit Sitz in Bam­berg fest, der sich als loka­le Reprä­sen­ta­ti­on des Cha­os Com­pu­ter Clubs (CCC) ver­steht. Der CCC schimpft gar über ein „staat­lich sub­ven­tio­nier­tes Geschäfts­mo­dell“ eines pri­vat­wirt­schaft­li­chen Betrei­bers. Zur Daten­si­cher­heit bei Luca schreibt das Baye­ri­sche Digi­tal­mi­nis­te­ri­um: „Alle Daten im Luca-Sys­tem wer­den Ende-Zu-Ende ver­schlüs­selt und sind nur im Fal­le einer vom Gesund­heits­amt gestar­te­ten Kon­takt­nach­ver­fol­gung von die­sem ein­seh­bar.“ Und fügt hin­zu: Nach Ein­schät­zung der Daten­schutz­kon­fe­renz, dem Gre­mi­um der unab­hän­gi­gen deut­schen Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den des Bun­des und der Län­der, wei­se das Luca-Sys­tem eine trag­fä­hi­ge tech­ni­sche Archi­tek­tur auf. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Nord­rhein-West­fa­len kommt, auch ange­sichts von Nach­bes­se­run­gen des Luca-App-Betrei­bers, zu fol­gen­dem Schluss (Stand 31.05.2021): „Trotz eini­ger berech­tig­ter Kri­tik: Ange­sichts des prak­ti­schen Nut­zens der App scheint nach aktu­el­lem Stand das Risi­ko in der aktu­el­len Kri­se wohl ver­tret­bar zu sein.“

3‑wöchiges Kilo­me­ter-Sam­meln beginnt

Stadt und Land­kreis star­ten das STADTRADELN 2021

Heu­te haben Stadt und Land­kreis Bam­berg den jähr­li­chen Höhe­punkt im regio­na­len Fahr­rad­ka­len­der eröff­net. Bis zum 4. Juli heißt es nun wie­der rauf auf den Sat­tel und flei­ßig in die Peda­le tre­ten, denn Stadt und Land­kreis Bam­berg betei­li­gen sich wie­der am deutsch­land­wei­ten Wett­be­werb STADTRADELN.

„Die rasan­te Stei­ge­rung der Betei­li­gung in den letz­ten Jah­ren sind nicht nur ein beein­dru­cken­des Zei­chen für den Kli­ma­schutz, son­dern auch ein bedeu­ten­der Schritt in Rich­tung Mobi­li­täts­wen­de“, bewer­ten Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp und Land­rat Johann Kalb die dies­jäh­ri­ge Auf­la­ge der belieb­ten Fahrradaktionswochen.

Beim STADTRADELN bil­den sich Teams, die wäh­rend des 21-tägi­gen Akti­ons­zeit­raums mög­lichst vie­le Kilo­me­ter beruf­lich sowie pri­vat mit dem Fahr­rad zurück­le­gen und die­se im Online-Kilo­me­ter-Buch ein­tra­gen oder mit der STADT­RA­DELN-App sam­meln. Das Ziel ist es, die Rad­ver­kehrs­kul­tur an sich vor­an­zu­brin­gen und sowohl die Poli­tik als auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­gern von den Vor­tei­len des Rad­fah­rens in der Frei­zeit und im All­tag zu begeistern.

Bis­her haben in Stadt und Land­kreis Bam­berg ins­ge­samt 3.276 Radeln­de in 396 Teams ange­mel­det. Man kann sich aber auch noch im lau­fen­den Wett­be­werb einem Team anschlie­ßen und mitmachen.


Teams aus allen 36 Gemein­den des Land­kreis Bamberg

Mit gutem Bei­spiel vor­an gehen wie­der die STADT­RA­DELN-Stars, die wäh­rend des STADT­RA­DELN-Zeit­raums kom­plett aufs Auto­fah­ren ver­zich­ten und in einem Blog über ihre Erfah­run­gen berich­ten. In der Stadt Bam­berg sind das in die­sem Jahr wie­der 3. Bür­ger­meis­ter Wolf­gang Metz­ner mit zwei Fahr­rad­be­geis­ter­ten, Inge Buhl und Jür­gen Dressel. Im Land­kreis Bam­berg ist erneut der „Radel­lö­we“ als Mas­kott­chen im Ein­satz. Für den dies­jäh­ri­gen Foto-Wett­be­werb „Radel­lö­we“ hat er vie­le STADT­RA­DELN-Logos auf den Rad­we­gen im Land­kreis ver­teilt, die es zu fin­den gilt.

Erst­mals tre­ten im Land­kreis Bam­berg Teams aus allen 36 Gemein­den in den span­nen­den Wett­streit um Platz 1 als Fahr­rad­ge­mein­de 2021. Fan­tas­tisch ist auch die Anzahl von 40 teil­neh­men­den Land­kreis-Schul- und Kin­der­gar­ten-Teams (2020: 8). Zudem wird es im Land­kreis erst­mals einen Haupt­preis geben! Dank des Bike-Cafe Mes­sing­schla­ger steht ein hoch­wer­ti­ges Fahr­rad zur Ver­lo­sung unter den Teil­neh­men­den bereit! Dank vie­ler wei­te­rer Unter­stüt­zer kön­nen tol­le Gut­schein- und Sach­prei­se in den unter­schied­lichs­ten Kate­go­rien ver­ge­ben wer­den (zum Bei­spiel größ­tes Team, Team mit den meis­ten Kilo­me­tern und so weiter).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Anmel­dung, Bei­tritt zu einem Team, Kilo­me­ter-Buch, Sta­tis­ti­ken und vie­lem mehr sind zu fin­den unter https://www.stadtradeln.de/bamberg und https://www.stadtradeln.de/landkreis-bamberg.

Bun­des­weit wird STADTRADELN vom Kli­ma-Bünd­nis koor­di­niert, dem größ­ten kom­mu­na­len Netz­werk zum Schutz des Welt­kli­mas, dem der Land­kreis Bam­berg und die Stadt Bam­berg seit 1992 angehören.

Auch die­ses Jahr ver­zich­ten Stadt und Land­kreis Bam­berg trotz inzwi­schen gesun­ke­ner Inzi­denz bewusst auf ein Rah­men­pro­gramm mit gemein­sa­men Rad­tou­ren sowie Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en und freu­en sich dar­auf, die­se im kom­men­den Jahr wie­der durch­füh­ren zu können.

Bam­berg

Offen­si­ves Maß­nah­men­pa­ket der Stadt gegen aus­ufern­de Par­tys und Müllberge

Auf Initia­ti­ve des Ober­bür­ger­meis­ters der Stadt Bam­berg, Andre­as Star­ke, tra­fen sich zu einem „Run­den Tisch“ Ver­tre­ter der Stadt­ver­wal­tung, der Poli­zei und zahl­rei­che Gas­tro­no­men aus dem Sand­ge­biet. Dabei ist es geglückt, eine ein­ver­nehm­li­che Rege­lung her­bei­zu­füh­ren, um aus­ufern­de Par­tys und Müll­ber­ge in den Griff zu bekom­men, die nun pro­be­wei­se umge­setzt wird.

So gibt es im Sand­ge­biet und im Innen­stadt­be­reich ein Alko­hol­kon­sum­ver­bot und Alko­hol-To-Go-Ver­kaufs­ver­bot ab 22 Uhr für Frei­tag und Sams­tag, zunächst an den bei­den nächs­ten Wochen­en­den. Danach soll in einer erneu­ten Bespre­chung ein Erfah­rungs­aus­tausch erfol­gen. Star­ke: „Wir müs­sen an einem Strang zie­hen, um das gemein­sa­me Ziel zu erreichen.“

OB Star­ke: „Wir wol­len die der­zei­ti­ge Bal­ler­mann-Situa­ti­on in der Sand­stra­ße und die Ver­un­rei­ni­gun­gen in der Innen­stadt und im Sand­ge­biet been­den.“ Der Ältes­ten­rat des Stadt­rats begrüß­te das Maß­nah­men­pa­ket der Stadt­ver­wal­tung und stimm­te dem Kom­pro­miss mit den Gas­tro­no­men aus­drück­lich zu.


Die Rege­lun­gen im Ein­zel­nen
:


- Alko­hol-To-Go-Ver­kaufs­ver­bot und Alko­hol­kon­sum­ver­bot ab 22 Uhr für Frei­tag und Sams­tag in einem defi­nier­ten Bereich im Sand- und Inselgebiet.

- Erwei­ter­te Öff­nungs­zei­ten der öffent­li­chen Toi­let­ten­an­la­gen in der Innen­stadt sowie die Mög­lich­keit für die Gas­tro­no­men, auch nach Ende der To-Go-Gas­tro­no­mie ihre Toi­let­ten für Gäs­te zu öffnen.

- Höhe­re Fre­quenz bei der Lee­rung der öffent­li­chen Abfall­ei­mer am Wochen­en­de, Auf­stel­len zusätz­li­cher groß­vo­lu­mi­ger Abfall­ei­mer an den bekann­ten Hotspots.


Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp beton­te: „Wir dan­ken den mit­wir­ken­den Gastronom:innen für ihre Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft trotz ihrer wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Lage. In zehn Tagen, am 21.06.2021, tref­fen wir uns wie­der und zie­hen Bilanz.“ Die Poli­zei hat­te ursprüng­lich ein Alko­hol-To-Go-Ver­bot ab 20 Uhr emp­foh­len. Als Kom­pro­miss wur­de 22 Uhr festgelegt.

Alle Betei­lig­ten waren sich dar­in einig, dass auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die fei­ern, ihren Teil dazu bei­tra­gen müss­ten, damit Ruhe­stö­run­gen ver­mie­den und die Stadt nicht ver­müllt wird. Alle müss­ten ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den, man kön­ne nicht ein­fach die Ver­ant­wor­tung auf die Poli­zei abschie­ben. In die­sem Zusam­men­hang wies Bür­ger­meis­ter Glüsen­kamp auf das erfolg­reich gestar­te­te Recup-Sys­tem der Austraßen-Gastronom:innen hin, des­sen Ziel es sei, Müll zu vermeiden.

Vor­sich­ti­ge Nor­ma­li­sie­rung statt Katastrophenfall 

Zahl­rei­che Erleich­te­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men sind ab heu­te in Kraft getreten

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung hat in der Kabi­netts­sit­zung am Frei­tag wei­te­re Locke­run­gen für Bay­ern beschlos­sen, die mit der 13. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung ab dem heu­ti­gen Mon­tag in Kraft getre­ten sind. Zeit­gleich wur­de der Kata­stro­phen­fall in Bay­ern aufgehoben.

Für die Stadt Bam­berg mit einer sta­bi­len 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 50 bedeu­tet das im Ein­zel­nen:

All­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung: Auf­grund der sta­bi­len Inzi­denz­wer­te von unter 50 dür­fen sich jetzt 10 Per­so­nen aus belie­big vie­len Haus­hal­ten gemein­sam auf­hal­ten. Wie bereits bis­her zäh­len Geimpf­te und Gene­se­ne bei pri­va­ter Zusam­men­kunft oder ähn­li­chen sozia­len Kon­tak­ten nicht mit.

Geplan­te öffent­li­che und pri­va­te Ver­an­stal­tun­gen aus beson­de­rem Anlass (Geburtstags‑, Hochzeits‑, Tauf­fei­ern, Beer­di­gun­gen, Ver­eins­sit­zun­gen et cete­ra) sind wie­der mög­lich: Bei einer Inzi­denz unter 50 drau­ßen bis 100, drin­nen bis 50 Per­so­nen (zuzüg­lich Geimpf­te und Gene­se nach Vor­ga­be des Bun­des­rechts). Erst bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 benö­ti­gen nicht Geimpf­te oder Gene­se­ne einen nega­ti­ven Test.


Schu­len
: Ab dem 7. Juni fin­det in Gebie­ten mit Inzi­denz unter 50 wie­der ein­schrän­kungs­lo­ser Prä­senz­un­ter­richt für alle Schu­len statt. Ab dem 21. Juni gilt das auch für alle Gebie­te mit Inzi­denz unter 100. Im Sport­un­ter­richt kann auf die Mas­ken­pflicht ver­zich­tet wer­den. An den Schu­len sind wei­ter­hin inzi­denz­un­ab­hän­gig zwei­mal wöchent­li­che Tests erfor­der­lich. Das Test­ergeb­nis wird den Schü­lern aber auf Antrag beschei­nigt und kann so auch außer­schu­lisch genutzt wer­den („Selbst­test-Aus­weis“).

Kin­der­ta­ges­stät­ten keh­ren ana­log zu den Schu­len zum Nor­mal­be­trieb zurück.

Hoch­schu­len: Die Hoch­schu­len kön­nen wie­der Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen anbie­ten (Vor­le­sun­gen, Semi­na­re). Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei 1,5 m Abstand). Zuge­las­sen wer­den Teil­neh­mer, die sich zwei­mal wöchent­lich tes­ten las­sen. Wie in der Schu­le besteht auf dem Hoch­schul­ge­län­de Maskenpflicht.


Han­del und Geschäf­te
: Bei einer Inzi­denz unter 100 ist der Han­del all­ge­mein geöff­net. Die für alle Geschäf­te bestehen­den Auf­la­gen (Hygie­ne­kon­zept, Kun­den­be­gren­zung auf einen Kun­den je 10 qm für die ers­ten 800 qm der Ver­kaufs­flä­che sowie zusätz­lich ein Kun­de je 20 qm für den 800 qm über­stei­gen­den Teil der Ver­kaufs­flä­che) blei­ben bestehen. Die Not­wen­dig­keit von Ter­min­ver­ein­ba­run­gen entfällt.


Märk­te
: Märk­te kön­nen im Frei­en wie­der sämt­li­che Waren verkaufen.


Gas­tro­no­mie
: Die Innen­gas­tro­no­mie kann geöff­net wer­den und die Gast­wirt­schaf­ten kön­nen im Innen- und im Außen­be­reich bis 24 Uhr (bis­her 22 Uhr) bei einer Inzi­denz unter 100 offen­blei­ben. Ein nega­ti­ver Test ist nur bei Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 erfor­der­lich. Am Tisch gilt die all­ge­mei­ne Kon­takt­be­schrän­kung. Die Rege­lun­gen zur Mas­ken­pflicht blei­ben bestehen. Rei­ne Schank­wirt­schaf­ten blei­ben im Innen­be­reich geschlossen.


Hotel­le­rie, Beher­ber­gung
: Zim­mer kön­nen an alle Per­so­nen ver­ge­ben wer­den, die sich nach den neu­en all­ge­mei­nen Kon­takt­be­schrän­kun­gen zusam­men auf­hal­ten dür­fen (10 Per­so­nen). In Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 50 muss jeder Gast künf­tig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bis­her alle 48 Stun­den) einen nega­ti­ven Test vor­wei­sen, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.


Frei­zeit­ein­rich­tun­gen
: Sola­ri­en, Sau­nen, Bäder, Ther­men, Frei­zeit­parks, Indoor­spiel­plät­ze und ver­gleich­ba­re Frei­zeit­ein­rich­tun­gen, Schau­höh­len, Besu­cher­berg­wer­ke, Stadt- und Gäs­te­füh­run­gen, Spielbanken/​Spielhallen und Wett­an­nah­me­stel­len kön­nen mit Infek­ti­ons­schutz­kon­zept wie­der öff­nen. In Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 ist ein nega­ti­ver Test erfor­der­lich. Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, Clubs und Dis­ko­the­ken blei­ben geschlossen.


Wirt­schafts­na­he Ver­an­stal­tun­gen wie Kongresse/​Tagungen wer­den unter den glei­chen Vor­aus­set­zun­gen wie kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen zugelassen.


Fluss­kreuz­fahr­ten sind ab dem 7. Juni wie­der mög­lich unter der Vor­aus­set­zung eines nega­ti­ven Tests.


Kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen
: Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel sind bei fes­ter Bestuh­lung mit bis zu 500 Per­so­nen zuläs­sig. Bei einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 bedarf es eines Tests. Für kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen drin­nen wie drau­ßen kön­nen künf­tig nicht nur fes­te Büh­nen, son­dern wie­der alle geeig­ne­ten Stät­ten genutzt wer­den (Hal­len, Sta­di­on etc.), wenn sie aus­rei­chend Platz bie­ten, um einen siche­ren Abstand der Besu­cher zu gewährleisten.


Got­tes­diens­te
: Ab dem 7. Juni ist in Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 der Gemein­de­ge­sang wie­der erlaubt (im Innen­be­reich mit FFP2-Mas­ke). Bei Frei­luft­got­tes­diens­ten ent­fällt die Mas­ken­pflicht am Platz. Auf die Anzei­ge- und Anmel­de­pflicht wird verzichtet.


Pro­ben von Lai­en­en­sem­bles im Musik- und Thea­ter­be­reich sind innen und außen ohne fes­te Per­so­nen­ober­gren­ze mög­lich. Die Höchst­zahl der mög­li­chen Teil­neh­mer rich­tet sich nach der Grö­ße des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Raums (bei Min­dest­ab­stand nach Hygie­ne­rah­men­kon­zept). Außer­schu­li­scher Musik­un­ter­richt wird ohne Per­so­nen­ober­gren­ze (mit Abstand) zulässig.


Sport
: Für alle wird Sport (kon­takt­frei­er eben­so wie Kon­takt­sport) indoor wie out­door in allen Gebie­ten mit einer Inzi­denz unter 100 ohne fes­te Grup­pen­ober­gren­zen mög­lich, in Gebie­ten mit einer Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 aller­dings nur für Teil­neh­mer, die einen aktu­el­len nega­ti­ven Test vor­wei­sen kön­nen. Es ist die glei­che Anzahl an Zuschau­ern mög­lich wie bei kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen, unter frei­em Him­mel also 500 Per­so­nen (bei fes­ter Bestuh­lung). Auf Sport­an­la­gen wird die Zahl der Teil­neh­mer im Rah­men­kon­zept nach der Grö­ße der Sport­an­la­ge sach­ge­recht begrenzt.


Alten- und Pfle­ge­hei­me
: Die Test­pflicht für Besu­cher ent­fällt bei einer Inzi­denz unter 50. Gemein­schafts­ver­an­stal­tun­gen in den Hei­men sind innen mit 25 Per­so­nen, außen mit 50 Per­so­nen zulässig.

Zuschuss von bis zu 1000 Euro

Stadt för­dert Kauf eines Lastenfahrrads

Um die umwelt­freund­li­che Mobi­li­tät zu unter­stüt­zen, för­dert das städ­ti­sche Kli­ma- und Umwelt­amt den Kauf von Las­ten­fahr­rä­dern. Die Stadt Bam­berg über­nimmt dabei 25 Pro­zent der Nettoanschaffungskosten.

Bei Las­ten­pe­delecs mit elek­tri­scher Unter­stüt­zung erfolgt dies bis zu einem Höchst­be­trag von 1.000 Euro. Bei mus­ku­lär betrie­be­nen Las­ten­rä­dern bis zu maxi­mal 500 Euro. Anträ­ge kön­nen ab dem 1. Juni bis zum 30. Sep­tem­ber 2021 gestellt werden.

Antrags­be­rech­tigt sind Fami­li­en und Allein­er­zie­hen­de mit min­des­tens einem Kind sowie maxi­mal einem Kraft­fahr­zeug im Haus­halt. Der Haupt­wohn­sitz muss in der Stadt Bam­berg liegen.


Antrag muss vor der Bestel­lung eines Las­ten­fahr­ra­des gestellt werden

Kli­ma- und Umwelt­re­fe­rent Jonas Glüsen­kamp freut sich, dass der Mobi­li­täts­se­nat des Bam­ber­ger Stadt­rats am 11. Mai 2021 den Weg frei für die neu­en För­der­richt­li­ni­en gemacht hat. „Ein Las­ten­fahr­rad ist eine wun­der­ba­re Alter­na­ti­ve. Der Weg zur und von der Schu­le, Ein­käu­fe, Freun­de abho­len und brin­gen und noch vie­les mehr ist damit emis­si­ons­frei mög­lich“, beton­te der Bür­ger­meis­ter. „Mit unse­rer finan­zi­el­len För­de­rung wol­len wir Fami­li­en mit Kin­dern und Allein­er­zie­hen­den den Umstieg zu kli­ma­neu­tra­ler Mobi­li­tät erleichtern.“

Die Lei­te­rin des Kli­ma- und Umwelt­am­tes, Ani­ta Schmidt, weist dar­auf hin, dass der Antrag zwin­gend vor der Bestel­lung eines Las­ten­fahr­ra­des gestellt wer­den muss. „Nach­träg­lich kann der Zuschuss nicht gewährt wer­den. Daher muss unbe­dingt der För­der­be­scheid abge­war­tet wer­den. Der Kauf des Las­ten­rads hat dann anschlie­ßend inner­halb von drei Mona­ten zu erfolgen.“


Wei­te­re Informationen

Den För­der­an­trag, die genau­en För­der­richt­li­ni­en sowie wei­te­re Infos fin­den inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf der städ­ti­schen Home­page unter https://www.stadt.bamberg.de/lastenradfoerderung2021. Die Anträ­ge sind per Post an die Stadt Bam­berg, Kli­ma- und Umwelt­amt, Michels­berg 10, 96049 Bam­berg, zu rich­ten. Sie kön­nen dort oder im Rat­haus am ZOB auch per­sön­lich abge­ge­ben wer­den. Sämt­li­che Anträ­ge, die den Vor­ga­ben ent­spre­chen, und frist­ge­recht bis spä­tes­tens am 30. Sep­tem­ber 2021 ein­ge­gan­gen sind, gelan­gen in einen Los­topf. Es wird solan­ge gelost, bis die zur Ver­fü­gung ste­hen­de För­der­sum­me aus­ge­schöpft ist.

Die Bam­ber­ger Wirt­schaft war­tet auf Erholung

Trend­aus­wer­tung Kon­junk­tur Bamberg

Unter­schied­li­cher könn­te die Ein­schät­zung der momen­ta­nen Lage der Unter­neh­men in Stadt und Land­kreis Bam­berg nicht sein. Wäh­rend die einen gute Zah­len schrei­ben, sind die ande­ren in der Fol­ge der Coro­na-Pan­de­mie wei­ter­hin von zum Teil hef­ti­gen Ein­bu­ßen und Beschrän­kun­gen betrof­fen. Das geht aus den Ergeb­nis­sen der Kon­junk­tur­um­fra­ge der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth hervor.

Die Stim­mung in der Wirt­schaft bleibt ver­hal­ten. Der Kon­junk­tur­kli­ma­in­dex steigt um einen Punkt leicht an und liegt jetzt bei 92 Zäh­lern. „Bei den Bam­ber­ger Unter­neh­men ist der Auf­wärts­trend noch nicht wirk­lich ange­kom­men. Die Sor­gen über­wie­gen momen­tan noch, doch es ist Zuver­sicht und die Hoff­nung auf eine bes­se­re Ent­wick­lung im nächs­ten hal­ben Jahr spür­bar“, so Son­ja Weig­and, IHK-Prä­si­den­tin und Vor­sit­zen­de des IHK-Gre­mi­ums Bamberg. 

Im Früh­jahr 2021 bezeich­nen 63 Pro­zent der befrag­ten Unter­neh­men aus Stadt und Land­kreis Bam­berg ihre aktu­el­le Geschäfts­la­ge als gut (24 Pro­zent) oder befrie­di­gend (39 Pro­zent), 37 nen­nen sie schlecht. Bei 51 Pro­zent der befrag­ten Unter­neh­men ist die Kapa­zi­tät nicht aus­rei­chend aus­ge­las­tet, bei eben­so vie­len das Auf­trags­vo­lu­men aus dem Inland gesun­ken. Der Blick in die Zukunft wird etwas opti­mis­ti­scher als zuletzt ein­ge­schätzt, bleibt aber skep­tisch. 71 Pro­zent der Unter­neh­men rech­nen mit einer sich ver­bes­sern­den (26 Pro­zent) oder gleich­blei­ben­den (45 Pro­zent) Geschäfts­la­ge, 29 Pro­zent befürch­ten eine Verschlechterung.

Die Inves­ti­ti­ons­nei­gung ist noch ein­mal zurück­ge­gan­gen. Wäh­rend vie­le Unter­neh­men wei­ter auf Öff­nungs­schrit­te hin zu einer nor­ma­len Geschäfts­tä­tig­keit hof­fen, sehen vor allem Indus­trie­be­trie­be inzwi­schen höhe­re Risi­ken in den Ener­gie- und Roh­stoff­prei­sen sowie gestör­ten Lie­fer­ket­ten. Leicht ver­bes­sert prä­sen­tie­ren sich die Erwar­tun­gen an die Beschäf­tig­ten­ent­wick­lung. „Wir alle hof­fen, dass sich die Aus­nah­me­si­tua­ti­on durch immer mehr Imp­fun­gen end­lich nor­ma­li­siert. Vie­le Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer, vor allem aber vie­le Solo­selb­stän­di­ge, sind am Ran­de ihrer finan­zi­el­len Belast­bar­keit und brau­chen drin­gend den so lan­ge ersehn­ten Neu­start“, so Weigand.

Die Stim­mung in den regio­na­len Unter­neh­men ist höchst unter­schied­lich und kann über die Kenn­zah­len der Kon­junk­tur­be­fra­gung nur unzu­rei­chend abge­bil­det wer­den. Daher hier eini­ge per­sön­li­che State­ments von Unter­neh­mern zur kon­junk­tu­rel­len Lage in ihrer Branche:


State­ment Herr Her­bert Grim­mer, Geschäfts­füh­rer Grim­mer GmbH, Lisberg:

„Der begin­nen­de Trans­for­ma­ti­ons­pro­zess vom Ver­bren­nungs­mo­tor zum Elek­tro­mo­tor und die danach fol­gen­de Pan­de­mie haben auch in mei­nem Unter­neh­men für eine gewis­se Unsi­cher­heit gesorgt. Des­halb hat­te es für mich ers­te Prio­ri­tät, die­ser Ver­un­si­che­rung ent­ge­gen­zu­wir­ken und die Arbeits­plät­ze zu sichern.

Unse­re Kun­den haben sich schnell auf die Ver­än­de­run­gen ein­ge­stellt und uns mit neu­en Ent­wick­lungs­pro­jek­ten beauf­tragt. Die­se Pro­jek­te stel­len uns vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen, da unse­re Kun­den zum einen immer kür­ze­re Durch­lauf­zei­ten ver­lan­gen und wir zum ande­ren mit den täg­lich schwan­ken­den Mit­ar­bei­ter­ka­pa­zi­tä­ten zurecht­kom­men müssen.

Aktu­ell haben wir Voll­aus­las­tung im Unter­neh­men; unse­re vier Aus­zu­bil­den­den konn­ten wir als Jung­fach­ar­bei­ter übernehmen.“


State­ment Herr Chris­ti­an Kle­menz, Geschäfts­füh­rer Biero­thek GmbH, Bamberg:

„Wir hof­fen für unse­re sta­tio­nä­ren Ein­zel­han­dels­fi­lia­len natür­lich auf bal­di­ge Öff­nun­gen, da die gerin­ge Fre­quenz in den Innen­städ­ten in den letz­ten 15 Mona­ten in die­sem Geschäfts­be­reich zu Umsatz­ver­lus­ten bei uns geführt hat, auch wenn wir als Lebens­mit­tel­händ­ler nicht unmit­tel­bar von Schlie­ßun­gen betrof­fen waren. Unser Online-Han­del ist hin­ge­gen im glei­chen Zeit­raum sehr stark gewach­sen und es hat sich bewährt, hier breit auf­ge­stellt zu sein und die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zu nutzen.“


State­ment Herr Horst Feul­ner, Geschäfts­füh­rer Bam­berg Con­gress + Event GmbH, Bamberg:

„Seit Mit­te März 2020 sind Ver­an­stal­tun­gen, vor allem Groß­ver­an­stal­tun­gen, nahe­zu durch­ge­hend unter­sagt und dadurch kann auch kei­ne Gas­tro­no­mie in unse­ren Häu­sern statt­fin­den. Wir haben in der gesam­ten Zeit nahe­zu 100 % unse­res Umsat­zes ver­lo­ren und das wird, auf­grund der lan­gen Vor­lauf­zei­ten für gro­ße Ver­an­stal­tun­gen, ver­mut­lich auch noch bis Ende des Jah­res so bleiben.“

Initia­ti­ve von Sozi­al­re­fe­rent Glüsen­kamp und BRK

„Lol­li­tests“ für Klein­kin­der am Paradiesweg

Der BRK-Kreis­ver­band bie­tet seit Diens­tag die­ser Woche am Test­zen­trum Para­dies­weg regel­mä­ßig so genann­te Lol­li­tests für Kin­der unter sechs Jah­ren an. Dabei kön­nen die Tests ohne gro­ßen Auf­wand im vor­de­ren Mund­raum durch­ge­führt werden.

Bei sei­nem gest­ri­gen Besuch lob­te Bür­ger­meis­ter Jonas Glüsen­kamp die schnel­le Umset­zung der Idee durch den BRK-Kreis­ver­band: „Ich habe mit eini­gen Akteu­ren über ein zusätz­li­ches Test­an­ge­bot für klei­ne Kin­der gespro­chen. Es gab eini­ge Beden­ken, aber das Rote Kreuz hat zuge­schla­gen und ein Ange­bot unter­brei­tet. Das Test­an­ge­bot für Fami­li­en ist ein wich­ti­ges Zusatz­an­ge­bot in der Stadt.“


„Kin­der sind offen und unbefangen“

„Ohne Ehren­amt wäre ein sol­ches Enga­ge­ment nicht mög­lich“, stell­te Klaus Otto, Kreis­ge­schäfts­füh­rer des Kreis­ver­ban­des, fest. Wäh­rend der Pan­de­mie sei­en bis­her 11.000 zusätz­li­che Ehren­amts­stun­den ange­fal­len. Otto dank­te sei­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern für ihren Ein­satz und Bür­ger­meis­ter Glüsen­kamp für die unkom­pli­zier­te Bear­bei­tung des neu­en BRK-Ange­bots. Chris­toph Treu­bel vom BRK hat bereits ers­te Erfah­run­gen sam­meln kön­nen: „Die Kin­der sind offen und unbe­fan­gen, was die Tests anbe­trifft. Die Eltern sind erleich­tert dar­über, dass es zusätz­lich zu den kin­der­ärzt­li­chen Tes­tun­gen nun ein wei­te­res ver­bind­li­ches Ange­bot für Klein­kin­der gibt.“

„Lol­li­tests“ sind am Para­dies­weg 1 regel­mä­ßig immer mitt­wochs von 17 bis 18.30 Uhr sowie zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten diens­tags und don­ners­tags von 19 bis 21 Uhr, frei­tags von 18 bis 21 Uhr sowie sonn­tags von 9 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr mög­lich. Über­dies bie­tet der Kreis­ver­band eine wei­te­re Test­mög­lich­keit für Kin­der unter sechs Jah­ren sonn­tags von 13.30 bis 15 Uhr in der Main­stra­ße 28 in Hall­stadt an. Die Anmel­dung mit dem Namen des Kin­des erfolgt unter https://kinder-test-bamberg.de/, zu den regu­lä­ren Öff­nungs­zei­ten unter https://test-bamberg.de/. Für den kos­ten­lo­sen Test sind eine aus­ge­druck­te und unter­schrie­be­ne Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung, ange­bo­ten zum Down­load auf der Home­page, sowie ein Aus­weis mit­zu­brin­gen. Eine Schnupf­na­se ist kein Hin­der­nis für eine Tes­tung, wohl aber Sym­pto­me wie bei­spiels­wei­se Fieber.

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